10. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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Offizieller Titel: | Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes |
Initiator: | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 16.07.2024 |
Drucksache: | 20/8293 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/8896 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: | ![]() |
Hinweis: | Am 14.06.2024 haben Bundestag und Bundesrat der Einigung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Drucksache 20/11800 |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Straßenverkehrsrecht anzupassen, um neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. Hierdurch sollen Ländern und Kommunen erweiterte Entscheidungsspielräume eröffnet werden. Die Lösung soll durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) umgesetzt werden, die den Ermächtigungsrahmen für den Erlass straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen erweitert. Für dieses Vorhaben ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr federführend zuständig.
Hintergrund
Der Hintergrund des Gesetzentwurfs basiert auf den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode, welche eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts vorsehen. Es besteht außerdem die Absicht, die Handlungsspielräume der Verordnungsgeber bei der Festlegung von Eingriffsbefugnissen der Straßenverkehrsbehörden zu erweitern.
Kosten
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch den Gesetzentwurf keine zusätzlichen Kosten. Es wird auch keine Schaffung neuer Einnahmen erwähnt.
Inkrafttreten
Keine Angaben zum Datum des Inkrafttretens.
Sonstiges
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat bereits als besonders eilbedürftig am 18. August 2023 zugeleitet. Eine Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung dazu sollen unverzüglich nachgereicht werden. Der Entwurf enthält auch Maßnahmen zur Erweiterung der Flexibilität für die Anordnung von Bewohnerparken sowie zur (erprobungshalber vorgesehenen) Ermöglichung von Sonderfahrspuren für bestimmte neue Mobilitätsformen, was auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz 2022/2023 zurückgeht.
Maßnahmen
- Neuformulierung der Ermächtigungsgrundlagen in § 6 StVG zur Schaffung abstrakterer Begriffe, die dem Verordnungsgeber mehr Handlungsspielraum bieten.
- Festlegung von Maßnahmen und Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Bevölkerung und zur Verbesserung der Umwelt-, Gesundheits- und städteplanerischen Situation:
- Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen vor Emissionen (Lärm, Abgase).
- Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
- Verhütung von schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), einschließlich Regelung von Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge.
- Einführung einer zusätzlichen Regelung, um weitere umwelt- und gesundheitsschützende sowie städtebauliche Maßnahmen im Straßenverkehrsrecht zu ermöglichen, die in bisherigen Ermächtigungen nicht enthalten waren.
- Die ergriffenen Maßnahmen müssen die Ziele der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen.
- Keine Angaben zu Kosten, Einnahmen oder genauen Datum des Inkrafttretens sind in den vorliegenden Informationen enthalten.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 381/23 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 14 Einträge zu Drucksache 20/8293 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die vorrangige Ausrichtung des Rechtsrahmens an der Verkehrssicherheit und an dem Verkehrsfluss hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das steht einer Weiterentwicklung hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs nicht im Wege. Aus Sicht des ADAC wäre eine Klarstellung im StVG wünschenswert, dass dies den motorisierten ebenso wie den nicht motorisierten
Verkehr betrifft.
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52211
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erweiterung der Verordnungsermächtigung in § 6 StVG um die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung.
Lobbyregister-Nr.: R001598 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47864
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bundesländerübergreifende Regelung als Ziel: Anpassungen im Verhaltensrecht und verhältnismäßige, wirtschaftlich umsetzbare Gestaltung der Betriebsbereichsgenehmigung.
Lobbyregister-Nr.: R001702 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44179
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bolt setzt sich dafür ein, dass eine Reform der Haftungsprivilegierung gem. § 8 Nr. 1 StVG nicht in verschärften Haftungsregelungen für Elektrokleinstfahrzeuge führt.
Lobbyregister-Nr.: R003828 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44913
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einsatz für mehr Verkehrssicherheit und Vermeidung des Zweite-Reihe-Haltens, Schaffung von sicheren Räumen für Lade-/Liefertätigkeiten, neues Verkehrsschild Lade-/Lieferzone
Lobbyregister-Nr.: R001089 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45851
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bundesländerübergreifende Regelung als Ziel: Anpassungen im Verhaltensrecht und verhältnismäßige, wirtschaftlich umsetzbare Gestaltung der Betriebsbereichsgenehmigung und schnelle Zulassungsverfahren bei Fahrassistenzsystemen.
Lobbyregister-Nr.: R006271 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50396
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, das Straßenverkehrsrecht zukünftig vorrangig an den Belangen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitschutzes und der Geschlechtergerechtigkeit in der Mobilität auszurichten. Dies soll insbesondere auch dadurch erreicht werden, dass den Kommunen mehr Spielraum bei der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zugestanden wird, die auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort passgenau zugeschnitten werden können.
Lobbyregister-Nr.: R002290 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47791
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der djb fordert, eine geschlechtergerechte Gestaltung des Straßenverkehrsrechts. Die umweltfreundliche Fortbewegung zu Fuß, mit dem Rad oder dem öffentlichen Nahverkehr ist typisch ist für Menschen mit Care-Aufgaben und muss gefördert und nicht zugunsten von immer mehr Autoverkehr behindert werden.
Lobbyregister-Nr.: R001507 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52895
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung des Prinzips der Gefahrenabwehr und Flüssigkeit des Verkehrs als vorrangiges Ziel des
StVG
Lobbyregister-Nr.: R000371 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47164
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Festsetzung von Tempo-30-Begrenzungen durch Kommunale Entscheidung
Lobbyregister-Nr.: R004418 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49957
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anpassung der StVO zur Unterstützung von Null-Emissions-LKW
Lobbyregister-Nr.: R003170 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33045
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen zugunsten des Klima- und Umweltschutzes, der städtebaulichen Entwicklung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Lobbyregister-Nr.: R001837 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49542
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Handlungsspielraum für Kommunen muss deutlich erhöht werde, damit vor Ort fahrradfreundliche Mobilität umgesetzt werden kann (z.B. Tempo 30). Nach aktuellem Stand ist dieser Handlungsspielraum sehr begrenzt. Zur Entfaltung des vollen Potenzials des Radverkehrs müssen Kommunen ihre Verkehre aber fahrradfreundlicher gestalten können. Eine Reform des StVG ist daher dringend nötig.
Lobbyregister-Nr.: R003622 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42083
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bundesländerübergreifende Regelung als Ziel: Anpassungen im Verhaltensrecht und verhältnismäßige, wirtschaftlich umsetzbare Gestaltung der Betriebsbereichsgenehmigung.
Lobbyregister-Nr.: R001681 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52362
Eingang im Bundestag: | 10.09.2023 |
Erste Beratung: | 21.09.2023 |
Abstimmung: | 20.10.2023 |
Drucksache: | 20/8293 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/8896 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Verkehrsausschuss | 16.10.2023 | Anhörung |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 381/23 |
Eingang im Bundesrat: | 18.08.2023 |
Erster Durchgang: | 29.09.2023 |
Abstimmung: | 24.11.2023 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |