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Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie Windenergie an Land und Solarenergie (RED III)

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Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und befindet sich jetzt in der Ausschussberatung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
Initiator:BMWK
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:27.09.2024
Drucksache:20/12785 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413, um den Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. Dies soll insbesondere durch beschleunigte Genehmigungsverfahren in sogenannten Beschleunigungsgebieten erreicht werden. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und die federführenden Ministerien sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 
 
Hintergrund: Die Änderungen sind Teil der Bemühungen Deutschlands, seine Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik anzupassen und den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad zu unterstützen, zu dem sich die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet hat. Der Entwurf steht ebenfalls im Kontext internationaler Ziele wie der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. 
 
Kosten: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten. Einnahmen aus Sonderabgaben gemäß § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes werden als zweckgebundene Einnahmen veranschlagt, jedoch wird eine genaue Schätzung der Höhe der erwarteten Einnahmen aktuell nicht angegeben. Die Änderungen im WindBG wirken sich mindernd auf diese Einnahmen aus. Für die Verwaltung der Länder und Kommunen entstehen verschiedene Mehraufwände und Entlastungen, etwa durch die erleichterten Genehmigungsverfahren. 
 
Inkrafttreten: Der Gesetzentwurf enthält keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten, daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und entsprechend dem Bundesrat zugeleitet. Es gibt keine Alternativen zum Gesetzesvorhaben, da es zur Umsetzung der EU-Richtlinie erforderlich ist. Der Entwurf soll nicht nur die Klimaziele unterstützen, sondern auch zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Förderung nachhaltiger Energiequellen beitragen. Eine Befristung der Regelungen ist nicht vorgesehen, aber eine Evaluierung ist geplant, die erstmals ab dem 1. Januar 2026 erfolgen wird. 
 
Maßnahmen 
 
1. Beschleunigungsgebiete:  
- Einführung und spezifische Regelungen für Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land und Solarenergie. 
- Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren in diesen Gebieten. 
- Gebietsbezogene Ausschlussregelungen (z.B. Natura 2000-Gebiete, bedeutende Vorkommen geschützter Arten). 
 
2. Genehmigungserleichterungen: 
- Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlichen Prüfungen, durch alternative Überprüfung auf vorhandenen Datenbasis. 
- Fristen für die Vollständigkeitsprüfung von Genehmigungsanträgen. 
 
3. Definition von Beschleunigungsgebieten: 
- Detaillierte Regelungen und Ausnahmen, was als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen werden kann. 
- Ausschluss bestimmter ökologisch sensibler Gebiete. 
- Speicherung von Energie am gleichen Standort siehe Kombinationsregelungen. 
 
4. Minderungsmaßnahmen: 
- Festlegung von Regeln für Minderungsmaßnahmen in den Plänen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger ökologischer Auswirkungen. 
- Verpflichtende Zahlung in Artenhilfsprogramme bei fehlenden Daten oder nicht verfügbaren Minderungsmaßnahmen. 
 
5. Vorrang der Windenergie: 
- Spezifische Regelungen zur Bündelung von Flächen für Wind- und Solarenergie mit Vorrang für Windenergie. 
- Pflicht zum Rückbau von Solarenergieanlagen, falls aufgrund von Windenergieprojekten erforderlich. 
 
6. Erleichterungen für Solarenergie: 
- Einführung gesonderter Planungs- und Genehmigungsverfahren für Solarenergiegebiete. 
- Beschleunigte Genehmigungsverfahren für Solarenergieanlagen im Innen- und Außenbereich. 
 
7. Elektrolytische Wasserstofferzeuger: 
- Spezifische Regelungen zur Genehmigung und Förderung von Wasserstoff-Elektrolyseuren und damit verbundenen Speicheranlagen. 
 
8. Raumordnung und Baugesetzbuch: 
- Raumordnungspläne: Darstellung von Vorrang- und Beschleunigungsgebieten für Solarenergie. 
- Baugesetzbuch-Anpassungen für flächenbezogene Ausweisungen und Planungsgrundsätze. 
 
9. Bund-Länder-Kooperationsausschuss: 
- Erweiterung der Berichtspflichten und Koordinierung der Datenerfassung zu Beschleunigungsgebieten. 
 
10. Finanzierung von Minderungsmaßnahmen: 
- Zahlung in Artenhilfsprogramme zur Sicherung oder Verbesserung des Erhaltungszustands betroffener Arten. 
 
11. Elektronische Verfahren: 
- Verpflichtung zur elektronischen Durchführung von Genehmigungsverfahren ab einem bestimmten Datum. 
 
12. Übergangsregelungen: 
- Klarstellung, dass neue sowie bestehende Planungsverfahren an die neuen Beschleunigungsregelungen angepasst werden. 
 
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Ausbau von Windenergie an Land und Solarenergie durch vereinfachte und beschleunigte Zulassungsverfahren zu fördern und gleichzeitig den ökologischen Schutz durch geeignete Minderungsmaßnahmen sicherzustellen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:02.04.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Referentenentwurf setzt die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 („Erneuerbare-Energien-Richtlinie/RED III“) geänderten planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie um. Dafür werden Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen.  
 
Gegenstand des Entwurfs sind dabei insbesondere folgende Regelungsinhalte:  
 
- Die Vorgaben zur Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land und Solarenergie werden durch Änderungen im BauGB und ROG (Artikel 4 und 5 des Entwurfs) umgesetzt. Dabei wird auch für Solarenergieanlagen und zugehörige Energiespeicher die Möglichkeit geschaffen, auf höherer Planungsebene Gebiete vorzusehen, die dann als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden können.  
- Die durch die Richtlinie vorgesehenen Erleichterungen im Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten für den Bereich der Windenergie an Land und Solarenergie sollen – soweit der bundesrechtlichen Gesetzgebungskompetenz unterfallend – im WindBG (Artikel 1) - - Darüber hinaus werden die von der Richtlinie vorgesehen Beschleunigungsmaßnahmen für alle immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Vorhaben auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten im BImSchG (Artikel 2) umgesetzt.  

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 34 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Alterric GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Genehmigungsverfahren dauern (Stand Juni 2024) im Schnitt 25,4 Monate (FA Wind) und müssen – so der erklärte politische Wille – weiter verkürzt werden, um die Ausbauziele für die Windenergie zu erreichen. Alterric setzt sich für eine konsequente Entbürokratisierung und Beschleunigung des Genehmigungs- und Planungsrechts ein. Darunter fällt die Umsetzung aller Maßnahmen aus der Wind-an-Land-Strategie der Bundesregierung, sowie die Nutzung weiterer regulatorischer Potenziale. Beispiele für Regelungsvorhaben sind die praxisorientierte Umsetzung der RED III auf Bundesebene, Erleichterungen für die Realisierung und Planung von Projekten zur Direktstrombelieferung, sowie weitere Klarstellungen und Vereinfachungen im Naturschutzrecht, die den Populationsschutz und die Digitalisierung stärken

Lobbyregister-Nr.: R003178 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48813

Alterric GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem WindBG wurden für die Bundesländer verbindliche Flächenziele für die Windenergie bis 2032 beschlossen. Alterric setzt sich dafür ein, dass eine möglichst große Flächenkulisse für die Nutzung der Windenergie und die potenzielle lokale Ausweisung bereitsteht und dass die ausgewiesenen Flächen tatsächlich auch für den wirtschaftlichen Anlagenbetrieb in Frage kommen. Regelungsvorhaben in diesem Bereich betreffen zum Beispiel die Anpassung von kommunaler Bauleitplanung durch das WindBG, um unwirtschaftliche Höhenbeschränkungen zu reduzieren, eine praxistaugliche und unbürokratische Umsetzung der RED III in nationales Recht, sowie pragmatische Regelungen für den Umgang mit Windenergie im Wald, die lokale Handlungsspielräume nicht durch den pauschalen Ausschluss von Flächen einschränkt

Lobbyregister-Nr.: R003178 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48813

BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beachtung der spezifischen Verwaltungsstrukturen in den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht, um nicht unbeabsichtigt neue Verfahrensverzögerungen und neue Hemmnisse zu schaffen: Erhalt des Instrumentes der klassischen Bauleitplanung; Definition von Städtebauprojekten mit Ausschluss von Solaranlagen; klar gegenüber der kommunalen, regionalen und Landesebene kommunizieren, dass das bisherige BPlan-Verfahren weiterhin genutzt werden kann; Missbrauch des Genehmigungsverfahrens als Verhinderungstaktik ausschließen

Lobbyregister-Nr.: R002438 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49086

Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der bdla ist der Auffassung, dass der vorgelegte Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie nur begrenzte Beschleunigungswirkung entfalten wird. Die Europäische Union hat mit der RED III nicht nur den deutlichen Willen gezeigt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu beschleunigen, sondern mit der Richtlinie auch den rechtlichen Rahmen für neue Möglichkeiten der Beschleunigung gesetzt. Hierzu nimmt der bdla Stellung.

Lobbyregister-Nr.: R000268 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41756

Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Beschleunigung für Wind- und Solarenergie ist ein sinnvoller Schritt in Richtung Verfahrensverkürzung bzw. -vereinfachung. Für die Rohstoffgewinnung werden zusätzlich spezielle Außenbereichsprivilegierungen für Floating- und Freiflächen- Photovoltaikanlagen gem. § 35 BauGB gefordert.

Lobbyregister-Nr.: R000810 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47867

Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- einseitige Beschränkung des deutschen und europäischen Artenschutzrechts und die drohende Beschädigung der Schutzgebiete. - § 6 b Abs. 6 und § 6 c Abs. 6 „freikaufen“ von Vorhabenträgern. Die Mittel sollen vom BMUV für Artenhilfsprogramme verwendet werden. Es sollte zunächst darum gehen, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden. Der Schaden bzw. die kurz- und langfristigen Kosten für die Wiederherstellung können weder klar berechnet abgeschätzt werden. Für bedenklich halten wir, dass in den „Beschleunigungsgebieten für Solarenergie“ nach § 249c BauGB auch in Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten u.a. strenger geschützte Kategorien Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden können, wenn es z.B. bereits bebaute oder „ökologisch nicht sensible“ Flächen betrifft.

Lobbyregister-Nr.: R001513 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46774

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Solarpaket 1 fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, bis Jahresende einen Prozess zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Biomasse- und Biomethan-Anlagen einzuleiten.

Lobbyregister-Nr.: R000788 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50212

Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beschleunigung der Planung, Flächenschonung, Kompensationsregelung

Lobbyregister-Nr.: R003065 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51018

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Ziel des Verbandes ist eine praktikable Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtline der EU.

Lobbyregister-Nr.: R002168 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45364

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V., Arbeitsring Lärm der DEGA | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der ALD sieht die Bewahrung der Sorgfalt bei der behördlichen Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen im Planungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie durch die Straffung der Verfahrensschritte in Gefahr. Er fordert die Anpassung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Fristen für die behördliche Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen so, dass Mängel in den schalltechnischen Gutachten rechtzeitig erkannt werden können. Die Straffung der Verfahrensschritte ist grundsätzlich positiv zu bewerten, soweit die proaktiv betriebene Öffentlichkeitsbeteiligung Teil des Genehmigungsprozesses bleibt.

Lobbyregister-Nr.: R005339 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48896

Deutsche Shell Holding GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sind weiterhin sehr wichtig, um die Ausbauziele bei den Erneuerbaren zu erreichen. Die neu eingeführten Beschleunigungsflächen werden insbesondere für Wind an Land zu einer spürbaren Beschleunigung beitragen. Das unterstützen wir.

Lobbyregister-Nr.: R001354 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52259

Deutsche Umwelthilfe e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beschleunigter Ausbau von Erneuerbaren Energien unter Wahrung von Umweltvorgaben sowie angemessener Beteiligungsrechte.

Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51046

Deutsche Umwelthilfe e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Rechtskonforme Umsetzung der RED III mit Blick auf einen naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien (Wind an Land und Solar).

Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51046

Deutscher Anwaltverein e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz zur Umsetzung der RED III soll keine neuen grundlegenden Vollzugsfragen aufwerfen, welche sich aus Systembrüchen, Wertungswidersprüchen, neuen und interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen etc. ergeben. Systematische Unklarheit im Verhältnis der Regelungsregime untereinander ist zu vermeiden. Auf Vereinbarkeit mit europäischen Vorgaben überprüfen. Diskrepanzen zu dem maßgeblichen Unionsrecht sowie Rechtsschutzdefizite sollen vermieden werden.

