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Demokratiefördergesetz

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:21.03.2023
Drucksache:20/5823 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe. Das Gesetz sieht vor, sowohl bundeseigene Maßnahmen durchzuführen als auch Maßnahmen Dritter zu fördern, wenn diese von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen. Die federführenden Ministerien sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf reagiert auf eine zunehmende Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch verschiedene Formen des Extremismus und eine sich in Teilen der Gesellschaft verfestigende demokratiefeindliche und gegenüber staatlichen Institutionen ablehnende Haltung. Er folgt Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses und den Forderungen der Zivilgesellschaft. 
 
Kosten 
Die Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund müssen gemäß jeweiligem Haushaltsgesetz sichergestellt werden und beinhalten keinen Anspruch auf Förderung noch eine Verpflichtung zur Mehrförderung durch den Bund. Konkrete Vorentscheidungen zu Förderhöhen und Zuwendungsempfängern gibt es nicht. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes beträgt etwa 10 Millionen Euro jährlich. Keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für die Länder zu erwarten. Einnahmen werden im Text nicht erwartet oder erwähnt. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs wird im Textinhalt nicht genannt. Es werden jedoch diverse Aspekte wie die Beteiligung der Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Beteiligungsverfahren, die Förderung von Eigeninitiativen des Bundes und Dritter sowie die Beständigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements erwähnt. Des Weiteren sieht das Gesetz keine Befristung vor, da eine dauerhafte Aufgabe angenommen wird. Der Gesetzentwurf betont darüber hinaus die Wichtigkeit von Beständigkeit und Nachhaltigkeit in der Demokratieförderung. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
- Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich der Demokratieförderung, Vielfältigkeit, Extremismusprävention und politischen Bildung. 
- Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Bereiche. 
- Eine umfassende und plurale Umsetzung der Maßnahmen unter Beachtung von Pluralität, Kontroversität und Adressatenorientierung. 
- Die Fürung und Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe. 
- Die Förderung eigener Maßnahmen des Bundes auf diesen Gebieten, die beispielsweise mit Veranstaltungen, Printprodukten, audiovisuellen und Online-Produkten aufgegriffen werden. 
- Die Erstellung und Umsetzung von Förderrichtlinien durch die zuständigen Bundesbehörden. 
- Die Gewährung von Zuwendungen und sonstigen Mitteln an entsprechend qualifizierte und zuverlässige juristische Personen zur Durchführung der Maßnahmen. 
- Die wissenschaftliche Begleitung und regelmäßige Berichterstattung an den Bundestag über die Wirkung und Effektivität der geförderten Programme und Maßnahmen. 
 
Stellungnahmen 
Der Nationale Normenkontrollrat hat Stellung genommen und bewertet den Entwurf insgesamt positiv, moniert jedoch, dass der Kostenaufwand des Bundes für eigene Maßnahmen auf dem Gebiet der Demokratieförderung nicht ermittelt und dargestellt ist. Der Rat verweist auf jährliche Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftliche Akteure, die durch Antrags- und Nachweispflichten entstehen, und auf laufende Verwaltungskosten, die auf rund 10 Mio. Euro geschätzt werden. Die geplante dauerhafte Wirkungsforschung und Berichterstattung erübrige eine Evaluierung. 
 
Die Bundesregierung antwortet darauf, dass eigene Maßnahmen des Bundes aufgrund zukünftiger Haushaltsentscheidungen und der damit verbundenen Unvorhersehbarkeit nicht abschließend beziffert werden können. Die Bundesregierung beabsichtigt, die konstruktive Zusammenarbeit mit den Ländern auch ohne gesetzliche Regelung fortzusetzen, weshalb sie eine entsprechende Ergänzung des Entwurfs in Bezug auf die Beteiligung der Länder ablehnt. 
 
Der Bundesrat hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, die darauf hindeutet, dass der Entwurf die Belange der Länder und des Subsidiaritätsprinzips nicht angemessen berücksichtigt. Er fordert daher Ergänzungen des Gesetzentwurfes, die eine angemessene Beteiligung der Länder an der Umsetzung sicherstellen. Des Weiteren äußert sich der Bundesrat, dass Förderprogramme auch auf Institutionen wie Schulen, Volkshochschulen und Landeszentralen für politische Bildung erweitert werden sollten, um deren Expertise nutzen zu können. 
 
Die Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates bekräftigt ihre Position, dass zusätzliche gesetzliche Bestimmungen zur Beteiligung der Länder nicht notwendig seien, aber die spezielle Rechtsnatur einzelner Einrichtungen von Stadtstaaten im Rahmen des Gesetzesvollzugs berücksichtigt werden solle.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:25.02.2022
Datum Kabinettsbeschluss:14.12.2022
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:28.02.2023
Erste Beratung:16.03.2023
Drucksache:20/5823 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 21.03.2023 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

Christopher Gohl vom Weltethos-Institut in Tübingen empfindet den Gesetzentwurf prinzipiell als positiv, sieht jedoch Verbesserungsbedarf in der Verankerung des Ehrenamtes sowie in der Konzeption eines "Leitbilds der wehrhaften Demokratie", das er als zu sicherheitslastig ansieht. Er schlägt vor, die Rolle der liberalen Demokratie im Kontext des Klimawandels stärker zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass das Gesetz nicht zur "Erziehung" der Bürgerinnen und Bürger wird.  
 
Ralf Halfmann, Juraprofessor, hinterfragt, ob das Gesetz überhaupt nötig ist und bringt seine Bedenken zum Ausdruck, dass der Staat nicht Bildungsträger verdrängen oder deren Projekte an sich ziehen sollte. Er sieht einen Konflikt mit dem Subsidiaritätsprinzip und fordert eine klarere Definition der weltanschaulichen Offenheit und demokratischen Ausrichtung von Trägern und Projekten. 
 
Heiko Klare vom Bundesverband Mobile Beratung bewertet den Entwurf als wichtiges Signal für Demokratieschützer und Zivilgesellschaft, mahnt jedoch eine angemessene Finanzierung und geregelte Beteiligungsrechte für die Projektträger an. 
 
Robert Kusche vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sieht die Notwendigkeit, die Opferberatung zu stärken und die Förderung den aktuellen Bedingungen anzupassen. Er kritisiert den vagen Extremismusbegriff im Entwurf und empfiehlt die Fokussierung auf die "Ideologie der Ungleichwertigkeit". 
 
Ahmad Mansour, Psychologe und Islamismusexperte, begrüßt die Gesetzesinitiative, fordert jedoch Transparenz in den Auswahlkriterien und Vermeidung von ideologischen Abhängigkeiten. Er spricht sich gegen eine vereinfachende Gleichsetzung von Radikalisierung mit Diskriminierungserfahrungen und für eine Anerkennung unterschiedlicher Ursachen aus. 
 
Timo Reinfrank von der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung plädiert für eine „dauerhafte Demokratieförderung“ und wünscht eine institutionalisierte Beteiligung von Projektträgern. 
 
Lars Rensmann, Politikwissenschaftler, hebt die Notwendigkeit hervor, auf die Abkehr vom demokratischen Verfassungsstaat zu reagieren und unterstützt Maßnahmen zur Verteidigung der Demokratie. 
 
Andrea Szukala, Politikwissenschaftlerin, positiv gegenüber einer stabilen Grundlage für Bildungsarbeit, sieht jedoch Klärungsbedarf beim Begriff der Politischen Bildung und der Abgrenzung zur Extremismus-Prävention. 
 
Ali Ertan Toprak von der Kurdischen Gemeinde in Deutschland e.V. Berlin, kritisiert den Entwurf sehr scharf und warnt vor der Finanzierung von Projekten, die eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben könnten. 
 
Tim Wihl, Verfassungsjurist, bezweifelt die Regelungskompetenz des Bundes bei der Extremismusprävention, welche er als Ländersache ansieht. 
 
Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sieht den Entwurf grundsätzlich positiv, fordert jedoch eine bessere Vernetzung der Akteure und entsprechende Anpassungen im Gesetz.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:684/22
Eingang im Bundesrat:30.12.2022
Erster Durchgang:10.02.2023