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Gesetz zu Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht
Initiator:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:20.09.2023
Drucksache:20/7502 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Hinweis:Am 11.04.2024 debattierte der Bundestag über die Verzögerung des Gesetzes.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Klimaschutzes im Bereich des Immissionsschutzes sowie die Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren. Zusätzlich wird EU-Recht umgesetzt. Der Entwurf zielt darauf ab, das "Klima als ausdrückliches Schutzgut" in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufzunehmen und Verfahrensregelungen zu vereinfachen, um die Genehmigungsdauer zu verkürzen. Federführend ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). 
 
Hintergrund: 
Es gibt eine Vorgeschichte und Hintergrundinformationen zum Gesetzentwurf, die die Notwendigkeit einer fast Verdreifachung der bisherigen Geschwindigkeit der Emissionsminderung bis 2030 hervorhebt. Dies steht im Kontext des im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Ziels der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045. Auch wird die Umsetzung verschiedener Ansätze des Koalitionsvertrags und die Anpassung an EU-Richtlinien bezüglich Industrieemissionen und Umgebungslärm genannt. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 100.000 Euro, für die Länder ein solcher von 965.000 Euro pro Jahr. Einnahmen werden nicht explizit erwartet, jedoch werden Sachkosten für Erörterungstermine auf die Vorhabenträger gewälzt, was zu weiteren Kosten von jährlich insgesamt etwa 900.000 Euro führen kann. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Entwurf stellt die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in den Vordergrund, um die Klimaneutralität zu erreichen. Darüber hinaus werden bestimmte Vorgaben der EU, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren und die Überprüfung von Anlagen bei Umweltvorfällen, umgesetzt. Es gibt keine Angaben über eine besondere Eilbedürftigkeit des Entwurfs. 
 
Maßnahmen: 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen eine Klarstellung, die das "Klima" als Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) explizit aufnimmt. Weitere Maßnahmen adressieren die Beschleunigung des Genehmigungsprozesses, zum Beispiel durch Anpassungen bei der Behördenbeteiligung, Informationsflüssen zum Antragsteller bei Einwänden sowie Regelungen zur Kostentragungspflicht für Sachverständigengutachten. Spezifische Änderungen betreffen Anlagen für "grünen Wasserstoff" und den Umgang mit Beiträgen von Fachbehörden. Des Weiteren werden Nebenbestimmungen für bestehende Genehmigungen und Vorgaben für die öffentliche Beteiligung bei wesentlichen Änderungen von Anlagen geregelt. Schließlich umfassen die Maßnahmen Anpassungen des Bewertungsprozesses und Beteiligungen für Repowering-Prozesse im Bereich der Windenergie sowie Änderungen in Bezug auf die Umsetzung von EU-Richtlinien, insbesondere der Industrieemissionsrichtlinie und der Umgebungslärmrichtlinie. 
 
Stellungnahmen: 
Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme generell Zustimmung zum Ziel der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren signalisiert, aber auch konkrete Änderungsvorschläge eingebracht. Unter anderem forderte der Bundesrat klarere Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen im Genehmigungsverfahren bezüglich des Klimaschutzes und eine genaue Definition von "grünem Wasserstoff". Weiterhin kritisierte er die kurzen Fristen im vereinfachten Genehmigungsverfahren und bat um Anpassung entsprechender fachgesetzlicher Fristen auf Bundesebene. In Bezug auf einzelne Maßnahmen des Entwurfs wurden zusätzliche Klarstellungen, Streichungen oder Ergänzungen vorgeschlagen, was die Verantwortlichkeit von Anlagenbetreibern und die Bewertung von Umwelteinflüssen bei Genehmigungsverfahren betrifft. 
 
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung einige Vorschläge des Bundesrates übernommen, die meisten jedoch mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt. Unterstützt wurden etwa Änderungen zur Elektronisierung des Antragsverfahrens und zur Anpassung des § 7 der 9. BImSchV, die das Datum der Vollständigkeit präzisieren. Abgelehnt wurden insbesondere Vorschläge, die aus Sicht der Bundesregierung entweder nicht erforderlich oder mit EU-Recht nicht vereinbar sind sowie jene, die bestehende Verfahren möglicherweise unnötig verkomplizieren würden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:19.04.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.06.2023
Erste Beratung:28.06.2023
Drucksache:20/7502 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz13.03.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 20.09.2023 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz statt.

In der Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz" äußerten sich mehrere Sachverständige kritisch zu den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung. Hier eine Zusammenfassung ihrer Kernpunkte: 
 
Nadine Schartz vom Deutschen Landkreistag sieht die geplanten Verfahrensänderungen skeptisch und warnt, dass neue Pflichten für Behörden faktisch zu einer Verzögerung der Genehmigungsprozesse führen würden. Sie empfiehlt, stattdessen für Ruhe im Prozess zu sorgen und nicht die Komplexität durch stetige Rechtsänderungen zu erhöhen. 
 
Katharina Graf vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft unterstützt die Notwendigkeit beschleunigter Genehmigungen, um Klima- und Ausbauziele nicht zu verfehlen. Sie schlägt vor, die Verfahren für Genehmigungen zu erleichtern, insbesondere bei technischen Änderungen an Windkraftanlagen, und rät dazu, Vorbescheide zu nutzen und Anforderungen an die Vollständigkeit von Anträgen zu präzisieren. 
 
Cornelia Nicklas für die Deutsche Umwelthilfe kritisiert Vorschläge zur Verkürzung des Rechtsschutzes und der Öffentlichkeitsbeteiligung, die sie als kontraproduktiv zum Schutzzweck des Immissionsschutzgesetzes sieht. Sie warnt vor einer flächendeckenden Verfahrensbeschleunigung ohne Rücksicht auf etablierte Standards. 
 
Catrin Schiffer vom Bundesverband der Deutschen Industrie verteidigt die Bedeutung des klimafreundlichen Umbaus industrieller Anlagen und plädiert für eine generelle Verkürzung der Genehmigungsverfahren. 
 
Karin Hinrichs-Petersen spricht für den Kupferkonzern Aurubis und fordert ebenfalls eine Ausweitung der geplanten Änderungen auf alle Industrieanlagen, um so zur Klima- und Umweltschutzzielen beizutragen. 
 
Verena Wolf vom Verband der Chemischen Industrie sieht die besondere Fokussierung auf erneuerbare Energien kritisch und plädiert für eine weitreichendere Beschleunigung der Verfahren aufgrund des hohen Transformationsdrucks. 
 
Hauke Dierks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer unterstützt die Forderung nach Verfahrensbeschleunigungen und empfiehlt die Übernahme erfolgreich implementierter Änderungen aus anderen Gesetzen. 
 
Frank Fellenberg, ein auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, sieht in der Reduzierung von Redundanzen die Chance zur Prozessbeschleunigung, stellt aber die Wirksamkeit der Aufnahme des Klimaschutzes in das Immissionsschutzgesetz in Frage. 
 
Dirk Teßmer, ebenfalls Rechtsanwalt, befürwortet die prominentere Verankerung des Klimaschutzes im Immissionsschutzgesetz, warnt aber vor einer zu starken Reduzierung von Verfahrensregelungen, da dies die Rechts- und Investitionssicherheit gefährde. 
 
Francesca Mascha Klein von ClientEarth kritisiert, dass der Gesetzentwurf klimapolitisch nicht die erforderlichen Maßnahmen beinhaltet und fordert eine stärkere Verknüpfung von Klimaschutzgesetz und Bundes-Immissionsschutzgesetz. 
 
Das Video der Anhörung und weitere Details sind über den angegeben Link auf der Bundestagswebsite abrufbar.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Eingang im Bundesrat:05.05.2023
Erster Durchgang:16.06.2023