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Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG)

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:29.01.2024
Drucksache:20/9648 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) ist es, die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Hierzu wird eine Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität errichtet, welche Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsicht unter einem Dach zusammenführt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Hintergrund des Entwurfs sind der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode, der verschiedene Optimierungen im Kampf gegen Geldwäsche vorsieht, darunter strukturelle und ressourcenbezogene Maßnahmen sowie eine Implementierung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF). Vor allem wird die Errichtung eines Ermittlungszentrums (EZG) innerhalb der neu zu gründenden obersten Bundesbehörde und die Synergie von BKAs und BBFs Zuständigkeiten hervorgehoben.  
 
Kosten 
Es entstehen einmalige Ausgaben für den Bundeshaushalt in Höhe von ca. 161 Millionen Euro und laufende jährliche Ausgaben von rund 404 Millionen Euro. Darin enthalten sind der Ressourcenaufbau beim BKA und verschiedene IT-bezogene Maßnahmen. Einnahmen werden nicht erwähnt, daher keine Angaben über zu erwartende Einnahmen. 
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 
 
Sonstiges 
Es wird Wert gelegt auf die Schaffung spezifischer Expertise durch ein Kompetenzzentrum, die Implementierung eines Immobilientransaktionsregisters und die Stärkung der geldwäscherechtlichen Aufsicht. Über Maßnahmen, die eine solche Eilbedürftigkeit erfordern würden, sind keine Angaben gemacht worden. Ebenso werden keine Angaben über die Notwendigkeit einer Befristung gemacht, allerdings wird eine Evaluierung der Behördenstruktur innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes genannt. 
 
Stellungnahmen 
 
Verschiedene Länder haben im Bundesrat Stellung genommen und Anregungen, Änderungswünsche oder Bedenken geäußert. Eine ausdrückliche Zustimmung oder Ablehnung des Gesetzesentwurfes durch einzelne Länder wurde in der vorliegenden Übersicht nicht genannt. 
 
Bundesrat 
Der Bundesrat sieht eine Zustimmungsbedürftigkeit dieses Gesetzes und verweist auf verschiedene Regelungen, bei denen Länderkompetenzen berührt werden. Insbesondere wird auf eine mögliche Zustimmungsbedürftigkeit hinsichtlich der Einrichtung von koordinierenden Stellen für die Geldwäscheaufsicht in den Ländern und der Kooperation zwischen dem BBF und Landesbehörden hingewiesen. 
 
Bundesregierung 
Die Bundesregierung lehnt die Zustimmungsbedürftigkeit ab und argumentiert, dass die Berührung von Länderkompetenzen allein nicht ausreicht, um eine Zustimmungsbedürftigkeit auszulösen. Sie hebt hervor, dass für eine Zustimmungsbedürftigkeit das Vorliegen bestimmter Zustimmungstatbestände im Grundgesetz erforderlich wäre, die in diesem Fall nicht gegeben seien. 
 
Sonstige Stellungnahmen 
In den sonstigen Stellungnahmen werden spezifische Aspekte des Gesetzesentwurfs thematisiert, darunter die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters, die Zuständigkeit für die geldwäscherechtliche Aufsicht von Holdinggesellschaften, die Anpassung des Prüfungsprozesses bei Jahresabschlussprüfern und die Koordination zwischen bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Aufsicht. 
 
Insgesamt zeigen die Stellungnahmen das Bestreben und die Notwendigkeit auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität weiterzuentwickeln und zu optimieren, wobei eine Reihe von Detailfragen und Kompetenzabgrenzungen zwischen Bund und Ländern zu klären sind.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:08.09.2023
Datum Kabinettsbeschluss:11.10.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG) enthält die wesentlichen Regelungen zur Errichtung des neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), seiner Aufgaben und Befugnissen sowie notwendigen fachgesetzlichen Anpassungen u. a. im Bereich der Geldwäscheaufsicht und Sanktionen. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen für die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.12.2023
Erste Beratung:14.12.2023
Drucksache:20/9648 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss13.12.2023Anhörungsbeschluss
Finanzausschuss29.01.2024Anhörung
Anhörung
Finanzausschuss19.02.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Finanzausschuss21.02.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 29.01.2024 im Ausschuss für Finanzen statt.

Anhörung zu Kampf gegen Finanzkriminalität  
Die Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages drehte sich um den Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität und war geprägt von kontroversen Meinungen der geladenen Sachverständigen bezüglich des Entwurfs für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648) und eines Antrags der Unionsfraktion zur Bündelung polizeilicher Kräfte im Bereich der Finanzkriminalität durch die Schaffung einer Zollpolizei.  
 
Frank Buckenhofer, der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen, positionierte sich gegen die Pläne der Bundesregierung zur Errichtung einer neuen Bundesbehörde. Aus seiner Sicht brächte die Schaffung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) keine Verbesserungen gegenüber den bestehenden polizeilichen Strukturen, und er betonte, dass keine Notwendigkeit für eine neue Behörde bestehe.  
 
Alexander Fuchs, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Köln, eingeladen auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, befürwortete den Gesetzentwurf und erklärte, dieser erfülle internationale Forderungen der Financial Action Task Force (FATF). Er betonte die Wichtigkeit von Ermittlungen auch ohne konkrete Vortaten und sprach sich für eine vortatenunabhängige Telekommunikationsüberwachung aus im Kampf gegen Organisierte Kriminalität.  
 
Daniel Thelesklaf, Leiter der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) beim Zoll und vorgeschlagen von der FDP-Fraktion, lobte ebenfalls den Regierungsentwurf und forderte Verbesserungen im deutschen System zur Bekämpfung von Geldwäsche, wobei er auf den Nutzen präventiver und repressiver Maßnahmen unter einem Dach hinwies.  
 
Kilian Wegner, Juniorprofessor für Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina und von der SPD-Fraktion eingeladen, äußerte sich grundsätzlich zustimmend zum Arbeitsauftrag für die geplante Behörde, sah jedoch praktische Regelungslücken und forderte einen Entscheidungsmechanismus für die Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Fällen. Wegner unterstützte auch den Vorschlag des Unionsantrags zur strengeren Überwachung von Kryptowährungen und sprach sich für eine Reform der Vermögensermittlung, -einfrierung und -einziehung aus.  
 
Die Gewerkschaft der Polizei hob in ihrer Stellungnahme hervor, ein Gesetz zur Einziehung von Vermögen im Verwaltungsverfahren sei dringend notwendig und verwies auf einen Berliner Fall zur Einziehung des Vermögens eines arabischen Clans.  
 
Insgesamt waren zehn Sachverständige zu der Anhörung geladen. Die vollständigen Stellungnahmen und das Video der Anhörung können auf der Webseite des Bundestags eingesehen werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw05-pa-finanzen-finanzkriminalitaet-986256.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:506/23
Eingang im Bundesrat:13.10.2023
Erster Durchgang:24.11.2023