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Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie Windenergie an Land und Solarenergie (RED III)

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:05.06.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:02.04.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Referentenentwurf setzt die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 („Erneuerbare-Energien-Richtlinie/RED III“) geänderten planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie um. Dafür werden Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen.  
 
Gegenstand des Entwurfs sind dabei insbesondere folgende Regelungsinhalte:  
 
- Die Vorgaben zur Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land und Solarenergie werden durch Änderungen im BauGB und ROG (Artikel 4 und 5 des Entwurfs) umgesetzt. Dabei wird auch für Solarenergieanlagen und zugehörige Energiespeicher die Möglichkeit geschaffen, auf höherer Planungsebene Gebiete vorzusehen, die dann als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden können.  
- Die durch die Richtlinie vorgesehenen Erleichterungen im Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten für den Bereich der Windenergie an Land und Solarenergie sollen – soweit der bundesrechtlichen Gesetzgebungskompetenz unterfallend – im WindBG (Artikel 1) - - Darüber hinaus werden die von der Richtlinie vorgesehen Beschleunigungsmaßnahmen für alle immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Vorhaben auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten im BImSchG (Artikel 2) umgesetzt.  

Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.06.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei RED III-Umsetzung 
Kristin Blasche von Orsted Germany GmbH bezweifelte, dass der Gesetzentwurf den Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigen würde. Ihrer Einschätzung nach sind Verzögerungen bei Projektrealisierungen nicht auf Genehmigungsverfahren zurückzuführen, sondern auf das Vorhandensein des Netzanschlusses. 
 
Stefan Thimm, Geschäftsführer beim Bundesverband der Windenergie Offshore (BWO), sah ebenfalls keinen Vorteil in der vorgeschlagenen Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) innerhalb der Beschleunigungsgebiete. Er argumentierte, dass die UVP zur Akzeptanz und Rechtssicherheit von Offshore-Projekten beiträgt und setzte sich für eine "Kann-Bestimmung" ein, um weiterhin UVPs zu ermöglichen. 
 
Urs Wahl von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG stellte klar, dass eine beschleunigte Inbetriebnahme von Offshore-Windparks allein durch den Gesetzentwurf nicht erreichbar sei. Die Hauptrolle spiele der Netzanschluss, und er schlug vor, auch den Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken zu beschleunigen. 
 
Tetiana Chuvilina vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH argumentierte für "Nachschärfungen" der Gesetzgebung, um die gewünschten Beschleunigungseffekte zu realisieren. Sie empfahl eine einheitliche Regelung statt individueller Entscheidungen der Bundesländer über Infrastrukturgebiete. 
 
Guido Hermeier von Amprion GmbH unterstützte Chuvilinas Vorschlag und plädierte für eine Ausweitung der Erleichterungen im Gebiets- und Artenschutz auf die Realisierungsphase von Projekten und forderte, dass Kompensationen im Umweltbereich ebenfalls erleichtert werden. 
 
Bastian Olzem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) befürwortete ebenfalls Erleichterungen für Projekte auf 110 kV-Ebene und eine Beschränkung der Artenschutzprüfung auf streng geschützte Arten. Er bevorzugte eine "Kann-Regelung" statt eines obligatorischen Wegfalls der UVP. 
 
Felix Schmidt vom WWF Deutschland argumentierte, dass der Gesetzentwurf nicht zu einer Absenkung von Umweltstandards führen dürfe. Er befürwortete die Beibehaltung der UVP und artenschutzrechtlichen Prüfungen und forderte, dass Beschleunigungsgebiete stärker eingegrenzt werden sollten. 
 
Henning Vöpel vom Centrum für Europäische Politik sah in dem Gesetzentwurf prinzipiell ein geeignetes Mittel, die RED III-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Er schlug vor, das Ausschreibungsverfahren zu ändern, um Einnahmepotenziale zu verbessern und die Netzkosten zu entlasten. 
 
Eva Bode von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sprach sich für den Erdkabelvorrang aus, um die lokale Akzeptanz für Ausbauprojekte zu gewährleisten und das Lebensumfeld weniger zu beeinträchtigen. 
 
Dieter Böhme, Physiker, äußerte Skepsis bezüglich der Wirksamkeit von Windkraft aufgrund seiner Berechnungen zur Leistungsdichte und befürchtete, dass die Energiegewinnung durch Windkraft dazu führen könnte, dass Deutschland in einen "Wald von Windrädern" verwandelt wird.

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