Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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| Offizieller Titel: | Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung |
| Initiator: | BMFSFJ |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 24.11.2023 |
| Drucksache: | 20/9092 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung der Chancen für Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Die Lösung sieht vor, finanzielle Leistungen wie Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusammenzuführen. Die Kindergrundsicherung besteht aus drei Bestandteilen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder, dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 1 („Armut in allen ihren Formen und überall beenden") beitragen. Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens, Kinderarmut zu bekämpfen, und es wurden bereits Maßnahmen wie die Anhebung des Kindergeldes und die Einführung eines befristeten Sofortzuschlags für von Armut betroffene Familien durch die Bundesregierung umgesetzt.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben von zunächst ca. 1,95 Milliarden Euro für das Jahr 2025, die je nach Inanspruchnahme der Leistung bis auf 5,93 Milliarden Euro im Jahr 2028 ansteigen können. Die gesamten Mehrausgaben für den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung betragen 6,51 Milliarden Euro im Jahr 2025, dem stehen Minderausgaben durch den Wegfall des Kinderzuschlages (-1,88 Milliarden Euro), Unterhaltsvorschuss (-0,09 Milliarden Euro) und bei den Grundsicherungsleistungen (-2,84 Milliarden Euro SGB II und -0,08 Milliarden Euro SGB XII) gegenüber. Dazu kommen Kosten für Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie die Administration der Kindergrundsicherung. Die Länder werden mit -0,05 Milliarden Euro und die Kommunen mit -0,63 Milliarden Euro belastet, wobei die Gesamtkosten teilweise von den Ländern und Kommunen gemeinsam getragen werden.
Inkrafttreten:
Keine Angaben
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf wurde am 13. Oktober 2023 als besonders eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet. Des Weiteren sind, um die Kindergrundsicherung effektiv umzusetzen, Veränderungen in den Datenabrufverfahren und die Digitalisierung der Verwaltung vorgesehen, sodass die Leistung digital und papierlos abgewickelt werden kann. Auch erfolgt eine Stärkung des Rechts auf Kindergeld für volljährige Kinder, die unabhängig von ihrer Wohnsituation einen eigenen Anspruch auf Auszahlung erhalten. Weiterhin soll eine erfolgreiche Umsetzung durch fortlaufende Überprüfungen des Verwaltungsaufwands im Zuge der Digitalisierung sichergestellt werden. Eine Evaluation der Einführung der Kindergrundsicherung ist geplant, und über die erzielten Auswirkungen wird bis zum 30. Juni 2030 ein Bericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
Maßnahmen:
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen umfassen:
- Einführung eines einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrags, der das bisherige steuerliche Kindergeld ersetzt und bundeseinheitlich für alle Kinder gleich hoch ist.
- Einführung eines einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrages, der insbesondere den bestehenden Kinderzuschlag ablöst und bedürftige Familien besser erreichen soll.
- Bündelung bestimmter Leistungen für Bildung und Teilhabe zu einem pauschalierten Betrag, der automatisch mit der Beantragung des Kinderzusatzbetrages mitbeantragt wird und unmittelbar bei den berechtigten Kindern ankommt.
- Administration der Kindergrundsicherung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die neben dem Kindergarantiebetrag auch den Kinderzusatzbetrag verwalten soll.
- Digitalisierung und Nutzung von Datenabrufen zur schnellen Leistungsgewährung und Entbürokratisierung des Verwaltungsverfahrens.
- Einführung eines digitalen Kindergrundsicherungs-Checks als Beratungstool, um potenziell Anspruchsberechtigte zur Beantragung der Leistung anzuregen.
- Voranbringen der Digitalisierung in der Verwaltung und Schaffen der technischen Voraussetzungen für einen digitaltauglichen Vollzug der Kindergrundsicherung.
- Klarstellung zur eigenständigen Erfassung der Kindergrundsicherung im System der Sozialleistungen und zur Abgrenzung von anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld und Sozialhilfe.
- Festlegung einer Evaluierung und Vorlage eines Berichts an den Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2030 zur Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes.
Stellungnahmen:
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf stammen unter anderem vom Deutschen Bundestag, Bundesrat, Wirtschaftsverbänden, Sozialverbänden, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren betroffenen Akteuren.
Insbesondere der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die Darstellung der Regelungsfolgen insbesondere für die Verwaltung nicht nachvollziehbar und nur eingeschränkt methodengerecht ist. Zudem wird die Chance zur grundlegenden Entbürokratisierung des Bildungs- und Teilhabepakets nicht genutzt und das Potenzial der Digitalisierung bei dem Vorhaben nicht konsequent ausgeschöpft.
Weitere Kritikpunkte sind:
- Die Schaffung von bis zu fünf Anlaufstellen für Leistungsberechtigte widerspricht dem Ziel der Vereinfachung.
- Der Kindergrundsicherungs-Check wird als ungenaues und unverbindliches Beratungstool kritisiert, das Handlungssicherheit für oder gegen einen Antrag vermissen lässt und keine Datenwiederverwendung ermöglicht.
- Die Präzisierung der Kriterien und Datengrundlage für die geplante Evaluierung fehlt, diese sollte von Beginn an feststehen.
Der NKR empfiehlt die genaue Festlegung der Kriterien und die Datengrundlage für die Evaluierung sowie eine kritische Überprüfung der neuen Verwaltungsabläufe und der IT-Verfahren in Bezug auf ihre tatsächliche zeitliche Realisierbarkeit. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf die Praxis fortlaufend überprüft und ggf. angepasst werden sollen.
| Datum erster Entwurf: | 25.09.2023 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 27.09.2023 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind 27 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden – insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Der Leistungsumfang ist neu zu berechnen, um den Bedarfen zu begegnen.
Lobbyregister-Nr.: R003752 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46665
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder
und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden; insbesondere
durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien
bzw. zu Information und Beratung. Die Kindergrundsicherung soll einfach und
digital beantragbar sein. Anspruchsberechtigte sollen so wenig Nachweise wie
möglich selbst beibringen müssen. Automatisierte Datenabrufe sollen, wenn möglich, genutzt werden. So sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder erreicht werden, davon
fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen.
Lobbyregister-Nr.: R002224 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49985
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Konkretes Ziel ist es, bei der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung darauf hinzuwirken, dass insbesondere Kinderarmut wirksam bekämpft wird und so mehr Kinder und Jugendliche besser Chancen für gutes Aufwachsen und faire Bildungschancen habe. Zudem zielt unsere Arbeit darauf ab, dass das Existenzminimum von Kindern/Jugendlich neu berechnet wird und bei der Ermittlung der Bedarfe von Kindern/Jugendlichen diesen auch selbst befragt werden.
Lobbyregister-Nr.: R003651 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49136
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung Kindergrundsicherung
Lobbyregister-Nr.: R004596 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38359
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung abgegeben
Lobbyregister-Nr.: R005076 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47378
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine Kindergrundsicherung muss so ausgestaltet sein, dass das Wohlergehen von Kindern nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Diese soll armutsfest sein und alle Kinder und Jugendlichen unterstützen. Es ist notwendig, kindbezogene Leistungen zu bündeln und eine unbürokratische Auszahlung durch eine zentrale Stelle sicherzustellen. Die Kindergrundsicherung soll direkt den Kindern zustehen, um ihre finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten und Anrechnungen auf elterliche Ansprüche zu vermeiden. Sie muss existenzsichernd und altersgerecht bemessen sein, unabhängig von Haushaltslagen. Kinder, Jugendliche und Jugendverbände sollen bei der Ausgestaltung ein Mitspracherecht haben. Das soziokulturelle Existenzminimum soll neu definiert werden, um gleiche Chancen für alle Kinder zu sichern.
Lobbyregister-Nr.: R003230 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45900
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
s. https://kjg.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-Bura-Beschluss-3-Kinder-und-Jugendarmut-beenden-Zeit-zu-handeln.pdf
Lobbyregister-Nr.: R004635 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 31525
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung nach einer Ausnahmeregelung vom Auszahlungsanspruch für erwachsene Kinder mit Behinderung. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der bvkm den geplanten neuen Auszahlungsanspruch kritisiert, der es künftig allen volljährigen Kindern ermöglicht hätte, die Auszahlung des Kindergarantiebetrages an sich selbst zu verlangen. Bei volljährigen Kindern mit Behinderung hätte diese Auszahlung dazu geführt, dass der Kindergarantiebetrag mit anderen Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen, verrechnet worden wäre. Die betroffenen Menschen mit Behinderung hätten also kein Mehr an Leistungen gehabt und bei den Eltern wäre der Kindergarantiebetrag gar nicht erst angekommen. Für die Eltern hätte das einen finanziellen Verlust von jährlich 3.000 Euro bedeutet.
Lobbyregister-Nr.: R002906 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38380
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung hin zu einer echten Kindergrundsicherung ein. Damit sollen Kinder und Familien im monetären Bereich künftig besser staatlich entlastet bzw. unterstützt werden.
Kernforderungen des Bündnisses sind:
1. Eine systematische Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums
2. Eine Zusammenlegung möglichst vieler familienbezogener monetärer Leistungen
3. Eine Automatisierung der Leistungsgewährung
4. Ein Aufgehen der Kinderfreibeträge in der Kindergrundsicherung
Das eigene Bündniskonzept mit allen Detailforderungen kann nachgelesen werden unter www.kinderarmut-hat-folgen.de
Lobbyregister-Nr.: R002735 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42517
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zusammenführung verschiedener monetärer Leistung (insb. Kindergeld, KIZ, SGB II Leistungen) zu einer armutsfesten Leistung für alle Kinder
Lobbyregister-Nr.: R000657 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42828
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einflussnahme auf die betreffenden Gesetze durch Beratung und Stellungnahmen
Lobbyregister-Nr.: R004494 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42396
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung eines neuen einheitlichen Leistungssystems der Kindergrundsicherung, welches für alle Kinder und Jugendlichen existenzsichernd ist; Vereinfachung der Zugänge zu Leistungen der Kindergrundsicherung mit dem Ziel der Reduzierung der Anzahl von Familien, die bestehende Leistungsansprüche nicht wahrnehmen; Verhinderung von Leistungsausschlüssen bei der Kindergrundsicherung für Menschen aus dem AsylbLG und weiterer Gruppen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit; Sicherung des Zugangs zu Leistungen der Kindergrundsicherung für
Careleaver_innen; Vereinfachung der Leistungsbeantragung durch Digitalisierung.
Lobbyregister-Nr.: R000896 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52601
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Kindergrundsicherung einführen, die Kinder unabhängig von ihrer Familienform nachhaltig unterstützt und vor Armut schützt: bedarfsgerechte Kindergrundsicherung durch eine Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums, das soziokulturelle Teilhabe umfasst und sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert.
Lobbyregister-Nr.: R002377 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52682
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der djb fordert die Verbesserung der Existenzsicherung für Kinder noch in dieser Legislaturperiode, ohne dass dafür eine komplexe Systemumstellung notwendig ist. Ein Kindermindestsicherungsgesetz begleitet von weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen kann ein erster Schritt für ein einfaches Sozialrecht mit einer gerechten Grundsicherung für Kinder sein.
Lobbyregister-Nr.: R001507 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52895
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Reform familien- und sozialpolitischer Leistungen sowie steuerrechtlicher Vorgaben zur Etablierung des Rechtsanspruchs eines jeden Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland auf eine dem altersspezifischen Existenzminimum entsprechende Grundsicherung. Diese soll sozial gerecht gestaltet, automatisch ausgezahlt und bürokratiearm verwaltet werden.
Lobbyregister-Nr.: R002755 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50683
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, um allen Kindern gleiche Chancen zu geben und Kinderarmut zu bekämpfen.
Lobbyregister-Nr.: R001639 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49788
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die eaf erkennt im vorliegenden Entwurf weder nennenswerte Leistungsverbesserungen noch einen Systemwechsel. Sie kritisiert, dass die sozialrechtliche Bürgergeldlogik auf den Zusatzbetrag übertragen und der Kindergarantiebetrag weiterhin steuerrechtlich eingeordnet wird. Ein vorurteilsfreier Blick auf die Ursachen von Armut fehlt dieser Reform ebenso wie der politische Wille, ausreichend Geld in die Hand zu nehmen, um Kinder und Jugendliche deutlich besser als bisher zu unterstützen.
Drei Prioritäten, um Leistungsverbesserungen für mehr betroffene Kinder zu erreichen, werden benannt:
1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen
2. Unterhaltsvorschussgesetz korrigieren
3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen
Lobbyregister-Nr.: R001440 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50853
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Kindergrundsicherung soll auch auf Kinder erstreckt werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
Lobbyregister-Nr.: R001215 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 34561
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wahrnehmung des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts auf Wahrnehmung der Anteile des sozio-kulturellen Existenzminimums bei Kindern in beiden Haushalten von Trennungsfamilien.
Lobbyregister-Nr.: R000024 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52984
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Hamburger Sportbund e.V. und seine Hamburger Sportjugend setzen sich für die Einrichtung einer unbürokratischen und digitalen Antrags- und Abwicklungsmöglichkeit für Sportvereine im Rahmen der Kindergrundsicherung ein. Des Weiteren ist die Einrichtung eines soziokulturellen Budgets im Rahmen der Kindergrundsicherung unser Ziel, welches u.a. für Mitgliedsbeiträge im Sportverein reserviert sein sollte. Die vereinsseitig anfallenden Kosten für nicht vollstreckbare Inkassoverfahren von teilhabeberechtigten Familien sollten von staatlicher Seite übernommen werden.
Lobbyregister-Nr.: R000262 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43003
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mastercard nimmt am öffentlichen und politischen Diskurs zur Kindergrundsicherung teil und trägt folgende Schwerpunkthemen vor: Technische Möglichkeiten, Infrastruktur und Erfahrungsaustausch / Best Practices zur schnelleren Leistungsgewährung bei der Bekämpfung von Kinderarmut, Bündelung bisheriger Leistungen. :.
Lobbyregister-Nr.: R002253 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50958
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Pluxee beteiligt sich aktiv an der öffentlichen und politischen Diskussion zur Kindergrundsicherung und legt dabei den Fokus auf folgende zentrale Themen: die Zusammenführung bestehender Leistungen sowie bewährte Methoden zur effizienteren und schnelleren Bereitstellung von Leistungen im Kampf gegen Kinderarmut.
Lobbyregister-Nr.: R001983 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50089
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Kindergrundsicherung
Lobbyregister-Nr.: R001866 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47936
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Es wichtig, dass die Kindergrundsicherung besser als die bisherige Familienförderung unterschiedliche Familienformen erreicht, insbesondere auch Alleinerziehende und ihre Kinder. Negative Wechselwirkungen mit andern Leistungnen für Geringverdiener*innen (bspw. Wohngeld) sind auszuschließen. Verschlechterungen für Alleinerziehende gegebenüber dem Status quo dürfen nicht mit der Kindergrundsicherung verbunden sein. In der Höhe muss die Kindergrundsicherung eine echte Verbesserung bedeuten und soziokulturelle Teilhabe umfassen.
Lobbyregister-Nr.: R002795 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52722
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für eine Kindergrundsicherung für Kinder zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Wir begrüßen, dass die früheren Leistungen Kindergeld und Kinderzuschlag in einem Verfahren zusammen als Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden können. Wir setzen uns für die Übertragung der Organisation und Verwaltung der Kindergrundsicherung an die Familienkassen ein. Wir plädieren für die Gleichbehandlung für die zugewanderten Kinder. Zugewanderte Kinder und Jugendliche, deren Eltern lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung vorweisen, sollten auch einen Rechtsanspruch auf den Kindergarantiebetrag und auf Kinderzusatzbetrag haben.
Lobbyregister-Nr.: R004137 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51762
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen ist zu begrüßen. Dies gilt auch für den Ansatz, Maßnahmen zu bündeln. Angezweifelt werden muss aber, ob dieses Ziel mit dem vorgelegten Konzept erreicht werden kann. Vor allem aber darf durch die Regelungen kein Mehr an Bürokratie entstehen - wie es derzeit aber zu befürchten ist.
Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50220
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen ist zu begrüßen. Dies gilt auch für den Ansatz, Maßnahmen zu bündeln. Angezweifelt werden muss aber, ob dieses Ziel mit dem vorgelegten Konzept erreicht werden kann. Vor allem aber darf durch die Regelungen kein Mehr an Bürokratie entstehen - wie es derzeit aber zu befürchten ist.
Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52801
| Eingang im Bundestag: | 05.11.2023 |
| Erste Beratung: | 09.11.2023 |
| Drucksache: | 20/9092 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 18.10.2023 | Anhörungsbeschluss |
| Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 13.11.2023 | Anhörung |
| Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 15.11.2023 | Anhörungsbeschluss |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 13.11.2023 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.
In der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab es deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Sachverständigen begrüßten zwar die Idee der Zusammenführung familienpolitischer Leistungen, äußerten aber Bedenken hinsichtlich der Umsetzung, insbesondere zur Schaffung des neuen „Familienservice“.
Vanessa Ahuja, für die Bundesagentur für Arbeit (BA), gab an, dass die BA Erfahrung in der Umsetzung komplexer Gesetze hat, warnte jedoch, dass die für die Umsetzung der Kindergrundsicherung notwendigen Schritte, wie IT-Anpassungen und Personalqualifikation, bis zum avisierten Starttermin am 1. Januar 2025 nicht zu bewältigen seien.
Diana Stolz, Vorsitzende der Betriebskommission des Kommunalen Jobcenters Neue Wege Kreis Bergstraße, wies darauf hin, dass die 100 geplanten Familienservice-Stellen die bestehenden Unterstützungsstrukturen in den ca. 1.000 Jobcentern nicht ersetzen könnten. Sie betonte die Wichtigkeit einer Betreuung der gesamten Familie, statt Kinder und Eltern separat zu behandeln.
Marc Elxnat, Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sprach von einer anfänglichen Euphorie über die Kindergrundsicherung, die jedoch der Ernüchterung gewichen sei, da der Gesetzentwurf unnötige Parallelstrukturen vorsehe.
Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband kritisierte, dass der Gesetzentwurf keine Anhebung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder beinhalte und somit für einen Großteil der armen Kinder keine Verbesserung der Leistungen bedeuten würde. Er mahnte an, dass für die Bekämpfung von Armut höhere finanzielle Unterstützung nötig sei.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, betonte die Bedeutung der Bündelung von Leistungen, um Ungleichbehandlungen zwischen reicheren und ärmeren Familien zu verringern und appellierte an die Abgeordneten, auf eine gerechte Behandlung in den Beratungen zu dringen.
Bernd Siggelkow, Vorstand der Kinderstiftung „Arche“, verwies auf den Mangel an Ressourcen neben dem fehlenden Geld für arme Kinder und forderte ein angepasstes Bildungssystem sowie die Sicherstellung, dass die Leistungen tatsächlich bei den Kindern ankommen.
Die Bedenken der Sachverständigen richteten sich vor allem gegen die Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen und die Sorge, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen würden, um wirkungsvoll gegen Kinderarmut vorzugehen.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 505/23 |
| Eingang im Bundesrat: | 13.10.2023 |
| Erster Durchgang: | 24.11.2023 |
| Status Bundesrat: | Beraten |