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Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:24.11.2023
Drucksache:20/9092 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung der Chancen für Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Die Lösung sieht vor, finanzielle Leistungen wie Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusammenzuführen. Die Kindergrundsicherung besteht aus drei Bestandteilen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder, dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.  
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 1 („Armut in allen ihren Formen und überall beenden") beitragen. Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens, Kinderarmut zu bekämpfen, und es wurden bereits Maßnahmen wie die Anhebung des Kindergeldes und die Einführung eines befristeten Sofortzuschlags für von Armut betroffene Familien durch die Bundesregierung umgesetzt.  
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben von zunächst ca. 1,95 Milliarden Euro für das Jahr 2025, die je nach Inanspruchnahme der Leistung bis auf 5,93 Milliarden Euro im Jahr 2028 ansteigen können. Die gesamten Mehrausgaben für den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung betragen 6,51 Milliarden Euro im Jahr 2025, dem stehen Minderausgaben durch den Wegfall des Kinderzuschlages (-1,88 Milliarden Euro), Unterhaltsvorschuss (-0,09 Milliarden Euro) und bei den Grundsicherungsleistungen (-2,84 Milliarden Euro SGB II und -0,08 Milliarden Euro SGB XII) gegenüber. Dazu kommen Kosten für Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie die Administration der Kindergrundsicherung. Die Länder werden mit -0,05 Milliarden Euro und die Kommunen mit -0,63 Milliarden Euro belastet, wobei die Gesamtkosten teilweise von den Ländern und Kommunen gemeinsam getragen werden.  
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben  
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf wurde am 13. Oktober 2023 als besonders eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet. Des Weiteren sind, um die Kindergrundsicherung effektiv umzusetzen, Veränderungen in den Datenabrufverfahren und die Digitalisierung der Verwaltung vorgesehen, sodass die Leistung digital und papierlos abgewickelt werden kann. Auch erfolgt eine Stärkung des Rechts auf Kindergeld für volljährige Kinder, die unabhängig von ihrer Wohnsituation einen eigenen Anspruch auf Auszahlung erhalten. Weiterhin soll eine erfolgreiche Umsetzung durch fortlaufende Überprüfungen des Verwaltungsaufwands im Zuge der Digitalisierung sichergestellt werden. Eine Evaluation der Einführung der Kindergrundsicherung ist geplant, und über die erzielten Auswirkungen wird bis zum 30. Juni 2030 ein Bericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt.  
 
Maßnahmen:  
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen umfassen:  
 
- Einführung eines einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrags, der das bisherige steuerliche Kindergeld ersetzt und bundeseinheitlich für alle Kinder gleich hoch ist.  
- Einführung eines einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrages, der insbesondere den bestehenden Kinderzuschlag ablöst und bedürftige Familien besser erreichen soll.  
- Bündelung bestimmter Leistungen für Bildung und Teilhabe zu einem pauschalierten Betrag, der automatisch mit der Beantragung des Kinderzusatzbetrages mitbeantragt wird und unmittelbar bei den berechtigten Kindern ankommt.  
- Administration der Kindergrundsicherung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die neben dem Kindergarantiebetrag auch den Kinderzusatzbetrag verwalten soll.  
- Digitalisierung und Nutzung von Datenabrufen zur schnellen Leistungsgewährung und Entbürokratisierung des Verwaltungsverfahrens.  
- Einführung eines digitalen Kindergrundsicherungs-Checks als Beratungstool, um potenziell Anspruchsberechtigte zur Beantragung der Leistung anzuregen.  
- Voranbringen der Digitalisierung in der Verwaltung und Schaffen der technischen Voraussetzungen für einen digitaltauglichen Vollzug der Kindergrundsicherung.  
- Klarstellung zur eigenständigen Erfassung der Kindergrundsicherung im System der Sozialleistungen und zur Abgrenzung von anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld und Sozialhilfe.  
- Festlegung einer Evaluierung und Vorlage eines Berichts an den Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2030 zur Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes.  
 
Stellungnahmen:  
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf stammen unter anderem vom Deutschen Bundestag, Bundesrat, Wirtschaftsverbänden, Sozialverbänden, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren betroffenen Akteuren.  
 
Insbesondere der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die Darstellung der Regelungsfolgen insbesondere für die Verwaltung nicht nachvollziehbar und nur eingeschränkt methodengerecht ist. Zudem wird die Chance zur grundlegenden Entbürokratisierung des Bildungs- und Teilhabepakets nicht genutzt und das Potenzial der Digitalisierung bei dem Vorhaben nicht konsequent ausgeschöpft.  
 
Weitere Kritikpunkte sind:  
 
- Die Schaffung von bis zu fünf Anlaufstellen für Leistungsberechtigte widerspricht dem Ziel der Vereinfachung.  
- Der Kindergrundsicherungs-Check wird als ungenaues und unverbindliches Beratungstool kritisiert, das Handlungssicherheit für oder gegen einen Antrag vermissen lässt und keine Datenwiederverwendung ermöglicht.  
- Die Präzisierung der Kriterien und Datengrundlage für die geplante Evaluierung fehlt, diese sollte von Beginn an feststehen.  
 
Der NKR empfiehlt die genaue Festlegung der Kriterien und die Datengrundlage für die Evaluierung sowie eine kritische Überprüfung der neuen Verwaltungsabläufe und der IT-Verfahren in Bezug auf ihre tatsächliche zeitliche Realisierbarkeit. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf die Praxis fortlaufend überprüft und ggf. angepasst werden sollen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:25.09.2023
Datum Kabinettsbeschluss:27.09.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.11.2023
Erste Beratung:09.11.2023
Drucksache:20/9092 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend18.10.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend13.11.2023Anhörung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend15.11.2023Anhörungsbeschluss
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.11.2023 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

In der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab es deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Sachverständigen begrüßten zwar die Idee der Zusammenführung familienpolitischer Leistungen, äußerten aber Bedenken hinsichtlich der Umsetzung, insbesondere zur Schaffung des neuen „Familienservice“. 
 
Vanessa Ahuja, für die Bundesagentur für Arbeit (BA), gab an, dass die BA Erfahrung in der Umsetzung komplexer Gesetze hat, warnte jedoch, dass die für die Umsetzung der Kindergrundsicherung notwendigen Schritte, wie IT-Anpassungen und Personalqualifikation, bis zum avisierten Starttermin am 1. Januar 2025 nicht zu bewältigen seien. 
 
Diana Stolz, Vorsitzende der Betriebskommission des Kommunalen Jobcenters Neue Wege Kreis Bergstraße, wies darauf hin, dass die 100 geplanten Familienservice-Stellen die bestehenden Unterstützungsstrukturen in den ca. 1.000 Jobcentern nicht ersetzen könnten. Sie betonte die Wichtigkeit einer Betreuung der gesamten Familie, statt Kinder und Eltern separat zu behandeln. 
 
Marc Elxnat, Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sprach von einer anfänglichen Euphorie über die Kindergrundsicherung, die jedoch der Ernüchterung gewichen sei, da der Gesetzentwurf unnötige Parallelstrukturen vorsehe. 
 
Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband kritisierte, dass der Gesetzentwurf keine Anhebung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder beinhalte und somit für einen Großteil der armen Kinder keine Verbesserung der Leistungen bedeuten würde. Er mahnte an, dass für die Bekämpfung von Armut höhere finanzielle Unterstützung nötig sei. 
 
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, betonte die Bedeutung der Bündelung von Leistungen, um Ungleichbehandlungen zwischen reicheren und ärmeren Familien zu verringern und appellierte an die Abgeordneten, auf eine gerechte Behandlung in den Beratungen zu dringen. 
 
Bernd Siggelkow, Vorstand der Kinderstiftung „Arche“, verwies auf den Mangel an Ressourcen neben dem fehlenden Geld für arme Kinder und forderte ein angepasstes Bildungssystem sowie die Sicherstellung, dass die Leistungen tatsächlich bei den Kindern ankommen. 
 
Die Bedenken der Sachverständigen richteten sich vor allem gegen die Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen und die Sorge, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen würden, um wirkungsvoll gegen Kinderarmut vorzugehen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:505/23
Eingang im Bundesrat:13.10.2023
Erster Durchgang:24.11.2023