Zum Inhalt springen

2. Änderung des Düngegesetzes

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:06.11.2023
Drucksache:20/8658 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des nationalen Rechts an die Verordnung (EU) 2019/1009, um die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt zu regeln. Dies beinhaltet die Benennung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als notifizierende Behörde, die Schaffung neuer Bußgeldvorschriften im Düngegesetz, die Anpassung der Rechtsgrundlagen zur Stoffstrombilanzierung und das Einrichten eines bundesweiten Monitorings zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf hebt hervor, dass die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 durch die Verordnung (EU) 2019/1009 ersetzt wurde, was nationale Durchführungsvorschriften erforderlich macht. Zudem gab es bereits eine Evaluierung der Auswirkungen der Stoffstrombilanzierung, die als Basis für die Anpassungen dient. Ein weiterer Hintergrund ist die Forderung der EU-Kommission nach einem bundesweiten Monitoring im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. 
 
Kosten 
Für den Bund entstehen jährliche Kosten von rund 392.357 Euro für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und rund 415.640 Euro für das Julius Kühn-Institut. Zusätzliche Haushaltsausgaben sind im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzansätze des Julius Kühn-Instituts gedeckt. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch den Gesetzentwurf. Die Bundesverwaltung hat einen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 722.000 Euro und einen einmaligen von rund 39.000 Euro. Keine Angaben zu erwarteten Einnahmen. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Aussagen über die Eilbedürftigkeit des Entwurfs sind nicht vorhanden. Der Gesetzentwurf führt keine sonstigen Kosten für die Wirtschaft oder die sozialen Sicherungssysteme ein und sollte keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das allgemeine Preisniveau haben. Keine Angaben zur Gesetzesfolgenabschätzung hinsichtlich gleichstellungspolitischer oder demografischer Auswirkungen. Eine Evaluierung der durch das Änderungsgesetz geänderten oder geschaffenen Rechtsgrundlagen ist geplant, sobald die entsprechenden Verordnungen erlassen wurden und eine Einschätzung ihrer Wirkung möglich ist. 
 
Maßnahmen 
 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
 
1. Die Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Verordnung 2019/1009, welche die Regulation 2003/2003 ablöst. 
2. Die Ermöglichung der Anwendung von EU-Düngeprodukten gemäß der neuen EU-Verordnung. 
3. Die Benennung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als notifizierende Behörde in Deutschland und Festlegung ihrer Aufgaben. 
4. Die Schaffung von Voraussetzungen für die Konformitätsbewertungsstellen, um ihre Tätigkeit aufnehmen zu dürfen, inklusive Anforderungen wie Befugniserteilung und Akkreditierung. 
5. Regelung zur Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen durch die BLE. 
6. Die Änderung von Paragraphenbezeichnungen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie Aufnahme von Vorschriften zur Datennutzung und zum digitalen Verfahren. 
7. Die Einfügung spezieller Vorschriften zum Datenaustausch im EU-Düngeproduktebereich und zur damit zusammenhängenden Akkreditierung. 
8. Die Erstellung von Verfahren zur Bewertung und Notifizierung sowie Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen. 
9. Die Einrichtung einer Konformitätsbewertungsstelle beim Julius Kühn-Institut. 
10. Anpassungen und Ergänzungen zur Stoffstrombilanzierung für landwirtschaftliche Betriebe. 
11. Die Einführung eines Monitorings zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. 
12. Eine Anpassung der Bußgeldvorschrift des Gesetzes und eine Aufnahme von Bußgeldtatbeständen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2019/1009. 
13. Übergangsvorschriften bezüglich EG-Düngemitteln, die vor Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/1009 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden. 
 
Stellungnahmen 
 
Zu dem Entwurf haben der Bundesrat sowie die Bundesregierung Stellung genommen. Der Bundesrat lobte die gemeinsamen Anstrengungen zur Neuausrichtung des Düngerechts und die damit verbundene Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens, betonte aber auch, dass das Düngerecht weiterer Anpassungen bedarf. Insbesondere begrüßt der Bundesrat die Änderung des Düngegesetzes, die Schaffung eines Monitoringsystems zur Wirkungskontrolle und fordert ein einheitliches Datenerfassungs- und -verarbeitungssystem zur effizienten Datenerhebung. Der Bundesrat hebt hervor, dass ein zielgerichtetes Wirkungsmonitoring zur Gewässerschutzverbesserung beiträgt und unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Schritte zur Umsetzung des düngerechtlichen Verursacherprinzips und des Monitorings. Zusätzlich hat der Bundesrat zu spezifischen Änderungen des Gesetzentwurfs Stellung bezogen und Änderungsvorschläge gemacht, wie etwa bei der Überwachung der Länder und der Klärschlammverordnung. 
 
Die Bundesregierung stimmt den Änderungsvorschlägen des Bundesrates teilweise zu oder lehnt sie ab, je nachdem, ob diese aus ihrer Sicht sinnvoll und notwendig sind. Die Regierung plant, im Gesetzgebungsverfahren entsprechende Formulierungsentwürfe vorzulegen oder bestehende Vorschläge anzupassen. Insbesondere hebt die Regierung hervor, dass eine Verordnungsermächtigung für ein effizientes Monitoring notwendig ist und dass dafür die erforderlichen Daten zwischen Behörden ausgetauscht bzw. bei Betriebsinhabern erhoben werden können. Sie weist darauf hin, dass die Verordnungsermächtigung einer gesetzlichen Grundlage bedarf und dass die übermittelten Daten von den Ländern und vom Bund effektiv genutzt werden sollten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:27.04.2023
Datum Kabinettsbeschluss:31.05.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.10.2023
Erste Beratung:19.10.2023
Drucksache:20/8658 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft06.11.2023Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.11.2023 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt.

In der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages ging es um den Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, der verschiedene Themen wie die Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung, die Einrichtung eines Monitorings der Düngeverordnung und die Anpassung der Stoffstrombilanzverordnung umfasst. Unterschiedliche Stellungnahmen wurden von Sachverständigen, die von verschiedenen Fraktionen eingeladen wurden, präsentiert. 
 
Silvia Bachmann-Pfabe von der Hochschule Neubrandenburg, eingeladen von der Fraktion Die Linke, sieht die Vorteile eines Monitorings der Düngeverordnung bei der Neudefinition von Geltungsbereichen und betrieblichen Bilanzwerten. Sie erwähnt jedoch den zeitlichen Aufwand und warnt vor der Gefahr der Mehrfacherfassung von Daten. 
 
Elard von Gottberg, Landwirt und Leiter einer Agrargenossenschaft in Brandenburg, eingeladen von der AfD-Fraktion, unterstützt die Umsetzung der EU-Verordnung und das Wirkungsmonitoring, sieht allerdings die Notwendigkeit, die Stoffstrombilanzverordnung zu eliminieren, da sie zu hoher Bürokratie führt. 
 
Robert Knöferl von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, eingeladen von der CDU/CSU-Fraktion, ist ebenfalls für die Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung und für das Monitoring, kritisiert aber die bürokratische Last, die durch die Stoffstrombilanz für landwirtschaftliche Betriebe entsteht, und empfiehlt ihre freiwillige Basis. 
 
Martin Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen, bewertet den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv bezüglich der EU-Ziele, sieht aber Unzulänglichkeiten in Bezug auf das Vermeiden von Nährstoffverlusten in die Umwelt. 
 
Maximilian Zinnbauer vom Johann Heinrich von Thünen-Institut, eingeladen von der SPD-Fraktion, hält die vorgeschlagene Änderung des Düngegesetzes für notwendig und sinnvoll für die Berichtspflichten gegenüber der EU und betont die Beiträge der Stoffstrombilanz sowohl zum Gewässer- als auch zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. 
 
Steffen Pingen, Vertreter des Deutschen Bauernverbandes, eingeladen von der Unionsfraktion, übt deutliche Kritik am Entwurf. Er bemängelt insbesondere die mangelnde Klarheit über das neue Monitoring und die fehlende Berücksichtigung von Ausnahmen für umweltschonend wirtschaftende Betriebe. Die Ausdehnung der Stoffstrombilanz wird als nicht nachvollziehbar beurteilt. 
 
John Booth von Verband Familienbetriebe Land und Forst, eingeladen von der FDP-Fraktion, ist für die Umsetzung der EU-Verordnung aber gegen das geplante Monitoring, da es eine unverhältnismäßige Belastung darstelle und die Zielsetzung im Gesetz nicht klar definiert sei. 
 
Christian Ufen vom Zentralverband Gartenbau hält eine Ausweitung der Stoffstrombilanzverordnung für unverhältnismäßig und fordert, dass der Gemüsebau von dieser Pflicht ausgenommen wird. 
 
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen), sprach sich bei der ersten Lesung am 19. Oktober 2023 für das Gesetzesvorhaben aus und betonte, dass es eine nachhaltigere Düngung in der Landwirtschaft herbeiführen soll.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:360/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023