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Änderung des StGB (Exhibitionismustatbestand)

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Geschlechtsneutrale Ausgestaltung des Exhibitionismustatbestands
Initiator:AfD
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:06.11.2024
Drucksache:20/1321 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13678 (PDF-Download)
Trojanercheck:
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:06.04.2022
Erste Beratung:26.09.2024
Drucksache:20/1321 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13678 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend06.11.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Rechtsausschuss09.10.2024Anhörung
Rechtsausschuss06.11.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der federführende Ausschuss, der die Beschlussempfehlung beschlossen hat, ist der Rechtsausschuss. Mitberatend waren der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie der Ausschuss für Kultur und Medien. 
 
Beschlussempfehlung: Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie die Gruppe Die Linke zugestimmt. Die Fraktion der AfD hat gegen diese Empfehlung gestimmt. Es gibt keine Angaben zu einem Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: Keine Angaben zu eingefügten Änderungen im Gesetzentwurf oder anderen Gesetzen. Es scheint keine Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf gegeben zu haben. 
 
Begründung: In der Begründung stellt die Fraktion der AfD dar, dass der bestehende Straftatbestand des § 183 StGB geschlechtsspezifisch und somit inkonsistent mit aktuellen rechtlichen und sozialen Entwicklungen sei. Die CDU/CSU argumentiert dagegen, dass es sich nicht um eine Strafbarkeitslücke, sondern um eine bewusste gesetzgeberische Differenzierung handelt und dass § 183a StGB ein geeigneter Auffangtatbestand sei. Sie sehen keinen Bedarf, den Gesetzentwurf zu ändern, auch im Hinblick auf das Selbstbestimmungsgesetz. 
 
Statements der Fraktionen: Die Fraktion der AfD sieht einen Bedarf für eine geschlechtsneutrale Ausgestaltung von § 183 StGB, um Strafbarkeitslücken zu schließen, insbesondere nach Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes. Die CDU/CSU argumentiert, dass die Differenzierung bewusst gewählt wurde und keine Gesetzesänderung notwendig sei, da der § 183a StGB als Auffangtatbestand ausreichend sei. Es gibt keine weiteren Angaben zu den Statements der anderen Fraktionen oder Gruppen.