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Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundestag beraten
Basics
Offizieller Titel:Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:05.07.2024
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland durch die Schließung von Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutzbereich und die Anpassung der tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und federführend zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 
 
Hintergrund: Hintergrundinformationen zum Gesetzentwurf umfassen die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Jahr 2002, wobei der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Im Koalitionsvertrag 2021 - 2025 wurde zudem ein hoher Stellenwert des Tierschutzes vereinbart. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen keine direkten Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft liegt bei rund 106.480.000 Euro, mit einem einmaligen Aufwand von rund 899.461.000 Euro. Für die Verwaltung der Länder und Kommunen ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 14.297.000 Euro und ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 1.043.000 Euro. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben. Daher ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf erwähnt keine besondere Eilbedürftigkeit. Eine Evaluierung des Gesetzes ist spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten vorgesehen, um zu überprüfen, ob die Ziele des Gesetzes, bestehende Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutz zu schließen und den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken, erreicht worden sind. 
 
Maßnahmen:  
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs umfassen: 
 
- Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen (§ 2a Absatz 1b). 
- Verbot der Anbindehaltung von Tieren, mit Ausnahmen z.B. bei tierärztlicher Anweisung oder für Tierversuche (§ 2b). 
- Erweiterung der Erfordernisse eines Sachkundenachweises auf das Betäuben und Töten von Fischen sowie auf Kopffüßer und Zehnfußkrebse (§ 3, §4 Absatz 4). 
- Verpflichtung zur Videoüberwachung in Schlachthöfen, um tierschutzrelevante Vorgänge aufzuzeichnen (§ 4d). 
- Änderungen zur erforderlichen Betäubung bei Kastrationen und Enthornungen sowie anderen schmerzhaften Eingriffen bei Rindern und Schafen (§ 5, § 6). 
- Verbot des betäubungslosen Enthornens und Schwanzkürzens bei Lämmern (§ 5, § 6). 
- Einschränkung des Verkaufs und der Zurschaustellung von bestimmten Wildtierarten an wechselnden Orten (§11 Absatz 4). 
- Einführung einer Rückverfolgbarkeit für den Online-Handel mit Heimtieren (§ 11d). 
- Verbot der Abgabe bestimmter Tiergruppen (Kopffüßer und Zehnfußkrebse) in die Hände von Endverbrauchenden zur Tötung als Lebensmittel (§ 11c). 
 
Stellungnahmen: 
Zu dem Entwurf haben verschiedene Akteure Stellung genommen, darunter der Nationale Normenkontrollrat. 
 
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf intensiv geprüft und eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Wesentliche Punkte der Stellungnahme umfassen: 
- Bewertung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft von rund 106,5 Mio. Euro und eines einmaligen Aufwands von rund 900 Mio. Euro, wobei ein Großteil des Aufwands auf die Umstellung von Betrieben mit Anbindehaltung entfällt. 
- Prüfung der Digitaltauglichkeit des Regelungsentwurfs und Feststellung, dass die Regelung digitale Kommunikation ermöglicht, wie etwa die elektronische Übermittlung von Videoaufzeichnungen und Meldungen. 
- Anerkennung der aufgenommenen Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere hinsichtlich der Übergangsregelung zur Anbindehaltung. 
- Kritik am Mangel einer darstellten Kompensation der Mehrbelastungen (One in, One out-Regel) und dem Fehlen konkreter Entlastungsperspektiven. 
- Empfehlung zur Evaluierung der Neuregelung fünf Jahre nach Inkrafttreten, um die Zielerreichung hinsichtlich Tierschutz und Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. 
 
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Normenkontrollrats keine neuen Argumente eingebracht oder bestehende Positionen maßgeblich verändert, sondern die Kostenabschätzungen und Notwendigkeit der Maßnahmen betont. Sie bekräftigte die Bedeutung der Regelungen für den Tierschutz und erklärte, dass die getroffenen Maßnahmen erforderlich sind, um den umfassenden Tierschutz sicherzustellen, wie dies in Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben ist.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:01.02.2024
Datum Kabinettsbeschluss:22.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Durch die Änderung, Ergänzung oder Ersetzung bereits bestehender Regelungen zum Schutz von Tieren sowie durch den Erlass und die Ergänzung von Ermächtigungsgrundlagen im Tierschutzgesetz sollen bestehende Defizite behoben werden.  
Dabei sind insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen hervorzuheben:  
• Das grundsätzliche Verbot, Tiere angebunden zu halten.  
• Die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe.  
• Die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren.  
• Die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen.  
• Das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.  
• Das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten.  
• Die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens.“

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:256/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024