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Medizinforschungsgesetz

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundestag beraten
Basics
Offizieller Titel:Medizinforschungsgesetz
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Vom Kabinett beschlossen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:17.05.2024
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:17.01.2024
Datum Kabinettsbeschluss:27.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Medizinforschungsgesetz sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert werden. Es stärkt die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung, beschleunigt den Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten und fördert Wachstum und Beschäftigung.  
 
Ein Kernstück ist die Verzahnung des strahlenschutzrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahrens von Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung mit den medizinprodukterechtlichen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren und den Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung mit Arzneimitteln im Sinne des § 4 Absatz 23 AMG. Diese Verzahnung ist auch im Strategiepapier der Bundesregierung "Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich in Deutschland" vorgesehen. Mit diesem Schritt wird einem wesentlichen Anliegen der forschenden Pharmaindustrie Rechnung getragen. Die Antragseinreichung bei verschiedenen Behörden und das zeitliche Auseinanderfallen der unterschiedlichen Verfahren wurden insbesondere von Unternehmen der Pharmaindustrie als zeitintensiv und kostenaufwändig kritisiert.“

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:155/24
Eingang im Bundesrat:05.04.2024
Erster Durchgang:17.05.2024