Lobbyregister-Nr.: R000952 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51821

EnBW Energie Baden-Württemberg AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort

Lobbyregister-Nr.: R002297 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52102

enercity AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort

Lobbyregister-Nr.: R001981 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52158

EWE AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) zur Ausweisung so genannter Beschleunigungsgebiete sowie vereinfachter Genehmigungsverfahren

Lobbyregister-Nr.: R001058 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52958

Fachagentur Wind- und Solarenergie e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung

Lobbyregister-Nr.: R003286 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38088

Greenpeace e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Greenpeace fordert die Umsetzung von Europarecht und mahnt u.a. an, dass es keine Beschränkung von Einspruchsfristen für Umweltverbände gibt.

Lobbyregister-Nr.: R001281 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52388

JUWI GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erklärung der best. Windenergiegebiete i.S.v. § 2 (1) WindBG zu Beschleunigungsgebieten (RED III, Artikel 15c, Abs. 4) muss schnellstmöglich erfolgen Die Geltungsdauer des § 6 WindBG nach EU-Notfallverordnung muss wie geplant und angekündigt auf den 30. Juni 2025 verlängert werden Die Einbindung des Überprüfungsverfahrens in den bestehenden Genehmigungsprozess muss klargestellt werden. In § 6c sollte die gesetzliche Fiktion, wenn nicht innerhalb einer 45 Tagesfrist von der Behörde eine Entscheidung getroffen wird, aufgenommen werden Der Begriff "entwässerte Moorböden" muss klargestellt werden, um ein signifikantes Schrumpfen der Flächenkulisse für Freiflächen-PV vor allem in Norddeutschland zu verhindern.

Lobbyregister-Nr.: R001496 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52794

Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderungen an diversen Gesetzen zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Förderung des schnelleren Ausbaus von Windenergie an Land

Lobbyregister-Nr.: R003890 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50724

Lausitz Energie Bergbau AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Rentabilität von PV-Projekten durch eine Umstellung der EEG-Förderung auf eine Mengenförderung, so dass negative Strompreise vermieden werden sowie die Ausweisungen der Rekultivierungsflächen als konfliktarme RED III-Beschleunigungsgebiete.

Lobbyregister-Nr.: R001588 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51143

Lausitz Energie Kraftwerke AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Rentabilität von PV-Projekten durch eine Umstellung der EEG-Förderung auf eine Mengenförderung, so dass negative Strompreise vermieden werden sowie die Ausweisungen der Rekultivierungsflächen als konfliktarme RED III-Beschleunigungsgebiete.

Lobbyregister-Nr.: R001590 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52466

Meyer Burger Technology AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung eines Resilienz-Bonus und von Resilienz-Auktionen zur Stärkung der europäischen Solarindustrie

Lobbyregister-Nr.: R005949 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33382

MIBRAG GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
MIBRAG fordert eine Rücknahme des in § 249b Abs. 4 BauGB-E verankerten Vorrangs der Windenergienutzung gegenüber der Nutzung von Solarenergie. Die in § 249b Abs. 1 BauGB-E enthaltene Verfahrenserleichterung zur Flächenbereitstellung für Solarenergievorhaben wird begrüßt.

Lobbyregister-Nr.: R000982 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45538

NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausschöpfen des europarechtlichen Rahmens, so dass die Naturverträglichkeit bestmöglich berücksichtigt wird

Lobbyregister-Nr.: R001667 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52423

naturstrom AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die europarechtlich ermöglichten Beschleunigungsgebiete für Erneuerbare Energien sollen in nationales Recht umgesetzt werden. Gerade im Windbereich ist eine möglichst vorlagengetreue Umsetzung zu begrüßen. Für Photovoltaik soll die bisher gut funktionierende Zusammenarbeit mit Kommunen beim Solarparkbau als Möglichkeit neben den neuen, zentraler ausgewiesenen Flächen erhalten bleiben.

Lobbyregister-Nr.: R002957 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44553

Shell Deutschland GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sind weiterhin sehr wichtig, um die Ausbauziele bei den Erneuerbaren zu erreichen. Die neu eingeführten Beschleunigungsflächen werden insbesondere für Wind an Land zu einer spürbaren Beschleunigung beitragen. Das unterstützen wir.

Lobbyregister-Nr.: R001348 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51664

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie soll zügig und in einer Weise umgesetzt werden, die den Ausbau von Wind- und Solarenergie-Anlagen möglichst beschleunigt.

Lobbyregister-Nr.: R003534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43859

Statkraft Markets GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Praxistaugliche Umsetzung der RED III in nationales Recht; Konkretisierung unbestimmer Rechtsbegriffe; Abfluss der Mittel vorrangig in Regionen, wo Anlagen gebaut werden; Änderungen von Zeitpunktbezügen im Genehmigungsverfahren

Lobbyregister-Nr.: R003478 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37730

TÜV-Verband e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Europäische Union hat mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive = RED III) einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft unternommen. Mit der novellierten Richtlinie soll der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch signifikant erhöht werden. Für den TÜV-Verband spielt insbesondere die Anwendung der Anforderungen an flüssige und gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr (RFNBO) eine zentrale Rolle. Hier setzen wir uns für eine praktikable Umsetzung im Sinne der unabhängigen Prüfstellen ein.

Lobbyregister-Nr.: R000008 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52234

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Ausbau der Windenergie an Land und der Photovoltaik ist entscheidend fürdie Erreichung der Treibhausgasneutralität im Stromsektor in Deutschland. Als Investorenund Betreiber von Windkraftanlagen und PV-Anlagen sowie als Dienstleisterim Bereich Dach-PV sind die Unternehmen der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft wichtige Akteure, um die Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen. Es muss klargestellt werden, dass Minderungsmaßnahmen, die über die auf Planebene festgelegten Maßnahmen hinausgehen, nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden dürfen. Antragsteller sollten schon im Vorfeld der Antragstellung einen Auskunftsanspruch haben. Es muss klargestellt werden, dass die Behörde auf Basis der vom Vorhabenträger vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet.

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852

Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stellungnahme zum Referentenentwurf, Ziel: Vermeidung von unbestimmten Rechtsbegriffen, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit

Lobbyregister-Nr.: R001043 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36379

ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die RED III Richtlinie hat wichtige Weichen zur Erreichung der ambitionierten EU-Klimaziele gestellt und zielt u. a. auf einen Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch in der EU von 42,5 Prozent bis 2030 ab. Sie umfasst sektorspezifische Zielvorgaben für Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte und fördert schnellere Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte. Mitgliedsstaaten sollen Vorranggebiete für vereinfachte Schnellgenehmigungen im Bereich erneuerbarer Energien festlegen. Der ZVEI unterstützt die zügige nationale Umsetzung, um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und setzt sich dafür ein, dass alle Möglichkeiten der RED III zur Beschleunigung von Netz-, Speicher- und Erneuerbaren-Projekten vollständig genutzt werden.

Lobbyregister-Nr.: R002101 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51174

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Erste Beratung:26.09.2024
Drucksache:20/12785 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Klimaschutz und Energie25.09.2024Anhörung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie09.10.2024Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie16.10.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.06.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei RED III-Umsetzung 
Kristin Blasche von Orsted Germany GmbH bezweifelte, dass der Gesetzentwurf den Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigen würde. Ihrer Einschätzung nach sind Verzögerungen bei Projektrealisierungen nicht auf Genehmigungsverfahren zurückzuführen, sondern auf das Vorhandensein des Netzanschlusses. 
 
Stefan Thimm, Geschäftsführer beim Bundesverband der Windenergie Offshore (BWO), sah ebenfalls keinen Vorteil in der vorgeschlagenen Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) innerhalb der Beschleunigungsgebiete. Er argumentierte, dass die UVP zur Akzeptanz und Rechtssicherheit von Offshore-Projekten beiträgt und setzte sich für eine "Kann-Bestimmung" ein, um weiterhin UVPs zu ermöglichen. 
 
Urs Wahl von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG stellte klar, dass eine beschleunigte Inbetriebnahme von Offshore-Windparks allein durch den Gesetzentwurf nicht erreichbar sei. Die Hauptrolle spiele der Netzanschluss, und er schlug vor, auch den Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken zu beschleunigen. 
 
Tetiana Chuvilina vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH argumentierte für "Nachschärfungen" der Gesetzgebung, um die gewünschten Beschleunigungseffekte zu realisieren. Sie empfahl eine einheitliche Regelung statt individueller Entscheidungen der Bundesländer über Infrastrukturgebiete. 
 
Guido Hermeier von Amprion GmbH unterstützte Chuvilinas Vorschlag und plädierte für eine Ausweitung der Erleichterungen im Gebiets- und Artenschutz auf die Realisierungsphase von Projekten und forderte, dass Kompensationen im Umweltbereich ebenfalls erleichtert werden. 
 
Bastian Olzem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) befürwortete ebenfalls Erleichterungen für Projekte auf 110 kV-Ebene und eine Beschränkung der Artenschutzprüfung auf streng geschützte Arten. Er bevorzugte eine "Kann-Regelung" statt eines obligatorischen Wegfalls der UVP. 
 
Felix Schmidt vom WWF Deutschland argumentierte, dass der Gesetzentwurf nicht zu einer Absenkung von Umweltstandards führen dürfe. Er befürwortete die Beibehaltung der UVP und artenschutzrechtlichen Prüfungen und forderte, dass Beschleunigungsgebiete stärker eingegrenzt werden sollten. 
 
Henning Vöpel vom Centrum für Europäische Politik sah in dem Gesetzentwurf prinzipiell ein geeignetes Mittel, die RED III-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Er schlug vor, das Ausschreibungsverfahren zu ändern, um Einnahmepotenziale zu verbessern und die Netzkosten zu entlasten. 
 
Eva Bode von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sprach sich für den Erdkabelvorrang aus, um die lokale Akzeptanz für Ausbauprojekte zu gewährleisten und das Lebensumfeld weniger zu beeinträchtigen. 
 
Dieter Böhme, Physiker, äußerte Skepsis bezüglich der Wirksamkeit von Windkraft aufgrund seiner Berechnungen zur Leistungsdichte und befürchtete, dass die Energiegewinnung durch Windkraft dazu führen könnte, dass Deutschland in einen "Wald von Windrädern" verwandelt wird.

Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.10.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort, 20/12785, 20/13253 
Anhörung zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien 
Rebekka Blessenohl (Naturschutzbund Deutschland - NABU) äußerte Bedenken hinsichtlich der Rechtsunsicherheiten, die durch den Gesetzentwurf entstehen könnten. Sie betonte, dass die Beschleunigungsbemühungen bei der Energiewende sowohl die Klima- als auch die Naturkrise berücksichtigen müssten. Die RED III-Richtlinie der EU sei unklar in Bezug auf Umweltstandards, was zu einer Verletzung des Biodiversitätsschutzes führen könnte.
Tobias Leidinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wies darauf hin, dass die unklaren Regelungen der Richtlinie zu Rechtsunsicherheiten führen und die Klärung auf die Vollzugsebene und Rechtsprechung verlagert werde.
Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht) bestätigte die Rechts- und Vollzugsprobleme des Gesetzentwurfs.
Sabine Schlacke (Universität Greifswald) betonte die Herausforderung, die europäischen Beschleunigungsmaßnahmen kohärent in die deutschen Maßnahmen zu integrieren, um keine Entschleunigung zu verursachen.
Jörn Spiegel (ARGE Netz GmbH & Co. KG) bezeichnete das Gesetz als eines der schwierigsten der letzten Jahre.
Christine Wilcken (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) kritisierte die Verlagerung neuer Aufgaben auf die unteren Naturschutz- und Planungsbehörden ohne realistische Aufwandsschätzung.
Cornelia Uschtrin (Bundesverband WindEnergie - BWE) hob hervor, dass die Richtlinie den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern könnte, was notwendig für Klimaziele und Energiesicherheit sei.
Paula Hahn (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft - BDEW) kritisierte die nicht zielgenaue Umsetzung der Richtlinie und empfahl, die Erleichterungen bei Prüfungen direkt umzusetzen.
Bernhard Strohmayer (Bundesverband Neue Energiewirtschaft) sah Risiken in den komplexen Regelungen für Solarenergie, die zu Überforderungen und Akzeptanzverlust führen könnten.
Carsten König (Bundesverband Solarwirtschaft) plädierte für eine baurechtliche Privilegierung von Solarthermieanlagen und Batteriespeichern, um die Wärmewende zu beschleunigen.
Tim Krautschneider (Energie Baden-Württemberg AG - EnBW) sprach sich für eine Systematisierung des deutschen Anlagenzulassungsrechts aus.
Frank Heitmann (Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit) lehnte den Gesetzentwurf ab und bezeichnete ihn als unnötig und belastend für die Bürger.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:396/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024
Status Bundesrat:Beraten