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Neuregelung geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen / Steuerberatende Berufe

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:13.12.2023
Drucksache:20/8669 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Hinweis:Die für den 22. Februar 2024 geplante 2./3. Beratung wurde abgesetzt.  
Die für den 14. März geplante Beratung ebenfalls.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Neuregelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Es soll auf eine abschließende Aufzählung der befugten Personen und Vereinigungen verzichtet werden, und die Befugnis soll neu geordnet werden. Hinzu kommt eine Angleichung der Vorschriften über die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen an das Rechtsdienstleistungsgesetz sowie eine Modernisierung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Die Änderungsnotwendigkeit ergibt sich aus einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission und aus dem Erfordernis, die Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts anzupassen. 
 
Kosten 
Es werden keine Auswirkungen auf das Steueraufkommen erwartet. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten. Bei den Lohnsteuerhilfevereinen kann geringfügiger nicht bezifferbarer Erfüllungsaufwand entstehen. Für die Verwaltung beläuft sich der Erfüllungsaufwand auf jährlich etwa 50 000 Euro. Die Wirtschaft hat jährliche Mehrausgaben in Höhe von etwa 9 600 Euro zu erwarten. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Besondere Eilbedürftigkeit des Entwurfs ist aus dem vorliegenden Text nicht erkennbar. Wesentliche weitere Aspekte beinhalten die Liberalisierung der Voraussetzungen für unentgeltliche Hilfe in Steuersachen, die Ermöglichung von "Tax Law Clinics" an Hochschulen und die Neustrukturierung der Bußgeldvorschriften. Weiterhin ist eine Rechtsvereinfachung zu erwarten, da ein flexibles und kohärentes Regelungsgefüge ohne abschließende Aufzählungen entsteht, was auch zu einer fortschreitenden Digitalisierung beiträgt. Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Zielen der Europäischen Union und soll keine Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau oder demografische Aspekte haben. Eine Befristung oder Evaluierung der Regelungen ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs umfassen die Neuregelung zur Befugnis der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, die Änderung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine und eine Änderung der Bußgeldvorschriften. Insbesondere wird die Hilfeleistung in Steuersachen liberalisiert, sodass neben den klassisch Befugten nun auch "Tax Law Clinics" an Hochschulen möglich sind und die unentgeltliche Hilfe in Steuersachen weiter gefasst wird. Die Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine werden modernisiert und auf das aktuelle Recht abgestimmt. 
 
Stellungnahmen 
Der Bundesrat hat Stellung zum Entwurf genommen und drei wesentliche Punkte angesprochen, die er geändert sehen möchte:  
 
1. Es wird eine Erweiterung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen durch Vereine von Land- und Forstwirten auf deren mitarbeitende Angehörige und Altenteiler vorgeschlagen. 
2. Der Bundesrat wünscht eine Anhebung der Anforderungen für unentgeltliche, geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Insbesondere soll gewährleistet sein, dass diese Hilfeleistung nur von besonders qualifizierten Personen oder unter deren Anleitung erfolgt. Außerdem soll die derzeitige Zuständigkeitsregelung für Untersagungen beibehalten und nicht geändert werden. 
3. Der Bundesrat fordert das explizite Verbot, dass Beamte und Beschäftigte von Bundes- oder Landesfinanzbehörden unentgeltlich geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, außer bei Angehörigen gemäß § 15 AO. 
 
Die Bundesregierung hat die Vorschläge geprüft und lehnt die Einschränkung der unentgeltlichen Hilfe auf den Kreis der Angehörigen nach § 15 AO ab, da dies dem Schutzbedürfnis der Rechtsuchenden und dem Ziel der bürgerlichen Engagementsförderung widersprechen. Auch wird der Vorschlag zur verstärkten Qualifikation der Helfenden und zum Verbot für Beamte und Angestellte in Finanzbehörden als nicht sachgerecht abgelehnt. Die derzeitige Zuständigkeitsregelung für eine Untersagung soll nach Ansicht der Bundesregierung jedoch angepasst werden, um einen besseren Schutz zu gewährleisten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:12.05.2023
Datum Kabinettsbeschluss:26.07.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.10.2023
Erste Beratung:12.10.2023
Drucksache:20/8669 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss15.11.2023Anhörungsbeschluss
Finanzausschuss13.12.2023Anhörung
Anhörung
Finanzausschuss17.01.2024Tagesordnung
Finanzausschuss21.02.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Finanzausschuss13.03.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.12.2023 im Ausschuss für Finanzen statt.

"Law Clinics" für Steuerberatung begrüßt  
Bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 13. Dezember 2023 wurden die von der Bundesregierung geplanten Rechtsänderungen bei der Hilfeleistung in Steuersachen größtenteils positiv bewertet.  
 
Der Deutsche Steuerberaterverband hält den Gesetzentwurf für praxisgerecht und als angemessene Umsetzung der EU-Vorgaben, mit dem zudem Verbraucher vor unsachgemäßer Hilfe geschützt werden sollen. Die Gewerkschaft Verdi lobte den Entwurf als kohärent und systematisch gelungen. Ein Hauptaugenmerk der Anhörung war Paragraf 6 des Entwurfs, der die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen außerhalb von familiären oder nachbarschaftlichen Fällen ermöglichen soll, vorausgesetzt, die Hilfe wird von einer zur Steuerhilfe berechtigten Person oder unter deren Anleitung durchgeführt.  
 
Der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz-Universität Hannover und Professor Matthias Kilian von der Universität Köln unterstützen insbesondere die Einführung von Tax Law Clinics, in denen Studierende unter Anleitung Rechtssuchende unentgeltlich beraten können, um Praxiserfahrung zu sammeln. Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßte diese Neuerung ebenfalls.  
 
Thomas Sendke von der Universität Köln betonte das Potential der Law Clinics, mehr junge Menschen für das Steuerrecht zu interessieren und auszubilden. Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte jedoch, dass ehemalige Beschäftigte der Finanzverwaltung im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurden, obwohl sie im ehrenamtlichen Bereich gefragt sein könnten.  
 
Der Bundesverband der selbstständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter forderte, dass Buchhalter die Möglichkeit bekommen sollten, Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen, was ihnen trotz der technischen Möglichkeit durch Software derzeit verwehrt ist. Demgegenüber äußerte die Bundessteuerberaterkammer Bedenken wegen der Tragweite und Komplexität solcher Vorgänge.  
 
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine setzte sich für die Abschaffung von Einnahmegrenzen ein, insbesondere bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da die derzeitige Regelung in einigen Situationen zu Härten führen kann, beispielsweise bei Rentnern nach dem Tod des Partners.Zusammengefasst begrüßen zahlreiche Experten und Organisationen die geplanten Änderungen mit dem Fokus auf verbesserte steuerliche Hilfe und modernere Ausbildungskonzepte, während es auch Kritik und Verbesserungsvorschläge zu spezifischen Aspekten gibt.  

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:361/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023