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Freiwilligen-Teilzeitgesetz (Teilzeitmöglichkeit in Jugendfreiwilligendiensten)

Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen, die Beratung im Bundesrat steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:17.05.2024
Drucksache:20/9874 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11069 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Möglichkeit eines Freiwilligendienstes in Teilzeit für Personen unter 27 Jahren ohne Nachweis eines berechtigten Interesses zu erweitern und zu vereinfachen. Es soll keine Prüfung und Dokumentationspflicht über ein berechtigtes Interesse der Freiwilligen mehr geben und gleichzeitig soll der prozentuale Anteil der Taschengeld-Obergrenze erhöht werden, um den Trägern und Einsatzstellen mehr Spielraum bei der Anerkennung der Leistung der Freiwilligen zu ermöglichen. Weiterhin sind gesetzliche Klarstellungen und weitere Verbesserungen vorgesehen. Der federführend zuständige Bereich der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 
 
Hintergrund 
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die bisherige Regelung, die jungen Menschen unter 27 Jahren einen Freiwilligendienst in Teilzeit nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erlaubte. Diese Regelung hatte Auswirkungen auf die Verwaltung von Freiwilligendiensten, was als bürokratisch und einschränkend empfunden wurde. Der Gesetzentwurf folgt auch den Wünschen der Einsatzstellen und Freiwilligen und berücksichtigt zudem, dass der prozentuale Anteil der Taschengeld-Obergrenze seit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes nicht gestiegen ist. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen laut Text keine neuen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand, da die Änderungen keine Erhöhung der Bundeszuschüsse bedingen. Es werden auch keine Einnahmen erwartet. Es ist die Rede von einer Entlastung für Bürgerinnen und Bürger durch verringerten Erfüllungsaufwand sowie einer Verringerung des Erfüllungsaufwands für Wirtschaft und Verwaltung, die sich finanziell bemerkbar macht. 
 
Inkrafttreten 
Über das Datum des Inkrafttretens des Gesetzes sind keine Angaben enthalten. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf enthält keine Hinweise auf besondere Eilbedürftigkeit. Es sind Umsetzungen weiterer Änderungen und gesetzlicher Klarstellungen im Jugendfreiwilligendienstegesetz und im Bundesfreiwilligendienstgesetz vorgesehen. Beispielsweise sollen Mobilitätszuschläge nicht auf das Taschengeld angerechnet und dienstfreie Tage durch die Teilnahme an Seminaren ermöglicht werden. Der Bundesrat hat bereits beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. 
 
Maßnahmen 
 
- Teilzeit-Jugendfreiwilligendienst ohne Nachweispflicht eines "berechtigten Interesses" erleichtert die Teilnahme und entfällt die Prüf- und Dokumentationspflicht für zuständige Einrichtungen. 
- Einführung von Mobilitätszuschlägen für Freiwillige, die zusätzlich zum Taschengeld gewährt werden und auf die Obergrenze des Taschengeldes nicht anzurechnen sind. Monatlicher Zuschlag darf 15 Prozent des maximalen Taschengeldes nicht überschreiten. 
- Anhebung der Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld von 6% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, was eine Erhöhung von 438 Euro auf 584 Euro monatlich bedeutet. 
- Seminartage in Teilzeit-Freiwilligendiensten zählen als ein Dienst-Tag entsprechend der individuellen täglichen Dienstzeit, vermeiden Über- und Minderstunden und sollen bei dienstfreien Tagen ausgeglichen werden. 
- Präzisierung, dass Freiwillige im Rahmen ihres Engagements Anspruch auf die neue geregelte zusätzliche Mobilitätsunterstützung haben. 
- Streichung von Begrifflichkeiten, die bereits in den Termini "Geld- und Sachleistungen" enthalten sind, und Anpassung der Begriffe an die neuen Mobilitätszuschläge. 
- Seminarteilnahme an Feiertagen soll durch einen freien Tag an der Einsatzstelle ausgeglichen werden.  
- Qualitätsanspruch der Freiwilligendienste als Lern- und Bildungsdienste wird durch Beibehaltung der Seminaranzahl für Teilzeitdienstleistende im Vergleich zu Vollzeit-Freiwilligen gewährleistet. 
 
Klarstellungen und redaktionelle Änderungen werden im Gesetzestext ebenfalls vorgenommen, um bestehende Regelungen und Praktiken zu präzisieren. 
 
StellungnahmenKeine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:05.09.2023
Datum Kabinettsbeschluss:01.11.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Gesetzentwurf verbessert die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Teilzeit-Möglichkeiten, des Taschengeldes und ermöglicht zusätzliche Mobilitätszuschläge.  
Freiwillige unter 27 Jahren sollen einfacher Teilzeit-Freiwilligendienste leisten können. Bisher müssen sie ein berechtigtes Interesse an einem Teilzeit-Dienst aufgrund von besonderen persönlichen Lebensumständen nachweisen. Zukünftig sollen Freiwillige unter 27 Jahren unabhängig von besonderen Lebensumständen einen Teilzeit-Dienst leisten dürfen. Für alle Freiwilligen gilt weiterhin, dass ein Teilzeit-Freiwilligendienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen muss, damit der Freiwilligendienst sozialversicherungsrechtlich ihre Hauptbeschäftigung ist. Es bleibt zudem dabei, dass alle am Dienstverhältnis Beteiligten mit einem Teilzeitdienst einverstanden sein müssen.  
Darüber hinaus sollen die Einsatzstellen den Freiwilligen je nach ihrem Ermessen ein höheres Taschengeld und zusätzliche Mobilitätszuschläge zahlen dürfen.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:20.12.2023
Erste Beratung:18.01.2024
Abstimmung:26.04.2024
Drucksache:20/9874 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11069 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend17.01.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend19.02.2024Anhörung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend10.04.2024Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 19.02.2024 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

Sorgen um künftige Finanzierung der Freiwilligendienste 
Marie Beimen, Sprecherin der Kampagne „Freiwilligendienst stärken!“, kritisiert, dass die Erhöhung der Taschengeldobergrenze ohne ausreichende Refinanzierung durch Bundesmittel wirkungslos bleibt. Beimen plädiert stattdessen für Deutschlandtickets anstatt Mobilitätszuschüsse und äußert Besorgnis wegen potenzieller Haushaltskürzungen 2025. 
 
Kira Bisping vom Internationalen Bund (IB) argumentiert, dass Freiwilligendienste in ihrer Bedeutung für die Bevölkerung nicht ausreichend bekannt sind. Sie spricht sich für refinanzierbare Maßnahmen zur Akquise und Öffentlichkeitsarbeit für die Träger und eine bessere Bewerbung der Dienste aus. 
 
Barbara Caron vom Malteser Hilfsdienst zweifelt, ob durch den Gesetzentwurf eine finanzielle Besserstellung der Freiwilligen möglich ist, da die finanzielle Situation der Einsatzstellen und die ungewisse Haushaltslage keine Erhöhungen des Taschengelds oder Mobilitätszuschusses zulassen. 
 
Jaana Eichhorn von der Deutschen Sportjugend befürchtet, dass Sportvereine Freiwillige an andere Einsatzstellen verlieren könnten, die ein höheres Taschengeld zahlen können. Sie bestätigt die Ansicht von Caron, dass eine Taschengelderhöhung nur realisierbar ist, wenn der Bund die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt. 
 
Jonathan Fehr vom Bundesfreiwilligendienst Mönchengladbach schlägt vor, statt einer Erhöhung der Obergrenze die Untergrenze des Taschengeldes zu erhöhen, um so eine effektive Erhöhung für viele Freiwillige zu erreichen. 
 
Stefanie Ladewig von der Deutschen Bläserjugend erhebt den Punkt, dass die pädagogische Begleitung finanziell vom Bund unterstützt werden muss, damit Freiwillige von der höheren Taschengeldhochstgrenze profitieren können. 
 
Gregor Podschun, Bundesvorsitzender beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), unterstützt trotz der notwendigen pädagogischen Begleitung die Möglichkeit eines Freiwilligendienstes in Teilzeit und die Einhaltung der vollständigen Seminartage unabhängig vom Dienstmodell. 
 
Susanne Rindt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege befürwortet die gesetzliche Regelung, dass Teilzeit-Freiwillige die gleiche Anzahl an Seminartagen wie Vollzeit-Freiwillige leisten müssen, um die Qualität der Bildungs- und Orientierungszeit zu sichern. 
 
Martin Schulze vom Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr kritisiert, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung für einen Freiwilligendienst gibt, und betont, dass nur mit verbesserter finanzieller Unterstützung die geplanten Änderungen des Gesetzes in der Praxis wirkungsvoll umgesetzt werden können. 
 
Jasmin Becker, Bundessprecherin Freiwilliges Ökologisches Jahr, argumentiert, dass eine Anhebung der Untergrenze des Taschengeldes sinnvoller wäre als die Erhöhung der Obergrenze, um einen größeren Mehrwert für die Freiwilligen zu erzielen, die am wenigsten Taschengeld erhalten.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der federführende Ausschuss, der die Beschlussempfehlung beschlossen hat, ist der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss). Mitberaten hat der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lautet auf Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD sowie der Gruppe Die Linke. Die Gruppe BSW war bei der Abstimmung abwesend. Informationen zu einem eventuellen Entschließungsantrag sind in dem gegebenen Text nicht enthalten. 
 
Änderungen: 
Ja, es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, es handelt sich um folgende Anpassungen: 
- Die Obergrenze für die Höhe der Mobilitätszuschläge wird gestrichen. 
- Der Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz wird gestrichen und stattdessen der Urlaubsanspruch der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienstgesetz geregelt.  
Keine Angaben zu Trojaner-Änderungen oder ob sich die Änderungen auf ganz andere Gesetze beziehen. 
 
Begründung: 
Die wesentlichen Inhalte der Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen sind nicht aus dem Text ersichtlich. Keine Angaben. 
 
Statements der Fraktionen: 
- SPD begrüßt die Einführung einer Teilzeitoption und Erhöhung des Taschengeldes und fordert weitere Verbesserungen in der Finanzierung. 
- CDU/CSU unterstützt den Gesetzentwurf und fordert eine Evaluierung zur Prüfung der praktischen Umsetzung. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN freut sich über die Verbesserungen für die Teilhabe junger Menschen in der Zivilgesellschaft und weist auf die Notwendigkeit einer gesicherten Finanzierung hin. 
- AfD begrüßt die Flexibilisierung der Freiwilligendienste und betont die Wichtigkeit von Freiwilligen für die Gesellschaft. 
- FDP lobt die Zusammenarbeit und die im Gesetz erreichten Verbesserungen, unterstreicht aber ebenfalls die Notwendigkeit der finanziellen Absicherung. 
- Die Linke unterstützt die Regelungen und weist auf die Problematik der Aufwälzung der Kosten auf die Träger hin. 
- BSW: Keine Angaben, da nicht anwesend.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:565/23
Eingang im Bundesrat:03.11.2023
Erster Durchgang:15.12.2023
Abstimmung:17.05.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt