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Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
Initiator:Bundesministerium der Verteidigung
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:03.05.2024
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:08.04.2024
Datum Kabinettsbeschluss:24.04.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Ziele des SEG sind u. a. die transparente Ausgestaltung der Ansprüche auf Entschädigung für Personen, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene und damit die Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie die Erhöhung der Qualität von Verwaltungsentscheidungen. Zu diesem Zweck wird mit dem vorliegenden Gesetz eine weitere Vereinfachung der Regelungen, insbesondere im Übergangsrecht, verfolgt. Dadurch sollen auch der Informationsaufwand und der Beratungsbedarf für die Betroffenen weiter verringert werden. Zudem werden mit dem vorliegenden Gesetz redaktionelle Änderungen im SEG vorgenommen, die Unstimmigkeiten im bisherigen Gesetzeswortlaut beseitigen sollen.  
 
Durch die Änderung des SVG werden die Zeiträume erweitert, in denen die Leistungen des SVG in Anspruch genommen werden können. Außerdem gibt es Änderungen, um Berechtigte bei Vorliegen bestimmter Fallgestaltungen gerechter zu versorgen. Durch die Änderungen des USG werden die finanziellen Leistungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die Reservistendienst leisten, verbessert, indem sich der Bezug eines kinderbezogenen Anteils des Familienzuschlags nicht mehr reduzierend auf die Leistungshöhe auswirkt. “

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:209/24
Eingang im Bundesrat:03.05.2024