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Demokratiefördergesetz

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Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
Initiator:BMFSFJ
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:21.03.2023
Drucksache:20/5823 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe. Das Gesetz sieht vor, sowohl bundeseigene Maßnahmen durchzuführen als auch Maßnahmen Dritter zu fördern, wenn diese von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen. Die federführenden Ministerien sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf reagiert auf eine zunehmende Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch verschiedene Formen des Extremismus und eine sich in Teilen der Gesellschaft verfestigende demokratiefeindliche und gegenüber staatlichen Institutionen ablehnende Haltung. Er folgt Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses und den Forderungen der Zivilgesellschaft. 
 
Kosten 
Die Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund müssen gemäß jeweiligem Haushaltsgesetz sichergestellt werden und beinhalten keinen Anspruch auf Förderung noch eine Verpflichtung zur Mehrförderung durch den Bund. Konkrete Vorentscheidungen zu Förderhöhen und Zuwendungsempfängern gibt es nicht. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes beträgt etwa 10 Millionen Euro jährlich. Keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für die Länder zu erwarten. Einnahmen werden im Text nicht erwartet oder erwähnt. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs wird im Textinhalt nicht genannt. Es werden jedoch diverse Aspekte wie die Beteiligung der Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Beteiligungsverfahren, die Förderung von Eigeninitiativen des Bundes und Dritter sowie die Beständigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements erwähnt. Des Weiteren sieht das Gesetz keine Befristung vor, da eine dauerhafte Aufgabe angenommen wird. Der Gesetzentwurf betont darüber hinaus die Wichtigkeit von Beständigkeit und Nachhaltigkeit in der Demokratieförderung. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
- Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich der Demokratieförderung, Vielfältigkeit, Extremismusprävention und politischen Bildung. 
- Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Bereiche. 
- Eine umfassende und plurale Umsetzung der Maßnahmen unter Beachtung von Pluralität, Kontroversität und Adressatenorientierung. 
- Die Fürung und Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe. 
- Die Förderung eigener Maßnahmen des Bundes auf diesen Gebieten, die beispielsweise mit Veranstaltungen, Printprodukten, audiovisuellen und Online-Produkten aufgegriffen werden. 
- Die Erstellung und Umsetzung von Förderrichtlinien durch die zuständigen Bundesbehörden. 
- Die Gewährung von Zuwendungen und sonstigen Mitteln an entsprechend qualifizierte und zuverlässige juristische Personen zur Durchführung der Maßnahmen. 
- Die wissenschaftliche Begleitung und regelmäßige Berichterstattung an den Bundestag über die Wirkung und Effektivität der geförderten Programme und Maßnahmen. 
 
Stellungnahmen 
Der Nationale Normenkontrollrat hat Stellung genommen und bewertet den Entwurf insgesamt positiv, moniert jedoch, dass der Kostenaufwand des Bundes für eigene Maßnahmen auf dem Gebiet der Demokratieförderung nicht ermittelt und dargestellt ist. Der Rat verweist auf jährliche Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftliche Akteure, die durch Antrags- und Nachweispflichten entstehen, und auf laufende Verwaltungskosten, die auf rund 10 Mio. Euro geschätzt werden. Die geplante dauerhafte Wirkungsforschung und Berichterstattung erübrige eine Evaluierung. 
 
Die Bundesregierung antwortet darauf, dass eigene Maßnahmen des Bundes aufgrund zukünftiger Haushaltsentscheidungen und der damit verbundenen Unvorhersehbarkeit nicht abschließend beziffert werden können. Die Bundesregierung beabsichtigt, die konstruktive Zusammenarbeit mit den Ländern auch ohne gesetzliche Regelung fortzusetzen, weshalb sie eine entsprechende Ergänzung des Entwurfs in Bezug auf die Beteiligung der Länder ablehnt. 
 
Der Bundesrat hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, die darauf hindeutet, dass der Entwurf die Belange der Länder und des Subsidiaritätsprinzips nicht angemessen berücksichtigt. Er fordert daher Ergänzungen des Gesetzentwurfes, die eine angemessene Beteiligung der Länder an der Umsetzung sicherstellen. Des Weiteren äußert sich der Bundesrat, dass Förderprogramme auch auf Institutionen wie Schulen, Volkshochschulen und Landeszentralen für politische Bildung erweitert werden sollten, um deren Expertise nutzen zu können. 
 
