Zum Inhalt springen

Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:01.02.2024
Drucksache:20/9471 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schließung von Strafbarkeitslücken im deutschen Völkerstrafrecht und die Harmonisierung mit dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, um schwerste Verbrechen adäquat zu verfolgen und die Rechte von Opfern dieser Verbrechen zu stärken. Insbesondere soll das Gesetz die justizielle Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt verbessern und Straftatsbestände wie den sexuellen Übergriff, die sexuelle Sklaverei und das Verschwindenlassen von Personen neu aufnehmen oder konkretisieren. Das federführende Ministerium für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund 
Das Völkerstrafrecht hat in den vergangenen Jahren sowohl international als auch national an Bedeutung gewonnen. Dieser Gesetzentwurf entstand aufgrund eines gesteigerten Bewusstseins für die Lückenhaftigkeit des bestehenden Rechts und der Notwendigkeit, geltendes Recht internationalen Vereinbarungen und Entwicklungen anzupassen. 
 
Kosten 
Es entstehen Kosten für den Bundeshaushalt in Höhe von voraussichtlich 438.000 bis rund 810.000 Euro pro Jahr, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024. Zusätzliche Kosten durch kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts für Nebenkläger und Verdolmetschungskosten könnten sich auf jährlich circa 370.000 bis 740.000 Euro belaufen. Die Länder haben bei Durchführung von Verfahren in Ausübung von Bundesgerichtsbarkeit einen Erstattungsanspruch gegen den Bund. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft und wurde dem Bundesrat am 3. November 2023 zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung hierzu sollen unverzüglich nachgereicht werden. 
 
Maßnahmen 
 
- Angleichung an den neu gefassten § 177 StGB (Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung): Erweiterung des Völkerstrafgesetzbuchs um den Tatbestand des sexuellen Übergriffs sowie anpassende Änderungen. 
 
- Einführung des Tatbestands der sexuellen Sklaverei in das VStGB in Anlehnung an das Römische Statut, mit dem Ziel, die Ausübung von Eigentumsbefugnissen in Bezug auf eine Person und die Veranlassung zur Duldung sexueller Handlungen zu bestrafen. 
 
- Schaffung des Tatbestands des Gefangenhaltens einer unter Zwang geschwängerten Person: Bei erzwungener Schwangerschaft mit dem Ziel schwerer Völkerrechtsverstöße erfolgt die Strafbarkeit nach VStGB. 
 
- Implementierung der Strafbarkeit des erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs im VStGB zur Reaktion auf Schwangerschaftsabbrüche, die gegen die reproduktive Selbstbestimmung verstoßen. 
 
- Streichung des "Nachfrageerfordernisses" bei Verschwindenlassen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 
 
- Einführung des Merkmals der "sexuellen Orientierung" als unzulässiger Grund für die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft. 
 
- Einführung der Strafbarkeit von sexuellem Übergriff, sexueller Sklaverei und Zwangsschwangerschaft als Kriegsverbrechen im VStGB. 
 
- Erweiterung des Tatbestands des erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs im Kontext von Kriegsverbrechen. 
 
- Spezifikation des Tatbestands des Verschwindenlassens im StGB sowie Aufnahme von Taten, die Verschwindenlassen umfassen, in den Katalog von Normen zu Störung des öffentlichen Friedens und Nichtanzeige geplanter Straftaten. 
 
- Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand für Nebenkläger in bestimmten Fällen ohne Abhängigkeit von Prozesskostenhilfe und Anpassungen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung. 
 
- Erweiterungen der Nebenklagebefugnis für bestimmte Delikte im VStGB und dem entsprechenden Anspruch auf einen Opferanwalt. 
 
- Anpassungen im Gerichtsverfassungsgesetz zur Zuständigkeit für Verschwindenlassen und zur Erleichterung für ausländische Presse bei der Prozessverfolgung. 
 
- Veränderungen im BKAG, insbesondere bezogen auf das BKA, und Anpassungen der Aussonderungsprüffristen für Daten im Kontext von Völkerstrafverfahren. 
 
