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Übereinkommen zur Gründung des "Square Kilometre Array"-Observatoriums

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Übereinkommen vom 12. März 2019 zur Gründung des "Square Kilometre Array"-Observatoriums
Initiator:Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:25.04.2024
Drucksache:20/10248 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11212 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen zur Gründung des „Square Kilometre Array-Observatoriums (SKAO), dem weltweit größten und empfindlichsten Radioteleskop. Das SKAO soll unter anderem die Natur der dunklen Materie und Energie erforschen, Gravitationswellen nachweisen und nach extraterrestrischem Leben suchen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.  
 
Hintergrund  
Nach Inbetriebnahme wird das SKAO das weltweit größte und empfindlichste Radioteleskop sein. Vollmitglieder sind bereits Australien, China, Italien, die Niederlande, Portugal, die Schweiz, Südafrika, Spanien und das Vereinigte Königreich. Deutschland ist derzeit Beobachter und strebt eine Vollmitgliedschaft an, um in den Gremien des SKAO mit abstimmen zu können und die Position der deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu stärken.  
 
Kosten  
Für die vollständig von der Max-Planck-Gesellschaft übernommenen Beiträge an das SKAO bis zum Jahre 2030 entstehen keine Haushaltsaufwendungen für den Bund. Für eine Mitgliedschaft Deutschlands beim SKAO ab dem Jahr 2031 ist der deutsche Beitrag neu zu verhandeln. Einnahmen werden keine erwartet.  
 
Inkrafttreten  
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.  
 
Sonstiges  
Das SKAO soll eine Vielzahl zentraler astronomischer Fragestellungen adressieren und fundamental neue Erkenntnisse ermöglichen. Die Größe der Standorte und ihre Zusammenschaltung über zwei Kontinente hinweg ermöglichen eine bisher unerreichte Sensitivität und Auflösung im Bereich der Radioastronomie. Es gibt keinerlei Angaben zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.02.2024
Erste Beratung:21.03.2024
Drucksache:20/10248 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11212 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung10.04.2024Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat mitberaten. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10248 - unverändert anzunehmen. Dies wurde einstimmig entschieden. Den Empfehlungen haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD sowie die Gruppen Die Linke und BSW zugestimmt. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt. 
 
Änderungen: 
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Der Gesetzentwurf soll in unveränderter Fassung angenommen werden, daher liegt kein Trojaner vor. 
 
Begründung: 
Die Begründung für die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung findet sich in der gutachtlichen Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Dieser hat eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs festgestellt, insbesondere im Hinblick auf Leitprinzip 6 (Bildung, Wissenschaft und Innovation) und SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur). Es wird hervorgehoben, dass eine stärkere Beteiligung Deutschlands an der internationalen Forschungskooperation zu neuen Erkenntnissen führen und die Möglichkeiten deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erweitern könne. Die Beteiligung an internationalen Forschungskooperationen entspreche dem Leitprinzip 6 und SDG 9, daher wurde auf eine Prüfbitte verzichtet. Kritisiert wird, dass die Bundesregierung keinen expliziten Bezug zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hergestellt hat. 
 
Statements der Fraktionen: 
Keine Angaben. Der Text enthält zwar ausführliche Positionen der einzelnen Fraktionen/Gruppen zur Beschlussempfehlung und zum Gesetzentwurf, aber eine explizite Aufforderung, diese zusammenzufassen, fehlt. Daher kann ich hier keine Zusammenfassung der Statements der einzelnen Fraktionen geben.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:678/23
Eingang im Bundesrat:21.12.2023
Erster Durchgang:02.02.2024