Die Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates bekräftigt ihre Position, dass zusätzliche gesetzliche Bestimmungen zur Beteiligung der Länder nicht notwendig seien, aber die spezielle Rechtsnatur einzelner Einrichtungen von Stadtstaaten im Rahmen des Gesetzesvollzugs berücksichtigt werden solle.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:25.02.2022
Datum Kabinettsbeschluss:14.12.2022
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 23 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund die Möglichkeit erhält, Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung zu fördern.

Lobbyregister-Nr.: R001308 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 35201

Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
.

Lobbyregister-Nr.: R002707 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48279

Amadeu Antonio Stiftung

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist es eine dauerhafte Demokratieförderung durch eine gesicherte Mittelausstattung durch das Gesetz zu erreichen. Es gilt, mithilfe der Programme eine dauerhafte Demokratieinfrastruktur zu fördern und damit der Zivilgesellschaft in der Breite eine Grundlage für ihr Demokratieengagement zu schaffen, ohne dabei Vorentscheidungen über die Förderung einzelner Projekte zu präjudizieren und in die politische Verantwortung für Förderentscheidungen der jeweiligen Hausspitze einzugreifen. Auch soll die Beteiligung der Zivilgesellschaft verbindlicher geregelt und klarer definiert werden.

Lobbyregister-Nr.: R004511 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48090

Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der AdB setzt dafür ein, dass die zu schaffende gesetzlichen Grundlage der demokratiefördernden Arbeit der existierenden Praxis der politischen Bildung gerecht wird. Wir fordern, dass politische Bildung im Gesetzt explizit genannt und nicht unter Prävention subsumiert wird.

Lobbyregister-Nr.: R001165 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47960

BBE Geschäftsstelle gGmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) wird eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Darin ist vorgesehen, zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft nach breiter Beteiligung bis 2023 ein Demokratiefördergesetz einzubringen.

Lobbyregister-Nr.: R002178 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47083

Bundesausschuss Politische Bildung (bap) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Entwicklung des geplanten Demokratiefördergesetzes (DFördG) ist die grundlegende Ausgestaltung sowie die praktikable Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrensbereiches aus Perspektive der Träger politischer Bildung zu berücksichtigen.

Lobbyregister-Nr.: R002463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36671

Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) wird eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Darin ist vorgesehen, zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft nach breiter Beteiligung bis 2023 ein Demokratiefördergesetz einzubringen.

Lobbyregister-Nr.: R001351 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37686

Bündnis F5

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Einsatz für Grund- und Menschenrechte ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Der Einsatz gegen jegliche Form verbotener Diskriminierung ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die Stärkung der Demokratie und der diskriminierungsfreien demokratischen Teilhabe. Das setzt voraus, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen haben und staatliche Entscheidungen überprüfbar sind. Auch Beratungsangebote für betroffene Personen von digitaler Gewalt sollten mit aufgenommen werden.

Lobbyregister-Nr.: R002936 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36533

Campact e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Nach dem Ende der Ampel-Koalition hat die Regierung keine Mehrheit mehr im Bundestag. Wir fordern von der Union, das geplante und vorbereitete Demokratiefördergesetz noch zu ermöglichen.

Lobbyregister-Nr.: R000726 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52079

Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine gesetzliche Grundlage zur Förderung von Demokratiefördermaßnahmen muss geschaffen werden, um diese Aktivitäten aus befristeten Projektkontexten herauszulösen, langfristig zu sichern und somit bestehende Bedarfe zu decken. Vor dem Hintergrund demokratiefeindlicher Tendenzen im In- und Ausland müssen politische Bildungsmaßnahmen so langfristig garantiert werden. Zugleich sollen bereits bestehende und erfolgreich etablierte Programme wie "Respekt Coaches" über ausreichende Mittel des Kinder- und Jugendplans berücksichtigt werden, um bewährte Strukturen zu nutzen. Mittel aus dem Einzelplan 17 müssen in 2025 und darüber hinaus ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Lobbyregister-Nr.: R002434 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 31860

Deutscher Volkshochschul-Verband

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Regelungsvorhaben betrifft den Entwurf eines Demokratiefördergesetzes (DFördG), das Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung als dauerhafte gesellschaftliche Aufgaben etablieren soll. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) setzt sich dafür ein, dass politische Erwachsenenbildung klar als eigenständiges Handlungsfeld auf Bundesebene im Gesetz verankert und somit förderfähig wird. Ziel der Interessenvertretung ist es, die gesetzliche Grundlage für die altersunabhängige Förderung politischer Bildung zu schaffen.

Lobbyregister-Nr.: R002443 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50449

Freiwilligen-Agentur Halle-Saalkreis e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Verabschiedung eines Demokratiefördergesetztes, das keine Extremismusklausel enthält

Lobbyregister-Nr.: R004615 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 32283

HateAid gGmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
HateAid begrüßt die durch die Bundesregierung seit mehreren Jahren in Aussicht gestellte Einführung eines Demokratiefördergesetzes. Dieses sollte insbesondere eine längerfristige, bedarfsorientierte und strukturelle Förderung entsprechender Maßnahmen ermöglichen. Die Bedürfnisse eines auf Dauer angelegten Organisationsapparats mit Mitarbeitenden sollte darin berücksichtigt werden. Eine angemessene Finanzierung sollte durch die Haushaltsgesetze sichergestellt werden dürfen, eine entsprechende Summe im Bundeshaushalt sollte langfristig eingeplant werden. Darüber hinaus sollte im Zuge des Gesetzesvorhabens auch eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und insbesondere der Abgabenordnung in Betracht gezogen werden.

Lobbyregister-Nr.: R001880 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45856

Institute for Strategic Dialogue gGmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) wird eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Darin ist vorgesehen, zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft nach breiter Beteiligung bis 2023 ein Demokratiefördergesetz einzubringen.

Lobbyregister-Nr.: R003506 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47632

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1. Eine gesetzliche Grundlage zur Förderung von Demokratiefördermaßnahmen einführen. 2. Demokratieförderung als dauerhafte Aufgabe aufgrund von national und international zu beobachtenden demokratiefeindlichen Tendenzen auf Bundesebene verankern. 3. Etablierte Programme wie Respekt Coaches sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen, damit bewährte Strukturen aufrechterhalten sowie weiterentwickelt werden können.

Lobbyregister-Nr.: R003642 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51374

LSVD+ - Verband Queere Vielfalt

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Demokratiefördergesetz.

Lobbyregister-Nr.: R000374 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50629

Netzwerk für Demokratie und Courage

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
NDC e.V. setzt sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage der demokratiefördernden Arbeit ein. Wir fordern die Ausweitung des Antidiskriminierungsgesetzes auf alle Lebensbereiche und die Implementierung einer flächendeckenden Beratungsstruktur, die Ausweitung der Maßnahmen auf staatliche Institutionen (Regelstrukturen) und die Schaffung einer zentralen Steuerungseinheit, mit dem Ziel die Aktivitäten der Bundesregierung zu monitoren, strategische Planungen zu präzisieren und kontinuierliche Kommunikationsräume für die Akteur_innen des Bundes, der Länder und zivilgesellschaftlicher Fachorganisationen zu schaffen.

Lobbyregister-Nr.: R003934 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 35601

Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Einsatz für Grund- und Menschenrechte ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Der Einsatz gegen jegliche Form verbotener Diskriminierung ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die Stärkung der Demokratie und der diskriminierungsfreien demokratischen Teilhabe. Das setzt voraus, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen haben und staatliche Entscheidungen überprüfbar sind. Auch Beratungsangebote für betroffene Personen von digitaler Gewalt sollten mit aufgenommen werden.

Lobbyregister-Nr.: R000405 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48757

PRIF - Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auf wissenschaftlicher Grundlage wird empfohlen, das Demokratiefördergesetz der Bundesregierung zügig zu beschließen und umzusetzen, um in der aktuellen Situation eine planbare Finanzierungsgrundlage für Demokratieförderung, politische Bildung und Extremismusprävention zu schaffen.

Lobbyregister-Nr.: R001906 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50258

Robert Bosch Stiftung GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Impulse für einen Ausbau von Bürgerbeteiligungsformaten für eine künftige Bundesregierung. Schaffung verlässlicher Beteiligungsstrukturen durch gesetzliche Grundlagen. Ausreichende und kontinuierliche finanzielle Ausstattung,etwa für die weitere Durchführung und Skalierung von Wahlkreistagen.

Lobbyregister-Nr.: R001615 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51687

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzten uns für die Stärkung der demokratischen Strukturen, für die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in Deutschland.

Lobbyregister-Nr.: R004137 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51762

Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VBRG setzt sich für die Einführung des DFördG ein. Ziel ist es eine dauerhafte Demokratieförderung durch eine gesicherte Mittelausstattung u.a. für die spezialisierten Gewaltopferberatungsstellen im Kontext von rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Gewalt zu erreichen. Dadurch sollen u.a. die Verpflichtungen aus der EU-Opferschutzrichtlinie erfüllt werden. Die Förderung einer dauerhafte Demokratieinfrastruktur schafft eine Grundlage für zivilgesellschaftliches Demokratieengagement – ohne dabei Vorentscheidungen über die Förderung einzelner Projekte zu präjudizieren und in die politische Verantwortung für Förderentscheidungen der jeweiligen Ministerien einzugreifen. https://verband-brg.de/stellungnahme-des-vbrg-zum-demonkratiefoerdergesetz-27-maerz-2023/

Lobbyregister-Nr.: R002452 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48836

WerteInitiative e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Förderrichtlinien so anpassen, dass Antisemitismus und Missbrauch durch weitere FDGO-Gegner reduziert wird

Lobbyregister-Nr.: R001599 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45713

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:28.02.2023
Erste Beratung:16.03.2023
Drucksache:20/5823 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 21.03.2023 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

Christopher Gohl vom Weltethos-Institut in Tübingen empfindet den Gesetzentwurf prinzipiell als positiv, sieht jedoch Verbesserungsbedarf in der Verankerung des Ehrenamtes sowie in der Konzeption eines "Leitbilds der wehrhaften Demokratie", das er als zu sicherheitslastig ansieht. Er schlägt vor, die Rolle der liberalen Demokratie im Kontext des Klimawandels stärker zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass das Gesetz nicht zur "Erziehung" der Bürgerinnen und Bürger wird.  
 
Ralf Halfmann, Juraprofessor, hinterfragt, ob das Gesetz überhaupt nötig ist und bringt seine Bedenken zum Ausdruck, dass der Staat nicht Bildungsträger verdrängen oder deren Projekte an sich ziehen sollte. Er sieht einen Konflikt mit dem Subsidiaritätsprinzip und fordert eine klarere Definition der weltanschaulichen Offenheit und demokratischen Ausrichtung von Trägern und Projekten. 
 
Heiko Klare vom Bundesverband Mobile Beratung bewertet den Entwurf als wichtiges Signal für Demokratieschützer und Zivilgesellschaft, mahnt jedoch eine angemessene Finanzierung und geregelte Beteiligungsrechte für die Projektträger an. 
 
Robert Kusche vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sieht die Notwendigkeit, die Opferberatung zu stärken und die Förderung den aktuellen Bedingungen anzupassen. Er kritisiert den vagen Extremismusbegriff im Entwurf und empfiehlt die Fokussierung auf die "Ideologie der Ungleichwertigkeit". 
 
Ahmad Mansour, Psychologe und Islamismusexperte, begrüßt die Gesetzesinitiative, fordert jedoch Transparenz in den Auswahlkriterien und Vermeidung von ideologischen Abhängigkeiten. Er spricht sich gegen eine vereinfachende Gleichsetzung von Radikalisierung mit Diskriminierungserfahrungen und für eine Anerkennung unterschiedlicher Ursachen aus. 
 
Timo Reinfrank von der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung plädiert für eine „dauerhafte Demokratieförderung“ und wünscht eine institutionalisierte Beteiligung von Projektträgern. 
 
Lars Rensmann, Politikwissenschaftler, hebt die Notwendigkeit hervor, auf die Abkehr vom demokratischen Verfassungsstaat zu reagieren und unterstützt Maßnahmen zur Verteidigung der Demokratie. 
 
Andrea Szukala, Politikwissenschaftlerin, positiv gegenüber einer stabilen Grundlage für Bildungsarbeit, sieht jedoch Klärungsbedarf beim Begriff der Politischen Bildung und der Abgrenzung zur Extremismus-Prävention. 
 
Ali Ertan Toprak von der Kurdischen Gemeinde in Deutschland e.V. Berlin, kritisiert den Entwurf sehr scharf und warnt vor der Finanzierung von Projekten, die eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben könnten. 
 
Tim Wihl, Verfassungsjurist, bezweifelt die Regelungskompetenz des Bundes bei der Extremismusprävention, welche er als Ländersache ansieht. 
 
Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sieht den Entwurf grundsätzlich positiv, fordert jedoch eine bessere Vernetzung der Akteure und entsprechende Anpassungen im Gesetz.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:684/22
Eingang im Bundesrat:30.12.2022
Erster Durchgang:10.02.2023