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Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

Das Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:08.05.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:22.11.2023
Datum Kabinettsbeschluss:08.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6) (im Folgenden: Richtlinie Terrorismusbekämpfung).  
 
Zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben werden schwerpunktmäßig die §§ 89a und 89c StGB geändert.“

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