Zum Inhalt springen

Gesetz zur Verbesserung der Rückführung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/9463 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10090 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Rückführung von Personen, die nicht in Deutschland bleiben können, was insbesondere die Rückführung von Straftätern betrifft. Die Lösung beinhaltet mehrere Anpassungen aufenthalts- und asylrechtlicher Regelungen sowie Entlastungsmaßnahmen für die Ausländerbehörden. Federführendes Ministerium ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat.  
 
Hintergrund  
Der Gesetzentwurf kommt vor dem Hintergrund, dass Bund und Länder durch den Angriff Russlands auf die Ukraine und das allgemein gestiegene Fluchtgeschehen besonders gefordert sind. Es gab bereits vorhergehende Besprechungen und Übereinkommen, u. a. beim 2. Flüchtlingsgipfel, die sich mit dem Thema Rückführungen beschäftigten und einen Änderungsbedarf feststellten.  
 
Kosten  
Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bundeshaushalt. Für die Bürgerinnen und Bürger verringert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 150.000 Stunden und 700.000 Euro. Für die Bundesverwaltung ergibt sich eine Entlastung um rund 0,3 Millionen Euro, während für die Verwaltung der Länder einschließlich Kommunen ein erhöhter Erfüllungsaufwand von rund 4,9 Millionen Euro entsteht.  
 
Inkrafttreten  
Keine Angaben.  
 
Sonstiges  
Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet worden. Des Weiteren stehen noch die Stellungnahme des Bundesrates und die Auffassung der Bundesregierung dazu aus, die unverzüglich nachgereicht werden. Eine Evaluierung des Gesetzes ist drei Jahre nach Inkrafttreten geplant.  
 
Maßnahmen  
Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind:  
- Erhöhung der Gültigkeitsdauer von Aufenthaltserlaubnissen für subsidiär Schutzberechtigte von einem auf drei Jahre.  
- Befugnis zur vereinfachten Anordnung von Sicherungshaft bzw. Ausreisegewahrsam bei Fluchtgefahr, auch ohne ein zuvor angestrengtes Verfahren.  
- Ausweitung von Haftgründen, insbesondere bei Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote.  
- Verlängerung der maximal zulässigen Dauer des Ausreisegewahrsams von 10 Tagen auf 28 Tage.  
- Zuständigkeitsänderungen für die Stellung von Asyl-Folgeanträgen, die künftig flexibler bei verschiedenen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglich sein sollen.  
- Verbesserung der Verfahren zur Identitätsklärung durch Auslesen von Datenträgern und mobile Geräte wie Smartphones sowie Cloud-Dienste.  
- Anordnung einer Sicherheitsleistung zur Deckung von Abschiebungskosten im Rahmen von Ausweisungsverfahren.  
- Strafrechtliche Sanktionen für unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren sowie im Identitätsfeststellungsprozess.  
 
Stellungnahmen  
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat zum Entwurf Stellung genommen und betont, dass die Darstellung der Regelungsfolgen nicht ganz nachvollziehbar und methodengerecht sei. Insbesondere wurden die weiteren Folgekosten nicht im Detail erhoben und dargestellt. Zudem kritisiert der NKR die kurz bemessene Prüffrist, da bis zwei Werktage vor dem geplanten Kabinettstermin noch keine ressortabgestimmte Fassung des Entwurfs vorlag. Auch die "Eilbedürftigkeit" des Vorhabens wird erwähnt.  
 
Die Bundesregierung antwortet, dass infolge der "besonderen Eilbedürftigkeit" des Gesetzes die vom NKR gewünschten Angaben nicht umfassend bereitgestellt werden konnten. Weitere Stellungnahmen von anderen Institutionen oder deren spezifische Inhalte wurden im bereitgestellten Text nicht genannt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:18.10.2023
Datum Kabinettsbeschluss:25.10.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Durch den Gesetzentwurf sollen Rückführungen von Personen ohne Bleibrecht künftig effektiver durchgeführt werden. Hierfür sieht der Gesetzentwurf ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen.  
 
Vorgesehen sind unter anderem die Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage, die Erleichterung der Ausweisung von Schleusern sowie von Angehörigen von Strukturen der Organisierten Kriminalität, erweiterte Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften, die sofortige Vollziehbarkeit von Einreise- und Aufenthaltsverboten und Wohnsitzauflagen sowie räumlichen Beschränkungen, Maßnahmen zur erleichterten Identitätsfeststellung, der erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sowie weitere Regelungsvorschläge zur Beseitigung von Vollzugshindernissen. So soll eine Abschiebung bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden müssen. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter 12 Jahren.  
 
Weiterhin sind gesetzgeberische Maßnahmen zur Entlastung der Ausländerbehörden entsprechend dem Beschluss der MPK enthalten, um die Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörden zu stärken.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:23.11.2023
Erste Beratung:30.11.2023
Abstimmung:18.01.2024
Drucksache:20/9463 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10090 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales13.12.2023Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit und Soziales17.01.2024Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat15.11.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Inneres und Heimat11.12.2023Anhörung
Ausschuss für Inneres und Heimat17.01.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 11.12.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Die Anhörung im Bundestag befasste sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer. Die Mehrheit der geladenen Experten und Vertreter von Organisationen befürworteten den Entwurf, wiesen aber auch auf notwendige Verbesserungen und Bedenken hin.  
 
Andreas Dietz, Verwaltungsgericht Augsburg, begrüßte den Gesetzentwurf, da er Abschiebungsmaßnahmen erleichtern könnte. Dietz betonte die Wichtigkeit von freiwilliger Rückkehr vor Zwangsmaßnahmen.  
 
Kay Hailbronner, Universität Konstanz, fand die Erweiterung von Datenanalysen und Vollzugsmaßnahmen positiv und sah im Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit.  
 
Miriam Marnich, Deutscher Städte- und Gemeindebund, hob die Wichtigkeit der beschleunigten Rückführung in angespannten kommunalen Situationen hervor, um Ressourcen für Schutzsuchende mit Bleibeperspektive freizumachen.  
 
Berthold Münch, Deutscher Anwaltsverein, kritisierte rechtlich fragwürdige Aspekte des Entwurfs, sah eine unangemessene Belastung für Beteiligte und bemängelte die fehlende Regelung zur Beiordnung eines Verfahrenspflegers.  
 
Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, betonte die Bedeutung des Gesetzentwurfs für die Glaubwürdigkeit des Asylrechts und schlug eine zentrale Unterbringung Asylsuchender während des gesamten Verfahrens vor.  
 
Daniela Schneckenburger, Deutscher Städtetag, sah die Notwendigkeit, auch die Situation Geduldeter zu adressieren und die Ausländerbehörden zu entlasten.  
 
Axel Ströhlein, Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen, unterstützte den Gesetzentwurf als Mittel zur Erleichterung von Rückführungen, betonte jedoch die Bedeutung der Identitätsklärung vor der Rückführung.  
 
Heiko Teggatz, Deutsche Polizeigewerkschaft, Bundespolizeigewerkschaft, begrüßte die Rückführungsoffensive und die damit verbundenen Erfolge bei der Reduktion unerlaubter Einreisen und Schleuserkriminalität.  
 
Irene Ußling, Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal, äußerte Bedenken bezüglich der Wohnungsdurchsuchungen und forderte einen Richtervorbehalt sowie eine einheitliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit.  
 
Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt, sah in dem Gesetzentwurf eine nötige Revision sinnloser Regelungen, war aber der Meinung, dass das Migrationsproblem nicht allein durch verbesserte Rückführung, sondern durch Prävention unerwünschter Einreisen gelöst werden könne.  
 
Philipp Wittmann, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, wies auf die tiefen Grundrechtseingriffe und Interpretationsspielräume des Gesetzentwurfs hin, die die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gefährden könnten.  
 
Anne Courbois, Deutsche Industrie- und Handelskammer, sprach sich für den Änderungsantrag aus, der die Beschäftigungsaufnahme von Geflüchteten erleichtern und rechtssicherer machen soll.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Soziales. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen, mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt, daher keine Angaben. 
 
Anhörung: 
Eine öffentliche Anhörung fand statt. Elf Sachverständige waren geladen. Keine Angaben darüber, für welche Organisationen sie sprachen. Den kommunalen Spitzenverbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 
 
Änderungen: 
Änderungen wurden vorgenommen; diese beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, insbesondere Anpassungen an geltende EU-Richtlinien und Verbesserungen im Bereich der Rückführung, Arbeitsrecht, Schutzmaßnahmen, und der Beseitigung von Vollzugshindernissen. Es liegen keine Hinweise auf "Trojaner"-Änderungen vor, die sich auf andere Gesetze beziehen würden. 
 
Begründung: 
Die Begründungen der Änderungen werden ausführlich im Text erläutert, z. B. die Anpassung des Aufenthaltsgesetzes an die EU-Richtlinien, Erleichterungen bei der Abschiebung von Straftätern, Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörden, Anpassungen aufgrund von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts u.a. 
 
Statements der Fraktionen: 
- SPD: Der Änderungsantrag wurde auf Basis parlamentarischer Beratungen und Anhörungen erstellt und reflektiert lange geführte Überlegungen zur Verbesserung der Ausreisepflicht. 
- CDU/CSU: Kritisiert die Reform als ungenügend und sieht sie nicht als adäquate Umsetzung der Ankündigungen des Bundeskanzlers; kritisiert insbesondere die Einführung der Pflichtverteidigung in Asylverfahren. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Befürwortet die Aufnahme der Anhörungshinweise in den Änderungsantrag und hebt die Einführung von Arbeitsgenehmigungen und die Stärkung des Rechtsschutzes hervor. 
- FDP: Bedauert die Fokussierung der CDU/CSU-Kritik auf Einzelaspekte; hebt hervor, dass die Gesamtheit der Maßnahmen zu Verbesserungen führt, und verteidigt die Pflichtverteidigung als rechtstaatliche Notwendigkeit. 
- AfD: Kritisiert die Reform als unzureichend und nennt konkret die Ankündigungspflicht für Abschiebungen sowie das neue "Chancenaufenthaltsrecht" als problematisch. 
 
Auf Basis der dargestellten Punkte aus dem Beschlussempfehlungstext sind die oben stehenden Antworten zu den einzelnen Aspekten abgeleitet.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:563/23
Eingang im Bundesrat:02.11.2023
Erster Durchgang:24.11.2023
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt