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Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundestag beraten
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Vom Kabinett beschlossen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:26.04.2024
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:21.02.2024
Datum Kabinettsbeschluss:13.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die Erhebungen der Statistik der Bautätigkeit stellen unentbehrliche Informationen für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft und Wissenschaft und Klimaschutz bereit; die Ergebnisse finden insbesondere in der Konjunktur- und Wohnungspolitik, in der Wohnungs- und Bauwirtschaft, sowie in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Anwendung. Um diese Datengrundlage und somit die Möglichkeiten zur politischen Steuerung zu verbessern, plant das BMWSB eine Änderung des Hochbaustatistikgesetzes. Künftig sollen damit auch unterjährig Daten zur Verfügung stehen, außerdem werden neue Merkmale ergänzt. Durch die Nutzung digitaler Verfahren sinkt der Erfüllungsaufwand für die Bauherren dabei sogar.  
 
Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes sollen sich insbesondere die folgenden Punkte ändern:  
- monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung  
- monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung  
- Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus  
- Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt“

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:15.03.2024
Erster Durchgang:26.04.2024