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BTZusFas: Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
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Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:23.04.2024
Drucksache:20/10280 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11178 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) ist es, digitale Finanzdienstleistungen und die damit verbundene Verwendung innovativer Technologien, wie der Distributed Ledger Technologie, zu fördern, Effizienz zu steigern, Kosten zu reduzieren und die Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu sichern. Gleichzeitig werden Maßnahmen eingeführt, um die digitale Resilienz zu erhöhen und neuen Geldwäscherisiken entgegenzuwirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) vor und passt bestehende Regelungen an die europäische Gesetzgebung an. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf ist im Kontext der europäischen Strategie für ein digitales Finanzwesen aufgrund von Entwicklungen im Bereich digitaler Finanzdienstleistungen und insbesondere der Nutzung von Kryptowerten entstanden. Er setzt verschiedene europäische Rechtsakte um, wie die Verordnung (EU) 2023/1114, (EU) 2023/1113 und die Richtlinie (EU) 2022/2556. 
 
Kosten 
Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Wirtschaft ergibt sich ein Mehrbetrag von +605.000 Euro jährlich durch die Umsetzung der Rechtsakte. Davon entfallen ca. 292.000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Für die Verwaltung ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um ca. 372.000 Euro, wovon der Bund ca. 361.000 Euro und die Länder ca. 11.000 Euro tragen. Es wird ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 1 Million Euro für die Bundesverwaltung erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll gemäß Artikel 23 nach unterschiedlichen Bestimmungen zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft treten. Einige Artikel treten am ersten Tag eines Quartals in Kraft, andere richten sich nach EU-Vorgaben wie beispielsweise solche, die bis zum 17. Januar 2025 implementiert werden müssen. 
 
Sonstiges 
Es findet keine Befristung des Gesetzentwurfs statt, Evaluierungen sind jedoch vorgesehen. Diese orientieren sich an den geplanten Überprüfungen auf EU-Ebene. Überprüft werden u.a. Marktintegrität, die Angemessenheit der Regelungsarchitektur sowie Erfordernisse im Hinblick auf erweiterte Anforderungen an bestimmte Kryptowerte und die Sicherheit der Finanzinfrastruktur. Es entstehen keine weiteren Kosten und keine spezifischen Auswirkungen auf die Lebenssituation von Frauen und Männern oder demografische Auswirkungen. 
 
Stellungnahme des Bundesrates 
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme verschiedene Empfehlungen und Änderungsvorschläge gemacht, die sich u.a. auf technische Aspekte, die konkrete Ausgestaltung von Zuständigkeiten und das Insolvenzrecht beziehen. Unter anderem regt der Bundesrat an, eine spezifische Anhörungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Anordnung bestimmter Maßnahmen gesetzlich festzulegen und den Kreis der Wertpapiere, die nicht als kryptografische Instrumente gelten, zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch soll die Kooperation und der Informationsaustausch zwischen der BaFin und den Ländern ausgeweitet werden. 
 
Gegenäußerung der Bundesregierung 
Die Bundesregierung hat zu einigen Änderungsvorschlägen und Empfehlungen des Bundesrates Stellung genommen und erkennt teilweise deren Notwendigkeit an. Sie stimmt bestimmten Vorschlägen zu und wird sie prüfen oder direkt umsetzen, lehnt aber auch einige Empfehlungen ab, da sie nicht im Einklang mit dem Gesetzentwurf stehen oder in einem anderen Kontext bearbeitet werden sollen. Bezüglich der Anhörungspflicht der BaFin und dem Umgang mit Wertpapieren im Insolvenzfalle beispielsweise stimmt die Bundesregierung der Prüfung zu. Bei anderen Themen, wie der Kooperation mit den Ländern bzgl. der neuen EU-Verordnung, wird auf bereits vorhandene Regelungen verwiesen, die die Anliegen der Länder aufgreifen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:23.10.2023
Datum Kabinettsbeschluss:20.12.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Referentenentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes soll die Europäische Verordnung MiCA (Markets in Crypto Assets, Verordnung (EU) 2023/1114), die Neufassung der EU-Geldtransferverordnung (Transfer of Funds Regulation, Verordnung (EU) 2023/1113) sowie das europäische DORA-Paket (Digital Operational Resilience Act, Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556) zusammengefasst in einem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz durchführen bzw. umsetzen.  
 
Die MiCA-Verordnung etabliert einen eigenständigen und innovativen europäischen Regelungsrahmen über Märkte für Kryptowerte, der den bisherigen nationalen Rahmen der Regulierung von Kryptowerten ablöst. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die MiCA-Verordnung mittels eines neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) in Deutschland durchgeführt werden kann. Es bündelt die Aufsichtsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleister in einem Gesetz.  
 
Aufgrund der EU-Geldtransferverordnung sollen bestehende Vorschriften über die Übermittlung von Informationen bei Geldtransfers neugefasst und ihr Anwendungsbereich auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet werden. Außerdem sollen bestehende Gesetze angepasst werden, um die Verpflichteteneigenschaft der MiCA-Institute nach dem Geldwäschegesetz weiterhin zu gewährleisten.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.02.2024
Erste Beratung:22.02.2024
Drucksache:20/10280 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11178 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales24.04.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Finanzausschuss21.02.2024Anhörungsbeschluss
Finanzausschuss20.03.2024Anhörung
Finanzausschuss10.04.2024Tagesordnung
Finanzausschuss24.04.2024Tagesordnung
Rechtsausschuss24.04.2024Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss24.04.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 20.03.2024 im Ausschuss für Finanzen statt.

Die Anhörung im Bundestag hat bereits stattgefunden und bezog sich auf das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz. Hier sind die wichtigsten Informationen der genannten Sachverständigen und ihre Kernargumente: 
 
Benedikt Faupel vom Branchenverband Bitcom, geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, warnte davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen sollte. Er betonte, dass Deutschland mit seiner Blockchain-Strategie gute Voraussetzungen habe. Dennoch könne die Angleichung an europäisches Recht flüssiger und einfacher ablaufen. 
 
Philipp Maume, Professor für Kapitalmarktrecht an der TU München, eingeladen von der SPD-Fraktion, sprach über zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Europäischen Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets). Er verwies auf aktuelle Fälle wie Wirecard und thematisierte Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen. 
 
Florian Möslein, Professor für Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg und geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, äußerte die Sorge vor einem „Auslegungs-Ping-Pong“ zwischen deutschen und europäischen Gerichten. Er forderte gerechte Wettbewerbsbedingungen in Europa. 
 
Anne Riechert vom Institut für Finanzdienstleistungen, eingeladen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärte, dass durch das Gesetz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer Behörde mit weitreichenden Befugnissen zur Gefahrenabwehr werde. 
 
Weitere Details und die Namen aller Sachverständigen sowie deren schriftliche Stellungnahmen sind auf der Website des Finanzausschusses unter dem angegebenen Link abrufbar.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
 
Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Digitales. 
 
Beschlussempfehlung: 
 
Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lautet auf Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben der Empfehlung zugestimmt. Die Fraktion der AfD und die Gruppe Die Linke haben sich enthalten, und die Gruppe BSW war abwesend. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen: 
 
Es wurden Änderungen am Gesetzentwurf in Form von redaktionellen und technischen Änderungen der Artikel 1, 3, 4, 6, 9, 11, 19 und 20 beschlossen. Dazu gehören Maßnahmen zur Stärkung der DORA-Aufsicht, eine weitere Stärkung des Proportionalitätsgrundsatzes in Bezug auf die Aufsicht von IKT-Risiken rein national regulierter Finanzinstitute und andere gesetzliche Anpassungen zur Aufnahme der Kryptowertpapierregisterführung und des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts in das Wertpapierinstitutsgesetz. Die Änderungen beziehen sich somit auf den ursprünglichen Entwurf sowie auf andere Gesetze im Zusammenhang mit dem Finanzmarkt und der Digitalisierung. 
 
Begründung: 
 
Eine spezifische Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen ist in diesem Text nicht enthalten, sondern lediglich der Inhalt und die Ziele des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinmadiG) samt europäischer Strategien und Verordnungen werden dargelegt. 
 
Statements der Fraktionen: 
 
- Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP betonen, dass das Gesetz wichtige EU-Vorschriften in nationales Recht überführt und die Sicherheit und Verbraucher schützt. 
- Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt grundsätzlich das Gesetz, weist aber auf Verbesserungsbedarf hin und hat zehn Verbesserungsvorschläge formuliert. 
- Die Fraktion der AfD steht dem Gesetz grundsätzlich positiv gegenüber, ist aber skeptisch hinsichtlich der praktischen Umsetzung und befürchtet, dass die BaFin nicht ausreichend auf die Aufgaben vorbereitet ist. 
- Die Gruppe Die Linke begrüßt die Ausweitung der Regulierung im Kryptobereich und die Stärkung der IT-Sicherheit, sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf und hält die aktuellen Regelungen für nicht ausreichend.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:670/23
Eingang im Bundesrat:21.12.2023
Erster Durchgang:02.02.2024