Einführung von Commercial Courts (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Offizieller Titel: | Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) |
Initiator: | BMJ |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 10.10.2024 |
Drucksache: | 20/8649 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11466 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: | ![]() |
Hinweis: | Im Zuge der Ausschussberatung wurde auch noch eine Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes ergänzt. Durch diese wurden einige Honorarsätze an eine Änderung in der Unternehmensregisterverordnung angepasst. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung des Justiz- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Einführung von Commercial Courts (Handelsgerichten) und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit. Die Lösung besteht darin, Verfahren vor allem im Bereich der Wirtschaftszivilsachen in englischer Sprache führen zu können und Commercial Courts für große Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von einer Million Euro zu etablieren. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium der Justiz.
Hintergrund
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Beobachtung, dass Deutschland als bedeutender Wirtschaftsstandort internationale Wirtschaftsstreitigkeiten in der vorhandenen ordentlichen Gerichtsbarkeit nur eingeschränkt attraktiv bearbeiten kann. Deshalb werden Streitigkeiten häufig in anderen Rechtsordnungen oder über private Schiedsgerichtsbarkeit geführt. Frühere Gesetzesvorschläge des Bundesrates aus den Jahren 2010, 2014, 2018, 2021 und 2022 wurden berücksichtigt und weiterentwickelt.
Kosten
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen laut Entwurf keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Für die Wirtschaft werden insgesamt Entlastungen von 1.245.842,86 Euro erwartet, die durch Einsparungen bei Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren sowie durch Wegfall der Übersetzungspflichten entstehen.
Inkrafttreten
Keine Angaben.
Sonstiges
Der Entwurf sieht vor, dass eine Evaluierung fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes stattfinden soll, um zu überprüfen, ob die Ziele erreicht wurden. Es wird davon ausgegangen, dass die zusätzlichen Aufwände im nicht-richterlichen Bereich und die Mehrkosten der Verwaltung im richterlichen Bereich durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden können. Eine Befristung des Vorhabens ist nicht vorgesehen, es wird jedoch betont, dass die Länder flexibel entscheiden können, in welchem Rahmen sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten.
Maßnahmen:
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs können folgendermaßen zusammengeführt werden:
- Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen für die Errichtung von Commercial Courts an Oberlandesgerichten bzw. Obersten Landesgerichten zur Verhandlung von erstinstanzlichen Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von einer Million Euro.
- Zuständigkeit der Commercial Courts für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern unter Ausschluss von bestimmten Bereichen wie gewerblichem Rechtsschutz, Urheberrecht und Ansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
- Möglichkeit der Beschränkung der Zuständigkeit der Commercial Courts auf bestimmte Sachgebiete innerhalb des Bereichs dieser Wirtschaftsstreitigkeiten.
- Regelung der Verfahrensbeteiligung von Verbrauchern in Fällen des Erwerbs von Unternehmen oder Anteilen an Unternehmen, wenn diese faktisch Unternehmern gleichstehen.
- Flexibilisierung der örtlichen Zuständigkeit durch die Landesregierungen und Möglichkeit der gerichtsübergreifenden Zuständigkeitsvereinbarung zwischen den beteiligten Parteien.
- Regelungen für das Berufungs- und Beschwerdeverfahren sowie für die gerichtlichen Zuständigkeiten in diesen Verfahren.
- Delegations- und Kooperationsbefugnisse für die Landesregierungen zur Ausgestaltung und Koordination der Commercial Courts.
- Anpassungen in der Zivilprozessordnung, insbesondere die Einführung von neuen Regelungen zur Verfahrenssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit.
Stellungnahmen:
Der Nationale Normenkontrollrat hat zur Kosteneinschätzung der Bundesregierung Stellung genommen. Der NKR sieht einen jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro Einsparung für die Wirtschaft durch den Wegfall von Rechtsanwaltsgebühren und rund 740.000 Euro Einsparung durch entfallende Gerichtsgebühren. Der ‘One in one out’-Regel entsprechend wird dies als ein "Out" betrachtet. Der NKR bestätigt, dass der Regelungsvorhaben im Sinne der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sei und keinen weiteren Anpassungsbedarf sieht. Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des Bundesrats geantwortet, dass sie die vorgebrachten Vorschläge und Anregungen prüfen wird.
Datum erster Entwurf: | 25.04.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 16.08.2023 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind 19 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das geplante Justizstandortstärkungsgesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. sieht in diesem Zusammenhang allerdings keinen Anlass, zugleich das deutsche AGB-Recht zu ändern. Da sich der Gesetzesentwurf mit dem AGB-Recht selbst nicht auseinandersetzt, haben wir zu mehreren Vertretern des Rechtsausschusses des Bundestages (Dr. Thorsten Lieb, Awet Tesfaiesus, Stephan Brandner und Esther Dilcher) Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt, um die Gründe für die - unerwartete - Erörterung in Erfahrung zu bringen und das Thema Reform des AGB-Rechts auch grundsätzlich zu erörtern. Zielrichtung der Kontaktaufnahme war zudem eine Ergänzung des Gesetzes um materiellrechtliche Änderungen im Bereich des AGB-Rechts zu verhindern.
Lobbyregister-Nr.: R002146 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47567
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland ist zu begrüßen. Der Bauindustrieverband NRW e.V. sieht allerdings keinen Anlass in diesem Zusammenhang das deutsche AGB-Recht zu ändern. Im Rahmen der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages wurde im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf die Frage erörtert, ob es zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland einer Reform des AGB-Rechts bedarf. Da sich der Gesetzesentwurf mit dem AGB-Recht selbst nicht auseinandersetzt, haben wir zu Frau Elisabeth Winkelmeier Becker MdB Kontakt aufgenommen, um die Gründe für die Erörterung in Erfahrung zu bringen und das Thema Reform des AGB-Rechts zu erörtern. Es soll eine Ergänzung des Gesetzentwurfs um materiellrechtliche Änderungen im Bereich des AGB-Rechts verhindert werden.
Lobbyregister-Nr.: R003811 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47721
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB-Inhaltskontrolle. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
Lobbyregister-Nr.: R000729 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51535
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
Lobbyregister-Nr.: R001054 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48556
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gesetzgebungsverfahren zu "Commercial Courts": Keine Änderung des AGB-Rechts
Lobbyregister-Nr.: R000428 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51717
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
§§ 305 FF BGB sollen in der geltenden Fassung beibehalten bleiben, hinsichtlich des Schutzes vor unangemessener benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB Inhaltskontrolle.
Es sollen keine Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305 FF BGB für Verträge in der Realwirtschaft geschaffen werden.
Lobbyregister-Nr.: R002429 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51499
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung des bestehenden Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lobbyregister-Nr.: R001466 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43471
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB-Inhaltskontrolle. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
Lobbyregister-Nr.: R004690 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52653
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Initiative von Wirtschaftsverbänden, die sich für die Beibehaltung des Fairness-Schutzes im unternehmerischen Geschäftsverkehr einsetzen.
Lobbyregister-Nr.: R000283 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52546
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BVMB ist Teil der Initiative pro AGB-Recht und setzt sich in diesem Rahmen gemeinsam mit ca. 40 weiteren Verbänden bereits seit mehr als 10 Jahren dafür ein, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu bewahren. Explizit wendet sich die Initiative pro AGB-Recht gegen eine Ergänzung des Gesetzentwurfs des Justizstandort-Stärkungsgesetzes um
materiellrechtliche Änderungen des AGB-Rechts mit dem Ziel, die Inhaltskontrolle
verwendeter Vertragsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr einzuschränken und
damit den wichtigen Schutz vor unfairen Klauseln aufzuweichen. Damit würde die Gerechtigkeit und der Rechtsfrieden im unternehmerischen Geschäftsverkehr in Deutschland gefährdet.
Lobbyregister-Nr.: R001874 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38066
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DIS begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, den Justizstandort Deutschland zu stärken und den Parteien wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten dafür ein an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiertes, schnelles, effizientes und attraktives Gerichtsverfahren zur Verfügung zu stellen.
Dagegen wird das weitere Ziel des Referentenentwurfs, damit „ein zunehmendes Abwandern wirtschaftlich bedeutsamer Rechtsstreitigkeiten (...) in die privaten Schiedsgerichte zu vermeiden“ (S. 14, ähnlich S. 15), der Bedeutung und Komplexität des Streitbeilegungsstandorts Deutschland nicht gerecht. Die DIS unterstützt jede Stärkung des Streitbeilegungsstandorts Deutschland, und zwar sowohl des Schiedsstandorts als auch des Justizstandorts.
Lobbyregister-Nr.: R006666 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 29851
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Justizstandortstärkungsgesetz soll der deutsche Justizstandort u.a. durch die Einrichtung von Commercial Courts und die Einführung der englischen Sprache als Gerichtssprache gestärkt werden. Hierfür sollen insbesondere das GVG und die ZPO entsprechend geändert werden. Der Gesamtverband textil+mode spricht sich jedoch dagegen aus, dass im Zuge dieser Reform auch das materielle Recht (konkret: Änderung des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr) geändert wird.
Lobbyregister-Nr.: R002005 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51217
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für die Erhaltung des AGB-Rechts im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ein.
Lobbyregister-Nr.: R002105 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48372
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung des Justizstandortes Deutschland, keine Änderung des materiellen Rechts
Lobbyregister-Nr.: R000789 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39448
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB-Inhaltskontrolle.
Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
Lobbyregister-Nr.: R005637 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36409
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Interessenvertretung bezieht sich darauf, eine Aufweichung des AGB-Rechts durch das Gesetzgebungsverfahren zu „Commercial Courts“ zu verhindern.
Lobbyregister-Nr.: R000958 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52267
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52038
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung
von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstand-
ort-Stärkungsgesetz)
Lobbyregister-Nr.: R005307 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46321
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das Justizstandort-Stärkungsgesetz und dessen richtige Zielsetzung nicht durch eine sachfremde und ordnungspolitisch verfehlte Einschränkung des AGB-Rechts zu beschädigen.
Lobbyregister-Nr.: R001246 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49276
Eingang im Bundestag: | 05.10.2023 |
Erste Beratung: | 12.10.2023 |
Abstimmung: | 04.07.2024 |
Drucksache: | 20/8649 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11466 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Rechtsausschuss | 13.12.2023 | Anhörung |
Rechtsausschuss | 15.05.2024 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 13.12.2023 im Ausschuss für Recht statt.
Sachverständige: Plan für Justizstandort verbesserungswürdig
In der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 13. Dezember 2023 stand der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland (20/8649) im Fokus. Neun Sachverständige hatten die Gelegenheit, ihre Expertisen und Standpunkte zu den geplanten Neuerungen, wie der Einführung von Commercial Courts und der Zulassung der englischen Sprache in der Zivilgerichtsbarkeit, darzulegen. Im Großen und Ganzen begrüßten sie diese Pläne, jedoch mit vielfältigen Hinweisen auf Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere beim AGB-Recht, Gesellschaftsrecht, der Streitwertschwelle sowie der Gestaltung der englischsprachigen Verhandlung.
Zu den Sachverständigen und ihren Aussagen:
Peter Allgayer (Bundesgerichtshof, vorgeschlagen von der Unionsfraktion) betonte den Bedarf an einer zeitnahen Evaluation der Maßnahmen und sprach sich für eine umfassende Reform, auch im Bereich des materiellen Rechts, aus.
Monika Nöhre (ehemalige Präsidentin des Kammergerichts Berlin, vorgeschlagen von der Grünen-Fraktion) unterstrich die Vorteile einer Klageerhebung bei den OLGs zur Verkürzung von Verfahren sowie die Notwendigkeit eines klaren Profils der Commercial Courts.
Sabine Fuhrmann (Bundesrechtsanwaltskammer, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion) unterstützte die Einrichtung von Commercial Courts als Reaktion auf organisatorische Mängel des deutschen Zivilprozesses.
Thomas Klink (Deutscher Richterbund, Richter am OLG Stuttgart, ebenfalls von der SPD-Fraktion vorgeschlagen) erachtete die Einführung von Commercial Courts auf Basis seiner Praxiserfahrungen für sinnvoll und forderte Anpassungen im Gesellschaftsrecht.
Jörg Kondring (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, vorgeschlagen von der FDP-Fraktion) sprach sich für eine Reform des AGB-Rechts aus, um die Rechtsflucht deutscher Unternehmen zu verhindern.
Werner Müller (Deutscher Anwaltverein) hielt den Gesetzentwurf für positiv, sah jedoch eine flexiblere AGB-Kontrolle als essentiell für die internationale Konkurrenzfähigkeit der Commercial Courts.
Thomas Pfeiffer (Universität Heidelberg, vorgeschlagen von der Unionsfraktion) argumentierte, dass eine Reform des AGB-Rechts außerhalb des Verfahrensrechts für die Attraktivität des Justizstandortes entscheidend sei.
Thomas Riehm (Universität Passau, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion) sah das Justizstandort-Stärkungsgesetz als Verbesserung für nationale Streitigkeiten, empfahl aber ebenfalls eine Reform des AGB-Rechts für internationale Fälle.
Giesela Rühl (Humboldt-Universität zu Berlin, vorgeschlagen von den Grünen) fand den Entwurf grundsätzlich geeignet, forderte aber auch hier eine kritische Prüfung der AGB-Kontrolle.
Zusammengefasst stellten die Experten den Handlungsbedarf bei der Attraktivität des deutschen Rechtsstandortes fest und unterstützten den Ansatz der Commercial Courts. Sie sahen jedoch übereinstimmend einen dringenden Bedarf für eine Überarbeitung des AGB-Rechts, um sowohl national als auch international wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Bundestag hatte den entsprechenden Gesetzentwurf bereits am 12. Oktober 2023 diskutiert und einen früheren Entwurf des Bundesrates zu Commercial Courts im Frühjahr desselben Jahres nach einer öffentlichen Anhörung abgelehnt, trotz der Zustimmung der Sachverständigen zum früheren Entwurf.
Weiterführende Informationen, wie die Videoaufnahme der Anhörung, schriftliche Stellungnahmen und die Sachverständigenliste, sind auf der Website des Bundestages verfügbar.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführend beratende Ausschuss für die Beschlussempfehlung ist der Rechtsausschuss (6. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Wirtschaftsausschuss und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland (Justizstandort-Stärkungsgesetz) in geänderter Fassung anzunehmen. Zustimmende Fraktionen für diese Empfehlung waren SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Die Fraktion der AfD stimmte gegen die Empfehlung, und die Gruppe Die Linke enthielt sich. Kommentare zu einem Entschließungsantrag werden im Text erwähnt, dieser wurde jedoch mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und der Gruppe Die Linke abgelehnt.
Änderungen:
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich auf die Herabsetzung der Streitwertgrenze für die Commercial Courts auf 500.000 Euro beziehen und die Zuständigkeit auch auf Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern ihres Geschäftsleitungsorgans oder des Aufsichtsrats erstrecken. Darüber hinaus werden Anpassungen der Gebührentatbestände des Justizverwaltungskostengesetzes vorgenommen, in Hinblick auf die geplante Änderung der Unternehmensregisterverordnung. Diese Änderungen beziehen sich somit auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere Gesetze. Es wird kein Hinweis auf einen „Trojaner“ gegeben, also keine verdeckte Änderung ganz anderer Gesetze.
Begründung:
Keine Angaben zu speziellen Begründungen der Beschlussempfehlung oder Änderungen in den vorgelegten Textabschnitten. Es finden sich jedoch umfangreiche Begründungen der Änderungsvorschläge, welche auf die für die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch relevanten Aspekte eingehen, wie die Herabsetzung der Streitwertgrenze und die Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs der Commercial Courts.
Statements der Fraktionen:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigte sich erfreut über den Abschluss des Gesetzes und hebt die Möglichkeit hervor, internationale Rechtsstreitigkeiten vor deutsche Gerichte zu bringen. Die FDP-Fraktion begrüßt die Fortschritte und erklärt die Gründe für die vorgenommenen Änderungen, insbesondere bezüglich der Streitwertgrenze und der Ausklammerung spezieller Rechtsgebiete. Die SPD unterstützt die Ausführungen ihrer Koalitionspartner und legt Wert auf die Zulassungsfreiheit der Revision. Die Fraktion der CDU/CSU sieht den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv, würde jedoch in einigen Punkten gerne noch weiter gehen und beispielsweise die Streitwertgrenze komplett streichen. Die AfD-Fraktion unterstützt die Einrichtung von Commercial Courts, lehnt jedoch die Prozessführung in einer Fremdsprache ab.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 374/23 |
Eingang im Bundesrat: | 18.08.2023 |
Erster Durchgang: | 29.09.2023 |
Abstimmung: | 27.09.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Abstimmungsverhalten der Bundesländer
Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.
Bundesland | Abstimmungsverhalten | Quelle (PDF) |
---|---|---|
Hamburg | Zustimmung | Download |