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Gesetz zu dem Abkommen mit Frankreich über die grenzüberschreitende Berufsausbildung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung
Initiator:Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:18.07.2024
Drucksache:20/10818 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11739 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Sicherung und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung zwischen Deutschland und Frankreich für eine qualitativ hochwertige und effektive Ausbildung. Die Lösung des Gesetzentwurfs beinhaltet die Weiterentwicklung und Standardisierung der Rahmenbedingungen für eine duale Berufsausbildung, die Transparenz und Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung zwischen den beiden Ländern fördern soll. Der Gesetzentwurf kommt von der Bundesregierung, federführend zuständig sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
 
Hintergrund 
Das Abkommen baut auf bereits bestehenden Rahmenvereinbarungen über die grenzüberschreitende Berufsausbildung am Oberrhein und für die Kooperation in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zwischen Saarland und Lothringen auf. Darüber hinaus gab es eine Dezentralisierung auf französischer Seite und die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Dezentralisierung in Frankreich, die eine Präzisierung der Modalitäten einschließlich Fragen der Finanzierung in einem gemeinsamen Abkommen erforderlich machen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Erfüllungsaufwände von rund 7.000 Euro sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 3.000 Euro, die vollständig auf den Bund entfallen. Für die Länder werden keine Kosten angegeben. Einnahmen werden in dem Gesetzentwurf nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Der Tag, an dem das Abkommen nach Artikel 10 Absatz 1 des Abkommens in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. 
 
Sonstiges 
Es werden keine weiterführenden Informationen zur Eilbedürftigkeit oder sonstigen besonderen Notwendigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf genannt. Der Entwurf umfasst zudem Regelungen zu finanziellen Aspekten, Sozialversicherung und Verfahren bei Streitfällen im Kontext der grenzüberschreitenden Berufsausbildung. Ein Begleitausschuss soll für die Überwachung und Bewertung des Abkommens eingesetzt werden.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:25.03.2024
Erste Beratung:15.05.2024
Abstimmung:13.06.2024
Drucksache:20/10818 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11739 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales05.06.2024Tagesordnung
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung05.06.2024Tagesordnung
Ergänzung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für die Angelegenheiten der Europäischen Union haben mitberaten. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10818 - unverändert anzunehmen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Gruppe Die Linke gefasst, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD sowie der Gruppe BSW. Es gibt keine Angaben zu einem Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: 
Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, die Beschlussempfehlung fordert die Annahme des Gesetzentwurfs in seiner unveränderten Fassung. 
 
Begründung: 
Eine ausführliche Begründung wird im Text nicht zusammengefasst, allerdings wird der Zweck des Gesetzes dargelegt: das Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich soll die grenzüberschreitende duale Berufsausbildung standardisieren und fördern. Es ist die Rede von einer notwendigen Anpassung an ein neues französisches Dezentralisierungsgesetz und von positiven Auswirkungen auf die wirtschaftliche Kooperation und Bildungschancen. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die SPD-Fraktion sieht das Gesetz als wichtigen Schritt zur Europäisierung der Ausbildung. 
- Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt das Abkommen, regt aber weitere Überlegungen zur Einbeziehung aller Bundesländer an und fordert mehr proaktive Kommunikation des Abkommens durch die Regierung. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Kooperation als Grundlage für die Stärkung der Wirtschaft und der beruflichen Bildung. 
- Die AfD-Fraktion zeigt sich grundsätzlich positiv eingestellt, äußert aber Fragen bezüglich der Teilnehmerzahlen und betont Sprachkenntnisse als Herausforderung. 
- Die Linke bejaht das Gesetz, betont jedoch Klärungsbedarf in Bezug auf Verantwortlichkeiten und Anerkennung von Qualifikationen. 
- Die FDP begrüßt das Abkommen und unterstreicht dessen Bedeutung für die Exportwirtschaft und Aufwertung der Berufsausbildung. 
- Die Gruppe BSW äußert Sorge, dass das Projekt junge Menschen aus einkommensschwachen Familien ausschließen könnte und fordert Klärung hinsichtlich des Bürokratieaufwands und Unterstützung bei sprachlichen Barrieren.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:76/24
Eingang im Bundesrat:09.02.2024
Erster Durchgang:09.02.2024
Abstimmung:05.07.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt