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Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (Windenergie auf See und Stromnetze)

Das Gesetz ist im Bundestag in der Ausschussberatung, aber noch nicht im  Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.07.2024
Drucksache:20/11226 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12145 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Hinweis:Der Teil zur Änderung des Bundesbedarfsplans wurde aus dem Gesetz herausgelöst und schon vorab am 05.07.2024 verabschiedet. Die Abstimmung über den Rest des Vorhabens steht noch aus.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die EU-Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen umzusetzen und den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 zu steigern. Die Lösung sieht eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien vor, insbesondere durch die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und Infrastrukturgebieten für vereinfachte Verfahren. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf setzt die EU-Erneuerbaren-Richtlinie um, welche die Steigerung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtverbrauch innerhalb der EU vorsieht. Eine beschleunigte Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien und der Ausbau der Stromnetze sind Teil der Maßnahmen, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu erreichen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt sind keine Haushaltsausgaben durch den Gesetzentwurf zu erwarten. Bei den Ländern entsteht einmaliger Personalaufwand und dauerhafter Erfüllungsaufwand für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten, dessen Höhe nicht beziffert ist. Einnahmen sind im Kontext der Bundesnetzagentur zu erwarten, da die Kosten durch Gebühreneinnahmen refinanziert werden sollen. Für die Realisierung der Netzausbauvorhaben werden schätzungsweise Kosten in Höhe von circa 46,67 Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten entstehen. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft und wurde dem Bundesrat als solcher zugeleitet. Er soll unter anderem zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 13 der UN-Agenda 2030 beitragen und umfasst zudem Anpassungen an das Energiewirtschaftsgesetz in Zusammenhang mit der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der EU. Des Weiteren wird die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes eine Aktualisierung des Bundesbedarfsplans und damit eine Verkürzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für bestimmte Netzausbauvorhaben erleichtern. 
 
Maßnahmen 
- Einführung von Beschleunigungsflächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See. 
- Festlegung von Infrastrukturgebieten für die Umsetzung von Netzprojekten, in denen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlichen Prüfung abgesehen werden kann. 
- Erweiterung der Anforderungen für die Genehmigung von Anlagen im Bereich der Windenergie auf See, insbesondere aufgrund von Umsetzungen aus der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Richtlinie). 
- Einführung eines Überwachungsplans für Umweltinspektionen für die Anlagen. 
- Aktualisierung des Bundesbedarfsplans durch Aufnahme neuer Netzausbauvorhaben. 
- Verlängerung der Schutzregelungen für Verbraucher vor Versorgungsunterbrechungen bei Zahlungsverzug beim Strom- und Gasverbrauch bis zum 30. April 2025. 
- Anpassungen hinsichtlich der Digitaltauglichkeit, die erstmals digitale Kommunikation im Genehmigungsverfahren ermöglichen. 
 
Stellungnahmen 
- Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Entwurf geprüft und zusammengefasst, dass für die Wirtschaft eine jährliche Entlastung von circa 22,7 Mio. Euro entsteht, primär durch den Entfall der Sachkosten für Kartierungen und externe Gutachten bei Vorhaben in Infrastrukturgebieten. 
- Für die Bundesverwaltung ergibt sich jährlicher Erfüllungsaufwand von circa 1,7 Mio. Euro und einmaliger Erfüllungsaufwand von circa 880.000 Euro. 
- Die Länder werden um circa 915.000 Euro pro Jahr entlastet. 
- Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bürgerinnen und Bürger. 
- Weitere Kosten entstehen der Justiz, insbesondere dem Bundesverwaltungsgericht, durch zusätzlichen Personalaufwand von 210.000 Euro pro Jahr. 
- Die einmaligen Investitionskosten für die im Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben werden auf rund 46,7 Mrd. Euro geschätzt. 
 
Zusätzlich wird angeführt, dass der Nutzen des Vorhabens nicht dargestellt ist, der Erfüllungsaufwand jedoch als nachvollziehbar und methodengerecht bewertet wird, und keine Einwände im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des NKR bestehen. Das Ressort hat seinen Digitalcheck nachvollziehbar durchgeführt, und es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass über eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht hinausgegangen wird. Die Evaluierung der Regelungen wird im Rahmen bestehender Controlling- und Monitoring-Instrumente wie EEG-Monitoring und Netzausbau-Controlling durchgeführt.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.04.2024
Erste Beratung:16.05.2024
Drucksache:20/11226 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12145 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft03.07.2024Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie15.05.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Klimaschutz und Energie05.06.2024Anhörung
Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie03.07.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz03.07.2024Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss03.07.2024Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.06.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Die Anhörung im Bundestag hat bereits stattgefunden. Hier sind die Namen der Sachverständigen sowie die wichtigsten Punkte ihrer Argumentation: 
 
Kristin Blasche von Orsted Germany GmbH geht davon aus, dass die Gesetzesänderung nicht zu einer Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie führen wird. Sie betont, dass Verzögerungen nicht durch Genehmigungsverfahren entstehen, sondern durch fehlende Netzanschlüsse. 
 
Stefan Thimm, Geschäftsführer beim Bundesverband der Windenergie Offshore (BWO), teilt die Ansicht von Blasche, dass eine Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht zur Beschleunigung beiträgt. Die UVP sei in der Praxis etabliert und wichtig für die Akzeptanz und die Rechts- sowie Investitionssicherheit. Thimm fordert die Einführung einer „Kann-Bestimmung“ zur Durchführung der UVP. 
 
Urs Wahl von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sieht ebenfalls keine Beschleunigung durch den Gesetzentwurf. Alles hänge am Netzanschluss. Zudem schlägt er vor, auch den Ausbau und Neubau von Pumpspeicherkraftwerken zu beschleunigen. 
 
Tetiana Chuvilina, Leiterin Politik bei TenneT TSO GmbH, fordert „Nachschärfungen“, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Sie betont die Notwendigkeit eines einheitlichen Systems für Bund und Länder und mahnt eine einmonatige Frist für Entscheidungen zur Infrastrukturgebietsausweisung an. 
 
Guido Hermeier von Amprion GmbH unterstützt die Forderung nach einem einheitlichen System und schlägt vor, Erleichterungen im Gebiets- und Artenschutz auch auf die Umsetzungsphase der Projekte zu erstrecken. Er fordert auch umweltfachliche Erleichterungen bei Mitnahmen von 110 kV-Anlagen. 
 
Bastian Olzem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) plädiert dafür, die geplanten Privilegien auf die 110 kV-Ebene auszuweiten. Er hält die Beschränkung der Artenschutzprüfung auf streng geschützte Arten für sinnvoll und bevorzugt eine „Kann-Regelung“ für die UVP. 
 
Felix Schmidt vom WWF Deutschland kritisiert den Gesetzentwurf, da er über das Ziel hinausschießt und die Umweltstandards senkt. Er fordert Anpassungen zur Verbesserung der Schutzstandards und Rechtssicherheit, sowie eine Begrenzung der Volumen von Beschleunigungsgebieten auf zentral voruntersuchte Flächen. 
 
Henning Vöpel vom Centrum für Europäische Politik bewertet den Gesetzentwurf als grundsätzlich geeignet. Er schlägt vor, das rein preisbasierte Vergabeverfahren auf alle Ausschreibungen von Flächen für Offshore-Windkraft anzuwenden und die Erdleitungspriorität im Netzausbau zu überprüfen. 
 
Eva Bode von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände spricht sich für den Erdkabelvorrang aus, da dieser beim Ausbau der Energiewende in der Regel auf mehr Akzeptanz stoße und geringere Eingriffe in das Lebensumfeld darstelle. 
 
Dieter Böhme, Physiker, zweifelt die Leistungsstärke der Windkraft an. Er argumentiert, dass die mittlere Leistungsdichte von Windrädern sehr gering sei und für eine Energiewende Milliarden Quadratmeter Rotorfläche erforderlich wären, was Deutschland in einen "Wald von Windrädern" verwandeln würde.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Zusammenfassung wird nachgereicht

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:157/24
Eingang im Bundesrat:05.04.2024
Abstimmung:05.07.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt