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Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie Windenergie an Land und Solarenergie (RED III)

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:02.04.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:02.04.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Referentenentwurf setzt die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 („Erneuerbare-Energien-Richtlinie/RED III“) geänderten planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie um. Dafür werden Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen.  
 
Gegenstand des Entwurfs sind dabei insbesondere folgende Regelungsinhalte:  
 
- Die Vorgaben zur Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land und Solarenergie werden durch Änderungen im BauGB und ROG (Artikel 4 und 5 des Entwurfs) umgesetzt. Dabei wird auch für Solarenergieanlagen und zugehörige Energiespeicher die Möglichkeit geschaffen, auf höherer Planungsebene Gebiete vorzusehen, die dann als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden können.  
- Die durch die Richtlinie vorgesehenen Erleichterungen im Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten für den Bereich der Windenergie an Land und Solarenergie sollen – soweit der bundesrechtlichen Gesetzgebungskompetenz unterfallend – im WindBG (Artikel 1) - - Darüber hinaus werden die von der Richtlinie vorgesehen Beschleunigungsmaßnahmen für alle immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Vorhaben auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten im BImSchG (Artikel 2) umgesetzt.  

Weiterführende Links