Zum Inhalt springen

Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:11.04.2024
Drucksache:20/10819 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung der sozialen Konditionalität in Deutschland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die Lösung sieht die Einführung notwendiger Durchführungsvorschriften vor, die Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den zuständigen Stellen und zum Erlass von Verwaltungssanktionen bei Verstößen enthalten. Federführend für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 
 
Hintergrund 
Die soziale Konditionalität, die an die Nichteinhaltung arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften Sanktionen knüpft, ist ein Ergebnis der jüngsten GAP-Reform. Sie soll die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedsstaaten der EU fördern und zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beitragen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch den Gesetzentwurf keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Bundesagentur für Arbeit entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ungefähr 13.000 EUR, für die Länder ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 20.000 EUR sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand von etwa 9.000 EUR. Einnahmen werden keine erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist nicht besonders eilbedürftig erwähnt. Er wurde vom Bundesrat ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Des Weiteren werden Nachhaltigkeitsaspekte betont, insbesondere die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben. Es wird keine Befristung des Gesetzes vorgesehen, da das Unionsrecht, auf dem es basiert, ebenfalls nicht befristet ist. Mit der Einführung der sozialen Konditionalität wird kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft erwartet, da die zugrundeliegenden arbeitsrechtlichen Vorschriften bereits existieren. Es sind keine Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau zu erwarten. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Mitgliedstaaten einen jährlichen Leistungsbericht zur GAP an die Europäische Kommission vorlegen. 
 
Maßnahmen 
 
- Anpassung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an EU-Verordnungen zur Entwicklung einer nachhaltigen und sozialverträglichen Landwirtschaft. 
- Ergänzung der bisherigen Verpflichtungen für Begünstigte durch Vorschriften der sozialen Konditionalität in Bezug auf transparente Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. 
- Normierung der Mitteilungspflicht von Verstößen gegen soziale Konditionalitäten durch Behörden an die Zahlstellen. 
- Festlegung der zuständigen Behörden und Körperschaften für die Mitteilung von Verstößen und die Übermittlung relevanter Urteile an die Zahlstellen. 
- Ermöglichung eines Auskunftsersuchens an Zahlstellen durch Arbeits- und Arbeitsschutzbehörden zur Überprüfung von Zahlungsempfängern. 
- Verdeutlichung der Rolle der Arbeitsgerichte bei der Übermittlung von Verstößen gegen die sozialen Konditionalitäten. 
- Einrichtung eines Systems zur Sanktionierung von Verstößen gegen soziale Konditionalitäten durch die Zahlstelle. 
- Ermächtigung des Bundesministeriums zur spezifischen Benennung von Regelungen und Details zur Datenübermittlung und Durchführung von Verwaltungssanktionen. 
- Definition des Anwendungsbeginns für die Vorschriften der sozialen Konditionalität ab 1. Januar 2025. 
- Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung, um ein Vorlaufverfahren zu ermöglichen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:04.12.2023
Datum Kabinettsbeschluss:07.02.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:25.03.2024
Erste Beratung:11.04.2024
Drucksache:20/10819 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft15.05.2024Anhörungsbeschluss
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:70/24
Eingang im Bundesrat:09.02.2024
Erster Durchgang:09.02.2024