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Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:23.07.2024
Drucksache:20/8093 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10417 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Hinweis:Am 14.06.2024 haben Bundestag und Bundesrat der Einigung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Drucksache 20/11790
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben und die Modernisierung der Verwaltung zu stärken. Dies soll die Zufriedenheit der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Verwaltungsleistungen verbessern und den Digitalisierungsgrad erhöhen. Umgesetzt werden soll dies durch verschiedene Maßnahmen, wie etwa die Bereitstellung zentraler Basisdienste durch den Bund, die Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels, das erleichterte Zusammenwirken von Bund und Ländern sowie die Förderung der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit digitaler Services. Federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat.  
 
Hintergrund  
Die Dringlichkeit dieses Gesetzentwurfs ergibt sich aus der unvollständigen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), bei dem festgestellt wurde, dass der Digitalisierungsgrad und die Zufriedenheit mit den digitalen Verwaltungsleistungen hinter den Erwartungen zurückbleiben. Hervorgehoben wird das arbeitsteilige Vorgehen von Bund und Ländern als erfolgreicher Ansatz, wobei die bislang geschaffenen Strukturen verstetigt und fortgeführt werden sollen.  
 
Kosten  
Es entstehen einmalige Mehrausgaben von insgesamt rund 694 Millionen Euro sowie laufende Mehrausgaben von 27,4 Millionen Euro jährlich. Der Bund trägt davon einmalige Mehrausgaben von rund 575 Millionen Euro und jährliche Mehrausgaben von 27,4 Millionen Euro, die Länder einmalige Mehrausgaben von 119 Millionen Euro. Es wird außerdem mit einer Gesamtentlastung der öffentlichen Haushalte von rund 102,2 Millionen Euro gerechnet. Der Bund würde davon 26,5 Millionen Euro und die Länder 75,7 Millionen Euro erhalten.  
 
Inkrafttreten  
Keine Angaben.  
 
Sonstiges  
Der Entwurf hebt die Notwendigkeit einer dauerhaften Modernisierung der Verwaltung hervor und sieht kein explizites Inkrafttreten vor. Stattdessen soll durch die Einführung eines begleitenden Monitorings der Prozess kontinuierlich überprüft und unterstützt werden. Es gibt keine Bemerkung zu Eilbedürftigkeit des Entwurfs, aber angesichts der fortlaufenden Digitalisierung und der Erwartungshaltung von Bürgern und Wirtschaft dürfte zeitnahes Handeln implizit als relevant betrachtet werden.  
 
Stellungnahmen:  
- Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) äußert Bedenken hinsichtlich der Berechnung des Erfüllungsaufwands und schlägt vor, einige Kosten neu zu berechnen, da die Auswirkungen auf die Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.  
- Der Bundesrat macht zahlreiche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf und bittet um Klarstellungen und Präzisierungen in verschiedenen Bereichen, wie z.B. zum Einfluss der Änderungen auf den Verwaltungsvollzug oder der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen durch Vertreter oder mittels automatisierter Systeme.  
- Die Bundesregierung äußert sich zu den Stellungnahmen und lehnt eine Reihe von Vorschlägen ab, begründet dies jedoch detailliert und stimmt in einigen Fällen Vorschlägen zu beziehungsweise nimmt Anregungen auf.  
 
Ergebnis:  
- Der Gesetzentwurf wird als dringend notwendige Maßnahme gesehen, um die Verwaltung zu modernisieren und digital zu transformieren, allerdings mit einigen notwendigen Anpassungen und Klärungen.  
- Die Kosten für die Digitalisierung sollen neu berechnet werden, es gibt jedoch noch Diskussionen über die Verantwortung für die Finanzierung zwischen Bund und Ländern.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:20.01.2023
Datum Kabinettsbeschluss:24.05.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:22.08.2023
Erste Beratung:20.09.2023
Abstimmung:23.02.2024
Drucksache:20/8093 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10417 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales21.02.2024Tagesordnung
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft21.02.2024Ergänzung
Ausschuss für Inneres und Heimat21.02.2024Tagesordnung
Haushaltsausschuss21.02.2024Tagesordnung
Rechtsausschuss21.02.2024Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss21.02.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 09.10.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Die Anhörung im Bundestag zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hat bereits stattgefunden. Nachfolgend findest du eine Zusammenfassung der Positionen der einzelnen Sachverständigen und Organisationen: 
 
Ammar Alkassar, der ehemalige Bevollmächtigte des Saarlandes für Innovation und Strategie, sieht die Novelle des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als einen positiven, aber unzureichenden Schritt und betont, dass zentrale Bausteine und ein gemeinsames Zielbild fehlen. Er mahnt einen echten Einschnitt für eine konsequente Digitalisierung an. 
 
Grudrun Aschenbrenner, vom Vorstand der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern, kritisiert, dass Deutschland bei der Verwaltungsdigitalisierung nicht da stehe, wo es sollte, und fordert disruptive Änderungen und mehr Mut zur ausschließlich digitalen Abwicklung von Verwaltungsvorgängen. 
 
Uda Bastians, als Vertreterin des Deutschen Städtetages, weist auf die Personalnot in der öffentlichen Verwaltung hin und sieht in der Digitalisierung einen Schlüssel zur Bewältigung der Anforderungen. Sie kritisiert, dass der Entwurf klare Festlegungen auf Standards und Zielsetzungen vermissen lasse. 
 
Ariane Berger vom Deutschen Landkreistag lehnt den von der Unionsfraktion geforderten Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsdienstleistungen ab und betont die Notwendigkeit eines Standardisierungsprogramms für die Verwaltung. 
 
Jonas Botta, vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer, findet den Gesetzentwurf nicht ausreichend und empfiehlt, ihn nachzuschärfen, unter anderem durch Fristsetzungen und unabhängige Evaluierungen. 
 
Marc Danneberg vom Branchenverband Bitcom befürwortet einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen, um den Umsetzungsdruck zu erhöhen und fordert Planungssicherheit sowie flexible Zugänge zu digitalen Diensten. 
 
Annette Guckelberger, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, hält es für vertretbar, dass keine pauschale Umsetzungsfrist wie im bisherigen OZG enthalten ist, fordert aber einen konkreten Zeitplan und jährliche Fortschrittsberichte. 
 
Professor Gerhard Hammerschmid von der Hertie-School betrachtet das OZG als gescheitert und plädiert für ein verbindliches und transparentes Monitoring ohne Umsetzungsfrist durch unabhängige Experten. 
 
Alexander Handschuh vom Deutschen Städte- und Gemeindebund lehnt die direkte Inpflichtnahme der Kommunen für die Digitalisierung durch den Entwurf und die Forderung nach einem Rechtsanspruch ab. 
 
Inga Karrer von der Koordinationsstelle E-Government bei der Deutschen Industrie- und Handelsammer erwägt eine Neuaufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern für eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie und fordert mehr Zentralisierung. 
 
Bianca Kastl vom Berliner Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit verlangt mehr Klarheit und Transparenz im Entwurf und kritisiert ihn als lediglich einen Auftaktprozess zu einer zukunftsfähigen Verwaltung. 
 
Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, betont die Notwendigkeit von klaren gesetzlichen Vorgaben für die Sicherheit von Nutzerkonten und Postfächern und weist darauf hin, dass Deutschland "gefährlich unterdigitalisiert" sei. 
 
Jörg Kremer, Vertreter der Föderalen IT-Kooperation, sieht das OZG als suboptimal, aber als Initialzündung und betont die Notwendigkeit, trägen Entscheidungsprozesse an die digitale Welt anzupassen. 
 
Malte Spitz vom Nationalen Normenkontrollrat warnt, dass auch die OZG-Novelle scheitern könnte, wenn sie nicht nachgebessert werde. 
 
Insgesamt lassen sich somit diverse Kritikpunkte und Empfehlungen der Sachverständigen ausmachen, welche sich auf die unzureichende Umsetzung der Digitalisierung, fehlende Zielbilder und die Notwendigkeit von klar definierten Standards und Fristen, sowie einer transparenten Evaluierung der Fortschritte und mögliche Rechtsansprüche beziehen.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und der Ausschuss für Digitales. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in geänderter Fassung anzunehmen, gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke. Es gibt einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Registermodernisierung und zum Ausbau des Datenschutzcockpits, welcher die Verankerung dieses Antrags in den §§ 10 Absatz 1 und 2 OZG, 5 Absatz 3 EGovG beinhaltet. 
 
Änderungen: Im Gesetzentwurf wurden Änderungen vorgenommen, unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes, die Stärkung des Einsatzes von offenen Standards und Open-Source-Software, Konkretisierung der Verordnungsermächtigung und Fristsetzung zur Vorgabe von Standards, Überarbeitung der Regelung zur Datenverarbeitung im Nutzerkonto sowie Anpassungen anderer Gesetze im Zusammenhang mit dem OZGÄndG. Die Änderung bezieht sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf sowie auf andere Gesetze, was darauf hinweist, dass der Gesetzentwurf auch als "Trojaner" für Änderungen anderer Gesetze dient. 
 
Begründung: Die Begründung für die Beschlussempfehlung und Änderungen enthält mehrere Aspekte. Es wird betont, dass der Gesetzentwurf den Digitalisierungsgrad und die Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Verwaltung steigern soll, indem der Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter gefördert wird. Weiter werden Maßnahmen zur Erleichterung der Zusammenarbeit und zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren diskutiert. 
 
Statements der Fraktionen: Die SPD sieht in dem Gesetzentwurf einen Gewinn für Bürger und Verwaltung und dankt für die Zusammenarbeit. Die CDU/CSU kritisiert insbesondere die mangelnde Einbindung der Opposition und fehlende Verbindlichkeit. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heben hervor, dass mit der Reform wesentliche Versäumnisse aus früheren Gesetzen angegangen werden. Die FDP betont die Notwendigkeit des Gesetzes für eine zukünftige bürgernahe Verwaltung. Die AfD äußert Bedenken bezüglich der Zentralisierung und Sicherheit der Stammdaten. Der Abgeordnete Stefan Seidler (fraktionslos) plädiert für den Schutz der Minderheitensprachen und fordert eine entsprechende Regelung im Gesetzestext.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:226/23
Eingang im Bundesrat:26.05.2023
Erster Durchgang:07.07.2023
Abstimmung:11.03.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt