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Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts im Zivilverfahren

Das Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:05.06.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:06.03.2024
Datum Kabinettsbeschluss:05.06.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll von 5 000 Euro auf 8 000 Euro angehoben werden, nachdem dieser seit mehr als 30 Jahren unverändert ist. Hierdurch sollen die Amtsgerichte in Zivilsachen und damit der Justizstandort Deutschland in der Fläche gestärkt werden. Daneben soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte dem Spezialisierungsgedanken weiter Rechnung getragen und eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden: So sollen nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten hingegen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden.“

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