Das Gesetz soll direkt am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 
 
StellungnahmenKeine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:17.07.2023
Datum Kabinettsbeschluss:01.11.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„In den vergangenen Jahren hat das Völkerstrafrecht sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vor allem der massive Einsatz sexualisierter Gewalt hat zu einem gesteigerten Bewusstsein für die Lückenhaftigkeit des bestehenden deutschen Völkerstrafrechts geführt. Zentrales Ziel dieses Entwurfs ist es daher, diese Strafbarkeitslücken zu schließen und einen möglichst weitgehenden Gleichlauf zwischen dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (Römisches Statut) und dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) herzustellen, wobei auch aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs, die zwischenzeitliche Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006 sowie kürzlich ratifizierte Änderungen des Römischen Statuts hinsichtlich des Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung Berücksichtigung finden sollen. Damit tritt der Entwurf für die Erreichung von Zielvorgabe 16.1 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ein, die verlangt, alle Formen der Gewalt und der gewaltbedingten Sterblichkeit überall deutlich zu verringern, und stärkt gleichzeitig die zentrale Vorgabe von Ziel 5, alle Formen der Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen einschließlich sexueller Formen der Ausbeutung zu beseitigen.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:26.11.2023
Erste Beratung:30.11.2023
Drucksache:20/9471 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss13.12.2023Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss31.01.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 01.02.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Anhörung zur "zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts" 
Dilken Çelebi vom Deutschen Juristinnenbund und eingeladen von der SPD-Fraktion, begrüßte die Neuregelungen im Völkerstrafgesetzbuch. Sie argumentierte, dass diese zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im Völkerstrafgesetzbuch führen würden. 
 
Professor Julia Geneuss, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Bremen und ebenfalls von der SPD-Fraktion eingeladen, sprach sich für den neuen Straftatbestand zum Verschwindenlassen von Personen aus, da er internationalen Konventionen entspreche und eine Strafbarkeitslücke schließe. Sie erkannte jedoch eine Umsetzungslücke und befürwortete die geplante Ton- und Videoaufzeichnung von Verhandlungen, wobei sie einräumte, dass Bedenken hinsichtlich des Zeugenschutzes zu berücksichtigen seien. 
 
Jasper Klinge vom Deutschen Richterbund e.V. und benannt von der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte die geplanten Aufzeichnungen von Verhandlungen als nicht ausreichend für den Zeugen- und Opferschutz und mahnte zusätzliche Schutzmechanismen an. Weiterhin äußerte er Bedenken bezüglich der Weitergabe von Aufnahmen und potenziellen Auswirkungen auf die Zeugenaussagen. 
 
Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und ebenfalls von der CDU/CSU-Fraktion benannt, sprach sich gegen die Aufzeichnung von Verfahren und die geplante Erweiterung der Nebenklagebefugnis aus. Er hielt eine Beschränkung der Nebenkläger für notwendig, um das Verfahren nicht unnötig zu belasten. 
 
Rechtsanwalt Patrick Kroker vom „European Center for Constitutional and Human Rights“ in Berlin, eingeladen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betonte die Bedeutung der Nebenklage in Völkerstrafverfahren und kritisierte den Entwurf für zu restriktive Regelungen in diesem Bereich. Er forderte auch Opfern von Kriegsverbrechen den Zugang zur Nebenklage zu ermöglichen. 
 
Professor Kai Ambos von der Georg-August-Universität Göttingen, eingeladen von der FDP-Fraktion, thematisierte das Fehlen einer Regelung zur funktionalen Immunität im Gesetzentwurf. Er schlug eine gesetzliche Klarstellung vor, dass funktionelle Immunität bei Völkerstraftaten nicht anwendbar sein sollte. 
 
Insgesamt beteiligten sich neun Sachverständige an der Anhörung. Mehr Informationen zu den Stellungnahmen, den Sachverständigen und das Video der Anhörung sind auf der Website des Bundestages verfügbar.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:568/23
Eingang im Bundesrat:03.11.2023
Erster Durchgang:15.12.2023