Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
![Das Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.](https://bundestagszusammenfasser.de/wp-content/uploads/Szenario3.png.pagespeed.ce.rg2iPi4fEH.png)
Basics
Offizieller Titel: | |
Initiator: | Bundesministerium für Justiz |
Status: | Vom Kabinett beschlossen |
Letzte Änderung: | 26.06.2024 |
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf: | 01.02.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 26.06.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Das deutsche Schiedsverfahrensrecht ist im 10. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Es wurde zuletzt vor 25 Jahren umfassend reformiert und ist bereits heute schiedsfreundlich. Mit seiner Fortentwicklung soll das Recht an die voranschreitende Digitalisierung des Verfahrensrechts angepasst werden - sowie an verschiedene Entwicklungen in der internationalen und nationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit.“
Weiterführende Links