Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung der sozialen Konditionalität in Deutschland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die Lösung sieht die Einführung notwendiger Durchführungsvorschriften vor, die Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den zuständigen Stellen und zum Erlass von Verwaltungssanktionen bei Verstößen enthalten. Federführend für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Hintergrund
Die soziale Konditionalität, die an die Nichteinhaltung arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften Sanktionen knüpft, ist ein Ergebnis der jüngsten GAP-Reform. Sie soll die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedsstaaten der EU fördern und zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beitragen.
Kosten
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch den Gesetzentwurf keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Bundesagentur für Arbeit entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ungefähr 13.000 EUR, für die Länder ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 20.000 EUR sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand von etwa 9.000 EUR. Einnahmen werden keine erwartet.
Inkrafttreten
Keine Angaben.
Sonstiges
Der Gesetzentwurf ist nicht besonders eilbedürftig erwähnt. Er wurde vom Bundesrat ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Des Weiteren werden Nachhaltigkeitsaspekte betont, insbesondere die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben. Es wird keine Befristung des Gesetzes vorgesehen, da das Unionsrecht, auf dem es basiert, ebenfalls nicht befristet ist. Mit der Einführung der sozialen Konditionalität wird kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft erwartet, da die zugrundeliegenden arbeitsrechtlichen Vorschriften bereits existieren. Es sind keine Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau zu erwarten. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Mitgliedstaaten einen jährlichen Leistungsbericht zur GAP an die Europäische Kommission vorlegen.
Maßnahmen
- Anpassung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an EU-Verordnungen zur Entwicklung einer nachhaltigen und sozialverträglichen Landwirtschaft.
- Ergänzung der bisherigen Verpflichtungen für Begünstigte durch Vorschriften der sozialen Konditionalität in Bezug auf transparente Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
- Normierung der Mitteilungspflicht von Verstößen gegen soziale Konditionalitäten durch Behörden an die Zahlstellen.
- Festlegung der zuständigen Behörden und Körperschaften für die Mitteilung von Verstößen und die Übermittlung relevanter Urteile an die Zahlstellen.
- Ermöglichung eines Auskunftsersuchens an Zahlstellen durch Arbeits- und Arbeitsschutzbehörden zur Überprüfung von Zahlungsempfängern.
- Verdeutlichung der Rolle der Arbeitsgerichte bei der Übermittlung von Verstößen gegen die sozialen Konditionalitäten.
- Einrichtung eines Systems zur Sanktionierung von Verstößen gegen soziale Konditionalitäten durch die Zahlstelle.
- Ermächtigung des Bundesministeriums zur spezifischen Benennung von Regelungen und Details zur Datenübermittlung und Durchführung von Verwaltungssanktionen.
- Definition des Anwendungsbeginns für die Vorschriften der sozialen Konditionalität ab 1. Januar 2025.
- Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung, um ein Vorlaufverfahren zu ermöglichen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.