Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (Windenergie auf See und Stromnetze)
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| Offizieller Titel: | Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes |
| Initiator: | BMWK |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 05.07.2024 |
| Drucksache: | 20/11226 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 20/12145 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Trojanercheck : | |
| Hinweis: | Der Teil zur Änderung des Bundesbedarfsplans wurde aus dem Gesetz herausgelöst und schon vorab am 05.07.2024 verabschiedet. Die Abstimmung über den Rest des Vorhabens steht noch aus. |
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Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die EU-Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen umzusetzen und den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 zu steigern. Die Lösung sieht eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien vor, insbesondere durch die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und Infrastrukturgebieten für vereinfachte Verfahren. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf setzt die EU-Erneuerbaren-Richtlinie um, welche die Steigerung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtverbrauch innerhalb der EU vorsieht. Eine beschleunigte Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien und der Ausbau der Stromnetze sind Teil der Maßnahmen, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu erreichen.
Kosten
Für den Bundeshaushalt sind keine Haushaltsausgaben durch den Gesetzentwurf zu erwarten. Bei den Ländern entsteht einmaliger Personalaufwand und dauerhafter Erfüllungsaufwand für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten, dessen Höhe nicht beziffert ist. Einnahmen sind im Kontext der Bundesnetzagentur zu erwarten, da die Kosten durch Gebühreneinnahmen refinanziert werden sollen. Für die Realisierung der Netzausbauvorhaben werden schätzungsweise Kosten in Höhe von circa 46,67 Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten entstehen.
Inkrafttreten
Keine Angaben.
Sonstiges
Der Entwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft und wurde dem Bundesrat als solcher zugeleitet. Er soll unter anderem zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 13 der UN-Agenda 2030 beitragen und umfasst zudem Anpassungen an das Energiewirtschaftsgesetz in Zusammenhang mit der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der EU. Des Weiteren wird die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes eine Aktualisierung des Bundesbedarfsplans und damit eine Verkürzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für bestimmte Netzausbauvorhaben erleichtern.
Maßnahmen
- Einführung von Beschleunigungsflächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See.
- Festlegung von Infrastrukturgebieten für die Umsetzung von Netzprojekten, in denen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlichen Prüfung abgesehen werden kann.
- Erweiterung der Anforderungen für die Genehmigung von Anlagen im Bereich der Windenergie auf See, insbesondere aufgrund von Umsetzungen aus der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Richtlinie).
- Einführung eines Überwachungsplans für Umweltinspektionen für die Anlagen.
- Aktualisierung des Bundesbedarfsplans durch Aufnahme neuer Netzausbauvorhaben.
- Verlängerung der Schutzregelungen für Verbraucher vor Versorgungsunterbrechungen bei Zahlungsverzug beim Strom- und Gasverbrauch bis zum 30. April 2025.
- Anpassungen hinsichtlich der Digitaltauglichkeit, die erstmals digitale Kommunikation im Genehmigungsverfahren ermöglichen.
Stellungnahmen
- Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Entwurf geprüft und zusammengefasst, dass für die Wirtschaft eine jährliche Entlastung von circa 22,7 Mio. Euro entsteht, primär durch den Entfall der Sachkosten für Kartierungen und externe Gutachten bei Vorhaben in Infrastrukturgebieten.
- Für die Bundesverwaltung ergibt sich jährlicher Erfüllungsaufwand von circa 1,7 Mio. Euro und einmaliger Erfüllungsaufwand von circa 880.000 Euro.
- Die Länder werden um circa 915.000 Euro pro Jahr entlastet.
- Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bürgerinnen und Bürger.
- Weitere Kosten entstehen der Justiz, insbesondere dem Bundesverwaltungsgericht, durch zusätzlichen Personalaufwand von 210.000 Euro pro Jahr.
- Die einmaligen Investitionskosten für die im Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben werden auf rund 46,7 Mrd. Euro geschätzt.
Zusätzlich wird angeführt, dass der Nutzen des Vorhabens nicht dargestellt ist, der Erfüllungsaufwand jedoch als nachvollziehbar und methodengerecht bewertet wird, und keine Einwände im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des NKR bestehen. Das Ressort hat seinen Digitalcheck nachvollziehbar durchgeführt, und es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass über eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht hinausgegangen wird. Die Evaluierung der Regelungen wird im Rahmen bestehender Controlling- und Monitoring-Instrumente wie EEG-Monitoring und Netzausbau-Controlling durchgeführt.
| Datum erster Entwurf: | 01.02.2024 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 27.03.2024 |
„Der Entwurf des Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um. Daneben werden Regelungen der Richtlinie (EU) 2010/75/EU über Industrieemissionen, soweit noch nicht durch bestehende Vorschriften abgedeckt, umgesetzt.
Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) sowie eine rein redaktionelle Folgeänderung im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vorgenommen.“
Im Lobbyregister des Bundestags sind 32 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
Lobbyregister-Nr.: R001625 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52587
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
Lobbyregister-Nr.: R002477 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52452
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem eine Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes ermöglicht wird. Weiterhin ist es zu befürworten, dass die Errichtung von Anlagen für die Wasserstofferzeugung auf See mit Blick auf das zukünftige Energiegesamtsystem im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das passende Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt, ist eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie. Damit ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen.
Lobbyregister-Nr.: R004009 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51896
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erneuerbare Energien: Ausbauziele, Gesetze, Regelungen und Vorschriften im Kontext Entwicklung, Bau und Betrieb von Solarkraftwerken.
Lobbyregister-Nr.: R006008 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44748
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- 2023 bezuschlagte Offshore Wind Flächen wurden entspr. § 8a des WindSeeG zu Beschleunigungsflächen erklärt. Es muss Klarheit hergestellt werden, dass die Untersuchungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für diese Flächen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
- Durchführung von Untersuchungen zur Durchführung einer UVP - Wahlfreiheit für Entwickler
Lobbyregister-Nr.: R001753 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51939
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BVES setzt sich für eine gleichlaufende Privilegierung von Energiespeicheranlagen in den RED-III-Beschleunigungsgebieten ein. Dies gilt besonders im Hinblick auf
- Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten
- Privilegierung von Energiespeicheranlagen im Außenbereich im §35 BauGB
Lobbyregister-Nr.: R002833 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43233
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
OWP-Betreiber sorgen sich um Rechtssicherheit, wenn die Durchführung einer UVP nicht mehr möglich sein soll. BWO setzt sich für den Erhalt einer Kann-Vorschrift ein, so dass auch weiterhin freiwillig von Entwicklern eine UVP durchgeführt werden kann.
Lobbyregister-Nr.: R000252 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49127
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel des Gesetzes ist u.a. die UVP-Pflicht für Offshore-Windparks zu streichen, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Mit Blick auf Rechtssicherheit spricht sich Shell für eine Kann-Option in Bezug auf die UVP aus.
Desweiteren setzen wir uns für Reformen am Ausschreibungsdesign, der Projektumsetzung und der Betriebszeit ein, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die weniger Risiko und höhere Realisierungswahrscheinlichkeit unterstützen.
Lobbyregister-Nr.: R001354 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52259
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern, dass in den Genehmigungsverfahren auf ausgewiesenen Beschleunigungsflächen UVP für Offshore-Windenergieprojekte nicht entfallen. Wir unterbreiten Vorschläge für einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windenergie.
Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51046
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Damit Deutschland den technologischen Vorsprung, insbesondere in der Offshore-Wind- Wasserstofferzeugung sichert, muss die Bundesregierung unverzüglich die Ausschreibungen auf mindestens 2 GW Offshore-Wind-Wasserstofferzeugung verdoppeln. Im nächsten Schritt müssen weitere Flächen in der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone verbindlich ausgewiesen werden. Die Ausschreibungen der SEN-1 Flächen sind zügig und mit nur geringem zeitlichen Versatz umzusetzen. Pönalen sind verhältnismäßig auszugestalten und Anbindungspipelines zu realisieren. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
Lobbyregister-Nr.: R002003 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48115
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderungen hinsichtlich der Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Ausweisung von Infrastrukturprojekten
Lobbyregister-Nr.: R002297 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52102
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verlängerung der Realisierungsfrist für Offshore-Windparks nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate.
Lobbyregister-Nr.: R002297 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52102
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Genehmigungsbeschleunigung und Anpassung des Ausschreibungsdesigns. Zudem Abstgimmung zu einer Neuregelung des § 81 mit dem die Synchronisierung von Netzanbindung und Offshore Windpark geregelt wird.
Lobbyregister-Nr.: R002402 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48148
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes.
Lobbyregister-Nr.: R006337 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49687
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessensvertretung der Iberdrola Deutschland ist ein Hinwirken auf eine sinnvolle Regelung der Beschleunigungsflächen für Wind-auf-See.
Lobbyregister-Nr.: R003793 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36979
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Entwurfs hinsichtlich § 6 WindBG (Anschlussregelung); Berücksichtigung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Gebietsausweisung; Ausgleichzahlungen für Artenschutzprogramme für regionalen Artenschutz; Begrenzung Inanspruchnahme landw. Flächen
Lobbyregister-Nr.: R001381 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49768
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erhalt der UVP und artenschutzrechtlicher Prüfung bei Umsetzung der RED III Offshore
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52423
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Entwurfs hinsichtlich § 6 WindBG (Anschlussregelung); Berücksichtigung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Gebietsausweisung; Ausgleichzahlungen für Artenschutzprogramme für regionalen Artenschutz; Begrenzung Inanspruchnahme landw. Flächen
Lobbyregister-Nr.: R000713 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47325
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Entwurfs hinsichtlich § 6 WindBG (Anschlussregelung); Berücksichtigung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Gebietsausweisung; Ausgleichzahlungen für Artenschutzprogramme für regionalen Artenschutz; Begrenzung Inanspruchnahme landw. Flächen
Lobbyregister-Nr.: R001613 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52581
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung hatte Ende März den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) beschlossen, mit dem die europarechtlichen Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) umgesetzt werden sollen. Vorgesehen ist unter anderem, dass in den
Genehmigungsverfahren auf ausgewiesenen Beschleunigungsflächen Umweltverträglichkeits-prüfungen (UVP) für Offshore-Windenergieprojekte entfallen. Stattdessen werden die Umweltauswirkungen lediglich im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung und eines sog. Überprüfungsverfahrens („Screening“) überschlägig überprüft. In unserer Interessenvertretung haben wir auf die aus unserer Sicht notwednig beizubehaltende UVP hingewiesen.
Lobbyregister-Nr.: R003029 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40942
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Zuge der Umsetzung der RED III-Richtlinie wurde auf die Sicherung von Umweltbelangen auch unter den Bedingungen eines beschleunigtem Windenergieausbau auf See hingewirkt
Lobbyregister-Nr.: R006082 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50546
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Erneuerbaren Energie Richtlinie 2018/ 2001 (RED III), die auf eine Beschleunigung der Verfahren zum Ausbau der Offshore-Windenergie und Stromnetze abzielen, in nationales Recht.
Lobbyregister-Nr.: R001655 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52712
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel des Gesetzes ist u.a. die UVP-Pflicht für Offshore-Windparks zu streichen, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Mit Blick auf Rechtssicherheit spricht sich Shell für eine Kann-Option in Bezug auf die UVP aus.
Desweiteren setzen wir uns für Reformen am Ausschreibungsdesign, der Projektumsetzung und der Betriebszeit ein, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die weniger Risiko und höhere Realisierungswahrscheinlichkeit unterstützen.
Lobbyregister-Nr.: R001348 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51664
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
Lobbyregister-Nr.: R001647 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52370
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Überführung der von der BNetzA im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) bestätigten Drehstrom- und Gleichstrom-Maßnahmen als Vorhaben in den Bundesbedarfsplan (als Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz) einschließlich Berücksichtigung der aus Unternehmenssicht erforderlichen Netzverknüpfungspunkte sowie Kennzeichnung der Genehmigungshoheit (Bund oder Länder) und der Vorhaben mit (Teil-)Erdverkabelung
Lobbyregister-Nr.: R001647 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52370
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Reduzierung der Festlegung auf Layout, Anlagentyp und Gründungstechnologie von 6 Jahren oder mehr vor der geplanten Inbetriebnahme auf 4 Jahre vor Inbetriebnahme.
- Ermöglichung eines "Envelope Permit Approach" für Genehmigungsprozesse
- Kopplung des Genehmigungsverfahrens an das Netzverfügbarkeitsdatum und nicht an das Vergabedatum
Lobbyregister-Nr.: R006798 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49284
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verlängerung der Realisierungsfrist nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate
Lobbyregister-Nr.: R006798 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49284
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
Lobbyregister-Nr.: R003033 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47905
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Trianel setzt sich für die Einführung von Beschleunigungsflächen und Infrastrukturgebieten im WindSeeG ein, die mit der Schaffung und Erhaltung von Akzeptanz des Offshore-Aufbaus Hand in Hand gehen soll. Ziel ist es Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen bzw. zu erhalten, um Projektierungsvorhaben schneller und sicherer realisieren zu können. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele im Bereich Wind Offshore geleistet werden.
Lobbyregister-Nr.: R001350 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43168
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die novellierte EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom 20. November 2023 (RED III) sieht spezifische Beschleunigungsinstrumente für den Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze vor. Der Referentenentwurf benennt Umsetzungsvorschläge. Die SRL nimmt Stellung zu den vorgesehenen Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des Raumordnungsgesetzes (ROG), mit denen eine Verpflichtung geregelt werden soll, sog. Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien gemäß Art. 15c der Richtlinie (EU) 2018/2001 auszuweisen.
Lobbyregister-Nr.: R003672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40616
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern
- Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung.
- Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen.
- Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien.
- Einheitliches Ausschreibungsdesign
- Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
WV Stahl setzt sich für die Umsetzung der Industrieunterquote auf mitgliedsstaatlicher Ebene, verbunden mit einem kohärenten Förderrahmen und möglichst schlanken Berichtspflichten, ein.
Lobbyregister-Nr.: R002425 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52383
| Eingang im Bundestag: | 29.04.2024 |
| Erste Beratung: | 16.05.2024 |
| Drucksache: | 20/11226 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 20/12145 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 15.05.2024 | Anhörungsbeschluss |
| Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 05.06.2024 | Anhörung Tagesordnung |
| Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft | 03.07.2024 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 03.07.2024 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | 03.07.2024 | Tagesordnung |
| Wirtschaftsausschuss | 03.07.2024 | Ergänzung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 05.06.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.
Die Anhörung im Bundestag hat bereits stattgefunden. Hier sind die Namen der Sachverständigen sowie die wichtigsten Punkte ihrer Argumentation:
Kristin Blasche von Orsted Germany GmbH geht davon aus, dass die Gesetzesänderung nicht zu einer Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie führen wird. Sie betont, dass Verzögerungen nicht durch Genehmigungsverfahren entstehen, sondern durch fehlende Netzanschlüsse.
Stefan Thimm, Geschäftsführer beim Bundesverband der Windenergie Offshore (BWO), teilt die Ansicht von Blasche, dass eine Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht zur Beschleunigung beiträgt. Die UVP sei in der Praxis etabliert und wichtig für die Akzeptanz und die Rechts- sowie Investitionssicherheit. Thimm fordert die Einführung einer „Kann-Bestimmung“ zur Durchführung der UVP.
Urs Wahl von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sieht ebenfalls keine Beschleunigung durch den Gesetzentwurf. Alles hänge am Netzanschluss. Zudem schlägt er vor, auch den Ausbau und Neubau von Pumpspeicherkraftwerken zu beschleunigen.
Tetiana Chuvilina, Leiterin Politik bei TenneT TSO GmbH, fordert „Nachschärfungen“, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Sie betont die Notwendigkeit eines einheitlichen Systems für Bund und Länder und mahnt eine einmonatige Frist für Entscheidungen zur Infrastrukturgebietsausweisung an.
Guido Hermeier von Amprion GmbH unterstützt die Forderung nach einem einheitlichen System und schlägt vor, Erleichterungen im Gebiets- und Artenschutz auch auf die Umsetzungsphase der Projekte zu erstrecken. Er fordert auch umweltfachliche Erleichterungen bei Mitnahmen von 110 kV-Anlagen.
Bastian Olzem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) plädiert dafür, die geplanten Privilegien auf die 110 kV-Ebene auszuweiten. Er hält die Beschränkung der Artenschutzprüfung auf streng geschützte Arten für sinnvoll und bevorzugt eine „Kann-Regelung“ für die UVP.
Felix Schmidt vom WWF Deutschland kritisiert den Gesetzentwurf, da er über das Ziel hinausschießt und die Umweltstandards senkt. Er fordert Anpassungen zur Verbesserung der Schutzstandards und Rechtssicherheit, sowie eine Begrenzung der Volumen von Beschleunigungsgebieten auf zentral voruntersuchte Flächen.
Henning Vöpel vom Centrum für Europäische Politik bewertet den Gesetzentwurf als grundsätzlich geeignet. Er schlägt vor, das rein preisbasierte Vergabeverfahren auf alle Ausschreibungen von Flächen für Offshore-Windkraft anzuwenden und die Erdleitungspriorität im Netzausbau zu überprüfen.
Eva Bode von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände spricht sich für den Erdkabelvorrang aus, da dieser beim Ausbau der Energiewende in der Regel auf mehr Akzeptanz stoße und geringere Eingriffe in das Lebensumfeld darstelle.
Dieter Böhme, Physiker, zweifelt die Leistungsstärke der Windkraft an. Er argumentiert, dass die mittlere Leistungsdichte von Windrädern sehr gering sei und für eine Energiewende Milliarden Quadratmeter Rotorfläche erforderlich wären, was Deutschland in einen "Wald von Windrädern" verwandeln würde.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend waren der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beteiligt. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss empfiehlt, einen Teil des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes anzunehmen. Dieser Empfehlung stimmten die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu, während die Fraktionen der CDU/CSU und AfD sowie die Gruppe Die Linke dagegen stimmten. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen: Es wurden Änderungen am Bundesbedarfsplangesetz vorgenommen. Neun weitere Stromnetzausbauvorhaben wurden in den Bundesbedarfsplan aufgenommen und ein bestehendes Vorhaben geändert. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere Gesetze.
Begründung: Die Änderungen sollen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf der Vorhaben bestätigen und die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur gesetzlich festschreiben. Ein abgestimmter Zeitplan besteht bereits, und Verzögerungen sollen vermieden werden.
Statements der Fraktionen:
- SPD: Unterstützt die Zusammenfassung der Planungen und die Auskopplung, um ein schnelles Inkrafttreten zu ermöglichen.
- CDU/CSU: Kritisiert die Aufteilung des Gesetzentwurfs und sieht Bedarf für eine grundsätzliche Diskussion über den Netzausbau.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betont die Notwendigkeit der Änderungen, um Bürgerbeteiligungen aktuell zu halten.
- AfD: Kritisiert die Energiewende als unverlässlich und teuer.
- FDP: Befürwortet eine schnelle Umsetzung der Projekte im überragenden öffentlichen Interesse.
- Die Linke: Kritisiert den Netzentwicklungsplan als veraltet und die hohen Kosten als volkswirtschaftlich schädlich.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus der Beschlussempfehlung stichpunktartig zusammengefasst:
- Aufnahme neuer Vorhaben in den Bundesbedarfsplan vor der nächsten turnusmäßigen Novelle, um eine schnelle Planfeststellung zu ermöglichen.
- Bündelung neuer Vorhaben mit bereits geplanten Projekten (Vorhaben 81 und 82) zur Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie Niedersachsen und dem Rhein-Main-Gebiet.
- Errichtung neuer Umspannwerke und Konverter in festgelegten Suchräumen, ohne parzellenscharfe Standortvorgaben, um die Anbindung von Offshore-Windenergie zu gewährleisten.
- Festlegung von Netzverknüpfungspunkten und Grenzkorridoren für die neuen Vorhaben, um die Planung und Genehmigung zu erleichtern.
- Kennzeichnung bestimmter Vorhaben als Pilotprojekte für verlustarme Übertragung hoher Leistung über große Entfernungen mit Vorrang der Erdverkabelung.
- Verzicht auf Bundesfachplanung für bestimmte Bestandteile durch A2-Kennzeichnung gemäß NABEG.
- Umsetzung der Vorhaben als Teil des sogenannten NordOstLinks und Rhein-Main-Link zur Integration von Offshore-Windenergie und zur Verstärkung des Übertragungsnetzes.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 157/24 |
| Eingang im Bundesrat: | 05.04.2024 |
| Abstimmung: | 05.07.2024 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Abstimmungsverhalten der Bundesländer
Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.
| Bundesland | Abstimmungsverhalten | Quelle (PDF) |
|---|---|---|
| Hamburg | Zustimmung | Download |
| Sachsen-Anhalt | Zustimmung | Download |
| Sachsen-Anhalt | Enthaltung | Download |
| Sachsen-Anhalt | Ablehnung | Download |