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Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung

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Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG)
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:08.01.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:20/14438 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Hinweis:20.08.2024: Das Bundesministerium hat einen aktualisierten Entwurf vorgelegt.  
 
18.03.2024: Die FAZ berichtete, dass das Vorhaben gestoppt sei und nicht weiterverfolgt würde.  
 
29.02.2024: Laut Parl. Staatssektretär Johann Saathof gibt es noch Gesprächsbedarf innerhalb der Bundesregierung und daher noch keinen Termin für die Kabinettsbefassung.  
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamten, um den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zum sozialrechtlichen Mindestsicherungsniveau zu gewährleisten. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, die Mängel in den Besoldungsgesetzen auf Landesebene (Berlin und Nordrhein-Westfalen) aufzeigen. Diese Entscheidungen haben Auswirkungen auf den Bund, der nun seine Besoldungsstruktur anpassen muss. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen 2025 finanzielle Mehrbelastungen von insgesamt 147,6 Millionen Euro und einmalige Mehrkosten von 403,6 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2024. Ab 2026 betragen die jährlichen Mehrbelastungen 131,4 Millionen Euro. Einnahmen werden nicht erwartet; der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft reduziert sich jedoch um jährlich 3,379 Millionen Euro. 
 
Inkrafttreten:  
Es wird keine spezifische Angabe gemacht, wann das Gesetz in Kraft treten soll. Daher ist anzunehmen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist von besonderer Bedeutung, da er direkt auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Er gilt als notwendig zur Wahrung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und trägt zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei. Weitere bedeutende Änderungen betreffen die Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags und die Reform des Familienzuschlags. Der Entwurf hat keine gleichstellungspolitischen oder demografiepolitischen Auswirkungen. Eine Befristung oder Evaluation des Gesetzes ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation, insbesondere bei hohen Wohnkosten. 
- Änderungsbedarf im Bundesbesoldungsgesetz auf Grund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020: 
- Einführung eines einkommensabhängigen Ergänzungszuschlags. 
- Anpassung der Eingangsämter und Erfahrungsstufen im einfachen und mittleren Dienst. 
- Anpassung der Regelungen zum Familienzuschlag: 
- Reduzierung der Konkurrenzregelungen. 
- Aufhebung von Regelungen durch Zeitablauf obsolet geworden. 
- Vereinfachung der Anrechnung und Berechnung von familienbezogenen Anteilen. 
- Digitalisierung und technikoffene Ausgestaltung der Übermittlung von Besoldungsmitteilungen. 
- Reform und organisatorische Änderungen bei der Altersteilzeitzuschlagsverordnung. 
- Anpassung der Besoldung im Versorgungs- und Besoldungssystem, einschließlich Änderungen zum Beamtenversorgungsgesetz. 
- Einführung einer Regelung zur elektronischen Bereitstellung von Bezügemitteilungen, abhängig von der Einwilligung der Berechtigten. 
- Verbesserungen im Eingangsamt für den einfachen Dienst, durch Zuordnung zur höheren Besoldungsgruppe A 4. 
- Anpassung der Mindestalimentation unter Berücksichtigung der Mietenstufen zur Bedarfsdeckung in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:16.01.2023
Datum Kabinettsbeschluss:06.11.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte: Es braucht eine signifikante Erhöhung der (Tabellen-)Besoldung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Deutschland!

Lobbyregister-Nr.: R001793 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50052

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.01.2025
Drucksache:20/14438 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:549/24
Eingang im Bundesrat:08.11.2024
Erster Durchgang:20.12.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Schleswig-HolsteinZustimmungDownload
Baden-WürttembergZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload