Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
Offizieller Titel: | Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes |
Initiator: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 20.11.2024 |
Drucksache: | 20/10819 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/12147 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung der sozialen Konditionalität in Deutschland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die Lösung sieht die Einführung notwendiger Durchführungsvorschriften vor, die Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den zuständigen Stellen und zum Erlass von Verwaltungssanktionen bei Verstößen enthalten. Federführend für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Hintergrund
Die soziale Konditionalität, die an die Nichteinhaltung arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften Sanktionen knüpft, ist ein Ergebnis der jüngsten GAP-Reform. Sie soll die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedsstaaten der EU fördern und zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beitragen.
Kosten
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch den Gesetzentwurf keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Bundesagentur für Arbeit entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ungefähr 13.000 EUR, für die Länder ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 20.000 EUR sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand von etwa 9.000 EUR. Einnahmen werden keine erwartet.
Inkrafttreten
Keine Angaben.
Sonstiges
Der Gesetzentwurf ist nicht besonders eilbedürftig erwähnt. Er wurde vom Bundesrat ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Des Weiteren werden Nachhaltigkeitsaspekte betont, insbesondere die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben. Es wird keine Befristung des Gesetzes vorgesehen, da das Unionsrecht, auf dem es basiert, ebenfalls nicht befristet ist. Mit der Einführung der sozialen Konditionalität wird kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft erwartet, da die zugrundeliegenden arbeitsrechtlichen Vorschriften bereits existieren. Es sind keine Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau zu erwarten. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Mitgliedstaaten einen jährlichen Leistungsbericht zur GAP an die Europäische Kommission vorlegen.
Maßnahmen
- Anpassung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an EU-Verordnungen zur Entwicklung einer nachhaltigen und sozialverträglichen Landwirtschaft.
- Ergänzung der bisherigen Verpflichtungen für Begünstigte durch Vorschriften der sozialen Konditionalität in Bezug auf transparente Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
- Normierung der Mitteilungspflicht von Verstößen gegen soziale Konditionalitäten durch Behörden an die Zahlstellen.
- Festlegung der zuständigen Behörden und Körperschaften für die Mitteilung von Verstößen und die Übermittlung relevanter Urteile an die Zahlstellen.
- Ermöglichung eines Auskunftsersuchens an Zahlstellen durch Arbeits- und Arbeitsschutzbehörden zur Überprüfung von Zahlungsempfängern.
- Verdeutlichung der Rolle der Arbeitsgerichte bei der Übermittlung von Verstößen gegen die sozialen Konditionalitäten.
- Einrichtung eines Systems zur Sanktionierung von Verstößen gegen soziale Konditionalitäten durch die Zahlstelle.
- Ermächtigung des Bundesministeriums zur spezifischen Benennung von Regelungen und Details zur Datenübermittlung und Durchführung von Verwaltungssanktionen.
- Definition des Anwendungsbeginns für die Vorschriften der sozialen Konditionalität ab 1. Januar 2025.
- Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung, um ein Vorlaufverfahren zu ermöglichen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 04.12.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 07.02.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Eingang im Bundestag: | 25.03.2024 |
Erste Beratung: | 11.04.2024 |
Abstimmung: | 05.07.2024 |
Drucksache: | 20/10819 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/12147 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft | 15.05.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft | 03.06.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft | 03.07.2024 | Tagesordnung Tagesordnung Tagesordnung |
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | 03.07.2024 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 03.06.2024 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt.
Warnung vor noch mehr Agrar-Bürokratie
Der Deutsche Bauernverband hat in der Anhörung die Befürchtung geäußert, dass die Umsetzung der sozialen Konditionalität im Rahmen der GAP zu mehr Bürokratie führen könnte. Sie plädieren für einen unbürokratischen Ansatz und verlangen, dass sowohl Bund als auch Länder sich für Bürokratieabbau einsetzen.
Professor Friedrich Kerkhof von der Fachhochschule Südwestfalen Soest argumentiert, dass die Bürokratiebelastung für viele Betriebe bereits jetzt kaum noch überschaubar ist und dringend reduziert werden müsste.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft begrüßt die Einführung der sozialen Konditionalität in der GAP, sieht aber die Notwendigkeit von Verbesserungen wie Erweiterungen der Vor-Ort-Kontrollen und die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Verstöße.
Florian Heuser von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sieht Möglichkeiten, dass seine Organisation die Kontrollen im Rahmen der sozialen Konditionalität durchführen könnte, wobei die Kosten durch ein Umlageverfahren auf die Betriebe verteilt würden.
Professor Sebastian Lakner von der Universität Rostock kritisiert den Vorschlag zur Aufhebung des Mindestanteils nichtproduktiver Flächen und führt aus, welche wichtige Rolle diese für die Biodiversität spielten. Er findet einen Mittelweg zwischen dem Schutz der Rechte von Beschäftigten und einer möglichst geringen bürokratischen Belastung für Betriebe wichtig.
Professor Friedhelm Taube vom Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel äußert scharfe Kritik an der geplanten Aufhebung der Brachflächenregelung, indem er darauf hinweist, dass diese Streichung einen Rückschritt für den Biodiversitätsschutz darstellt.
Hubertus Paetow, Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, schlägt vor, den Wegfall der Brachflächen über andere Maßnahmen zu kompensieren, fordert aber, dass solche Regelungen sehr attraktiv gestaltet werden müssen.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend tätig waren der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich zudem gutachtlich beteiligt.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt. Es gibt keine Angaben zu einem zusätzlichen Entschließungsantrag.
Änderungen: Änderungen wurden eingefügt. Diese beziehen sich sowohl auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zum GAP-Konditionalitäten-Gesetz als auch auf das GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG). Insbesondere umfassen die Änderungen:
- Befreiungen für Landwirtschaftsbetriebe bei negativen Witterungsereignissen von Verpflichtungen aus den GLÖZ-Standards.
- Genehmigungsfreiheit der Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Flächen.
- Spezifische Bestimmungen für Feuchtgebiete und Moore.
- Befreiung kleiner Landwirtschaftsbetriebe (bis zu 10 Hektar) von Kontroll- und Sanktionspflichten.
Hier liegt keine Vermutung eines Trojaners vor, da die Änderungen eng mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf verbunden sind.
Begründung: Die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzentwurfs erfolgen zur Umsetzung der GAP-Verordnungen der EU, die ab 2025 verpflichtend sind. Der Gesetzentwurf soll Regelungen zur sozialen Konditionalität einführen, die Arbeits- und Arbeitsrechtsschutz in landwirtschaftlichen Betrieben fördern sollen. Die Einführung von Ausnahmen soll zur Anpassung an extreme Wetterereignisse und zur Förderung der Biodiversität beitragen. Die Befreiung kleiner Betriebe soll den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Statements der Fraktionen:
- **SPD:** Begrüßt die Einführung der sozialen Konditionalität und die Einführung von neuen Ökoregelungen zur Unterstützung von Milchviehhaltern und zur Förderung der Biodiversität.
- **CDU/CSU:** Kritisiert den hohen bürokratischen Aufwand und fordert mehr Freiwilligkeit und Kooperation. Sie befürchtet zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft.
- **BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:** Befürwortet die Regelungen zur Förderung von Klima- und Biodiversitätsschutz. Sie sehen finanzielle Vorteile für die Betriebe durch die Änderungen.
- **FDP:** Hält das Gesetz für ein großes Entbürokratisierungspaket und lobt die Beendigung der verpflichtenden Flächenstilllegung sowie das vereinfachte Genehmigungsverfahren.
- **AfD:** Lehnen die Maßnahmen ab, da sie den bürokratischen Aufwand erhöhen und bestehende hohe Standards ausreichen würden.
- **Die Linke:** Stimmen den Änderungen zu, sehen aber weitergehende Sozialstandards als notwendig.
Die wesentlichen Diskussionen betrafen die Balance zwischen Bürokratieabbau und der Einführung neuer Bedingungen zur Verbesserung ökologischer und sozialer Standards in der Landwirtschaft.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 70/24 |
Eingang im Bundesrat: | 09.02.2024 |
Erster Durchgang: | 09.02.2024 |
Abstimmung: | 27.09.2024 |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |