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Gesetz gegen Mietwucher

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Der Entwurf ist im Bundestag eingegangen, wurde aber noch nicht beraten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur besseren Bekämpfung von Mietwucher
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:29.03.2022
Drucksache:20/1239 (PDF-Download)
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Regelungsvorhaben bezweckt, das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu reformieren. In der Praxis scheitert die Anwendung des Verbots regelmäßig daran, dass die hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofes an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch den Vermieter nicht nachgewiesen werden können, so dass das Verbot auch auf angespannten Wohnungsmärkten weitgehend wirkungslos ist. Das Tatbestandsmerkmal soll entfallen. Zukünftig soll das objektive Vorliegen einer Wohnungsmangellage genügen.

Lobbyregister-Nr.: R002288 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36531

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.03.2022
Drucksache:20/1239 (PDF-Download)
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss19.02.2024Anhörung
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