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Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)

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Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
Initiator:Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:23.07.2024
Drucksache:20/10857 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11802 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Attraktivität und Integrationsfähigkeit der beruflichen Bildung in Deutschland zu erhöhen, um strukturellen Herausforderungen wie Fachkräftemangel und den Einflüssen der Pandemie entgegenzuwirken. Hierfür sollen insbesondere die Anerkennung von informell erworbener beruflicher Handlungsfähigkeit („Validierung“) ermöglicht und digitale Dokumente sowie medienbruchfreie digitale Prozesse in der beruflichen Bildung etabliert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist für diesen Gesetzentwurf federführend zuständig. 
 
Hintergrund 
Zu den Hintergrundinformationen gehört, dass die duale Berufsbildung in Deutschland aufgrund demografischer Entwicklungen, Bildungsverschiebungen, wirtschaftlicher Transformationen und der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen steht. Als Reaktion wurden bereits das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Zweite Teil der Handwerksordnung (HwO) novelliert. Weiterhin wurden Initiativen wie die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung und die Ausbildungsgarantie eingeführt. Einige Probleme waren zum Zeitpunkt der Novellierung im Jahr 2020 jedoch noch nicht reif für eine gesetzliche Lösung, die nun im Rahmen des BVaDiG umgesetzt werden sollen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Mehrausgaben in Höhe von 109.983 Euro für 1,3 Plan-/Stellen im gehobenen Dienst beim Statistischen Bundesamt und einmalige Mehrausgaben in Höhe von 127.913 Euro für die Umstellung. Einnahmen sind nicht zu erwarten. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Zu den weiteren Aspekten gehört, dass das Gesetz Bürokratie abbauen soll, indem es weitere Optionen für die digitale Abwicklung von administrativen Prozessen bietet. Das vorgesehene Validierungsverfahren ist in der Umsetzung detailliert geplant und soll zehn Jahre nach Inkrafttreten durch das Bundesinstitut für Berufsbildung evaluiert werden. Es wird kein spezifischer Hinweis auf Eilbedürftigkeit im Text gegeben. 
 
Maßnahmen 
 
- **Einführung eines Verfahrens zur Feststellung individuell erworbener beruflicher Handlungsfähigkeit**: Dieses Verfahren wird im neu eingeführten Abschnitt 6 des BBiG geregelt und soll Teil des Systems der Berufsbildung werden. 
- **Anpassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)**: Änderungen betreffen unter anderem die Anpassung der Inhaltsübersicht, die Ergänzungen in den Paragraphen zur Verdeutlichung des neuen Verfahrens, die Beseitigung von redaktionellen Versehen und die Berücksichtigung organisatorischer Anpassungen. 
- **Reduzierung von Regelungsdichte und Bürokratie**: Vorgesehen ist die Streichung bestimmter Optionen, wie der Stufenausbildung, um Regelungsdichte abzubauen und unnötige Bürokratie zu vermeiden. 
- **Förderung der Teilzeitberufsausbildung**: Hier werden Regelungen angepasst, die die Ausbildungsdauer betreffen und die Teilnahme an Teilzeitberufsausbildungen erleichtern sollen. 
- **Anpassung von Regelungen zur Vertragsabfassung**: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Schriftform beim Abschluss von Ausbildungsverträgen durch die Textform zu ersetzen, um digitale Prozesse zu ermöglichen. 
- **Einführung von Maßnahmen zur Digitalisierung**: Die betriebliche Ausbildung soll zunehmend digital erfolgen können. Darüber hinaus sollen die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten in digitaler Form ermöglicht werden. 
 
Stellungnahmen 
 
- **Nationaler Normenkontrollrat (NKR)**: Der NKR begrüßt den Abbau von Schriftformerfordernissen und den Beitrag zur Digitalisierung, sieht aber weiteres Potenzial zur Effizienzsteigerung. Kritisiert wird, dass die vorgesehenen Empfangsnachweise für digitale Ausbildungsverträge unnötige Bürokratie produzieren. Ebenfalls beanstandet der NKR die kurzen Stellungnahmefristen für Verbände im Rahmen des Gesetzesprozesses. 
- **Bundesrat**: Unterstützt grundsätzlich die Einführung von Validierungsverfahren, äußert jedoch Bedenken bezüglich möglicher negativer Einflüsse auf das System der beruflichen Erstausbildung. Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Entwurf, insbesondere zur Sicherstellung der Qualität der dualen Ausbildung, zur Vermeidung von Fehlanreizen und zur besseren Umsetzung digitaler Prozesse. 
 
Gegenäußerung der Bundesregierung 
 
Die Bundesregierung lehnt die meisten Änderungsvorschläge des Bundesrates ab, da die argumentierten rechtlichen und organisatorischen Bedenken nicht geteilt werden und die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht als notwendig oder gerechtfertigt angesehen werden. Speziell zu den unterschiedlichen Punkten der Stellungnahme des Bundesrates gibt die Bundesregierung detaillierte Begründungen für die Ablehnung und legt ihre Sichtweise zur Beibehaltung der aktuellen Entwurfsgestaltung dar.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:07.02.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das im Gesetzentwurf vorgesehene neue Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit richtet sich an Personen, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben.  
 
Damit werden Berufsbiografien und tatsächliche Kompetenzen anerkannt. Bei erfolgreicher Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf wird der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder festgestellt.  
 
Gleichzeitig wird die berufliche Bildung inklusiver, da mit diesem Verfahren auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können. Das Verfahren hebt so Fachkräftepotenziale und schafft damit nicht nur einen erheblichen persönlichen, sondern auch einen gesellschaftlichen Mehrwert.  
 
Mit weiteren Schritten zur Digitalisierung und Entbürokratisierung der beruflichen Bildung wird die Attraktivität einer dualen Ausbildung gesteigert. Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen wird Betrieben und Kammern ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht. Dazu gehören unter anderem der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 6 Einträge zu Drucksache 73/24 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 10 Einträge zu Drucksache 20/10857 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es muss eine Altersgrenze von 25 Jahren für den Zugang zum Validierungsverfahren in das Gesetz aufgenommen werden. Weiterhin ist eine Verschiebung des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf Validierung dringend geboten. Außerdem fehlt bisher eine zwingend erforderliche Validierungsverordnung des Bundes.

Lobbyregister-Nr.: R003000 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52087

Bitkom e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bitkom fordert, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Berufsausbildung verstärkt genutzt und die Schriftformerfordernisse bei Ausbildungsverträgen durch die Textform ersetzt werden sowie digitale Verfahren medienbruchfrei ablaufen können. Weiterhin setzen wir uns für Rechtssicherheit bei der mobilen Vermittlung von Ausbildungsinhalten und der virtuellen Prüfung ein.

Lobbyregister-Nr.: R000672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51507

Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berücksichtigung von Werkstattbeschäftigten beim Gesetzgebungsverfahren.

Lobbyregister-Nr.: R001425 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51092

Bundesverband betriebliche Weiterbildung - Wuppertaler Kreis e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berufliche Validierung vereinfachen und für den Bedarf der Fachkräfteeinwanderung öffnen. Verordnungsermächtigung für Standardisierungsvorhaben zu Teilqualifizierung schaffen. Einbindung von Trägern der Bildungswerke der Wirtschaft verbessern. Digitalisierung in der Bildung vorantreiben

Lobbyregister-Nr.: R001185 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39177

Bundesverband der Kreishandwerkerschaften e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vermeidung der Aushöhlung des Systems der dualen Ausbildung; Verhinderung der Schwächung von Berufsschulstandorten; Qualitätssicherung in der handwerklichen Ausbildung; Vermeidung von Bürokratie für Ehrenamtsträger in Prüfungsausschüssen

Lobbyregister-Nr.: R000281 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33968

Bundesverband Deutscher Steinmetze - Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es wird gefordert, dass eine Berufsvalidierung erst nach Erreichen des 30. Lebensjahres bei der Bewerberin/dem Bewerber erfolgen soll. Die Zeit, die eine Bewerberin/ein Bewerber gearbeitet haben muss, soll deutlich erhöht werden. Das 1,5 fache der Ausbildungszeit ist viel zu wenig. Die Prüfungskommission soll aus den Prüfungskommissionen bestehen, die bisher auch die Gesellenprüfung ablegen. Es soll auch eine schriftliche Prüfung erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass Ausbildungsbetriebe nicht gezwungen werden können, ein digitales Berichtsheft zur Verfügung zu stellen.

Lobbyregister-Nr.: R003256 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46049

Bundesverband Holz und Kunststoff

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf sieht insbesondere vor, eine anschlussfähige Feststellung und Bescheinigung von individueller beruflicher Handlungsfähigkeit, die einer Berufsausbildung vergleichbar ist („Validierung“) im System der dualen Berufsbildung nach dem BBiG und der HwO. Damit wird ein Anreiz geschaffen, der ein Parallelsystem zur dualen Ausbildung in Deutschland eröffnet.

Lobbyregister-Nr.: R004248 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38619

Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Regelung einer Altersgrenze

Lobbyregister-Nr.: R001037 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47684

DEKRA SE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
DEKRA begrüßt, dass es Arbeitnehmer:innen ohne formalen Abschluss und mit Berufserfahrung in einem gesetzlich geregelten Validierungsverfahren ermöglicht wird, den Zugang zu Weiterqualifizierung zu erhalten. Im Sinne der zielführenden, effektiven und zeitnahen Umsetzung des Validierungsregimes gilt es Kammern und unabhängige Dritte Dienstleister für Validierungsverfahren gleichermaßen zu berücksichtigen - als Voraussetzung der Nutzung des gesamten Fachkräftepotenzials in Deutschland. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Prognose des IAB (2023) von ca. 7 Millionen fehlender Arbeitskräfte in Deutschland bis 2035.

Lobbyregister-Nr.: R003168 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47992

Handelsverband Deutschland - HDE - e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzesentwurf des BVaDiG sieht ein Feststellungsverfahren der individuellen und beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierung) vor und will dieses im System der beruflichen Bildung anschlussfähig machen. Zudem sollen Potenziale der Digitalisierung in der Beruflichen Bildung stärker genutzt werden. Während die geplanten Maßnahmen zur verstärkten Nutzung der Digitalisierung in der Berufsausbildung vom HDE begrüßt werden (z. B. die rechtssichere Ermöglichung für das Mobile Ausbilden und die Einführung von digitalen Ausbildungsverträgen), stößt die Einführung des Validierungsverfahrens im BBiG und in der HwO auf großes Unverständnis und sollte folglich nicht eingeführt werden, insb. weil die Teilnehmenden nach einem langwierigen und kostenintensiven Verfahren formal unqualifiziert bleiben.

Lobbyregister-Nr.: R000479 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51463

HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
HANDWERK BW wirbt dafür, dass die Grenzen zwischen dualer Ausbildung und dem geplanten Validierungsverfahren nicht verwässert werden.

Lobbyregister-Nr.: R000862 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45138

Sächsischer Handwerkstag e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung Altersgrenze für die Anerkennung eines Ausbildungsabschlusses, Anerkennende Stellen sollten Handwerkskammern sein

Lobbyregister-Nr.: R002693 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49916

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer Mindest-Altersgrenze von 25 Jahren. Anhebung der Referenzzeit auf das 2,5-fache der regulären Ausbildungsdauer. Validierungsbescheid anstatt -zeugnis.

Lobbyregister-Nr.: R002552 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47943

Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderungen oder Ablehnung des Entwurfs hinsichtlich der Gleichststellung von Berufsabschluss Geselle/-in auf Basis der Dualen Ausbildung gegenüber einem Validierungsverfahren auf Basis von Berufserfahrung.

Lobbyregister-Nr.: R003650 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 30605

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der ZDH fordert als weitere Antragsvoraussetzung ein Lebensalter von mindestens 25 Jahren vorzusehen (Artikel 1 Nr. 31 BVaDiG). Der ZDH fordert die Verschiebung des Inkrafttretens der Regelungen zur Validierung um mindestens ein Jahr nach Bekanntmachung des Gesetzes (Artikel 1 Nr. 55 BVaDiG).

Lobbyregister-Nr.: R002265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52038

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.03.2024
Erste Beratung:17.05.2024
Abstimmung:14.06.2024
Drucksache:20/10857 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11802 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales12.06.2024Tagesordnung
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung03.06.2024Anhörung
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung12.06.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss12.06.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.06.2024 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt.

Experten begrüßen Gesetz zur Berufsbildungsvalidierung 
Oliver Heikaus, von der Industrie- und Handelskammer Berlin, eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, unterstützte den Gesetzentwurf und die Digitalisierungsbestrebungen. Er hob die Bedeutung der rechtlichen Verankerung eines individuellen Feststellungsverfahrens zur Bewertung berufspraktischer Kompetenzen als sinnvolle Ergänzung des Bildungssystems heraus. Heikaus warnte jedoch vor Bürokratieaufwuchs durch die Digitalisierung. 
 
Elke Hannack vom Deutschen Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand, ebenfalls eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, begrüßte das Validierungsverfahren für nonformale und informell erworbene Kompetenzen. Sie wies jedoch darauf hin, dass keine Parallelsysteme im Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung entstehen dürften. Hannack sah keine Gleichwertigkeit dieser Verfahren mit Berufsabschlussprüfungen und plädierte für eine Mindestaltergrenze von 25 Jahren für Validierungsverfahren. 
 
Thomas Hesse von der Industrie- und Handelskammer Dresden, vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion, setzte sich auch für eine Altersgrenze von 25 oder 30 Jahren ein. Er betonte, dass die Prozesse zurzeit fünf bis acht Monate dauern und sprach sich für eine Entlastung der Verwaltung durch das neue Gesetz aus. 
 
Rolf Meurer vom Bundesverband der Kreishandwerkerschaften e. V., eingeladen durch die CDU/CSU-Fraktion, äußerte die Sorge, dass das Berufsvalidierungsverfahren parallel zur dualen Ausbildung entsteht und diese schwächen könnte. Er betonte weiterhin, dass Validierungsverfahren die Berufsausbildung nicht ersetzen können und bei sicherheitsrelevanten Berufen besondere Verantwortung besteht. 
 
Volker Born vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, vorgeschlagen von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen, sah in der Validierung eine Möglichkeit, den Fachkräftemangel zu beheben. Born hielt eine Umsetzungsverordnung für notwendig, um das Gesetz 2025 wirksam werden zu lassen und forderte einheitliche Standards sowie eine Anpassung der Begrifflichkeit von "Zeugnis" zu "Zertifikat" hinsichtlich des Validierungsverfahrens. 
 
Katharina Weinert vom Handelsverband Deutschland, eingeladen durch die FDP-Fraktion, lobte den Gesetzentwurf für die Schaffung rechtlicher Sicherheit beim mobilen Ausbilden und sprach sich für digitale Ausbildungsverträge aus. Weinert kritisierte allerdings die vorgesehene Beteiligung hauptamtlicher Kammermitarbeiter an Validierungsfeststellungsverfahren.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) beschlossen. Mitberaten haben außerdem der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Ausschuss für Digitales. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10857 - Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) in geänderter Fassung anzunehmen. Dies geschah mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Gruppen Die Linke und BSW. Ein Entschließungsantrag wurde ebenfalls angenommen, jedoch mit unterschiedlichen Mehrheiten. 
 
Änderungen: 
Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt, unter anderem betreffend eine neue Altersgrenze von 25 Jahren für die Teilnahme an Validierungsverfahren sowie die Einführung eines Optionsrechts zur digitalen Form für Zeugnisse. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, einschließlich Ergänzungen und Korrekturen zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) und zur Handwerksordnung (HwO). 
 
Begründung: 
Als Begründung für die Beschlussempfehlung werden Probleme wie Stagnation der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, Herausforderungen durch die Pandemie und Mangel an Fachkräften angeführt. Die Novellierung von BBiG und HwO, die Validierung beruflicher Handlungsfähigkeit und Digitalisierung von Prozessen und Dokumenten im Bereich der beruflichen Bildung werden als Lösungsansätze genannt. Keine Angaben zur Begründung der Änderungen. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die SPD-Fraktion betont die Wichtigkeit von Validierungsverfahren und Digitalisierung für Menschen mit Berufserfahrung. 
- CDU/CSU lobt das Gesetz, sieht jedoch Verbesserungspotenzial und kritisiert einige Punkte im Entschließungsantrag. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen neue Anerkennungsmöglichkeiten und Zusätze im Entschließungsantrag. 
- Die AfD hat einige Kritikpunkte, vor allem bezüglich Qualitätssicherung und Berufsbildung, und kritisiert das Verfahren. 
- Die FDP unterstützt das neue Gesetz und hebt die Bedeutung von Beratungsangeboten gerade nach der Evaluation im Jahre 2028 hervor. 
- Die Linke erkennt den Wert der Validierung, bemängelt aber das Auslassen von Verbesserungen für Auszubildende. 
- Die Gruppe BSW sieht im Gesetz einen richtigen Schritt, aber merkt an, dass kein echter Fortschritt für Fachkräfte erreicht wird.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:73/24
Eingang im Bundesrat:09.02.2024
Erster Durchgang:22.03.2024
Abstimmung:05.07.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt