29. Änderung des BAföG
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Offizieller Titel: | Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) |
Initiator: | Bundesministerium für Bildung und Forschung |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 24.07.2024 |
Drucksache: | 20/11313 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11815 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: | ![]() |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs (29. BAföGÄndG) ist eine Anpassung der Strukturen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) an die realen Studienverläufe, um den Studierenden mehr Flexibilität zu ermöglichen. Außerdem soll eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten eingeführt werden, um ihnen die Aufnahme eines Studiums zu erleichtern. Die Freibeträge im BAföG werden erhöht und es soll eine effizientere Beantragung und Verwaltung des BAföG ermöglicht werden. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Hintergrund
Als Hintergrund wird die Über fünf Jahrzehnte andauernde Möglichkeit für junge Menschen erwähnt, durch das BAföG ihre Ausbildung zu finanzieren. Der Gesetzentwurf reagiert auf veränderte Studienverläufe und die Problematik der geringen Hochschulrepräsentation von Studierenden aus Familien mit Sozialleistungsbezug. Zudem nimmt er Bezug auf den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP und schließt an die bereits durch das 27. BAföGÄndG erreichte Ausweitung des Berechtigtenkreises an.
Kosten
Es entstehen folgende Kosten:
- Mehrausgaben BAföG (Bund): 62 Mio. Euro im Jahr 2024, steigend bis 229 Mio. Euro in 2025 und sinkend bis 176 Mio. Euro in 2027
- Mehrausgaben AFBG insgesamt: 4 Mio. Euro in 2024, 9,1 Mio. Euro von 2025 bis 2027, aufgeteilt zwischen Bund (78%) und Ländern (22%)
- Mehrausgaben SGB III (Bundesagentur für Arbeit): 12 Mio. Euro in 2024, 30 Mio. Euro jährlich ab 2025
- Minderausgaben SGB II (Bund): 3 Mio. Euro in 2024, 6 Mio. Euro jährlich ab 2025.
Zudem weist der Text auf jährliche Einnahmen durch Minderaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Minderaufwand in der Verwaltung hin, aber spezifiziert diese nicht monetär.
Inkrafttreten
Keine Angaben
Sonstiges
Zusätzliche wichtige Aspekte des Gesetzesentwurfs schließen unter anderem ein: die Einführung eines Flexibilitätssemesters, Erleichterungen bei der Fachrichtungswechsel, Anhebung der Freibeträge und Anpassung der Sozialpauschalen wie auch Kranken- und Pflegeversicherungszuschüsse, Erhöhung der regulären monatlichen Rückzahlungsrate des Darlehensanteils und die Vereinfachung des Verfassungsverfahrens bei der Anpassung der Formblätter für BAföG-Beantragungen. Eine besondere Eilbedürftigkeit des Entwurfs wird nicht erwähnt.
Maßnahmen
- Gesetzliche Klarstellung bezüglich der Ausbildungszeiten im Ausland und deren Einfluss auf die Förderungshöchstdauer.
- Einführung eines Flexibilitätssemesters als zusätzliche Fördermöglichkeit über die Förderungshöchstdauer hinaus.
- Erweiterung der Frist für einen förderungsunschädlichen Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch sowie Anpassung der Frist, innerhalb derer die Regelvermutung eines wichtigen Grundes greift.
- Klarstellungen bezüglich der Förderungsberechtigung für Ehepartner, Lebenspartner und Kinder von Unionsbürgern sowie zur Einbeziehung volljähriger Kinder von Ausländern mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen in die Ausbildungsförderung.
- Anpassungen bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherungszuschüsse, basierend auf dem aktuellen Beitragssatz und Mindestbemessungsgrundlagen.
- Änderungen der Verlängerungsmöglichkeiten bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer und Regelungen zum Flexibilitätssemester.
- Anhebung der regelmäßigen Mindestrückzahlungsbeträge für BAföG-Darlehen und Anpassung der Rückzahlungsregelungen.
- Anhebung der Freibeträge vom Einkommen der aus Darlehensförderung Rückzahlungspflichtigen sowie Vereinfachung bei der Prüfung von Kindeseinkommen unter 18 Jahren.
- Veränderungen hinsichtlich der Einkommensfreibeträge für Auszubildende und Eltern zur Berücksichtigung der Einkommens- und Preisentwicklung.
- Einführung einer Studienstarthilfe als einmaliger Zuschuss für Berechtigte, die bestimmte Sozialleistungen beziehen und erstmalig eine Hochschulausbildung aufnehmen.
Stellungnahmen
Bundesrat:
- Kritik an der Nichtausschöpfung finanzieller Ressourcen, wodurch eine Ausweitung der Studienstarthilfe auf alle BAföG-Empfänger möglich gewesen wäre.
- Bedenken bezüglich Angaben zum Mehraufwand und mangelnder Transparenz.
- Begrüßung der Intentionen des Gesetzentwurfs, aber Kritik am Umfang der Maßnahmen und Forderung nach höheren Bedarfssätzen sowie Anpassung an Wohnkostenpauschale.
Nationaler Normenkontrollrat:
- Bewertung der Regelungsfolgen als nachvollziehbar und methodengerecht.
- Erhebliche jährliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und Länder, einmalige Kosten durch Umstellungsaufwand.
- Evaluation der Ausbildungsförderung durch die Bundesregierung.
Bundesregierung:
- Erwiderung auf Kritik des Bundesrates und Verteidigung der Maßnahmen und Kostenschätzung.
- Ablehnung von Vorschlägen des Bundesrates wie die Erhöhung der Bedarfssätze auf Bürgergeld-Niveau oder die Erweiterung des Förderkreises der Studienstarthilfe, da hierfür keine ausreichenden Finanzmittel bereitstehen.
- Die Anhebung der Förderungshöchstdauer um zwei Semester wird als kontraproduktiv gesehen, da die geplante Schaffung des Flexibilitätssemesters ausreichend Flexibilität bieten soll.
- Nichtübereinstimmung mit der Kritik an der Höhe der Studienstarthilfe von pauschal 1.000 Euro, da sie als angemessen betrachtet wird.
Datum erster Entwurf: | 12.01.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 06.03.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Hinweis: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt leider keine eigenen Seiten für Gesetzesvorhaben und Entwürfe bereit. Für Referentenentwürfe, Kabinettsentwürfe und Stellungnahmen der Verbände bitte hier das entsprechende Gesetz aufklappen - dort befinden sich alle Dokumente in chronologischer Reihenfolge.
PDF des Referentenentwurfs“
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 123/24 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 7 Einträge zu Drucksache 20/11313 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Kabinett hat am 05.06.2024 eine Formulierungshilfe zum 29. Gesetz zur Änderung des BAföG beschlossen und vorgelegt. Mit dieser Formulierungshilfe wird es nun doch zu einer Erhöhung der Grundbedarfsätze des BAföG und somit des Ausbildungsgeldes im Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen kommen. Dies führt wiederum zu einer Erhöhung des Grundbetrags des Entgelts der Werkstattbeschäftigten.
Lobbyregister-Nr.: R001425 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51092
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale und der Bedarfssätze des BAföGs sowie Einführung eines weiteren Flexibilitätssemesters. Des Weiteren müssen die Freibeträge weiter angehoben werden, um mehr Studierende zu erreichen. Zudem setzten wir uns für eine Entbürokratisierung ein, damit Hürden abgebaut werden können und das BAföG rechtzeitig ankommt.
Lobbyregister-Nr.: R006443 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41085
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz soll zeitgemäß gestaltet werden: Integration eines optionalen Darlehensanteils für alle Studierende; Öffnung für Teilzeitstudierende; Einführung einer regelmäßig Erhöhung der Fördersätze und Bemessungsgrenzen.
Lobbyregister-Nr.: R004310 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50054
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zwar begrüßt der Paritätische eine Reihe der geplanten Maßnahmen, wie insbesondere die Studienstarthilfe, aber auch die Freibetragsanhebung und Anpassung von Sozialpauschalen, allerdings bleibt in der Gesamtbetrachtung die angekündigte BAföG-Reform deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück. Im Zentrum der Paritätischen Kritik steht ein nicht existenzsichernder Grundbedarf, eine nicht realitätskonforme Wohnkostenpauschale und die fehlende Automatisierung bei der Anpassung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Sozialpauschalen im BAföG.
Lobbyregister-Nr.: R002086 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51026
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Deutsche Studierendenwerk setzt sich im parlamentarischen Verfahren dafür ein, dass die Bedarfssätze angepasst werden, die Wohnkostenpauschale weiter angehoben wird und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voll ausgeschöpft werden.
Lobbyregister-Nr.: R003225 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51974
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung zum einen das Ziel, bislang im BAföG vorgegebene Strukturen stärker an tatsächliche Studienverläufe anzupassen und den Auszubildenden mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss zu ermöglichen. Es soll versucht werden, Teizeitstudiengänge sowie die Regelsatzerhöhung stärker im BAföG an die Lebensrealität anzupassen.
Lobbyregister-Nr.: R002558 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42588
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das neue Instrument einer „Studienstarthilfe“ von 1.000 € für Studieninteressierte, die Sozialhilfe empfangen, wird ein Ungleichgewicht zur beruflichen Bildung schaffen. Die Wirtschaft benötigt jedoch Fachkräfte gleichermaßen aus der hochschulischen und der beruflichen Bildung. Eine "Steuerung" durch den Gesetzgeber hin zur Hochschulbildung schadet einer klischeefreien Berufsfindung, orientiert an Stärken und Interessen.
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52038
Eingang im Bundestag: | 08.05.2024 |
Erste Beratung: | 16.05.2024 |
Abstimmung: | 13.06.2024 |
Drucksache: | 20/11313 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11815 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Arbeit und Soziales | 12.06.2024 | Tagesordnung |
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung | 15.05.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung | 05.06.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung | 12.06.2024 | Tagesordnung |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 12.06.2024 | Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 12.06.2024 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 05.06.2024 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt.
Experten fordern existenzsicherndes BAföG
Sonja Bolenius, Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes - Bundesvorstand (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der SPD), bemängelte die fehlende Erhöhung des Grundbedarfs beim BAföG. Sie wies darauf hin, dass der Höchstsatz nicht ausreiche, um das Existenzminimum zu decken und dass das BAföG nicht mehr sicherstellen könne, Bildung unabhängig vom Einkommen der Eltern zu gewährleisten.
Bernhard Börsel vom Deutschen Studierendenwerk sprach sich für existenzsichernde Bedarfssätze und eine Dynamisierung bestimmter Zuschläge aus. Er forderte, dass die Freibeträge im BAföG Mittelschichtfamilien erreichen sollten. Börsel betonte, dass Berichte klar aufzeigten, welche Sätze nötig seien, damit Studierende existieren könnten – das Problem läge also nicht bei fehlenden Informationen, sondern bei der Umsetzung.
Wolf Dermann von der gemeinnützigen GmbH "Arbeiterkind.de" (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass keine Deckelung der Schulden für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger mehr bestehen würde, was abschreckend wirken könne. Außerdem thematisierte er lange Bearbeitungszeiten von BAföG-Anträgen, die bei einigen Behörden bis zu acht Monate dauern.
Niklas Röpke vom Freien Zusammenschluss von Student*innenschaften (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion), mahnte, dass der BAföG-Grundbedarf nicht mehr dem politisch festgesetzten Existenzminimum entspreche und riet zu einer Anpassung an die Höhe des Bürgergeldes.
Greta Schabram vom Paritätischen Gesamtverband (ebenfalls eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion), betonte, dass ein Großteil Hundertsten aufgrund zu niedriger BAföG-Sätze und nicht ausreichender Wohnkostenpauschalen von Armut betroffen seien. Sie forderte eine grundlegende BAföG-Reform, die unter anderem den Grundbedarf betrifft.
Ulrike Tippe von der Hochschulrektorenkonferenz (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) begrüßte zwar ein zusätzliches Flexibilitätssemester, merkte aber an, dass zwei zusätzliche Semester eher der Realität vieler Studierender entsprechen würden. Sie kritisierte zudem die komplizierte Beantragung der geplanten Studienstarthilfe.
Stephan Thomsen von der Leibniz Universität Hannover (eingeladen von der FDP-Fraktion) bemängelte, dass die BAföG-Leistungen unter den studentischen Ausgaben lägen. Statt einer einfachen Erhöhung sollte jedoch eine Bedarfsprüfung vorgenommen werden. Thomsen forderte eine "Wirksamkeitsevaluation" des BAföGs, um dessen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu untersuchen.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beschlossen. Mitberaten haben der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beim Gesetzentwurf. Weitere Ausschüsse wie der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Digitales und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz waren ebenfalls bei verschiedenen Anträgen mitberatend tätig.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung nach Drucksache 20/11313 anzunehmen, wobeibei dabei die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zustimmten, während die CDU/CSU, Die Linke und BSW dagegenstimmten und die AfD sich enthielt. Es gab keine Angaben zu einem Entschließungsantrag in dem bereitgestellten Text.
Änderungen:
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich auf die Bedarfssätze für Schüler und Studenten, Freibeträge, Kranken-, Pflegeversicherungszuschüsse sowie die Wohnkostenpauschale beziehen. Die Änderungen gehen auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zurück.
Begründung:
In der Begründung wird auf Anpassungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten hingewiesen sowie auf die Umsetzung von Zielen des Koalitionsvertrages wie die Einführung des Flexibilitätssemesters, Vereinfachungen beim Fachrichtungswechsel, die Studienstarthilfe und die Effizienzsteigerung der Verwaltungsabläufe.
Statements der Fraktionen:
- Die SPD-Fraktion hebt die Bedeutung des Gesetzentwurfs als Teil einer Serie von BAföG-Verbesserungen hervor.
- Die CDU/CSU-Fraktion bemängelt das Fehlen einer substanziellen strukturellen BAföG-Reform.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen in den durchgeführten BAföG-Novellen einen Fortschritt.
- Die AfD kritisiert den Gesetzentwurf als wenig ambitioniert und ihre eigenen Verbesserungsvorschläge wurden nicht berücksichtigt.
- Die FDP legt großen Wert auf faire Bildungschancen und hat sich für eine Erhöhung der Bedarfssätze und die Digitalisierung der BAföG-Verfahren stark gemacht.
- Die Gruppe Die Linke betont, dass der Gesetzentwurf hinter den Notwendigkeiten zurückbliebe und keine echte Strukturreform darstelle.
- Die Gruppe BSW sieht den Gesetzentwurf als Versäumnis und fordert deutlichere Verbesserungen der Bildungsgerechtigkeit.
Angaben zu Änderungsanträgen finden bestätigen, dass es Abstimmungen zu diversen Änderungsanträgen gab, was darauf hinweist, dass die genannten Änderungen durch diese Anträge entstanden sein könnten. Es gibt keine Indizien, dass die Änderungen Trojaner sind, also unzusammenhängende Änderungen eine andere als die im Entwurf genannte Gesetzgebung bereicherten.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 123/24 |
Eingang im Bundesrat: | 15.03.2024 |
Erster Durchgang: | 26.04.2024 |
Abstimmung: | 05.07.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |