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Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:25.06.2024
Drucksache:20/11366 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11662 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung, die im Rahmen der 1042. Sitzung des Bundesrates zum Cannabisgesetz abgegeben wurde. Es geht um eine Anpassung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes, um die Wünsche und Bedenken der Länder zu berücksichtigen, die Anbauvereinigungen flexibler zu gestalten und Handlungsspielräume beim Umgang mit Großanbauflächen zu schaffen. Zudem sollen Berichtigungen in den genannten Gesetzen vorgenommen werden. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit.  
 
Hintergrund  
Die Vorgeschichte besteht in der Abgabe einer Protokollerklärung der Bundesregierung während der 1042. Sitzung des Bundesrates, bei der Bedenken und Wünsche der Länder bezüglich des Cannabisgesetzes zum Ausdruck kamen und aufgegriffen wurden. Diese Veränderungen sind auch als Reaktion auf Ausschussempfehlungen des Bundesrates zu sehen.  
 
Kosten  
Für die Erweiterung der Evaluation entstehen Kosten in Höhe von einmalig 100.000 Euro beim Bundesministerium für Gesundheit. Für das Weiterbildungsangebot entstehen einmalig 500.000 Euro sowie laufende Kosten von 100.000 Euro pro Jahr bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Alle Kosten werden aus dem bestehenden Finanzplan des Einzelplans 15 gegenfinanziert.  
 
Inkrafttreten  
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.  
 
Sonstiges  
Der Gesetzentwurf sieht von Seiten der Bürgerinnen und Bürger keinen Erfüllungsaufwand vor. Für die Wirtschaft entsteht ebenfalls kein Erfüllungsaufwand, und der Verwaltungsbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verzeichnet nur geringfügige Personalkosten. Weitere Kosten entstehen nicht. Ob der Entwurf besonders eilbedürftig ist, wird im Text nicht erwähnt.  
 
Maßnahmen  
- Korrektur eines Verweisfehlers im Gesetzestext, der durch vorherige Änderungen bei parlamentarischen Anpassungen entstanden ist.  
- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird beauftragt, ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte einzurichten, um diese über Inhalte des Cannabisgesetzes und Bundespräventionsangebote zu informieren und Risikokommunikationskenntnis zu vermitteln.  
- Klarstellung zur Versagung der Erlaubnis beim Anbau von Cannabis durch Anbauvereinigungen bei Überschneidungen von befriedetem Besitztum.  
- Regelung zur Vermeidung der Konzentration von Cannabis-Anbauflächen durch Anbauvereinigungen; Ermessen der Behörden bei der Erlaubniserteilung, unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben zum Eigenanbau.  
- Verbot für Anbauvereinigungen, denselben entgeltlich Beschäftigten oder Nichtmitglieder mit mehr als einer Art von Tätigkeit zu beauftragen, die nicht direkt mit dem Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis zusammenhängen, um nichtgewerbliche Strukturen zu fördern.  
- Den Ländern wird ein flexibler und risikobasierter Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes ermöglicht, z.B. durch die Umwandlung der Regelung von jährlichen zu regelmäßigen Kontrollen.  
- Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes für Verstöße gegen das Beauftragungsverbot von Anbauvereinigungen.  
- Festlegung des erhöhten Bußgeldrahmens von bis zu dreißigtausend Euro für bestimmte Bußgeldtatbestände.  
 
Die Bundesregierung wird die Auswirkungen des Gesetzes, hauptsächlich auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf die Gesundheit, engmaschig überwachen und bis zum 1. Oktober 2025 evaluieren.  
 
Stellungnahmen  
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.05.2024
Erste Beratung:16.05.2024
Abstimmung:06.06.2024
Drucksache:20/11366 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11662 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft05.06.2024Tagesordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend05.06.2024Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit03.06.2024Anhörung
Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit05.06.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Ergänzung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen05.06.2024Ergänzung
Wirtschaftsausschuss05.06.2024Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.06.2024 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Fachverbände kritisieren Änderungen am Cannabisgesetz 
Das Änderungsgesetz zum Cannabisgesetzes wird in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses diskutiert. Die wichtigsten Punkte sind: 
 
Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen (BCAv): Die BCAv kritisiert den Gesetzentwurf, der den Vereinsgründern jegliche professionelle Hilfe weitestgehend verweigern und somit den Aufbau und Betrieb von Anbauvereinigungen negativ beeinflussen würde. 
 
Deutscher Hanfverband (DHV): Der DHV teilt die Befürchtung, dass durch die Änderungsvorschläge die Gründung von Anbauvereinen erschwert, die Vorfinanzierung von Verträgen mit Lieferanten und Dienstleistern problematisch und dadurch der Schwarzmarkt gestärkt wird. Das Verbot mehrerer Anbauvereine am selben Standort wird ebenso hinterfragt. 
 
Neue Richtervereinigung (NRV): Die NRV sieht die Änderungen als vorbeigehend am eigentlichen Regelungsbedarf. Insbesondere wird bemängelt, dass der Rechtsbegriff „nicht geringe Menge“ im Ursprungsgesetz unkonkret bleibt und eine Klärung fordert. 
 
Bundesärztekammer (BÄK) und Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): Diese medizinischen Fachverbände fordern eine stärkere Prävention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cannabis und warnen vor den Folgen einer Normalisierung des Cannabis-Konsums. 
 
Jeder Sachverständige und jede Organisation bringt eigene Ansichten und Sorgen bezüglich der vorgesehenen Gesetzesänderungen zum Ausdruck, von praktischen Hürden bei der Vereinsgründung bis hin zu gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der federführende Ausschuss, der die Beschlussempfehlung beschlossen hat, ist der Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss). Die anderen Ausschüsse, die mitberaten haben, sind der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben dieser Empfehlung die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen kamen von den Fraktionen der CDU/CSU und AfD sowie der Gruppe Die Linke. Keine Angaben wurden gemacht zu einem eventuellen Entschließungsantrag, daher lautet die Antwort hier: Keine Angaben. 
 
Änderungen: 
Ja, Änderungen in den Gesetzentwurf wurden eingefügt. Diese bilden Anpassungen im Konsumcannabisgesetz und im Medizinal-Cannabisgesetzes, um den Anbauvereinigungen mehr Flexibilität zu geben und andere angeführte Punkte umzusetzen, wie z.B. die Erweiterung der Evaluation. Es gibt keinen Hinweis auf Änderungen, die sich auf ganz andere Gesetze beziehen, daher liegt kein sogenannter "Trojaner" vor. 
 
Begründung: 
Als wesentliche Inhalte der Begründung zun den Änderungen sind die Flexibilisierung der Kontrolle von Anbauvereinigungen, die Erlaubnis für Anbauvereinigungen, entgeltlich Beschäftigte für mehrere Arten von Tätigkeiten zu beauftragen, und die Verhinderung kommerzieller Anbaumodelle für Cannabis-Anbauvereinigungen zu nennen. Diese Änderungen sind vor allem Reaktionen auf Bedenken und Wünsche der Länder und sollen eine sicherere und flexiblere Umsetzung des Gesetzes gewährleisten.  
 
Statements der Fraktionen: 
Die Fraktion der SPD sieht Erleichterung und ein Ende der "unrichtigen Kriminalisierung" durch die Legalisierung und möchte Länderbedenken würdigen. Beteont wurden die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen und die Notwendigkeit der Änderungen für die Überlebensfähigkeit von Vereinen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt die sachlogische Betrachtungsweise und die vereinbarten Punkte mit den Ländern hervor, wie die zügige Umsetzung der Reform und die Verhinderung konservativer Drogenpolitik. Die FDP äußert sich zustimmend zu den Ausführungen vorheriger Fraktionen und hebt den Morenstein einer gescheiterten Verbotspolitik durch die Legalisierung von Cannabis hervor. Die CDU/CSU lehnt den Gesetzentwurf ab und sieht Fragwürdigkeiten im Gesetzentwurf und in dessen Begründung. Die AfD bestätigt ihre Bedenken bezüglich des Gesetzentwurfs, kritisiert überbordende Bürokratie und sieht ein Scheitern mit Ansage. Die Linke kritisiert die Verschlimmbesserung des Vorschlags und lehnt den Gesetzentwurf ebenfalls ab.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:14.06.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt