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Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenpaket II)

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:27.09.2024
Drucksache:20/11898 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland langfristig zu stabilisieren. Dies soll durch die Sicherung eines Rentenniveaus von 48 Prozent und den Aufbau eines Generationenkapitals zur Teilfinanzierung der Rentenversicherung erreicht werden. Federführend für diesen Entwurf sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Die gesetzliche Rentenversicherung ist derzeit finanziell stabil aufgrund des hohen Beschäftigungsstands und eines stabilen Beitragssatzes von 18,6 Prozent. Das Rentenniveau wird bis 2025 durch eine gesetzliche Haltelinie bei mindestens 48 Prozent gesichert. Aufgrund des demografischen Wandels und des Übergangs der geburtenstarken Jahrgänge in die Rentenbezugsphase besteht jedoch die Gefahr, dass das Rentenniveau nach 2025 deutlich sinkt. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen ab dem Jahr 2024 Kostenzuführungen an das Generationenkapital in Form von Darlehen in Höhe von 12 Milliarden Euro pro Jahr, welche jährlich um 3 Prozent erhöht werden. Zudem sollen bis 2028 Eigenmittel in Höhe von insgesamt 15 Milliarden Euro in das Stiftungsvermögen eingebracht werden. Die Stiftung wird ab 2036 jährliche Erträge von durchschnittlich 10 Milliarden Euro an die Rentenversicherung ausschütten, um die Beitragssatzentwicklung zu stabilisieren. Es fallen einmalige Mehrausgaben im Bundeshaushalt in Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögenswerten und einem Sicherheitspuffer für die Stiftung an. Für Länder und Kommunen sowie die Verwaltung der Rentenversicherung entstehen keine zusätzlichen Kosten. 
 
Inkrafttreten 
Es gibt keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten des Gesetzes, daher wird davon ausgegangen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft worden und wurde dem Bundesrat bereits zugeleitet. Außerdem ist eine Berichtspflicht für die Bundesregierung im Jahr 2029 zur Überprüfung des Erfolgs und zur Ertragssicherung des Generationenkapitals vorgesehen. Ein zentraler Asset Manager des Bundes für die Verwaltung des Generationenkapitals soll noch in dieser Legislaturperiode vorbereitet werden. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
1. Sicherungsniveau der Rente: Das Sicherungsniveau vor Steuern soll dauerhaft mindestens 48 Prozent betragen. 
2. Generationenfond: Gründung einer öffentlichen Stiftung mit dem Namen “Generationenkapital” zur Stabilisierung der Rentenfinanzen. 
3. Anpassung Durchschnittsentgelte: Jährliche Fortschreibung des Durchschnittsentgelts unter Berücksichtigung der Bruttolöhne und -gehälter. 
4. Rentenversicherungsbericht: Anpassung der Inhalte des jährlichen Rentenversicherungsberichts, einschließlich Streichung veralteter Berichtspflichten. 
5. Mindestrücklage: Erhöhung der Mindestrücklage der Rentenversicherung auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Monatsausgaben. 
6. Bundeszuschüsse: Vereinfachung der Berechnungsweise und Fortschreibung der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung. 
7. Liquidität: Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Rentenversicherung. 
 
Stellungnahmen 
Normenkontrollrat:  
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Gesetzentwurf geprüft und mehrere Punkte hervorgehoben. Positiv wurde die Zielsetzung zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung bewertet. Allerdings bemängelte der NKR, dass die Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb der Stiftung “Generationenkapital” nicht vollständig und transparent als Erfüllungsaufwand dargestellt wurden. Außerdem wurde kritisiert, dass die Erhöhung der Beitragssätze zur Rentenversicherung für Arbeitnehmende und Arbeitgebende ab 2028 nicht hinreichend nachvollziehbar transparent dargestellt sind. Eine bessere Kostendarstellung und die Ausschöpfung digitaler Möglichkeiten zur Berichterstattung wurden angemahnt. 
 
Bundesregierung: 
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Stellungnahme des NKR klargestellt, dass die Kostenschätzungen der Stiftung auf Basis von Berechnungen des KENFO vorgenommen wurden und im Bereich von 16,2 bis 24,2 Millionen Euro liegen. Die jährlich internen Kosten für den Stiftungsbetrieb werden auf 6 bis 10 Millionen Euro geschätzt. Die Bundesregierung erklärt weiter, dass die Aufstellung des NKR zur realen Erhöhung der Beitragszahlungen die angenommenen Belastungen bestätigt und somit die Kostenbelastungen angemessen dargestellt seien. Bezüglich der Digitaltauglichkeit wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten zur digitalen Berichterstattung in der Satzung der Stiftung geregelt werden sollten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:05.03.2024
Datum Kabinettsbeschluss:29.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Ziel des Gesetzes ist es, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alters­sicherung langfristig durch ein dauerhaftes Rentenniveau von 48 Prozent stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung mit dem Generationenkapital finanzierbar zu halten und dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Renten­versicherung weiterhin auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Diese Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

👎 aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

„Wir halten es für bedenklich, dass in Zukunft die Kosten des demografischen Wandels nahezu komplett auf die Beitragszahler abgewälzt werden.“

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. äußert sich kritisch zum Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes. Besonders hervorgehoben werden die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent, die Einführung des Generationenkapitals und die geplante Streichung im Berichtsauftrag gem. § 154 SGB VI. Die aba sieht die dauerhafte Festschreibung des Rentenniveaus als problematisch an, da sie die Generationengerechtigkeit gefährdet. Das Generationenkapital wird als suboptimale Lösung betrachtet, da es politischem Einfluss ausgesetzt sein könnte und die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung nicht nachhaltig sichert. Die geplante Streichung im Berichtsauftrag wird als kontraproduktiv angesehen, da sie wichtige Erkenntnisse über das Gesamtversorgungsniveau verhindert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.

„Mit der Bundesfinanzierung der Stiftung Generationenkapital zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung gehen wir daher von einer weitgehenden bis überschießenden Kompensation der nicht beitragsgedeckten, gesamt-gesellschaftlichen Leistungen der Rentenversicherung durch Steuermittel auch der Freiberuflerinnen und Freiberufler aus.“

Die ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. begrüßt die Einführung einer Teilkapitaldeckung in der Rentenversicherung. Sie betont, dass durch diese Maßnahme erhebliche Bundesmittel in die Rentenversicherung fließen werden, auch wenn diese erst ab 2036 haushaltswirksam werden. Bis 2028 sollen Eigenmittel in Höhe von 15 Milliarden Euro in das Stiftungsvermögen übertragen werden, und bis 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreichen. Die ABV hebt hervor, dass auch die Mitglieder der Versorgungswerke der Freien Berufe zur Finanzierung beitragen und dies als gesellschaftliche Solidarleistung gerechtfertigt werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf der Diskussion der Bundeszuschüsse und ihrer Rolle bei der Kompensation nicht beitragsgedeckter, gesamtgesellschaftlicher Leistungen der Rentenversicherung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.03.2024
Lobbyregister-Nr.: R001025 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 878907242358-62 (Zum Transparenzregister)

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👎 Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder

„Die AGSV L bittet die Interessen schwerbehinderter Menschen stärker als bisher bei der Gestaltung der sozialen Sicherung durch Rente zu berücksichtigen“

Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder (AGSV) äußert sich zum Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes. Sie betont die Notwendigkeit, die Interessen schwerbehinderter Menschen stärker zu berücksichtigen, da diese Gruppe überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen ist und beim Bezug einer Altersrente benachteiligt wird. Die AGSV schlägt vor, das Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen bei 63 Jahren zu belassen, die Bedingungen für die Erwerbsminderungsrente anzupassen und ähnliche Regelungen für die Berufsunfähigkeitsrente zu übernehmen. Besonders hervorgehoben werden die Benachteiligung schwerbehinderter Menschen bei der Altersrente, die Notwendigkeit der Anpassung der Erwerbsminderungsrente und die Forderung nach speziellen Regelungen für die Berufsunfähigkeitsrente.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Association for Financial Markets in Europe (AFME)

„Wir finden es ermutigend, dass Deutschland versucht, das Problem der Altersversorgung anzugehen.“

Die Association for Financial Markets in Europe (AFME) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des deutschen Rentensystems durch die Einführung des Generationenkapitals. AFME unterstützt die Diversifizierung der Finanzierungsquellen der Rentenversicherung, um das Rentenniveau langfristig zu stabilisieren. Eine kürzlich durchgeführte Studie zeigt, dass deutsche Haushalte im internationalen Vergleich wenig in Aktien und Investmentfonds investiert sind. Die Studie hebt hervor, dass marktbasierte Komponenten, wie sie in Schweden und Australien umgesetzt wurden, zur Stabilisierung des Rentensystems beitragen können. AFME befürwortet ein ähnliches Modell für Deutschland, wobei ein Fonds langfristig auf den Kapitalmärkten investiert werden könnte. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer breiteren Debatte über Altersvorsorge auf europäischer Ebene.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Bundesarbeitgeberverband Chemie

„Mit dem Rentenpaket entfernt sich die Bundesregierung zudem noch mehr vom Prinzip des Generationenausgleichs und gibt das Ziel, die Beitragssätze zur Sozialversicherung in Summe unter 40 Prozent zu halten, endgültig auf.“

Die Chemie-Arbeitgeber kritisieren den Referentenentwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes. Sie bemängeln die generationenungerechte Festschreibung des Mindestnettorentenniveaus auf 48 Prozent, den unzureichenden Aufbau eines Generationenkapitals und das Fehlen wirksamer Reformen. Besonders hervorgehoben werden die steigenden Beitragssätze zur Rentenversicherung, die fehlende Anpassung der Regelaltersgrenze und die unzureichende Wirkung des Generationenkapitals auf die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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🤷‍♀️ Bundesverband der Rentenberater e.V.

„Das Festmachen des Ziels (ausschließlich) am Rentenniveau von 48 % für modellhafte Eckrentner halten wir jedoch mit Blick auf unsere Erfahrung aus unzähligen Beratungen von Versicherten für unvollständig“

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. äußert sich zum Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes und begrüßt dessen Ziel, die gesetzliche Rente langfristig stabil und finanzierbar zu halten. Sie kritisieren jedoch die ausschließliche Fixierung auf ein Rentenniveau von 48 % und betonen die Notwendigkeit, auch die Rentenansprüche im Verhältnis zu den Beiträgen zu berücksichtigen. Besonders ausführlich wird auf die Notwendigkeit zusätzlicher Altersvorsorge, die Anpassung von Berichtsaufträgen und die Berechnung der Bundeszuschüsse eingegangen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 21.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 Bundesverband Investment und Asset Management e. V.

„Wir begrüßen das Generationenkapital als Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung. Dieser Paradigmenwechsel stärkt und diversifiziert die finanzielle Basis der gesetzlichen Rentenversicherung.“

Der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) äußert sich zustimmend zum Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes. Der Verband begrüßt die Einführung des Generationenkapitals als einen wichtigen Schritt zur teilweisen Kapitaldeckung der Rentenversicherung. BVI hebt die Bedeutung der Fondswirtschaft und die Notwendigkeit von Kapitalmarktexpertise bei der Verwaltung des Generationenkapitals hervor. Zudem betont der Verband, dass die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland verbessert werden müssen, um eine stärkere Inlandsinvestition zu gewährleisten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die aktuell vorgesehenen Zuflüsse nicht ausreichen werden, um eine spürbare Entlastung der Rentenversicherung zu erreichen, und dass eine Reform der privaten Altersvorsorge notwendig ist.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

„Das geplante Rentenpaket II wäre das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts.“

Das geplante Rentenpaket II wird als das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts bezeichnet. Die zusätzlichen Rentenausgaben würden bis 2035 um rund 30 Milliarden Euro steigen und in den nächsten 20 Jahren bei einer halben Billion Euro liegen. Der Beitragssatz könnte unbegrenzt steigen, was eine unfaire Lastenverteilung zwischen den Generationen darstellt. Das Generationenkapital wird als unzureichend bewertet, da es nur rund ein Prozent der Rentenausgaben decken könnte. Die geplante Anhebung der Mindesthöhe der Nachhaltigkeitsrücklage wird als positiv angesehen, sollte jedoch nicht allein von den Beitragszahlern finanziert werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 dbb beamtenbund und tarifunion

„Der dbb begrüßt die Niveaustabilisierung ausdrücklich, spricht sich jedoch für eine verlässliche und dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent auch über 2040 hinaus aus.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt den Entwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2040, fordert jedoch eine dauerhafte Stabilisierung über 2040 hinaus. Sie unterstützen die Einführung eines Generationenkapitals als Ergänzung zur Beitragsfinanzierung der Rentenversicherung, betonen jedoch die Notwendigkeit einer nachhaltigen und zweckgebundenen Anlage der Mittel. Zudem wird die Anhebung der Mindestrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben als Schritt in die richtige Richtung angesehen, aber eine stärkere Anhebung wäre besser. Versicherungsfremde Leistungen sollen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. und Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) e.V.

„Der Vorschlag ist daher aus unserer Sicht weder generationengerecht noch sozial nachhaltig.“

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) äußern sich kritisch zum Entwurf des Generationenkapitalgesetzes (GenKapG). Sie bemängeln, dass die vorgeschlagene langfristige Festschreibung des Rentenniveaus bei 48% und die Aufgabe der bisherigen Haltelinie für den Beitragssatz zu erheblichen Mehrbelastungen für zukünftige Generationen führen wird. Zudem wird die Konstruktion des Generationenkapitals als eine Art kreditfinanzierter Hedgefonds beschrieben, was als riskant und intransparent angesehen wird. Die erwarteten Renditen werden als unrealistisch hoch eingestuft, und es wird vorgeschlagen, dass der Bund als finaler Risikoträger auftreten sollte, um die Beitragszahlenden zu entlasten. Besonders hervorgehoben werden die Punkte: die einseitige Belastung der jüngeren Generationen, die riskante und intransparente Anlagestrategie des Generationenkapitals, und die unrealistischen Renditeannahmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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🤷‍♀️ Deutsche Rentenversicherung Bund

„Mit den geplanten Maßnahmen werden vor allem die Beitragszahlenden und, in geringerem Ausmaß, der Bund zukünftig stärker belastet.“

Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals, hebt aber auch einige Bedenken hervor. Der Entwurf zielt darauf ab, das Rentenniveau langfristig bei 48 Prozent zu stabilisieren und die Rentenversicherung durch Erträge aus einem staatlich finanzierten Kapitalstock zu unterstützen. Besonders hervorgehoben werden die geplante Abschaffung der Haltelinie für den Beitragssatz, die Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Erträgen des Generationenkapitals sowie die finanzielle Mehrbelastung der Beitragszahlenden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Deutscher Führungskräfteverband ULA

„Der Deutsche Führungskräfteverband ULA sieht in dem vorliegenden Entwurf keinen geeigneten Beitrag, die Altersvorsorge zukunftssicher aufzustellen.“

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA lehnt den Entwurf des Rentenniveau-Stabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes ab. Die ULA kritisiert die Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent als mutlos und ungerecht, da sie zukünftige Generationen stark belasten würde. Zudem sieht die ULA die geplanten Maßnahmen zur Kapitaldeckung als unzureichend an und fordert eine umfassende Reform der Altersvorsorge, die Generationengerechtigkeit und die Stärkung aller drei Säulen der Altersversorgung berücksichtigt. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit einer Reform der Haltelinie, die Einführung von Generationenkapital und die Forderung nach einer nachhaltigen privaten Vorsorge.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2039/2040 durch ein gesetzlich verbindliches Mindestsicherungsniveau und die Festlegung eines Leistungsziels von 48 Prozent sind notwendige Schritte hin zu einer besseren Alterssicherung in Deutschland.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Alterssicherung in Deutschland. Der Entwurf sieht vor, das Rentenniveau bis 2039/2040 auf 48 Prozent zu stabilisieren, was als positiv bewertet wird. Der DGB fordert jedoch eine dauerhafte Stabilisierung und Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 50 Prozent. Kritisch sieht der DGB die faktischen Kürzungen beim Bundeszuschuss und die geplante Streichung von Modellrechnungen zur Altersvorsorge. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer dauerhaften Anhebung des Rentenniveaus, die Bedeutung eines stabilen Rentenniveaus für die Vermeidung von Altersarmut und die Vorteile der Betriebsrenten gegenüber privaten Vorsorgeprodukten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 Deutsches Aktieninstitut

„Das Generationenkapital nur bei einer deutlich besseren Mittelausstattung die gewünschte Wirkung zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rente leisten kann.“

