Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Straßenverkehrsrecht anzupassen, um neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. Hierdurch sollen Ländern und Kommunen erweiterte Entscheidungsspielräume eröffnet werden. Die Lösung soll durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) umgesetzt werden, die den Ermächtigungsrahmen für den Erlass straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen erweitert. Für dieses Vorhaben ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr federführend zuständig.
Hintergrund
Der Hintergrund des Gesetzentwurfs basiert auf den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode, welche eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts vorsehen. Es besteht außerdem die Absicht, die Handlungsspielräume der Verordnungsgeber bei der Festlegung von Eingriffsbefugnissen der Straßenverkehrsbehörden zu erweitern.
Kosten
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch den Gesetzentwurf keine zusätzlichen Kosten. Es wird auch keine Schaffung neuer Einnahmen erwähnt.
Inkrafttreten
Keine Angaben zum Datum des Inkrafttretens.
Sonstiges
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat bereits als besonders eilbedürftig am 18. August 2023 zugeleitet. Eine Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung dazu sollen unverzüglich nachgereicht werden. Der Entwurf enthält auch Maßnahmen zur Erweiterung der Flexibilität für die Anordnung von Bewohnerparken sowie zur (erprobungshalber vorgesehenen) Ermöglichung von Sonderfahrspuren für bestimmte neue Mobilitätsformen, was auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz 2022/2023 zurückgeht.
Maßnahmen
- Neuformulierung der Ermächtigungsgrundlagen in § 6 StVG zur Schaffung abstrakterer Begriffe, die dem Verordnungsgeber mehr Handlungsspielraum bieten.
- Festlegung von Maßnahmen und Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Bevölkerung und zur Verbesserung der Umwelt-, Gesundheits- und städteplanerischen Situation:
- Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen vor Emissionen (Lärm, Abgase).
- Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
- Verhütung von schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), einschließlich Regelung von Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge.
- Einführung einer zusätzlichen Regelung, um weitere umwelt- und gesundheitsschützende sowie städtebauliche Maßnahmen im Straßenverkehrsrecht zu ermöglichen, die in bisherigen Ermächtigungen nicht enthalten waren.
- Die ergriffenen Maßnahmen müssen die Ziele der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen.
- Keine Angaben zu Kosten, Einnahmen oder genauen Datum des Inkrafttretens sind in den vorliegenden Informationen enthalten.
Stellungnahmen
Keine Angaben.