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Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und befindet sich jetzt in der Ausschussberatung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz - LobbyRG) - Geldflüsse offenlegen und kontrollieren
Initiator:AfD
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/8863 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11597 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Trojanercheck :
Hinweis:Der Entwurf wurde am 05.12.2024 in die Ausschüsse zurücküberwiesen.
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:16.10.2023
Erste Beratung:19.10.2023
Drucksache:20/8863 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11597 (PDF-Download)
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung15.05.2024Tagesordnung
Verkehrsausschuss15.05.2024Tagesordnung
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung16.05.2024Ergänzung
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung29.01.2025Tagesordnung
Rechtsausschuss29.01.2025Tagesordnung
Verkehrsausschuss29.01.2025Tagesordnung
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung30.01.2025Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Die weiteren Ausschüsse, die mitberaten haben, sind der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Rechtsausschuss und der Verkehrsausschuss. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/8863 abzulehnen. Dieser Empfehlung stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie die Gruppe Die Linke zu, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Informationen über einen Entschließungsantrag enthält der Text nicht. 
 
Änderungen: 
Es werden keine Änderungen am Gesetzentwurf oder Bezüge zu anderen Gesetzen im Text erwähnt, daher liegt keine Information über Trojaner vor. 
 
Begründung: 
Eine ausführliche Begründung der Beschlussempfehlung fehlt im gelieferten Text. Es wird jedoch kurz erwähnt, dass die Fraktion der AfD die Einführung einer Karenzregelung für den Wechsel zwischen Regierungsämtern und Lobbyorganisationen und umgekehrt sowie eine stärkere Transparenz im Lobbyregister für notwendig erachtet. Die Gruppe Die Linke kritisiert hingegen das vorgeschlagene Spendenannahmeverbot für eingetragene Interessenvertreter sowie das Verbot der Auftragsvergabe an Lobbyorganisationen. Weitere inhaltliche Details oder eine Begründung für die Ablehnung durch die Mehrheit der Fraktionen enthalten die Textpassagen nicht. 
 
Statements der Fraktionen: 
Von der AfD wird angeführt, dass wegen Ereignissen in der Vergangenheit eine strengere Karenzzeit für den Wechsel zwischen Lobbyorganisationen und Regierungsämtern erforderlich sei und dass die gleichen Transparenzpflichten für alle im Lobbyregister eingetragenen Interessenvertretungen gelten sollten. Die Gruppe Die Linke kritisiert das vorgeschlagene Verbot der Annahme von Spenden und Auftragsvergaben an Lobbyorganisationen, da dies auch gemeinnützige Organisationen und öffentlich finanzierte Institute treffen könnte. Äußerungen anderer Fraktionen werden im Text nicht erwähnt.

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