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung eines Generationenkapitals als Einstieg in eine aktienbasierte Altersvorsorge innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Aktien sind für langfristige Anlagezeiträume ideal und haben historisch hohe Renditen erzielt. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer global-diversifizierten Anlage und einer unabhängigen Stiftung zur Verwaltung der Gelder. Es wird jedoch kritisiert, dass die geplanten Mittelzuführungen nicht ausreichen, um eine signifikante Entlastung der gesetzlichen Rente zu erreichen. Weitere Maßnahmen wie die Erhöhung der jährlichen Mittelzuführungen, der Verzicht auf Schuldenfinanzierung und die Förderung privater Altersvorsorge werden als notwendig erachtet. Darüber hinaus wird die Einführung steuerlich begünstigter Anlagesparkonten gefordert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: R000613 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 38064081304-25 (Zum Transparenzregister)

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👎 FOSSIL FREE Berlin

„Ein fossiles, klimablindes Generationenkapital verstößt gegen internationale Abkommen“

Die Stellungnahme von FOSSIL FREE Berlin zum Referentenentwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes (GenKapG) betont die Notwendigkeit, bei der Anlage des Generationenkapitals auf fossile Investitionen zu verzichten. Der Entwurf wird kritisiert, da er keine konkreten Anlagegrundsätze zur Berücksichtigung von Klimazielen vorgibt und somit Investitionen in fossile Brennstoffe (Kohle, Erdöl, Erdgas) zulässt. FOSSIL FREE Berlin hebt drei zentrale Aspekte hervor: die Notwendigkeit der Fossilfreiheit, parlamentarische Aufsicht und öffentliche Transparenz. Die Stellungnahme argumentiert, dass Investitionen in fossile Brennstoffe gegen internationale Abkommen wie das Pariser Klimaübereinkommen und den Koalitionsvertrag von 2021 verstoßen und langfristig finanzielle Risiken bergen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: R002476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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🤷‍♀️ Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

„So wünschenswert ein hohes Rentenniveau sozialpolitisch sein kann, und so grundsätzlich nachvollziehbar mehr Kapitaldeckung auch in der GRV angesichts der demografischen Herausforderungen ist – die Tragfähigkeit der Konstruktion muss sich erst noch beweisen.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußert sich zum Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu stabilisieren und ein Generationenkapital einzuführen, um die Rentenversicherung durch Kapitalmarktgewinne zu unterstützen. Der GDV erkennt die Notwendigkeit einer stärkeren Kapitaldeckung an, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit und der möglichen Überlastung der Beitragszahler. Besondere Aufmerksamkeit wird den Herausforderungen durch die demografische Entwicklung, die Finanzierung des Generationenkapitals und die Notwendigkeit einer Reform der ergänzenden Altersvorsorge gewidmet.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 Gruppe Deutsche Börse

„Die Gruppe Deutsche Börse unterstützt und begrüßt weite Teile des Referentenentwurfs ausdrücklich“

Die Gruppe Deutsche Börse (GDB) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung. Sie betont die Wichtigkeit der Kapitaldeckung und der Stiftung Generationenkapital, um langfristig positive Renditen zu erzielen und die Wirtschaft zu stärken. GDB schlägt vor, auch die private Altersvorsorge zu fördern und die finanzielle Ausstattung des Generationenkapitals zu erhöhen. Besonders hervorgehoben wurden die Flexibilität der Anlagestrategien, die nachhaltige Anlageformen und die Einbeziehung der Versicherten in das Generationenkapital.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Sozialverband Deutschland

„Wir haben mit der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ein gutes System, das auch künftig geeignet ist, verlässliche Einkommen im Alter für die Versicherten zu gewährleisten.“

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums der Finanzen zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Rentenniveau bis 2039 bei 48 Prozent zu stabilisieren und ein Generationenkapital aufzubauen, das ab 2036 zur Dämpfung des Beitragssatzes der Rentenversicherung beitragen soll. Der SoVD begrüßt die Stabilisierung des Rentenniveaus, kritisiert jedoch die Einführung des Generationenkapitals, da es auf Kapitalmarktgewinne setzt, die unsicher sind. Der Verband fordert stattdessen eine direkte Investition in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung. Besonders ausführlich werden die Stabilisierung des Rentenniveaus, die Einführung des Generationenkapitals und die Anhebung der Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage thematisiert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👍 Sozialverband VdK Deutschland e. V.

„Der Sozialverband VdK begrüßt die mit dem Referentenentwurf für die kommenden 15 Jahre geltende Neuausrichtung der gesetzlichen Rente auf ein klares Mindestleistungsziel.“

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. äußert sich insgesamt zustimmend zum Referentenentwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes, begrüßt die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48% bis 2039 und fordert darüber hinaus eine dauerhafte Anhebung auf 53%. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer klaren Kopplung der Rentenanpassung an die Lohnentwicklung, die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung für alle und die Kritik an der Einführung des Generationenkapitals aufgrund der unklaren Renditeaussichten und möglichen negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 urgewald und Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

„Während wir die Stabilisierung des Rentenniveau bis 2039 bei 48 Prozent begrüßen, sehen wir den Aufbau des kapitalmarktgedeckten Generationenkapitals zur Teilfinanzierung aufgrund der hohen Risiken am Kapitalmarkt kritisch.“

Die Stellungnahme von urgewald und dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zum Entwurf des Generationenkapitalgesetzes begrüßt die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2039 bei 48 Prozent, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Einführung eines kapitalmarktgedeckten Generationenkapitals aufgrund der hohen Risiken am Kapitalmarkt. Es wird kritisiert, dass der Entwurf keine verpflichtenden Nachhaltigkeits- und Menschenrechtskriterien sowie Transparenzvorgaben enthält. Besonders hervorgehoben werden die hohen Risiken am Kapitalmarkt, die fehlenden verbindlichen Investitionskriterien für Klima, Umwelt und Menschenrechte sowie die mangelnde parlamentarische Beteiligung und Transparenz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Verband der Firmenpensionskassen e.V.

„Das hier im Gesetz beschriebene Vorgehen, die geplanten Investments zu 100 Prozent über Fremdkapital zu finanzieren, entspricht im Kern dem Vorgehen eines sehr aggressiven Hedgefonds.“

Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals. Der Verband unterstützt grundsätzlich die Idee einer zusätzlichen Altersversorgung durch Kapitaldeckung, lehnt jedoch den spezifischen Ansatz des Generationenkapitals ab. Kritisiert wird insbesondere die Finanzierung der geplanten Investments zu 100 Prozent über Fremdkapital, was als hochspekulativ und risikobehaftet angesehen wird. Der Verband sieht die Rolle des Staates als Unternehmer und Hedgefonds-Manager skeptisch und weist auf die Notwendigkeit erheblicher und dauerhaft stabiler Überrenditen hin, die als unrealistisch betrachtet werden. Zudem wird die dauerhafte Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent abgelehnt, da dies langfristig zu höheren Bundeszuschüssen führen könnte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

„Das Modell Generationenkapital bindet eine große Menge an Kapital in einem Fonds, von dem nicht absehbar ist, ob er tatsächlich die erwartete Summe erwirtschaftet und geht von heute nicht abwägbaren Annahmen aus.“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bewertet den Referentenentwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes. Ver.di begrüßt die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48%, fordert jedoch eine Erhöhung auf mindestens 53% zur Sicherung des Lebensstandards. Kritik übt ver.di an der fehlenden Berücksichtigung von Altersarmut und lehnt das Modell des Generationenkapitals als riskant und nicht notwendig ab. Besonders hervorgehoben werden die unzureichenden Maßnahmen gegen Altersarmut, die Risiken und Unsicherheiten des Generationenkapitals sowie die Notwendigkeit höherer Beiträge und Steuerzuschüsse.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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👎 Volkssolidarität Bundesverband e. V.

„Oberstes Kriterium für eine gute Rentenversicherung muss sein, dass die Rente Lebensleistung anerkennt und einen Lebensabend in Würde und mit allen Möglichkeiten der Teilhabe sichern kann.“

Die Volkssolidarität Bundesverband e. V. analysiert den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung kritisch. Sie begrüßt die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2039, fordert jedoch eine Erhöhung auf 53 Prozent, um Armut zu vermeiden. Die Vorstellungen zur Aktienrente werden abgelehnt, da sie als unrealistisch und risikobehaftet angesehen werden. Zudem wird eine grundlegende Reform der Finanzierung der gesetzlichen Rente gefordert, einschließlich der Einbeziehung aller Erwerbstätigen und verschiedener Einkommensarten in die Rentenversicherung. Besonders hervorgehoben wurden die Themen Rentenniveausicherung, Kritik an der Aktienrente und Forderung nach einer breiteren Finanzierungsbasis.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

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Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:21.06.2024
Erste Beratung:27.09.2024
Drucksache:20/11898 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales25.09.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Arbeit und Soziales09.10.2024Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit und Soziales14.10.2024Anhörung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:264/24
Eingang im Bundesrat:30.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024