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Übereinkommen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 und zu weiteren Maßnahmen
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:21.06.2024
Drucksache:20/10820 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11416 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Konkretisierung und rechtssichere Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens (BEPS-MLI) vom 24. November 2016, das bereits am 1. April 2021 in Kraft getreten ist. Beabsichtigt ist vornehmlich die Vorbereitung der notwendigen Notifikation gegenüber der OECD, die die Wirksamkeit von Modifikationen in verschiedenen bilateralen Steuerabkommen bestätigt. Zudem sollen durch die Gesetzesänderung dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Aufgaben als zuständige Behörde für das BEPS-MLI übertragen werden. Das federführend zuständige Ministerium für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Hintergrund des Gesetzentwurfes ist die Ratifikation des BEPS-MLI durch Deutschland und dessen Inkrafttreten sowie die Notwendigkeit, bei der Anwendung dieses multilateralen Instruments besondere Anforderungen zu berücksichtigen. Speziell geht es um die Ausübung von Options- und Vorbehaltsmöglichkeiten und deren Umsetzung in nationales Recht. 
 
Kosten 
Die Kosten für den Bundeshaushalt belaufen sich auf insgesamt 1.365 Tsd. Euro über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027, zuzüglich von insgesamt 2,5 Planstellen/Stellen. Diese Mehrausgaben sollen im Kapitel 0815 eingespart werden. Für die Bundesländer entstehen keine Kosten. Einnahmen werden nicht explizit erwähnt, allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme der Sicherung des Steueraufkommens dient. 
 
Inkrafttreten 
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes wird im Text nicht genannt. Es wird jedoch beschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland nach Inkrafttreten des Gesetzes die Notifikation im Sinne des Artikels 35 Absatz 7 Buchstabe b des BEPS-MLI vornehmen wird. 
 
Sonstiges 
Besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzes wird nicht erwähnt. Ergänzend ist von Bedeutung, dass das BEPS-MLI die Steuerabkommen mit mehreren Ländern betrifft, jedoch nicht alle bilateralen Abkommen einschließt, sei es aufgrund von bilateralen Vereinbarungen oder da manche Staaten das BEPS-MLI noch nicht ratifiziert haben. 
 
Maßnahmen 
- Anpassung der BEPS-MLI-Regelungen an die Wortlaute der betroffenen bilateralen Steuerabkommen mit verschiedenen Staaten, um ihre Anwendbarkeit zu gewährleisten. 
- Festlegung des Anwendungsvorrangs der BEPS-MLI-Regelungen über parallele, nicht deckungsgleiche Regelungen in den betroffenen Steuerabkommen. 
- Etablierung von konkreten "Matchings" für jedes von Deutschland mit dem BEPS-MLI erfassten bilaterale Steuerabkommen. 
- Einführung einer allgemeinen Auslegungsregel für im BEPS-MLI unbestimmte Begriffe mit Rang vor innerstaatlichem Recht, in Einklang mit der Abkommenspraxis und dem OECD-Musterabkommen. 
- Verständigungs- und Schiedsverfahren gemäß den Regelungen des BEPS-MLI sind bei den erfassten Steuerabkommen anzuwenden; Zuständigkeit hierfür liegt beim Bundeszentralamt für Steuern. 
- Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach dessen Verkündung. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:19.12.2023
Datum Kabinettsbeschluss:07.02.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„In diesem Gesetz werden die sich durch das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) ergebenden Modifikationen der erfassten Steuerabkommen dargestellt und die Anwendung sowie der Vorrang der BEPS-MLI-Regelungen hinsichtlich des jeweiligen Abkommens konkretisiert.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.02.2024
Erste Beratung:11.04.2024
Abstimmung:16.05.2024
Drucksache:20/10820 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11416 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss15.05.2024Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf 
Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Keine Angaben zu anderen Ausschüssen, die mitberaten haben. 
 
Beschlussempfehlung 
Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/10820 unverändert anzunehmen. Den Stimmen zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD sowie die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW. Keine Angaben zu einem Entschließungsantrag. 
 
Änderungen 
Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt – der Gesetzentwurf soll unverändert angenommen werden. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass zukünftige Modifikationen, die sich für Steuerabkommen mit Italien und der Türkei ergeben (sobald diese das BEPS-MLI ratifiziert haben), durch ein oder ggfs. mehrere Änderungsgesetze ergänzt werden sollen. 
 
Begründung 
Das BEPS-MLI hat besondere Anforderungen an die Anwendung, da es die erfassten Steuerabkommen nicht unmittelbar ändert, sondern diese modifiziert und in Verbindung mit ihnen anzuwenden ist. Um Rechtssicherheit und -klarheit zu gewährleisten, soll dieses Gesetz die aus dem BEPS-MLI sich ergebenden Modifikationen konkret benennen und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als zuständige Behörde für das BEPS-MLI bestimmen. Ziel ist es, gewinnverkürzenden und -verlagernden Steuergestaltungen entgegenzuwirken und die Effizienz von Streitbeilegungsmechanismen zu erhöhen. 
 
Statements der Fraktionen 
- SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP (Koalitionsfraktionen): Sie sehen das Gesetz als wichtigen Meilenstein zur Notifizierung des BEPS-MLI, um internationaler Steuerplanung entgegenzuwirken und Harmonisierung zu erreichen. 
- CDU/CSU: Unterstützt den Gesetzentwurf, sieht ihn als Rahmen zur Umsetzung der BEPS-Maßnahmen. 
- AfD: Eingestellt als technische Umsetzung des BEPS-MLI, gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung und unterstützt daher den Gesetzentwurf. 
- Die Linke: Zustimmung, da es als ein Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit gesehen wird. 
Keine Angaben zu den spezifischen Statements anderer Fraktionen oder der Gruppe BSW, abgesehen von ihrer Abwesenheit bei der Abstimmung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:75/24
Eingang im Bundesrat:08.02.2024
Erster Durchgang:09.02.2024
Abstimmung:14.06.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt