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Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (Windenergie auf See und Stromnetze)

Das Gesetz ist im Bundestag in der Ausschussberatung, aber noch nicht im  Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:16.05.2024
Drucksache:20/11226 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die EU-Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen umzusetzen und den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 zu steigern. Die Lösung sieht eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien vor, insbesondere durch die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und Infrastrukturgebieten für vereinfachte Verfahren. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf setzt die EU-Erneuerbaren-Richtlinie um, welche die Steigerung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtverbrauch innerhalb der EU vorsieht. Eine beschleunigte Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien und der Ausbau der Stromnetze sind Teil der Maßnahmen, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu erreichen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt sind keine Haushaltsausgaben durch den Gesetzentwurf zu erwarten. Bei den Ländern entsteht einmaliger Personalaufwand und dauerhafter Erfüllungsaufwand für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten, dessen Höhe nicht beziffert ist. Einnahmen sind im Kontext der Bundesnetzagentur zu erwarten, da die Kosten durch Gebühreneinnahmen refinanziert werden sollen. Für die Realisierung der Netzausbauvorhaben werden schätzungsweise Kosten in Höhe von circa 46,67 Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten entstehen. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft und wurde dem Bundesrat als solcher zugeleitet. Er soll unter anderem zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 13 der UN-Agenda 2030 beitragen und umfasst zudem Anpassungen an das Energiewirtschaftsgesetz in Zusammenhang mit der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der EU. Des Weiteren wird die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes eine Aktualisierung des Bundesbedarfsplans und damit eine Verkürzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für bestimmte Netzausbauvorhaben erleichtern. 
 
Maßnahmen 
- Einführung von Beschleunigungsflächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See. 
- Festlegung von Infrastrukturgebieten für die Umsetzung von Netzprojekten, in denen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlichen Prüfung abgesehen werden kann. 
- Erweiterung der Anforderungen für die Genehmigung von Anlagen im Bereich der Windenergie auf See, insbesondere aufgrund von Umsetzungen aus der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Richtlinie). 
- Einführung eines Überwachungsplans für Umweltinspektionen für die Anlagen. 
- Aktualisierung des Bundesbedarfsplans durch Aufnahme neuer Netzausbauvorhaben. 
- Verlängerung der Schutzregelungen für Verbraucher vor Versorgungsunterbrechungen bei Zahlungsverzug beim Strom- und Gasverbrauch bis zum 30. April 2025. 
- Anpassungen hinsichtlich der Digitaltauglichkeit, die erstmals digitale Kommunikation im Genehmigungsverfahren ermöglichen. 
 
Stellungnahmen 
- Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Entwurf geprüft und zusammengefasst, dass für die Wirtschaft eine jährliche Entlastung von circa 22,7 Mio. Euro entsteht, primär durch den Entfall der Sachkosten für Kartierungen und externe Gutachten bei Vorhaben in Infrastrukturgebieten. 
- Für die Bundesverwaltung ergibt sich jährlicher Erfüllungsaufwand von circa 1,7 Mio. Euro und einmaliger Erfüllungsaufwand von circa 880.000 Euro. 
- Die Länder werden um circa 915.000 Euro pro Jahr entlastet. 
- Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bürgerinnen und Bürger. 
- Weitere Kosten entstehen der Justiz, insbesondere dem Bundesverwaltungsgericht, durch zusätzlichen Personalaufwand von 210.000 Euro pro Jahr. 
- Die einmaligen Investitionskosten für die im Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben werden auf rund 46,7 Mrd. Euro geschätzt. 
 
Zusätzlich wird angeführt, dass der Nutzen des Vorhabens nicht dargestellt ist, der Erfüllungsaufwand jedoch als nachvollziehbar und methodengerecht bewertet wird, und keine Einwände im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des NKR bestehen. Das Ressort hat seinen Digitalcheck nachvollziehbar durchgeführt, und es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass über eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht hinausgegangen wird. Die Evaluierung der Regelungen wird im Rahmen bestehender Controlling- und Monitoring-Instrumente wie EEG-Monitoring und Netzausbau-Controlling durchgeführt.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.04.2024
Erste Beratung:16.05.2024
Drucksache:20/11226 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Klimaschutz und Energie15.05.2024Anhörungsbeschluss
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:157/24
Eingang im Bundesrat:05.04.2024