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Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
Initiator:Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:27.03.2024
Drucksache:20/10857 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Attraktivität und Integrationsfähigkeit der beruflichen Bildung in Deutschland zu erhöhen, um strukturellen Herausforderungen wie Fachkräftemangel und den Einflüssen der Pandemie entgegenzuwirken. Hierfür sollen insbesondere die Anerkennung von informell erworbener beruflicher Handlungsfähigkeit („Validierung“) ermöglicht und digitale Dokumente sowie medienbruchfreie digitale Prozesse in der beruflichen Bildung etabliert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist für diesen Gesetzentwurf federführend zuständig. 
 
Hintergrund 
Zu den Hintergrundinformationen gehört, dass die duale Berufsbildung in Deutschland aufgrund demografischer Entwicklungen, Bildungsverschiebungen, wirtschaftlicher Transformationen und der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen steht. Als Reaktion wurden bereits das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Zweite Teil der Handwerksordnung (HwO) novelliert. Weiterhin wurden Initiativen wie die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung und die Ausbildungsgarantie eingeführt. Einige Probleme waren zum Zeitpunkt der Novellierung im Jahr 2020 jedoch noch nicht reif für eine gesetzliche Lösung, die nun im Rahmen des BVaDiG umgesetzt werden sollen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Mehrausgaben in Höhe von 109.983 Euro für 1,3 Plan-/Stellen im gehobenen Dienst beim Statistischen Bundesamt und einmalige Mehrausgaben in Höhe von 127.913 Euro für die Umstellung. Einnahmen sind nicht zu erwarten. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Zu den weiteren Aspekten gehört, dass das Gesetz Bürokratie abbauen soll, indem es weitere Optionen für die digitale Abwicklung von administrativen Prozessen bietet. Das vorgesehene Validierungsverfahren ist in der Umsetzung detailliert geplant und soll zehn Jahre nach Inkrafttreten durch das Bundesinstitut für Berufsbildung evaluiert werden. Es wird kein spezifischer Hinweis auf Eilbedürftigkeit im Text gegeben. 
 
Maßnahmen 
 
- **Einführung eines Verfahrens zur Feststellung individuell erworbener beruflicher Handlungsfähigkeit**: Dieses Verfahren wird im neu eingeführten Abschnitt 6 des BBiG geregelt und soll Teil des Systems der Berufsbildung werden. 
- **Anpassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)**: Änderungen betreffen unter anderem die Anpassung der Inhaltsübersicht, die Ergänzungen in den Paragraphen zur Verdeutlichung des neuen Verfahrens, die Beseitigung von redaktionellen Versehen und die Berücksichtigung organisatorischer Anpassungen. 
- **Reduzierung von Regelungsdichte und Bürokratie**: Vorgesehen ist die Streichung bestimmter Optionen, wie der Stufenausbildung, um Regelungsdichte abzubauen und unnötige Bürokratie zu vermeiden. 
- **Förderung der Teilzeitberufsausbildung**: Hier werden Regelungen angepasst, die die Ausbildungsdauer betreffen und die Teilnahme an Teilzeitberufsausbildungen erleichtern sollen. 
- **Anpassung von Regelungen zur Vertragsabfassung**: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Schriftform beim Abschluss von Ausbildungsverträgen durch die Textform zu ersetzen, um digitale Prozesse zu ermöglichen. 
- **Einführung von Maßnahmen zur Digitalisierung**: Die betriebliche Ausbildung soll zunehmend digital erfolgen können. Darüber hinaus sollen die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten in digitaler Form ermöglicht werden. 
 
Stellungnahmen 
 
- **Nationaler Normenkontrollrat (NKR)**: Der NKR begrüßt den Abbau von Schriftformerfordernissen und den Beitrag zur Digitalisierung, sieht aber weiteres Potenzial zur Effizienzsteigerung. Kritisiert wird, dass die vorgesehenen Empfangsnachweise für digitale Ausbildungsverträge unnötige Bürokratie produzieren. Ebenfalls beanstandet der NKR die kurzen Stellungnahmefristen für Verbände im Rahmen des Gesetzesprozesses. 
- **Bundesrat**: Unterstützt grundsätzlich die Einführung von Validierungsverfahren, äußert jedoch Bedenken bezüglich möglicher negativer Einflüsse auf das System der beruflichen Erstausbildung. Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Entwurf, insbesondere zur Sicherstellung der Qualität der dualen Ausbildung, zur Vermeidung von Fehlanreizen und zur besseren Umsetzung digitaler Prozesse. 
 
Gegenäußerung der Bundesregierung 
 
Die Bundesregierung lehnt die meisten Änderungsvorschläge des Bundesrates ab, da die argumentierten rechtlichen und organisatorischen Bedenken nicht geteilt werden und die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht als notwendig oder gerechtfertigt angesehen werden. Speziell zu den unterschiedlichen Punkten der Stellungnahme des Bundesrates gibt die Bundesregierung detaillierte Begründungen für die Ablehnung und legt ihre Sichtweise zur Beibehaltung der aktuellen Entwurfsgestaltung dar.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:07.02.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das im Gesetzentwurf vorgesehene neue Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit richtet sich an Personen, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben.  
 
Damit werden Berufsbiografien und tatsächliche Kompetenzen anerkannt. Bei erfolgreicher Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf wird der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder festgestellt.  
 
Gleichzeitig wird die berufliche Bildung inklusiver, da mit diesem Verfahren auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können. Das Verfahren hebt so Fachkräftepotenziale und schafft damit nicht nur einen erheblichen persönlichen, sondern auch einen gesellschaftlichen Mehrwert.  
 
Mit weiteren Schritten zur Digitalisierung und Entbürokratisierung der beruflichen Bildung wird die Attraktivität einer dualen Ausbildung gesteigert. Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen wird Betrieben und Kammern ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht. Dazu gehören unter anderem der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.03.2024
Drucksache:20/10857 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:73/24
Eingang im Bundesrat:09.02.2024
Erster Durchgang:22.03.2024