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3. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:26.04.2024
Drucksache:20/10014 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11017 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Dies soll den schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes ermöglichen und dabei zur Dekarbonisierung beitragen, insbesondere in Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen. Es wird eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ab dem Jahr 2025 etabliert und der rechtliche und regulatorische Rahmen dafür gesetzt. Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf baut auf einer bereits initierten Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes auf. Eine EnWG-Änderung in diesem Zusammenhang wurde bereits im Mai 2023 beschlossen. Der nun vorliegende Entwurf ist als zweite Stufe zur Entwicklung dieses Netzes zu verstehen, um noch mehr Wasserstoffverbraucher und -erzeuger anzubinden. 
 
Kosten 
Die jährlichen Haushaltsausgaben betragen 4.927.928 Euro und werden über den Einzelplan 09 finanziert. Bei eventueller staatlicher Absicherung können zusätzlich Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte entstehen. Die Haushalte der Länder und Gemeinden sind nicht betroffen. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Das Amortisationskonto für das Wasserstoff-Kernnetz wird hauptsächlich über Netzentgelte finanziert. In einer Hochlaufphase mit wenigen Netznutzern werden jedoch nicht alle Kosten umgelegt, um prohibitiv hohe Entgelte zu vermeiden. Es besteht eine Subsidiärhaftung des Bundes. Ab 2035 könnten partielle Zuschüsse aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen. Der Selbstbehalt der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber beträgt 24 Prozent. Der Gesetzentwurf sieht eine Befristung bis Ende 2055 vor, mit regelmäßiger Überprüfung des Finanzierungsmodells und einer Beendigungsmöglichkeit für den Bund. Die Verordnungskompetenz zur Erstellung des Präventionsplans Gas wird von der Bundesnetzagentur übernommen. 
 
Maßnahmen 
 
- Anpassung der Inhaltsübersicht für das Energiewirtschaftsgesetz aufgrund von Neufassungen und Einfügungen von Paragraphen. 
- Einführung einer Begriffsbestimmung für Betreiber von Wasserstofftransportnetzen und Wasserstofftransport. 
- Festlegung neuer Fristen für die Einreichung von Szenariorahmen, Entwürfen des Netzentwicklungsplans und Netzausbauplänen. 
- Etablierung eines nationalen Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff sowie die Verpflichtung zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle. 
- Detaillierte Regelung der Aufgaben der Koordinierungsstelle, deren Evaluierung und einer Datenbank für Gas und Wasserstoff. 
- Festlegungen zu Informations- und Kooperationspflichten sowie zur Identifizierung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff. 
- Einführung einer Regelung zur Finanzierung des Kernnetzes unter besonderer Berücksichtigung vorhandener Leitungsinfrastrukturen und zur Entgeltbildung für das Wasserstoff-Kernnetz. 
- Erweiterung der regulatorischen Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur, insbesondere im Kontext des Hochlaufs der Wasserstoffversorgung. 
 
Stellungnahmen 
 
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme abgegeben, in der folgende wesentliche Punkte herausgestellt wurden: 
1. Der Bundesrat forderte die Ermächtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Rechte und Pflichten aus dem Gesetzesentwurf abzuschließen, um für weitere Rechtssicherheit zu sorgen. 
2. Er befürwortete eine Reduzierung des Selbstbehalts der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber von 24 auf 15 Prozent und eine entsprechende Anpassung der Bemessungsgrundlage. 
3. Das Andienungsrecht der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber an den Bund bei Kündigung des Finanzierungsmechanismus wurde gefordert, um die Investitionsrisiken zu verringern. 
4. Vorgeschlagen wurde auch die Einführung einer Option zur elektronischen Einreichung von Einwendungen in Planfeststellungsverfahren. 
 
Die Gegenäußerung der Bundesregierung: 
1. Die Bundesregierung lehnte den öffentlich-rechtlichen Vertrag ab, da dieser den Bund ungerechtfertigten Risiken aussetze. 
2. Sie stimmte auch der Reduzierung des Selbstbehalts nicht zu, da der vorgeschlagene Wert bereits eine faire Risikoteilung darstelle. 
3. Das Andienungsrecht wurde ebenfalls abgelehnt, wegen der Unvereinbarkeit mit dem privatwirtschaftlichen Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes und der zusätzlichen Risiken für den Bund. 
4. Die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Einwendungen soll auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht geprüft werden.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:11.01.2024
Erste Beratung:18.01.2024
Abstimmung:12.04.2024
Drucksache:20/10014 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11017 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Klimaschutz und Energie17.01.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Klimaschutz und Energie21.02.2024Anhörung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie10.04.2024Änderung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss10.04.2024Ergänzung
Wirtschaftsausschuss10.04.2024Änderung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 21.02.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Die Anhörung im Bundestag beschäftigte sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes mit Fokus auf die Entwicklung der Wasserstoff-Infrastruktur. Hier sind die wichtigsten Informationen und Kernpunkte der Argumentation der Sachverständigen, die sich zu dem Entwurf äußerten: 
 
Markus Baumgärtner (EnBW, nominiert von der Unionsfraktion) kritisierte, dass der Gesetzentwurf Ziele möglicherweise nicht erreicht und mahnte eine signifikante Senkung des Selbstbehalts an, um die Investitionen im globalen Wettbewerb um Kapital attraktiver zu machen. 
 
Barbara Fischer (FNB Gas, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion) betonte die Bereitschaft der Netzbetreiber, ein angemessenes Risiko für die Finanzierung des Kernnetzes zu tragen, wies jedoch auf die erheblichen Risiken hin, insbesondere angesichts des hohen Selbstbehalts. 
 
Thomas Gößmann (Thyssengas GmbH, nominiert von der Union) sprach über das unternehmerische Risiko der Netzbetreiber bei der Marktintegration, da der Erfolg stark von staatlichen Rahmenbedingungen abhängt, die sie nicht kontrollieren können. 
 
Kirsten Westphal (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, benannt von der SPD) unterstützte die Transformation des bestehenden Gaspipelinenetzes in ein Wasserstoffnetz und betonte Deutschlands gute Ausgangslage für den Aufbau einer europäischen Infrastruktur. 
 
Gabriël Clemens (E.ON Hydrogen GmbH, vorgeschlagen von der Unionsfraktion) drängte auf einen schnellen Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes und forderte eine gleichzeitige schnelle Erweiterung der Anschlussnetze. 
 
Matthias Dümpelmann (8KU GmbH, eingeladen von der SPD) wies auf die Notwendigkeit hin, den Umbau der Gasverteilnetze in die Wasserstoffplanung einzubeziehen und sie nicht zu vernachlässigen. 
 
Philipp Ginsberg (DVGW, nominiert von der FDP) sah Nachbesserungsbedarf bei der Planung und Abstimmungsprozessen, um ein effektives Zusammenspiel verschiedener Netzebenen sicherzustellen und die kommunale Wärmeversorgung in die Transformation einzubeziehen. 
 
Klaus Ritgen (für die Kommunalen Spitzenverbände) betonte die Wichtigkeit der Einbindung von Kommunen und kommunalen Betrieben in die Planung vom Beginn an. 
 
Sebastian Heinemann (INES, benannt von Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die angenommenen Mengen für den Wasserstoffbedarf 2032 den tatsächlichen Bedarf vermutlich überschätzen und plädierte für eine bedarfsorientierte Ausrichtung der Speicherkapazitäten. 
 
Benjamin Pfluge (Fraunhofer-Einrichtung, vorgeschlagen von den Grünen) empfahl, die Ausbaugröße des Netzwerks an die reale Nachfrage anzupassen, anstatt ein zu großes Netzwerk zu früh zu bauen. 
 
Helmut Waniczek (Diplom-Ingenieur, nominiert von der AfD-Fraktion) prognostizierte sehr hohe Strompreise in Deutschland und warnte, dass durch die Umwandlung in Wasserstoff die Energiepreise verdreifachen könnten, was weder Versorgungssicherheit noch Bezahlbarkeit garantiere. 
 
Diese Zusammenfassung gibt einen Überblick über die verschiedenen Perspektiven und Argumente, die während der Anhörung präsentiert wurden. Weitere Details und die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundestages.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Keine Angaben 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) beschlossen. Die Empfehlung umfasst die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke. 
 
Änderungen: Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt, insbesondere hinsichtlich der kontoführenden Stelle und des Amortisationskontos, umzusetzenden Projekte für ein Wasserstoff-Kernnetz, Insolvenzrisikos, einer zeitlichen Flexibilität für die Inbetriebnahme des Kernnetzes, einer größeren Systementwicklungsstrategie und der Verpflichtung der BNetzA zur Anhörung unabhängiger Gutachter bei der Netzentwicklungsplanung. Die Änderungen beziehen sich direkt auf den ursprünglichen Gesetzentwurf des Energiewirtschaftsgesetzes, wodurch kein Trojaner vorliegt. 
 
Begründung: Eine ausführliche Begründung ist im Text vorhanden, sie umfasst die Notwendigkeit zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für eine nationale Wasserstoffinfrastruktur und die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. 
 
Statements der Fraktionen: Keine Angaben

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:590/23
Eingang im Bundesrat:15.11.2023
Erster Durchgang:15.12.2023
Abstimmung:26.04.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt