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9. Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:26.04.2024
Drucksache:20/9872 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10630 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Höchstbeträge für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Derzeit liegen diese Höchstbeträge bei 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und bei 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. Diese sollen erhöht werden auf 40.000 Euro und 80.000 Euro, um die Ziele der Gemeindefinanzreform zu wahren, welche eine gerechtere Verteilung und Nivellierung der Steuerkraft zwischen den Gemeinden beinhalten. Das Bundesministerium der Finanzen ist federführend zuständig für diesen Entwurf. 
 
Hintergrund 
Die Höchstbeträge, die die Grundlage für die Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer darstellen, sollen alle drei Jahre unter Zuhilfenahme aktueller statistischer Daten überprüft werden. Diesem Turnus folgend ließ das Statistische Bundesamt Modellrechnungen auf Basis der neuesten Statistiken erstellen, die eine Anpassung der Höchstbeträge nahelegten, um die anvisierten Ziele weiterhin zu erfüllen. 
 
Kosten 
Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bundeshaushalt und die Länder. Einnahmen werden in dem Sinne nicht erwartet, da es sich hierbei um eine Neuverteilung bestehender Steuereinnahmen handelt, nicht aber um die Generierung zusätzlicher Einkünfte. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die veränderte Zuteilung der Einkommensteueranteile zwischen den Gemeinden innerhalb der Bundesländer. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zum genauen Datum des Inkrafttretens des Gesetzes. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf gilt als nicht besonders eilbedürftig, da der Bundesrat bereits ohne Einwendungen zugestimmt hat und keine weiteren dringlichen Aspekte dargestellt wurden. Zusätzliche Erfüllungsaufwände oder Kosten für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung entstehen nicht. Es sind keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das allgemeine Preisniveau zu erwarten. Gleichstellungsrelevanz besteht nicht, und Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit sind nicht betroffen. Eine Neuverteilung innerhalb der vorgegebenen Verteilungsmasse findet statt, und die Höchstbeträge werden mit der nächsten turnusmäßigen Umstellung der Verteilung erneut überprüft. 
 
Maßnahmen 
 
- Anhebung der Höchstbeträge für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer in Deutschland von derzeit 35.000 € auf 40.000 € für einzeln Veranlagte und von 70.000 € auf 80.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten. 
- Durch diese Anpassung werden die Steuerkraftunterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden weiterhin in gewünschtem Maße nivelliert. 
- Die Anhebung der Höchstbeträge führt zu einer gerechteren Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und entspricht somit den Zielen der Gemeindefinanzreform. 
- Die Neuverteilung basiert auf Modellrechnungen des Statistischen Bundesamts, welche die Effekte unterschiedlicher Höchstbeträge auf die Einkommensteuerverteilung zwischen den Gemeinden zeigen. 
- Es entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben oder Einnahmen, sondern es erfolgt eine Umverteilung bestehender Mittel. 
- Das Gesetz soll rückwirkendes Inkrafttreten haben, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist für das Frühjahr 2024 geplant. 
 
StellungnahmenKeine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:24.10.2023
Datum Kabinettsbeschluss:01.11.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Den Gemeinden steht insgesamt ein Anteil von 15 % am Einkommensteueraufkommen zu. Dieser Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach Artikel 106 Absatz 5 des Grundgesetzes von den Ländern „auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Bürger" auf die Gemeinden verteilt. Hierbei werden für die Verteilung unter den Gemeinden Einkommensteuerleistungen nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Durch diese Höchstbeträge kommt es zu einer gewissen Nivellierung von Steuerkraftunterschieden zwischen Gemeinden gleicher Funktion und Größe. [...]  
Mit dem Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes sollen die Höchstbeträge für die Verteilung der Einkommensteueranteile auf die Gemeinden von derzeit 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige beziehungsweise 70.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare auf 40.000 / 80.000 Euro angehoben werden.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:20.12.2023
Erste Beratung:18.01.2024
Abstimmung:14.03.2024
Drucksache:20/9872 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10630 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen13.03.2024Tagesordnung
Finanzausschuss21.02.2024Tagesordnung
Finanzausschuss13.03.2024Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Die Beschlussempfehlung wurde vom Finanzausschuss (7. Ausschuss) beschlossen. Mitberaten hat außerdem der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9872 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes unverändert anzunehmen. Die Empfehlung wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD gegen die Stimmen der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschlossen. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen: 
Im Text sind keine Änderungen am Gesetzentwurf erwähnt, die Beschwerdeempfehlung empfiehlt die Annahme in unveränderter Fassung. Daher liegt kein Hinweis auf einen so genannten "Trojaner" vor, also auf Änderungen, die nicht direkt in Verbindung mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf stehen. 
 
Begründung: 
Eine ausführliche Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen ist im Text nicht enthalten. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sind die Anpassung der Verteilung der Einkommensteuerbeträge zwischen den jeweiligen Gemeinden eines Landes in Deutschland und die Erhöhung der Höchstbeträge für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und zusammen veranlagte Ehegatten, um den Zielen der Gemeindefinanzreform gerecht zu werden. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP betonen die Notwendigkeit einer Anpassung zur Finanzierung komplexer Aufgaben der Kommunen und begrüßen die Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesländer. 
- Die CDU/CSU unterstützt den Gesetzentwurf und die Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen, regt aber eine Überprüfung der technischen Anpassung der Höchstbeträge und des Systems der Wirkungsmessung an. 
- Die AfD sieht den Gesetzentwurf als technische Anpassung und stimmt zu, weist jedoch darauf hin, dass eine Umverteilung der Steuermittel zu Gunsten der Kommunen andere staatliche Ebenen schwächt und fordert eine Lösung der Belastungen der Kommunen durch Bundespolitik, insbesondere durch Migrationskosten. 
- Die Linke kritisiert die Abschwächung der Nivellierung durch die Höchstbetragsanhebung und plädiert für eine Reform des Gemeindefinanzreformgesetzes zur besseren Berücksichtigung räumlicher Disparitäten und erinnert an das Vorhaben der Entlastung der Kommunen von Altschulden, welches im Koalitionsvertrag der Ampelregierung niedergelegt ist. Die Gruppe lehnt den Gesetzentwurf ohne eine entsprechende Öffnungsklausel ab. Keine Angaben sind zu Statements der Gruppe BSW vorhanden, da diese bei der Abstimmung abwesend war.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:566/23
Eingang im Bundesrat:03.11.2023
Erster Durchgang:15.12.2023
Abstimmung:26.04.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt