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Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG)

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:28.06.2024
Drucksache:20/9648 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12037 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Hinweis:Table Media berichtete am 20.06.2024 über Unstimmigkeiten zwischen Grünen und FDP zu diesem Gesetz.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) ist es, die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Hierzu wird eine Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität errichtet, welche Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsicht unter einem Dach zusammenführt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Hintergrund des Entwurfs sind der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode, der verschiedene Optimierungen im Kampf gegen Geldwäsche vorsieht, darunter strukturelle und ressourcenbezogene Maßnahmen sowie eine Implementierung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF). Vor allem wird die Errichtung eines Ermittlungszentrums (EZG) innerhalb der neu zu gründenden obersten Bundesbehörde und die Synergie von BKAs und BBFs Zuständigkeiten hervorgehoben.  
 
Kosten 
Es entstehen einmalige Ausgaben für den Bundeshaushalt in Höhe von ca. 161 Millionen Euro und laufende jährliche Ausgaben von rund 404 Millionen Euro. Darin enthalten sind der Ressourcenaufbau beim BKA und verschiedene IT-bezogene Maßnahmen. Einnahmen werden nicht erwähnt, daher keine Angaben über zu erwartende Einnahmen. 
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 
 
Sonstiges 
Es wird Wert gelegt auf die Schaffung spezifischer Expertise durch ein Kompetenzzentrum, die Implementierung eines Immobilientransaktionsregisters und die Stärkung der geldwäscherechtlichen Aufsicht. Über Maßnahmen, die eine solche Eilbedürftigkeit erfordern würden, sind keine Angaben gemacht worden. Ebenso werden keine Angaben über die Notwendigkeit einer Befristung gemacht, allerdings wird eine Evaluierung der Behördenstruktur innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes genannt. 
 
Stellungnahmen 
 
Verschiedene Länder haben im Bundesrat Stellung genommen und Anregungen, Änderungswünsche oder Bedenken geäußert. Eine ausdrückliche Zustimmung oder Ablehnung des Gesetzesentwurfes durch einzelne Länder wurde in der vorliegenden Übersicht nicht genannt. 
 
Bundesrat 
Der Bundesrat sieht eine Zustimmungsbedürftigkeit dieses Gesetzes und verweist auf verschiedene Regelungen, bei denen Länderkompetenzen berührt werden. Insbesondere wird auf eine mögliche Zustimmungsbedürftigkeit hinsichtlich der Einrichtung von koordinierenden Stellen für die Geldwäscheaufsicht in den Ländern und der Kooperation zwischen dem BBF und Landesbehörden hingewiesen. 
 
Bundesregierung 
Die Bundesregierung lehnt die Zustimmungsbedürftigkeit ab und argumentiert, dass die Berührung von Länderkompetenzen allein nicht ausreicht, um eine Zustimmungsbedürftigkeit auszulösen. Sie hebt hervor, dass für eine Zustimmungsbedürftigkeit das Vorliegen bestimmter Zustimmungstatbestände im Grundgesetz erforderlich wäre, die in diesem Fall nicht gegeben seien. 
 
Sonstige Stellungnahmen 
In den sonstigen Stellungnahmen werden spezifische Aspekte des Gesetzesentwurfs thematisiert, darunter die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters, die Zuständigkeit für die geldwäscherechtliche Aufsicht von Holdinggesellschaften, die Anpassung des Prüfungsprozesses bei Jahresabschlussprüfern und die Koordination zwischen bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Aufsicht. 
 
Insgesamt zeigen die Stellungnahmen das Bestreben und die Notwendigkeit auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität weiterzuentwickeln und zu optimieren, wobei eine Reihe von Detailfragen und Kompetenzabgrenzungen zwischen Bund und Ländern zu klären sind.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:08.09.2023
Datum Kabinettsbeschluss:11.10.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG) enthält die wesentlichen Regelungen zur Errichtung des neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), seiner Aufgaben und Befugnissen sowie notwendigen fachgesetzlichen Anpassungen u. a. im Bereich der Geldwäscheaufsicht und Sanktionen. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen für die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Diese Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

👍 BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

„Eine neue Behörde auf Bundesebene zusammen mit einer Bündelung von Kompetenzen auf der administrativen und repressiven Ebene erscheint geeignet, die Probleme bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität zu lösen.“

Der BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft - äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG). Der Entwurf zielt darauf ab, die Schwachstellen und Lücken in der deutschen Geldwäschebekämpfung zu schließen, die von der Financial Action Task Force (FATF) in ihrer Deutschlandprüfung 2022 benannt wurden. Der BDZ begrüßt die Errichtung einer neuen Bundesoberbehörde, dem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), und die Schaffung des Ermittlungszentrums Geldwäsche (EZG). Kritisiert wird jedoch die mangelnde Kernkompetenz des EZG und die fortgesetzte Zersplitterung der Zuständigkeiten. Der BDZ fordert zudem eine stärkere Zentralisierung und Bündelung von Kompetenzen sowie die Schaffung von Befugnissen zur administrativen Vermögensabschöpfung. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer umfassenden Kompetenz des EZG für grenzüberschreitende Finanzkriminalität, die Bedeutung administrativer Vermögensabschöpfung und die personelle und materielle Ausstattung der beteiligten Behörden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 19.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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🤷‍♀️ Bund Deutscher Kriminalbeamter

„Das Vorhaben, die verschiedenen Bereiche der Geldwäschebekämpfung, die bislang in einer Vielzahl von Behörden wahrgenommen wird, zusammenzuführen begrüßen wir grundsätzlich.“

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (FKBG). Der BDK betont die Notwendigkeit, die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche zu verbessern und begrüßt die Zusammenführung der verschiedenen Behördenbereiche. Allerdings kritisiert der BDK den Verzicht auf rechtliche Möglichkeiten zur vorläufigen Sicherstellung von Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft und sieht die Kosten von 611 Millionen Euro als fragwürdig an. Der BDK schlägt vor, bestehende Behördenstrukturen zu stärken, anstatt neue zu schaffen. Weitere Bedenken betreffen die Personalbeschaffung und die Auswirkungen auf die Landespolizeien. Der BDK fordert zudem ein Immobilientransaktionsregister und die Begrenzung von Bargeldkäufen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 23.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bundesnotarkammer

„Die Einrichtung eines neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und die Bündelung verwaltungs- und polizeirechtlicher Geldwäschekompetenzen unter einem Dach dürfte zu einem Mehrwert im Kampf gegen Geldwäsche führen.“

Die Bundesnotarkammer (BNotK) unterstützt die Bemühungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Notare spielen eine zentrale Rolle im Nichtfinanzsektor und tragen maßgeblich zur Aufdeckung von Finanzkriminalität bei. Die BNotK begrüßt die Einrichtung eines neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und die Einführung einer Immobilientransaktionsdatenbank, regt jedoch verschiedene Nachbesserungen an. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit einer praxisnahen Ausgestaltung des Immobilientransaktionsregisters, die Beschränkung der zu übermittelnden Daten und die restriktive Handhabung der Auskunftsrechte aus dem Register.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Bundesrechtsanwaltskammer

„Die Errichtung der BBF halten wir grundsätzlich für geeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Wir geben jedoch zu bedenken, dass die Schaffung neuer Strukturen und Kompetenzen auf Bundesebene dazu führen, dass andere Stellen auf Länderebene ihre Zuständigkeiten verlieren, obwohl sie diese regelmäßig sachnäher ausüben könnten.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG). Die BRAK unterstützt die Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), weist jedoch auf mögliche Reibungsverluste und Bürokratieaufbau hin. Sie betont die Bedeutung der angemessenen Fristen für Stellungnahmen und die Notwendigkeit der Einbindung der Rechtsanwaltskammern in den Prozess der Geldwäschebekämpfung. Besonders hervorgehoben werden die Schaffung neuer Strukturen und Zuständigkeiten, die Rolle der Rechtsanwaltskammern in der Geldwäscheprävention sowie die Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Berichtspflichten und Bürokratie.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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🤷‍♀️ Bundessteuerberaterkammer

„Die BStBK begrüßt das Vorhaben der Verbesserung und Effektivierung der Bekämpfung der Finanzkriminalität und der damit verbundenen Reaktion auf wesentliche Kritikpunkte aus der letzten FATF-Prüfung.“

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich zum Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes geäußert. Sie begrüßt die Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, insbesondere die Errichtung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF). Kritisch sieht die BStBK jedoch die Einführung einer Bußgeldbewährung für die Registrierungspflicht ohne Übergangsfrist und die Aufgaben und Befugnisse der neuen Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG). Die BStBK fordert eine einjährige Übergangsfrist und eine klare Abgrenzung der Aufsichtsbefugnisse, um unnötige Belastungen für Steuerberater zu vermeiden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.

„Wir begrüßen den Ansatz der Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland und erwarten hierdurch eine viel engere Zusammenarbeit der Behörden u.a. mit den Strafverfolgungsbehörden.“

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt den Ansatz zur Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland und erwartet eine engere Zusammenarbeit der Behörden, insbesondere mit den Strafverfolgungsbehörden. Es wird vorgeschlagen, klare Übergangsfristen im Gesetz zu verankern, um die Behandlung neuer Regeln zu klären. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kritik am 'all crimes approach' des § 261 StGB, der zu einer Vielzahl von Verdachtsmeldungen wegen Bagatellstraftaten führt. Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert die Wiedereinführung eines selektiven Vortatenkatalogs, um die Effizienz der Geldwäscheprävention zu steigern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: R001459 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 52646912360-95 (Zum Transparenzregister)

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👍 Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V.

„Der BVGB begrüßt die Initiativen der Bundesrepublik Deutschland, die als Reaktion auf die Ergebnisse der FATF-Prüfung ergriffen wurden. Diese Ergebnisse haben eindeutig aufgezeigt, dass Deutschland in Bezug auf die effektive Bekämpfung von Geldwäsche noch erheblichen Handlungsbedarf hat.“

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB) begrüßt den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz). Der Verband unterstützt insbesondere den ganzheitlichen Ansatz, der straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsicht unter einem Dach zusammenführt. Hervorgehoben werden die Zusammenführung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und der Financial Intelligence Unit (FIU) in das Bundesamt für Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF), die Schaffung einer neuen Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) und die Bedeutung technologischer Fortschritte wie künstliche Intelligenz und Kryptowährungen. Der BVGB betont, dass Expertenwissen aus der Wirtschaft in die Gestaltung der Prozesse einfließen sollte und kritisiert die Übergangsregelungen und den berechneten Erfüllungsaufwand als unzureichend.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Bürgerbewegung Finanzwende e.V.

„Der Gesetzesentwurf würde im Falle seines Inkrafttretens keinen nachhaltigen Beitrag für die Optimierung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland leisten.“

Die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. kritisiert den Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKGB) scharf. Sie bemängelt, dass der Gesetzesentwurf keine nachhaltigen Verbesserungen in der Geldwäschebekämpfung bringt und lediglich organisatorische Vorschriften zur Schaffung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) enthält. Besonders hervorgehoben werden die fehlenden administrativen Ermittlungsbefugnisse und die mangelnde Bündelung von Kompetenzen. Auch die Zuständigkeitsregelungen zur geldwäscherechtlichen Aufsicht im Nichtfinanzsektor werden als unzureichend bezeichnet.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 dbb beamtenbund und tarifunion

„Der dbb begrüßt ausdrücklich die Absicht der verbesserten Verfolgung von Geldwäsche und den damit zusammenhängenden Straftaten.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion äußert sich zum Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes. Der Entwurf zielt darauf ab, die Strukturen zur Bekämpfung von Geldwäsche zu verbessern, unter anderem durch die Schaffung eines Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF). Der dbb begrüßt diese Absicht, weist jedoch auf bestehende Probleme hin, wie die unzureichende Digitalisierung und den Personalmangel in den zuständigen Behörden. Besonders hervorgehoben werden die Schaffung des BBF, die Einführung einer Zulage für Beamte und die Notwendigkeit verstärkter Ausbildungs- und Personalgewinnungsmaßnahmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

„Insgesamt erscheint die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht eine Ausdehnung des 'Wasserkopfs' ohne operativen Mehrwert.“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) äußert sich kritisch zum Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes. Sie weist darauf hin, dass die Schaffung eines neuen Bundesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sowie eines Ermittlungszentrums für Geldwäsche zu unklaren Zusatzbelastungen für bestehende Polizeidienststellen führen könnte. Besonders hervorgehoben werden die unklaren Zuständigkeiten und möglichen Parallelermittlungen zwischen den neuen und bestehenden Behörden, die unklare Regelung zum Dienstortwechsel der Bediensteten und die mögliche ineffiziente Ausweitung der Bürokratie durch zusätzliche Datenbanken und Aufsichtsstellen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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🤷‍♀️ Deutsche Steuer-Gewerkschaft

„Wir brauchen nicht noch eine zusätzliche Behörde, die einzeln vor sich hinarbeitet, sondern eine gute Vernetzung und einen guten globalen Austausch“

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG). Die DSTG sieht jedoch erhebliche Schwachstellen im Gesetzentwurf, insbesondere in Bezug auf die Aufteilung der Zuständigkeiten und die fehlende Einbindung der Steuerverwaltung. Die DSTG betont die Notwendigkeit einer besseren Vernetzung der Behörden und schlägt vor, dass die geplante Bundesbehörde als Koordinationsstelle fungieren sollte. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Herausforderungen bei der Personalgewinnung, die fehlende Rolle der Steuerverwaltung und die Vermögensabschöpfung nach italienischem Vorbild.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.08.2022
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Deutscher Anwaltverein

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Regelungen für Notarinnen und Notare teils an der Praxis vorbeigehen, teils nicht zu rechtfertigen sind.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Der DAV bemängelt insbesondere die zusätzlichen Kontrollmaßnahmen für Notarinnen und Notare, die bereits einer regelmäßigen Berufsaufsicht unterliegen. Die geplante Erfassung und Übermittlung von Daten für das Immobilientransaktionsregister durch Notare wird als überflüssig angesehen, da diese Daten den Finanzbehörden bereits vorliegen. Zudem wird die Verlagerung der Aufsichtspflicht auf die Oberlandesgerichte als ineffektiv und unnötig betrachtet. Der DAV betont, dass die geplanten Maßnahmen Notarinnen und Notare unrechtmäßig unter Generalverdacht stellen und unverhältnismäßig in deren Grundrechte eingreifen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)

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🤷‍♀️ Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)

„Nach eingehender Prüfung des vorgelegten Gesetzentwurfes sehen wir uns jedoch nicht als direkt Involvierte des Regulierungsvorhabens und verzichten daher auf die Übermittlung einer ausführlichen Stellungnahme.“

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG). Nach eingehender Prüfung sieht sich der DLTB jedoch nicht als direkt Betroffener des Regulierungsvorhabens und verzichtet daher auf eine ausführliche Stellungnahme. Der DLTB begrüßt jedoch die Bestimmung in Artikel 19 Nummer 4, die die Länder zur Erarbeitung einer gemeinsamen Risikoanalyse im Glücksspielsektor auffordert.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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🤷‍♀️ Deutscher Notarverein e.V.

„Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Einführung eines Immobilientransaktionsregisters nach dem Dafürhalten des DNotV geeignet sein kann, Geldwäschebekämpfung und Sanktionsdurchsetzung weiter zu verbessern.“

Der Deutsche Notarverein begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG-E), um die Geldwäschebekämpfung in Deutschland zu verbessern. Es gibt jedoch kritische Punkte, die dringend geändert werden sollten, insbesondere im Hinblick auf den Abbau unnötiger Bürokratie. Der Verein betont, dass Notare bereits umfangreiche Pflichten im Bereich der Geldwäschebekämpfung haben und zusätzliche bürokratische Belastungen vermieden werden sollten. Besonders hervorgehoben werden die Forderungen zur Streichung der einheitlichen und kontinuierlichen Rechtseinheitsnummer (EKRN), der zusätzlichen Erhebung der Staatsangehörigkeit und des Geburtsortes sowie der Erfassung der Daten der auftretenden Person, da diese Maßnahmen als unnötig und belastend angesehen werden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: R000616 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 Deutscher Sportwettenverband

„Der Deutsche Sportwettenverband würde es begrüßen, wenn seine Anmerkungen und Änderungsvorschläge Berücksichtigung finden würden, und steht für Rückfragen und Erläuterungen gerne zur Verfügung.“

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) bedankt sich für die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) abzugeben. Der Verband konzentriert sich auf Artikel 19 des Referentenentwurfs, der Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) betrifft. Der DSWV schlägt vor, dass die Aufsichtsbehörden risikobasierte Analysen erstellen und veröffentlichen sollen, um die Einhaltung der Pflichten zu gewährleisten. Außerdem wird vorgeschlagen, die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht nach einzelnen Branchen zu strukturieren und ihr mehr Befugnisse zu geben, um eine einheitliche Aufsicht zu gewährleisten. Ein weiterer Punkt betrifft die Notwendigkeit von Anpassungen, sobald die neue EU-Geldwäscheverordnung veröffentlicht wird.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

„Die Einbeziehung von Versicherungs-Holdinggesellschaften in den Katalog der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten ist vom Zeitpunkt her angesichts der derzeit laufenden Verhandlungen über die grundlegende Neuausrichtung der europäischen Rechtsgrundlagen nicht nachvollziehbar und auch unter Risikogesichtspunkten nicht gerechtfertigt.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes. Der GDV kritisiert insbesondere die Einbeziehung von Versicherungs-Holdinggesellschaften und gleichgestellten Unternehmen in den Katalog der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten. Diese Ausweitung sei angesichts der laufenden Verhandlungen über die Neuausrichtung der europäischen Rechtsgrundlagen nicht nachvollziehbar und gehe über die europäischen Vorgaben hinaus. Der GDV fordert eine Begrenzung der Pflichten auf gruppenweite Pflichten und eine sachgerechte Übergangsregelung. Besonders hervorgehoben werden die Einbeziehung von Holdinggesellschaften, die Notwendigkeit einer Übergangsregelung und die Pflicht zur regelmäßigen Datenübermittlung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: R000774 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Transparenzregister)

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👎 Gewerkschaft der Polizei (GdP)

„Die beabsichtigte Errichtung einer neuen Bundesbehörde Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) schafft aus Sicht der GdP vor allem für die polizeiliche Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität keine Verbesserung und Optimierung bestehender Prozesse und Gesetze.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Finanzkriminalität. Sie bezweifelt, dass die geplante neue Bundesbehörde, das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), die bestehenden Probleme lösen wird. Stattdessen sieht die GdP eine Erhöhung der polizeilichen Abstimmungs- und Informationsaustauschprozesse, das Entstehen von Datenlöchern und mögliche Konkurrenzsituationen zwischen Bundes- und Landesbehörden. Die GdP fordert stattdessen die Einrichtung einer Finanzpolizei nach dem Vorbild der italienischen Guardia di Finanza, die aus den bestehenden Strukturen des Zolls gebildet werden könnte. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Probleme der polizeilichen Abstimmungsprozesse, die unklare Abgrenzung der Zuständigkeiten und die fehlenden personellen und organisatorischen Ressourcen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Neue Richtervereinigung (NRV)

„Zusammenfassend wird das Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität die Ermittlungen im Bereich der Finanzkriminalität stärker zu bündeln und zu koordinieren zwar unterstützt, aber die damit einhergehende Notwendigkeit Errichtung einer neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ohne weitergehende Ermittlungsbefugnisse seitens der NRV nicht erkannt und nicht als zielführend erachtet.“

Die Neue Richtervereinigung (NRV) äußert sich kritisch zum Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG). Sie unterstützt zwar das Ziel der Bundesregierung, die Ermittlungen im Bereich der Geldwäschekriminalität zu verbessern und zu koordinieren, sieht jedoch die Errichtung einer neuen Bundesbehörde als unnötig an. Besonders hervorgehoben werden die Punkte: Gesetzgebungskompetenz, Ermittlungszuständigkeit und fehlende weitergehende Ermittlungsbefugnisse. Die NRV argumentiert, dass bestehende Behörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaften bereits über die nötigen Kompetenzen verfügen und dass eine bessere Ausstattung dieser Behörden sinnvoller wäre.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di

„ver.di begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um eine bessere Geldwäschebekämpfung“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) äußert sich grundsätzlich positiv zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Der Entwurf sieht die Schaffung einer neuen Bundesoberbehörde, dem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), vor, welche die Geldwäschebekämpfung in Deutschland verbessern soll. Besonders hervorgehoben werden die Herauslösung der Financial Intelligence Unit (FIU) aus dem Zoll, die Notwendigkeit einer ausreichenden personellen Ausstattung der neuen Behörde und die Forderung nach externer Personalrekrutierung, insbesondere aus der Finanzwirtschaft. Ver.di kritisiert jedoch die unklare Personalplanung und lehnt die Privatisierung staatlicher Aufgaben ab.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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🤷‍♀️ Wirtschaftsprüferkammer

„Wir sprechen uns daher dafür aus, dass WP/vBP in § 18 Abs. 3 Satz 6 GwEG neben Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Kammerrechtsbeiständen genannt werden.“

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Die WPK hebt hervor, dass Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (WP/vBP) in § 18 Abs. 3 Satz 6 des Geldwäscheermittlungsgesetzes (GwEG-E) nicht berücksichtigt werden, obwohl sie einer strengen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Sie plädiert dafür, WP/vBP in die Regelung aufzunehmen. Außerdem kritisiert die WPK die bürokratischen Hürden für WP/vBP bei der Eintragung ins Transparenzregister nach § 18a des Geldwäschegesetzes (GwG-E) und schlägt vor, die Regelung zu überdenken. Schließlich regt die WPK an, den Bußgeldtatbestand für die Nichterfüllung der Registrierungspflicht beim Geldwäscheverdachtsmeldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erst ab dem 1. Januar 2025 wirksam werden zu lassen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.

„Die vorgesehene Vermischung von verwaltungsrechtlichen und strafprozessualen Befugnissen widerspricht den strukturellen Unterschieden zwischen Sicherheitsstreben und Strafverfolgung.“

Die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Sie betont, dass die Schaffung eines Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) und die damit verbundene Vermischung von Justiz- und Verwaltungsaufgaben verfassungsrechtlich bedenklich sei. Besonders hervorgehoben werden die strukturellen Probleme bei der Aufgabenverteilung zwischen dem BBF und dem Bundeskriminalamt (BKA), die umfassenden Ermittlungsbefugnisse des neuen Geldwäscheermittlungsgesetzes (GewEG), und die Erweiterung der Pflichten im Geldwäschegesetz (GWG). WisteV kritisiert, dass die vorgesehenen Maßnahmen die Grundsätze des Rechtsstaats verletzen und zu einer unzulässigen Belastung Unschuldiger führen könnten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.12.2023
Erste Beratung:14.12.2023
Drucksache:20/9648 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12037 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat26.06.2024Änderung
Finanzausschuss13.12.2023Anhörungsbeschluss
Finanzausschuss29.01.2024Anhörung
Anhörung
Finanzausschuss19.02.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Finanzausschuss21.02.2024Tagesordnung
Finanzausschuss26.06.2024Ergänzung
Haushaltsausschuss26.06.2024Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss26.06.2024Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 29.01.2024 im Ausschuss für Finanzen statt.

Anhörung zu Kampf gegen Finanzkriminalität  
Die Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages drehte sich um den Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität und war geprägt von kontroversen Meinungen der geladenen Sachverständigen bezüglich des Entwurfs für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648) und eines Antrags der Unionsfraktion zur Bündelung polizeilicher Kräfte im Bereich der Finanzkriminalität durch die Schaffung einer Zollpolizei.  
 
Frank Buckenhofer, der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen, positionierte sich gegen die Pläne der Bundesregierung zur Errichtung einer neuen Bundesbehörde. Aus seiner Sicht brächte die Schaffung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) keine Verbesserungen gegenüber den bestehenden polizeilichen Strukturen, und er betonte, dass keine Notwendigkeit für eine neue Behörde bestehe.  
 
Alexander Fuchs, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Köln, eingeladen auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, befürwortete den Gesetzentwurf und erklärte, dieser erfülle internationale Forderungen der Financial Action Task Force (FATF). Er betonte die Wichtigkeit von Ermittlungen auch ohne konkrete Vortaten und sprach sich für eine vortatenunabhängige Telekommunikationsüberwachung aus im Kampf gegen Organisierte Kriminalität.  
 
Daniel Thelesklaf, Leiter der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) beim Zoll und vorgeschlagen von der FDP-Fraktion, lobte ebenfalls den Regierungsentwurf und forderte Verbesserungen im deutschen System zur Bekämpfung von Geldwäsche, wobei er auf den Nutzen präventiver und repressiver Maßnahmen unter einem Dach hinwies.  
 
Kilian Wegner, Juniorprofessor für Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina und von der SPD-Fraktion eingeladen, äußerte sich grundsätzlich zustimmend zum Arbeitsauftrag für die geplante Behörde, sah jedoch praktische Regelungslücken und forderte einen Entscheidungsmechanismus für die Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Fällen. Wegner unterstützte auch den Vorschlag des Unionsantrags zur strengeren Überwachung von Kryptowährungen und sprach sich für eine Reform der Vermögensermittlung, -einfrierung und -einziehung aus.  
 
Die Gewerkschaft der Polizei hob in ihrer Stellungnahme hervor, ein Gesetz zur Einziehung von Vermögen im Verwaltungsverfahren sei dringend notwendig und verwies auf einen Berliner Fall zur Einziehung des Vermögens eines arabischen Clans.  
 
Insgesamt waren zehn Sachverständige zu der Anhörung geladen. Die vollständigen Stellungnahmen und das Video der Anhörung können auf der Webseite des Bundestags eingesehen werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw05-pa-finanzen-finanzkriminalitaet-986256.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Finanzausschuss hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Folgende Ausschüsse haben mitberaten: Ausschuss für Inneres und Heimat, Rechtsausschuss, Haushaltsausschuss, Wirtschaftsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Ausschuss für Digitales, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.  
 
Beschlussempfehlung:  
- Zu Buchstabe a: Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/9648 in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD sowie die Gruppe Die Linke stimmten dagegen, die Gruppe BSW war abwesend.  
- Zu Buchstabe b: Der Antrag auf Drucksache 20/9730 wird abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und der Gruppe Die Linke. Die Gruppe BSW war abwesend.  
 
Änderungen:  
Es wurden zahlreiche Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt:  
- Änderung am Geldwäscheermittlungsgesetz: Bestimmungen zur Hinzuziehung von Polizeibediensteten und zur Übermittlung von Daten.  
- Änderung zum Immobilientransaktionsregister: Abrufschwellen für Datenabrufe und Auskunftsrechte für Betroffene.  
- Änderungen bei der Aufsicht im Nichtfinanzsektor: Verpflichtungen für Konsularbeamte und Unterstützung bei Aufsichtsmaßnahmen.  
- Änderungen am Zollfahndungsdienstgesetz: Begrenzung des Präventivgewahrsams auf vier Tage.  
- Einrichtung eines parlamentarischen BBF-Gremiums: Regelmäßige Unterrichtung über Ermittlungsverfahren.  
 
Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und andere relevante Gesetze.  
 
Begründung:  
Die Änderungen und Beschlussempfehlungen zielen auf eine effizientere Geldwäschebekämpfung durch Zentralisierung der Kompetenzen und Verbesserung der Koordination ab. Es wurden Forderungen und Anregungen aus der Anhörung und den Ländervertretungen sowie von Experten und Stakeholdern berücksichtigt. Der Fokus liegt auf der Bündelung von Analyse, Ermittlung und Aufsicht im Bereich der Finanzkriminalität.  
 
Statements der Fraktionen:  
- SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP betonten die Schaffung der neuen Behörde BBF als einen wichtigen Paradigmenwechsel in der Geldwäschebekämpfung und eine Reaktion auf die Kritik der FATF.  
- CDU/CSU kritisierte die parallel geschaffenen Strukturen und die dadurch entstehenden doppelten Zuständigkeiten, welche die Effektivität der Geldwäschebekämpfung unterminieren könnten.  
- AfD beschrieb den Entwurf als ineffektiv und kritisierte die Schaffung zusätzlicher Bürokratie.  
- Die Linke äußerte Bedenken über die fehlende Zentralisierung und den angeblich unzureichenden politischen Willen zur Geldwäschebekämpfung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:506/23
Eingang im Bundesrat:13.10.2023
Erster Durchgang:24.11.2023