Gesetz gegen Mietwucher
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| Offizieller Titel: | Gesetz zur besseren Bekämpfung von Mietwucher |
| Initiator: | Bundesrat |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 29.03.2022 |
| Drucksache: | 20/1239 (PDF-Download) |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Regelungsvorhaben bezweckt, das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu reformieren. In der Praxis scheitert die Anwendung des Verbots regelmäßig daran, dass die hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofes an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch den Vermieter nicht nachgewiesen werden können, so dass das Verbot auch auf angespannten Wohnungsmärkten weitgehend wirkungslos ist. Das Tatbestandsmerkmal soll entfallen. Zukünftig soll das objektive Vorliegen einer Wohnungsmangellage genügen.
Lobbyregister-Nr.: R002288 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36531
| Eingang im Bundestag: | 29.03.2022 |
| Drucksache: | 20/1239 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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| Rechtsausschuss | 19.02.2024 | Anhörung |