3. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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Offizieller Titel: | Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes |
Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 26.04.2024 |
Drucksache: | 20/10014 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11017 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: | ![]() |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Dies soll den schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes ermöglichen und dabei zur Dekarbonisierung beitragen, insbesondere in Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen. Es wird eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ab dem Jahr 2025 etabliert und der rechtliche und regulatorische Rahmen dafür gesetzt. Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf baut auf einer bereits initierten Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes auf. Eine EnWG-Änderung in diesem Zusammenhang wurde bereits im Mai 2023 beschlossen. Der nun vorliegende Entwurf ist als zweite Stufe zur Entwicklung dieses Netzes zu verstehen, um noch mehr Wasserstoffverbraucher und -erzeuger anzubinden.
Kosten
Die jährlichen Haushaltsausgaben betragen 4.927.928 Euro und werden über den Einzelplan 09 finanziert. Bei eventueller staatlicher Absicherung können zusätzlich Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte entstehen. Die Haushalte der Länder und Gemeinden sind nicht betroffen.
Inkrafttreten
Keine Angaben.
Sonstiges
Das Amortisationskonto für das Wasserstoff-Kernnetz wird hauptsächlich über Netzentgelte finanziert. In einer Hochlaufphase mit wenigen Netznutzern werden jedoch nicht alle Kosten umgelegt, um prohibitiv hohe Entgelte zu vermeiden. Es besteht eine Subsidiärhaftung des Bundes. Ab 2035 könnten partielle Zuschüsse aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen. Der Selbstbehalt der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber beträgt 24 Prozent. Der Gesetzentwurf sieht eine Befristung bis Ende 2055 vor, mit regelmäßiger Überprüfung des Finanzierungsmodells und einer Beendigungsmöglichkeit für den Bund. Die Verordnungskompetenz zur Erstellung des Präventionsplans Gas wird von der Bundesnetzagentur übernommen.
Maßnahmen
- Anpassung der Inhaltsübersicht für das Energiewirtschaftsgesetz aufgrund von Neufassungen und Einfügungen von Paragraphen.
- Einführung einer Begriffsbestimmung für Betreiber von Wasserstofftransportnetzen und Wasserstofftransport.
- Festlegung neuer Fristen für die Einreichung von Szenariorahmen, Entwürfen des Netzentwicklungsplans und Netzausbauplänen.
- Etablierung eines nationalen Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff sowie die Verpflichtung zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle.
- Detaillierte Regelung der Aufgaben der Koordinierungsstelle, deren Evaluierung und einer Datenbank für Gas und Wasserstoff.
- Festlegungen zu Informations- und Kooperationspflichten sowie zur Identifizierung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff.
- Einführung einer Regelung zur Finanzierung des Kernnetzes unter besonderer Berücksichtigung vorhandener Leitungsinfrastrukturen und zur Entgeltbildung für das Wasserstoff-Kernnetz.
- Erweiterung der regulatorischen Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur, insbesondere im Kontext des Hochlaufs der Wasserstoffversorgung.
Stellungnahmen
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme abgegeben, in der folgende wesentliche Punkte herausgestellt wurden:
1. Der Bundesrat forderte die Ermächtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Rechte und Pflichten aus dem Gesetzesentwurf abzuschließen, um für weitere Rechtssicherheit zu sorgen.
2. Er befürwortete eine Reduzierung des Selbstbehalts der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber von 24 auf 15 Prozent und eine entsprechende Anpassung der Bemessungsgrundlage.
3. Das Andienungsrecht der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber an den Bund bei Kündigung des Finanzierungsmechanismus wurde gefordert, um die Investitionsrisiken zu verringern.
4. Vorgeschlagen wurde auch die Einführung einer Option zur elektronischen Einreichung von Einwendungen in Planfeststellungsverfahren.
Die Gegenäußerung der Bundesregierung:
1. Die Bundesregierung lehnte den öffentlich-rechtlichen Vertrag ab, da dieser den Bund ungerechtfertigten Risiken aussetze.
2. Sie stimmte auch der Reduzierung des Selbstbehalts nicht zu, da der vorgeschlagene Wert bereits eine faire Risikoteilung darstelle.
3. Das Andienungsrecht wurde ebenfalls abgelehnt, wegen der Unvereinbarkeit mit dem privatwirtschaftlichen Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes und der zusätzlichen Risiken für den Bund.
4. Die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Einwendungen soll auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht geprüft werden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 31 Einträge zu Drucksache 20/10014 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
Lobbyregister-Nr.: R007027 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46078
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzgeber sollte die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Anlass nehmen, um dringende Anpassungen im Windenergie- auf-See-Gesetz vorzunehmen. Durch zielgerichtete Änderungen im EnWG und im WindSeeG kann die Investitionssicherheit für Betreiber gestärkt und somit die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte erhöht werden.
Lobbyregister-Nr.: R000252 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49127
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem szenariobasierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff wird die Grundlage für die langfristige Entwicklung der Gas- und Wasserstoffnetze gelegt. Die zeitliche Verzahnung der integrierten Netzplanung mit den Fristen im Strombereich ist ebenfalls positiv. Nun muss es darum gehen, mit einer Systementwicklungsstrategie eine Energieinfrastrukturplanung aus einem Guss zu etablieren und damit im Sinne der Sektorenkopplung die Rolle von Wasserstoff im Energiesystem festzuschreiben. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
Lobbyregister-Nr.: R002003 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48115
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene.
Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.
Lobbyregister-Nr.: R003226 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39089
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es handelt sich um eine Stellungnahme zur Auswertung des beschlossenen Wasserstoffkernnetzes aus Sicht eines grünen Wasserstoffproduzenten mit Projekten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Lobbyregister-Nr.: R003850 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48361
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Begrüßung der Errichtung eines H2-Kernnetzes, Berücksichtigung von möglichen Importpunkten aus Norwegen
Lobbyregister-Nr.: R002402 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48148
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
Lobbyregister-Nr.: R006805 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 34248
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die H2ercules-Initiative will zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes in großem Umfang beitragen und damit die Dekarbonisierung und Diversifizierung der deutschen Energieversorgung vorantreiben. Wir wollen den Aufbau eines H2-Ökosystems in Deutschland bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-Kernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden industriellen H2-Verbrauchern und H2-ready Gaskraftwerken, H2-Erzeugungsanlagen, H2-Speichern, ermöglichen. Insgesamt haben sich dieser Initiative aktuell mehr als 30 Unternehmen aus der gesamten H2-Wertschöpfungskette angeschlossen.
Lobbyregister-Nr.: R002081 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52023
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für das EWE-Geschäftsfeld Wasserstoff ist die zügige Etablierung substanzieller H2-Transportkapazitäten in Form von Pipelines essenziell. Insofern hat sich EWE für dia Aufnahme von Leitungsprojekten im Kernnetz ausgesprochen sowie Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Regulatorik unterbreitet.
Lobbyregister-Nr.: R002040 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52243
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
Lobbyregister-Nr.: R003578 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41099
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um das Wasserstoff-Kernnetz zu realisieren, sind zusätzliche regulatorische Rahmenbedingungen notwendig, so ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell sowie Regelungenn für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Zur Unterstützung dieser genannten Punkte haben wir eine Interessenvertretung betrieben.
Lobbyregister-Nr.: R001869 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51908
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
Lobbyregister-Nr.: R002117 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 30884
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen
Lobbyregister-Nr.: R006419 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52417
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
Lobbyregister-Nr.: R003426 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48006
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Analyse der Wasserstoffnachfrage und des Wasserstoffangebots sowie Analyse der Kapazitätsbedarfe, um das Wasserstoffnetz bedarfsgerecht zu dimensionieren und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten
Lobbyregister-Nr.: R001797 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44502
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
Lobbyregister-Nr.: R000730 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52304
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um das Wasserstoff-Kernnetz zu realisieren, sind zusätzliche regulatorische Rahmenbedingungen notwendig, so ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell sowie Regelungenn für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Zur Unterstützung dieser genannten Punkte haben wir eine Interessenvertretung betrieben.
Lobbyregister-Nr.: R002459 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46944
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
Lobbyregister-Nr.: R001190 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47437
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
Lobbyregister-Nr.: R002296 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52044
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene.
Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.
Lobbyregister-Nr.: R003766 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44861
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
Lobbyregister-Nr.: R003459 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48700
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Praxistauglicher Aufsatz der Regelungen zum Wasserstoffkernnetz, Konkretisierung der Kernnetzplanung, Benennung von Zeitplänen für Inbetriebnahme, einheitliches Wasserstoffmarktgebiet mit einheitlichen Markt- und Bilanzierungsregelungen
Lobbyregister-Nr.: R003478 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37730
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
gesetzliche und fianzielle Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes, damit die terranets bw als künftiger Wasserstoffnetzbetreiber in das geplante Wasserstoff-Kernnetz investieren kann. Dabei steht insbesondere die vorgegebene Eigenkapitalrendite, das Amortisationskonto und der Selbstbehalt im Fokus.
Lobbyregister-Nr.: R002787 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47077
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht. Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
Lobbyregister-Nr.: R001118 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52637
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Trianel stellt die Forderung nach dem Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland, um derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland zu erreichen und so zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, anzubinden.
Lobbyregister-Nr.: R005586 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49561
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Trianel stellt die Forderung nach dem Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland, um derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland zu erreichen und so zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, anzubinden.
Die Interessenvertretung in Bezug auf dieses Regelungsvorhaben erfolgt durch die Trianel GmbH im Auftrag der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG.
Lobbyregister-Nr.: R004366 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43210
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Trianel stellt die Forderung nach dem Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland, um derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland zu erreichen und so zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, anzubinden.
Lobbyregister-Nr.: R001350 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43168
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine Verbesserung des Gesetzgebungsvorschlags zu den Vorschriften des Wasserstoffkernnetzes, insbesondere zu den Vorgaben für seine Finanzierung. Diese sollten im Detail noch geändert werden (Senkung des Selbstbehalts der Netzbetreiber auf 15 %, Übertragungsrecht der Fernleitungsnetzbetreiber bei Kündigung durch den Staat, Ausschluss der gemeinschaftlichen Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle und langfristige Rechtssicherheit der Finanzierungsparameter).
Lobbyregister-Nr.: R001306 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49927
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Wasserstoff-Kernnetz soll bis 2037 errichtet werden und das gegenwärtige Gasnetz ersetzen. Der VDA setzt sich aufgrund der Klimaschutzziele und der Notwendigkeit des Wasserstoffhochlaufs für einen beschleunigten Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes ein. Zudem setzt sich der VDA für eine hinreichende Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes ein.
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52657
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz etabliert die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes. Ziel der Interessensvertretung ist es, Impulse für stabile, rechtssichere und kapitalmarktfähige Finanzierungsbedingungen zu geben, die langfristige Investitionsentscheidungen ermöglichen.
Lobbyregister-Nr.: R002373 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49579
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unterstützung von Flexibilisierung der Stromnetze sowie des vorauslaufenden Netzausbaus zur Vorbereitung auf den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und zur Nutzung dezentraler Flexibilitäten
Lobbyregister-Nr.: R001890 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50395
Eingang im Bundestag: | 11.01.2024 |
Erste Beratung: | 18.01.2024 |
Abstimmung: | 12.04.2024 |
Drucksache: | 20/10014 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11017 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 17.01.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 21.02.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 10.04.2024 | Änderung Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 10.04.2024 | Ergänzung |
Wirtschaftsausschuss | 10.04.2024 | Änderung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 21.02.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.
Die Anhörung im Bundestag beschäftigte sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes mit Fokus auf die Entwicklung der Wasserstoff-Infrastruktur. Hier sind die wichtigsten Informationen und Kernpunkte der Argumentation der Sachverständigen, die sich zu dem Entwurf äußerten:
Markus Baumgärtner (EnBW, nominiert von der Unionsfraktion) kritisierte, dass der Gesetzentwurf Ziele möglicherweise nicht erreicht und mahnte eine signifikante Senkung des Selbstbehalts an, um die Investitionen im globalen Wettbewerb um Kapital attraktiver zu machen.
Barbara Fischer (FNB Gas, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion) betonte die Bereitschaft der Netzbetreiber, ein angemessenes Risiko für die Finanzierung des Kernnetzes zu tragen, wies jedoch auf die erheblichen Risiken hin, insbesondere angesichts des hohen Selbstbehalts.
Thomas Gößmann (Thyssengas GmbH, nominiert von der Union) sprach über das unternehmerische Risiko der Netzbetreiber bei der Marktintegration, da der Erfolg stark von staatlichen Rahmenbedingungen abhängt, die sie nicht kontrollieren können.
Kirsten Westphal (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, benannt von der SPD) unterstützte die Transformation des bestehenden Gaspipelinenetzes in ein Wasserstoffnetz und betonte Deutschlands gute Ausgangslage für den Aufbau einer europäischen Infrastruktur.
Gabriël Clemens (E.ON Hydrogen GmbH, vorgeschlagen von der Unionsfraktion) drängte auf einen schnellen Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes und forderte eine gleichzeitige schnelle Erweiterung der Anschlussnetze.
Matthias Dümpelmann (8KU GmbH, eingeladen von der SPD) wies auf die Notwendigkeit hin, den Umbau der Gasverteilnetze in die Wasserstoffplanung einzubeziehen und sie nicht zu vernachlässigen.
Philipp Ginsberg (DVGW, nominiert von der FDP) sah Nachbesserungsbedarf bei der Planung und Abstimmungsprozessen, um ein effektives Zusammenspiel verschiedener Netzebenen sicherzustellen und die kommunale Wärmeversorgung in die Transformation einzubeziehen.
Klaus Ritgen (für die Kommunalen Spitzenverbände) betonte die Wichtigkeit der Einbindung von Kommunen und kommunalen Betrieben in die Planung vom Beginn an.
Sebastian Heinemann (INES, benannt von Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die angenommenen Mengen für den Wasserstoffbedarf 2032 den tatsächlichen Bedarf vermutlich überschätzen und plädierte für eine bedarfsorientierte Ausrichtung der Speicherkapazitäten.
Benjamin Pfluge (Fraunhofer-Einrichtung, vorgeschlagen von den Grünen) empfahl, die Ausbaugröße des Netzwerks an die reale Nachfrage anzupassen, anstatt ein zu großes Netzwerk zu früh zu bauen.
Helmut Waniczek (Diplom-Ingenieur, nominiert von der AfD-Fraktion) prognostizierte sehr hohe Strompreise in Deutschland und warnte, dass durch die Umwandlung in Wasserstoff die Energiepreise verdreifachen könnten, was weder Versorgungssicherheit noch Bezahlbarkeit garantiere.
Diese Zusammenfassung gibt einen Überblick über die verschiedenen Perspektiven und Argumente, die während der Anhörung präsentiert wurden. Weitere Details und die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundestages.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Keine Angaben
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) beschlossen. Die Empfehlung umfasst die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke.
Änderungen: Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt, insbesondere hinsichtlich der kontoführenden Stelle und des Amortisationskontos, umzusetzenden Projekte für ein Wasserstoff-Kernnetz, Insolvenzrisikos, einer zeitlichen Flexibilität für die Inbetriebnahme des Kernnetzes, einer größeren Systementwicklungsstrategie und der Verpflichtung der BNetzA zur Anhörung unabhängiger Gutachter bei der Netzentwicklungsplanung. Die Änderungen beziehen sich direkt auf den ursprünglichen Gesetzentwurf des Energiewirtschaftsgesetzes, wodurch kein Trojaner vorliegt.
Begründung: Eine ausführliche Begründung ist im Text vorhanden, sie umfasst die Notwendigkeit zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für eine nationale Wasserstoffinfrastruktur und die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie.
Statements der Fraktionen: Keine Angaben
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 590/23 |
Eingang im Bundesrat: | 15.11.2023 |
Erster Durchgang: | 15.12.2023 |
Abstimmung: | 26.04.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |