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Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Das Gesetz wurde vom Bundesrat abgelehnt und befindet sich im Vermittlungsausschuss.
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen Im Vermittlungsausschuss
Letzte Änderung:05.07.2024
Drucksache:20/11315 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11789 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Vermittlungsausschuss
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Bautätigkeitsstatistiken durch die monatliche Erfassung von Baubeginnen und Baufertigstellungen zu ergänzen und Informationen über die Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung zu erhalten. Dies ist für das Monitoring kurzfristiger Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und für die Evaluation wohnungspolitischer Maßnahmen von Bedeutung. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 
 
Hintergrund 
Es gibt eine Vorgeschichte, die aus der Notwendigkeit entsteht, die fehlenden Daten zu Baubeginnen zu sammeln, welche bisher nicht erfasst wurden, aber für die Wohnungspolitik und deren Evaluation wichtig sind. Die fortschreitende Digitalisierung erlaubt es nun, die benötigten Daten mit geringer Belastung zu erheben und die Datenerhebungsprozesse zu entlasten. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen ab dem Jahr 2025 jährliche Mehraufwände in Höhe von 367.278 Euro für Personal beim Statistischen Bundesamt. Zusätzlich entstehen einmalige Umstellungsaufwände von 1.164.254 Euro für das Jahr 2025. Den Statistischen Ämtern der Länder entstehen von 2025 bis 2028 jährliche Mehrausgaben von 2.904.000 Euro und einmalige Umstellungsausgaben von 109.000 Euro. Ab dem Haushaltsjahr 2029 entstehen jährliche Mehrausgaben in Höhe von 1.017.000 Euro und einmalige Umstellungsausgaben in Höhe von 30.000 Euro. Der Mehraufwand beim Statistischen Bundesamt wird im Einzelplan 25 gegenfinanziert. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf soll die Operationalisierung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung unterstützen und insbesondere zur Erreichung der Zielvorgabe 11.3 (nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung) beitragen. Der Entwurf ist ohne nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau. Über die Eilbedürftigkeit des Entwurfs werden keine Angaben gemacht. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind: 
- Ergänzung des Berichtssystems der Bautätigkeitsstatistiken durch monatliche Erfassung von Baubeginnen. 
- Messung relevanter Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und deren Untergliederungen. 
- Ermöglichung der Erhebung von Baubeginndaten durch Integration in den Datenfluss der Bautätigkeitsstatistik. 
- Verbesserung der Rechtsetzung und Früherkennung von Verzögerungen in Bauphasen. 
- Erstellung eines automatisierten Datenaustauschs zum einfachen Versand von Bauinformationen mittels XBau-Protokoll. 
- Übermittlung von Geokoordinaten und Flurstücksdaten für Auswertungen unabhängig von administrativen Grenzen. 
- Erfassung wesentlicher Meilensteine von Bauvorhaben für eine detaillierte Statistik. 
- Erhöhung der Datenqualität durch vollständige Mitübermittlung der Merkmale bei Baufertigstellungen und anderen relevanten Ereignissen. 
- Verpflichtung zur Verwendung von Verwaltungsdaten gemäß Once-Only-Prinzip. 
- Monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und neu eingeführten Baubeginne ab 2025, vierteljährliche Veröffentlichung der Ergebnisse ab 2026. 
- Anpassung der Auskunftspflichten zur Vermeidung von Prozessverzögerungen durch eindeutigere Definition. 
- Etablierung einer zentralen Auswertungsdatenbank für die statistischen Ämter des Bundes und der Länder. 
- Ermöglichung der Zusammenführung von Baustatistik-Daten mit anderen Datenquellen zur Qualitätssicherung. 
- Übergangsregelung für das Kalenderjahr 2024 zur Vermeidung von Erhebungslücken. 
 
Stellungnahmen 
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger durch den Entwurf um rund 51.000 Stunden jährlich entlastet werden, was einer finanziellen Entlastung von etwa 1.275.000 Euro entspricht. Für die Wirtschaft entsteht eine jährliche Entlastung von 770.000 Euro. Bundesverwaltung und Länder erleben sowohl Entlastungen als auch Mehraufwände, wobei einmaliger Umstellungsaufwand für die Länder auf 7,2 Mio. Euro und für den Bund auf 1,4 Mio. Euro geschätzt wird. Die dargestellten Regelungsfolgen werden vom Normenkontrollrat als nachvollziehbar und methodengerecht angesehen. Allerdings wird die Frage aufgeworfen, ob das Regelungsziel die Mehrbelastung durch die Erhebung und Verarbeitung der detaillierten statistischen Merkmale rechtfertigt. 
 
Der Bundesrat begrüßt die Reform grundsätzlich, äußert jedoch Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit. Weiterhin werden konkrete Umsetzungsschwierigkeiten aus Ländersicht herausgestellt, wie z.B. die Annahme, dass der digitale Bauantrag bis Ende 2024 flächendeckend ausgerollt ist, was nicht zutrifft. Dies würde zu einer stark erhöhten Bürokratiebelastung führen. Der XBau-Standard muss noch angepasst werden, um die Anforderungen des Gesetzentwurfs zu erfüllen. Der Bundesrat empfiehlt längere Übergangs- und Einführungsfristen und schlägt vor, eine Arbeitsgruppe einzuberufen, um die Prozesse klarer zu definieren und praktikable Wege zur Umsetzung zu entwickeln. 
 
Die Bundesregierung äußert sich zu den Empfehlungen des Bundesrates und bekräftigt die Angemessenheit des Gesetzentwurfs trotz der digitalen Herausforderungen und sieht keinen Änderungsbedarf. Zu den spezifischen Anliegen wird Stellung genommen, in einigen Fällen wird den Änderungsvorschlägen des Bundesrates nicht zugestimmt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:21.02.2024
Datum Kabinettsbeschluss:13.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die Erhebungen der Statistik der Bautätigkeit stellen unentbehrliche Informationen für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft und Wissenschaft und Klimaschutz bereit; die Ergebnisse finden insbesondere in der Konjunktur- und Wohnungspolitik, in der Wohnungs- und Bauwirtschaft, sowie in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Anwendung. Um diese Datengrundlage und somit die Möglichkeiten zur politischen Steuerung zu verbessern, plant das BMWSB eine Änderung des Hochbaustatistikgesetzes. Künftig sollen damit auch unterjährig Daten zur Verfügung stehen, außerdem werden neue Merkmale ergänzt. Durch die Nutzung digitaler Verfahren sinkt der Erfüllungsaufwand für die Bauherren dabei sogar.  
 
Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes sollen sich insbesondere die folgenden Punkte ändern:  
- monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung  
- monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung  
- Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus  
- Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.05.2024
Erste Beratung:16.05.2024
Abstimmung:14.06.2024
Drucksache:20/11315 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11789 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen15.05.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen03.06.2024Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen12.06.2024Tagesordnung
Haushaltsausschuss12.06.2024Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss12.06.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.06.2024 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen statt.

Wirtschaft lobt neue Statistiken 
Die Anhörung im Bundestag befasste sich mit dem Entwurf für das Erste Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes. Verschiedene Sachverständige und Organisationen haben ihre Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen präsentiert. 
 
Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie unterstützt die Einführung neuer Baustatistiken und hebt hervor, dass die vorhandenen Konjunkturindikatoren nicht ausreichen, um die tatsächliche Bautätigkeit – insbesondere im Wohnungsbau – ausreichend abzubilden. Müller sieht eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der Baugenehmigungen und den tatsächlichen Baufertigstellungen, die seiner Meinung nach durch Kapazitätsengpässe, gestiegene Baukosten und spekulatives Investorenverhalten hervorgerufen wird. 
 
Michel Durieux aus dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe pflichtet Müller bei und betont, dass die neuen Konjunkturstatistiken relevante Datenlücken schließen würden, was besonders in der derzeitigen Wohnungsbaukrise nötig sei. 
 
Michael Hellwig vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) bezeichnet die Informationen über den Immobilienmarkt in Deutschland als verbesserungswürdig. Er lobt den Entwurf der Bundesregierung, mithilfe der neuen Datenlagen die Markttransparenz und die Sichtbarkeit unterjähriger Marktentwicklungen zu verbessern. 
 
Franziska Häring vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg signalisiert Unterstützung für die Modernisierung der Statistik, gibt jedoch zu bedenken, dass die Digitalisierung noch nicht weit genug fortgeschritten sei, um den im Gesetzentwurf geforderten Mehraufwand ohne zusätzliche Belastungen zu bewältigen. 
 
Carsten Schumann vom Statistischen Bundesamt sieht Deutschland hingegen auf einem guten Weg: Er meint, dass bis 2026 die digitale Aufbereitung der Verwaltungsdaten von unteren Bauaufsichtsbehörden für statistische Auswertungen genutzt werden könnte, um wichtige Erkenntnislücken zu schließen. 
 
Adam Strzoda vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hingegen äußert Kritik am Gesetzentwurf. Er weist darauf hin, dass dieser der geplanten entsprechenden EU-Regelung mit eigener Meldeverpflichtung vorgreift und in Teilen darüber hinausgeht und schlägt vor, erst die EU-Regelung abzuwarten. 
 
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat keine mündliche Stellungnahme abgegeben, sondern sich schriftlich geäußert und warnt vor erhöhtem Erfüllungsaufwand und Kapazitätsproblemen für die Bauaufsichtsbehörden, was vom Bundesrat ebenso argumentiert wurde.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben außerdem der Haushaltsausschuss und der Wirtschaftsausschuss. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt, die Fraktionen der CDU/CSU und AfD haben dagegen gestimmt und die Gruppe Die Linke hat sich der Stimme enthalten. Einen Entschließungsantrag gibt es im vorgelegten Text nicht. 
 
Änderungen: 
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Beispielsweise soll der Anteil barrierefreier Wohnungen erfasst werden, eine präzisierende Formulierung zur Konkretisierung der Auskunftspflicht wurde geschaffen, und technische Voraussetzungen für die Datenübermittlung sollen innerhalb einer festgelegten Frist hergestellt werden. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere Gesetze. 
 
Begründung: 
In der Begründung wird auf die Notwendigkeit besserer und häufigerer Daten zur Baufertigstellung hingewiesen, um schneller auf das Baugeschehen reagieren zu können. Besonders wichtig ist die Erfassung des sozialen Wohnungsbaus und der barrierefreien Wohnungen. Bürokratieeinsparungen durch die Maßnahmen werden hervorgehoben. Die Fraktion SPD empfiehlt eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung der Bundesländer bei der Umsetzung des Gesetzes. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die SPD betonte den Mangel an aktuellen Daten und begrüßte die Erfassung wichtiger Daten für den Wohnungsbau. 
- Die CDU/CSU wies auf fehlende digitale Voraussetzungen in den Ländern hin und schlug eine Verschiebung des Umsetzungsdatums vor. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf Kompromisse zugunsten von Übergangsfristen und die Bedeutung der zu erfassenden Daten für Entscheidungen und Maßnahmen. 
- Die AfD bezweifelte den Mehrwert der Daten und die Zuständigkeit des Bundes für die Bereitstellung von Daten an Verbände. 
- Die FDP betonte die Notwendigkeit der Daten und verwies auf einen IT-Planungsratsbeschluss von 2017, der den Ländern bereits Übergangsfristen eingeräumt hat. 
- Die Linke enthielt sich eines Statements. 
- Die Bundesregierung signalisierte die Absicht, an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiterzuarbeiten und erwähnte bereits stattfindende intensive Arbeitskontakte zu diesem Thema.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:131/24
Eingang im Bundesrat:15.03.2024
Erster Durchgang:26.04.2024
Abstimmung:05.07.2024
Beschluss des Bundesrats:Im Vermittlungsausschuss