Zum Inhalt springen

Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (Bezahlkarte)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:26.04.2024
Drucksache:20/9470 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11006 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Der Innenausschuss hat diesen Gesetzentwurdf genutzt, um die bundeseinheitlichen Regelungen zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende umzusetzen.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, betitelt als „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“, ist die Verbesserung des Datenaustausches zwischen Ausländerbehörden und den für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen Behörden, um behördliche Entscheidungen auf der Grundlage aktueller und konsistenter Informationen zu verbessern und zugleich den Betroffenen unnötige Behördengänge zu ersparen. Darüber hinaus sollen Ausländerbehörden auf Technologien und Infrastruktur umgestellt werden, die eine vollständig digitale Datenübermittlung ermöglichen. Federführend ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund 
Die Hintergrundinformationen beschreiben die aktuelle Herausforderung eines noch unzureichenden und ineffizienten Datenaustauschs an der Schnittstelle zwischen Ausländerrecht und Sozialrecht. Konkrete Beschlüsse des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. November 2022, sowie weitere Diskussionen und Beschlüsse aus dem Jahr 2023 unterstreichen die Notwendigkeit der Gesetzesänderungen. Besonders betont wird der Bedarf an einer verlässlichen Datenlage und eines reibungslosen Zusammenwirkens mehrerer Behörden. 
 
Kosten 
Die Kosten für den Bundeshaushalt sind insgesamt auf einen Mehraufwand von jährlich 1.005.433 Euro festgelegt, welcher im Einzelplan 08 gegenfinanziert wird. Auf Seiten der Länder und Kommunen entstehen jährliche Kosten von -638.000 Euro und ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 6.228.000 Euro. Die negativen Werte implizieren in diesem Fall eine Kostenersparnis bzw. Entlastung durch die vorgesehenen Änderungen. Einnahmen werden nicht erwartet, entsprechende Angaben fehlen. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zum Inkrafttreten vorhanden. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig klassifiziert und ist dem Bundesrat am 3. November 2023 zugeleitet worden. Die genauen Details zu den erwarteten Verbesserungen durch die Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer Evaluierung fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes überprüft. 
 
Maßnahmen: 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs fassen sich wie folgt zusammen: 
- Die Einfügung zusätzlicher Datenkategorien im Ausländerzentralregister (AZR), insbesondere von Angaben zu Personen, die Verpflichtungserklärungen nach bestimmten Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes abgegeben haben. 
- Die Speicherung von Informationen zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen, inklusive der Angabe der zuständigen Leistungsbehörde im AZR, um die Kommunikation zwischen Ausländer- und Leistungsbehörden zu vereinfachen und Anfragen zu reduzieren. 
- Die verbesserte Verfügbarkeit essentieller Informationen für die Staatsangehörigkeitsbehörden durch erleichterten Zugang zu erforderlichen Daten aus dem AZR. 
- Die Veränderung von Speicherfristen für bestimmte Daten im AZR, angepasst an die praktischen Bedürfnisse vom Informationsaustausch zwischen den Behörden. 
 
Stellungnahmen: 
Zu dem Entwurf haben der Nationale Normenkontrollrat (NKR) und vermutlich zusätzliche Gremien oder Institutionen Stellung genommen. Der NKR beurteilt den Gesetzentwurf überwiegend positiv, indem er dessen Beitrag zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung begrüßt und hervorhebt, dass das Vorhaben zusammen mit einem Digitalcheck und FIM-Prozessen (Föderales Informationsmanagement) geliefert wurde, was eine moderne und effiziente Verwaltungspraxis fördert. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Gesetzes mit zusätzlichem Erfüllungsaufwand für die Bundesbehörden von rund einer Million Euro pro Jahr und einmaligen Aufwendungen von etwa 15 Millionen Euro verbunden ist. Im Gegenzug entlastet das Gesetz jedoch die Länder und Kommunen um geschätzte 636.000 Euro jährlich und erfordert einmalige Ausgaben von ca. 6,2 Millionen Euro. Als kritischen Punkt nennt der NKR die sehr kurze Frist von nur drei Tagen vor dem geplanten Kabinettbeschluss für die Prüfung des Entwurfs. Abschließend wird empfohlen, das Gesetz nach fünf Jahren zu evaluieren, um seinen Nutzen und die Zielerreichung zu überprüfen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:18.10.2023
Datum Kabinettsbeschluss:01.11.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Durch diesen Gesetzentwurf soll der digitale Datenaustausch zwischen Ausländer- und Leistungsbehörden verbessert und die Behörden durch die Digitalisierungsmaßnahmen entlastet werden. Der Gesetzesentwurf setzt die MPK-Beschlüsse vom 2.11.2022, 10.5.2023 und 15.6.2023 in Bezug auf existenzsichernde Leistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Achten Buch Sozialgesetzbuch) um. Des Weiteren werden rechtliche Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem Ausländerzentralregister (AZR) abgebaut. Zudem werden erforderliche Rechtsänderungen abgebildet, um im Zusammenhang mit Verpflichtungserklärungen nach § 66 Absatz 2 und § 68 Aufenthaltsgesetz bestehende Problemlagen praxisgerecht zu lösen. Im Rahmen der Identitätssicherung und -überprüfung von Ausländern nach § 49 Aufenthaltsgesetz oder § 16 Asylgesetz werden darüber hinaus im Bereich der Dokumentenprüfung bundeseinheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Datenverarbeitung etabliert. Nach dem Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine infolge des russischen Angriffskrieges sind zudem Anpassungen in AZRG und AufenthG erforderlich, um die Datenerfassung an letztlich alle Vorgaben der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz anzupassen und bestehende Inkongruenzen zu beseitigen.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:26.11.2023
Erste Beratung:14.12.2023
Abstimmung:12.04.2024
Drucksache:20/9470 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11006 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales10.04.2024Ergänzung
Ausschuss für Inneres und Heimat13.12.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Inneres und Heimat15.01.2024Anhörung
Ausschuss für Inneres und Heimat10.04.2024Änderung
Ergänzung
Haushaltsausschuss10.04.2024Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.01.2024 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Die Anhörung im Bundestag, über die berichtet wird, hat bereits stattgefunden und bezog sich auf den Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung rund um das Ausländerzentralregister (AZR). Im Fokus stand die „Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (20/9470). Es folgt eine Zusammenfassung der Kernpunkte der Argumentation der genannten Sachverständigen: 
 
Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, hegt grundsätzlich keine Bedenken gegen die weitere Digitalisierung migrationsrechtlicher Verfahren und die Ausweitung auf Sozialdaten, warnt jedoch vor möglichen Konflikten mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere im Hinblick auf die allgemein gehaltene Übermittlungsbefugnis an Strafverfolgungs- und Polizeibehörden. 
 
Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, unterstützt prinzipiell die Digitalisierung bei den Ausländer- und Leistungsbehörden sowie die Möglichkeit der zentralen Datenverwaltung, äußert jedoch Bedenken bezüglich Details des Gesetzentwurfs und stellt kritische Anmerkungen zur datenrechtlichen Umsetzung. 
 
Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen, sieht einen akuten Reformbedarf und Bedarf für verfahrensrechtliche Anpassungen und beurteilt die Maßnahmen des Gesetzentwurfs als rechtlich geeignet, erforderlich und angemessen, um die praktischen und verfassungsrechtlichen Ziele zu erreichen. 
 
Malte Kröger, Richter am Verwaltungsgericht Stade, merkt kritisch an, dass es vielleicht an praktischer Notwendigkeit fehlen könnte für die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Teilnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit am automatisierten Verfahren und rät von dieser verpflichtenden Teilnahme ab. 
 
Martin Lenz, Bürgermeister der Stadt Karlsruhe, sieht im Gesetzentwurf wesentliche Erleichterungen für die kommunale Praxis, wie den Zugang von Staatsangehörigkeitsbehörden und Unterhaltsvorschusskassen zu den Daten sowie Verbesserungen beim Erkennen doppelten Bezugs von Sozialleistungen. 
 
Sarah Lincoln, Gesellschaft für Freiheitsrechte, befürchtet, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen das AZR nicht auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen und die bestehenden Probleme durch Datenkranzerweiterung und neue abrufberechtigte Stellen sogar verschärfen. 
 
Kay Ruge, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, fordert, dass digitale Verfahren in der Ausländer- und Leistungsverwaltung den Ausländer als Dreh- und Angelpunkt haben sollten und mahnt, dass trotz Eile eine maßvolle Umsetzung mit ausreichendem Zeitraum und angemessener finanzieller Unterstützung erforderlich sei. 
 
Andre Schuster, Deutscher Städtetag, schildert die Krisensituation und Ressourcenknappheit in den Ausländerbehörden und betont die technischen und personellen Überforderungen. 
 
Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf und betrachtet diesen als notwendige Ergänzung, die das AZR als Informationsplattform stärkt und Leistungsmissbrauch vorbeugt. 
 
Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, begrüßt die Verbesserungen bei der Registrierung und dem digitalen Austausch von Ausländerdaten, warnt jedoch vor den Risiken für Datenschutz und Grundrechte sowie vor der Erleichterung von Datenmissbrauch durch Automatisierung der Vorgänge.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Ausschuss für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie gutachtlich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat lautet, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen. Zustimmend zu dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD sowie die Gruppe BSW gestimmt. Gegen die Stimmen waren die Fraktion der CDU/CSU sowie die Gruppe Die Linke. 
 
Keine Angaben. 
 
Änderungen: 
Im Gesetzentwurf wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. Eine ausführliche Aufstellung der Änderungen am Gesetzentwurf ist im Dokument enthalten und bezieht sich überwiegend auf die Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht sowie zugehörige Verordnungen. Es wird auch die Einführung einer Bezahlkarte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes erwähnt. Es liegt kein Hinweis auf Änderungen vor, die sich auf ganz andere Gesetze beziehen, daher wird nicht auf das Vorliegen eines Trojaners hingewiesen. 
 
Begründung: 
Die Begründung für die Änderungen umfasst die Umsetzung von Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenzen hinsichtlich der Digitalisierung und Effizienzsteigerung des behördlichen Datenaustauschs. Zudem wird das Ziel verfolgt, Behördenentscheidungen zu verbessern und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Datenschutzrechtliche Anpassungen und die Erweiterung des AZR als zentrale Informationsplattform werden ebenfalls als Gründe für die Gesetzesänderungen genannt. 
 
Statements der Fraktionen: 
- SPD: Befürwortung der Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltungsabläufe, Verbesserung des Datenschutzes und Transparenz sowie Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber. 
- CDU/CSU: Unterstützt die Digitalisierung, hat jedoch Bedenken gegen die Art der Umsetzung der Bezahlkarte und wünscht sich mehr Verbindlichkeit. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßt die Verbesserung des Datenschutzes und die Begrenzung der Volltextspeicherung von Asylentscheidungen, hält die Bezahlkarte für verfassungskonform.  
- FDP: Unterstützt die Zielsetzung der Effizienzsteigerung und Sicherheitsverbesserung durch den Gesetzentwurf, sieht den Einsatz der Bezahlkarte positiv, solange regionale Unterschiede berücksichtigt werden. 
- AfD: Keine Bedenken hinsichtlich Datenübermittlung, sieht die Bezahlkarte als Mittel zur Verhinderung von Sozialbetrug. 
- Die Linke: Kritisiert die Einführung der Bezahlkarte als Mittel der Stigmatisierung und Kontrolle von Geflüchteten. 
- BSW: Keine Einwände gegen Datenübermittlung, Bedenken zur Bezahlkarte bezüglich ihrer Ausweitung auf andere Gruppen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:567/23
Eingang im Bundesrat:03.11.2023
Erster Durchgang:15.12.2023
Abstimmung:26.04.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt