Zum Inhalt springen

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)

Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen, die Beratung im Bundesrat steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:05.07.2024
Drucksache:20/11522 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12150 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Stand bereits für Ende Juni 2024 auf der Tagesordnung, wurde aber wieder abgesetzt.  
 
Der Ausschuss hat hier in der Beschlussempfehlung noch eine Verordnungsermächtigung für das Gesundheitsministerium verlängert, diese betrifft die Prüfung von Abrechnungen gemäß Corona-Testverordnung und die Rückzahlung von zu Unrecht ausgezahlten Vergütungen.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit Fluchtmigration durch finanzielle Entlastungen und die Anpassung verschiedener finanzieller Mechanismen, darunter die Umsatzsteuerverteilung und Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Zudem wird die Transparenz der Zahlungsströme im Bereich eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds verbessert. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Die Hintergrundinformationen des Gesetzentwurfs beziehen sich auf die Vereinbarung zwischen Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder zur Anpassung der flüchtlingsbezogenen Entlastungszahlungen, die Einführung von pauschalen Abschlagszahlungen und die Verteilung von Umsatzsteueranteilen. Außerdem werden Entlastungen für die Länder im Rahmen der Wärmeplanung erwähnt, die Anpassung an ein globales Mindestbesteuerungsgesetz sowie die Anpassung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und die Vereinfachung der Finanzkreisläufe des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. 
 
Kosten 
Die Kosten für den Bundeshaushalt umfassen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer in Höhe von 600 Millionen Euro im Jahr 2024 und jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2028. Einnahmen aus dem Mindeststeuergesetz werden hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die Länder werden durch die Umsatzsteuererhöhungen und Bundesergänzungszuweisungen finanziell entsprechend entlastet. Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen führen zu einer möglichen Entlastung des Bundes ab 2025 um rund 7,9 Millionen Euro jährlich. Allerdings könnte auch eine zusätzliche Belastung von jährlich rund 125 Millionen Euro entstehen, falls Hamburg und Rheinland-Pfalz als leistungsschwach anerkannt werden. Bei der Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes wird der Bundeshaushalt von zukünftigen Ausfallrisiken für die Kostenerstattung entlastet, die Risiken trägt dann der Wirtschaftsstabilisierungsfonds selbst. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. 
 
Maßnahmen 
 
1. Umsatzsteueranteile zwischen Bund und Ländern: 
- Abschlag für flüchtlingsbezogene Unterstützung von Ländern und Kommunen (insgesamt 1.750 Millionen Euro) wird vereinbart, woraus sich für 2024 eine Reduktion des Bundesanteils um 500 Millionen Euro ergibt. 
- Anpassung erfolgt auf Basis der Asylerstanträge 2024, mit 7.500 Euro pro Antragsteller in 2025. 
- Zusätzlich 500-Millionen-Euro-Transfer für Wärmeplanung in Tranchen zu je 100 Millionen Euro von 2024 bis 2028. 
 
2. Zeitliche Vorgaben für die Zahlungen des Abschlags: 
- Konkretisierung der zeitlichen Vorgabe für den flüchtlingskostenbezogenen Abschlag im Einklang mit dem Zahlungsverkehr der Umsatzsteuerverteilung. 
 
3. Einbeziehung der Mindeststeuer ins Finanzausgleichsgesetz (FAG): 
- Aufnahme der mit dem Mindeststeuergesetz beschlossenen Mindeststeuer in die Liste der im FAG berücksichtigten Steuern zur Bestimmung der Finanzkraft der Länder. 
 
4. Anpassung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen: 
- Empfängerkreis und Höhe der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen hoher Kosten politischer Führung werden ab 2025 basierend auf einer empirischen Untersuchung von 2016 bis 2020 angepasst. 
- Zuweisungen genehmigt nach der Zahl der Einwohner und des Einwohnerdurchschnitts, 80 % der geschätzten Differenz werden ausgeglichen. 
- Länder wie Hamburg und Rheinland-Pfalz könnten zukünftige Zuweisungen bei Feststellung von Leistungsschwäche im jeweiligen Ausgleichsjahr erhalten. 
 
5. Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes: 
- Verwaltungskosten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) werden transparenter und die Kosten direkt beim Sondervermögen des WSF verbucht. 
- Verminderung der bürokratischen Lasten im Rahmen der Haushaltsplanung und -führung. 
 
Die genannten Punkte zusammengefasst stellen die Kernmaßnahmen des Gesetzentwurfs dar, welche Einfluss auf die Verteilung von finanziellen Mitteln zwischen Bund-, Länder- und kommunaler Ebene nehmen und zur Stärkung der finanziellen Lage der kommunalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf die Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterstützung und im Rahmen der Dekarbonisierung beitragen. Ebenso wird eine Anpassung an die internationalen Steuerstandards vorgenommen und Effizienz im Finanzsektor angestrebt. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.05.2024
Erste Beratung:06.06.2024
Abstimmung:04.07.2024
Drucksache:20/11522 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12150 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung03.07.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Finanzausschuss03.07.2024Ergänzung
Haushaltsausschuss12.06.2024Tagesordnung
Haushaltsausschuss26.06.2024Tagesordnung
Haushaltsausschuss03.07.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Finanzausschuss, der Ausschuss für Gesundheit, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. 
 
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt. Die AfD stimmte dagegen, während sich die Gruppen Die Linke und BSW der Stimme enthielten. Es gibt keinen Hinweis auf einen Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: Ja, es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich sowohl auf den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch auf andere Gesetze beziehen. Insbesondere wurden Änderungen am Finanzausgleichgesetz (FAG) bezüglich der Umsatzsteuerverteilung und an das Stabilisierungsfondsgesetz vorgenommen. Auch eine Änderung bezüglich der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung wurde eingefügt. Es gibt keine Hinweise auf einen "Trojaner." 
 
Begründung: Die Änderungen und die Beschlussempfehlung wurden ausführlich begründet. Zu den wesentlichen Inhalten gehören die finanzielle Beteiligung des Bundes an flüchtlingsbezogenen Kosten, die Implementierung des Startchancen-Programms zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen und die finanzielle Entlastung der Länder bei der Wärmeplanung. Auch wurden die Umstellung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und die Anpassung der Wirtschaftsstabilisierungsfonds thematisiert. Die Begründungen umfassen die Umsetzung von politischen Vereinbarungen und die Anpassung an neue fiskalische und konjunkturelle Herausforderungen. 
 
Statements der Fraktionen:  
- **SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP**: Betonen die Umsetzung von politischen Vereinbarungen und die finanzielle Unterstützung der Länder trotz großer fiskalischer Herausforderungen.  
- **CDU/CSU**: Erkennt an, dass das Gesetz im Wesentlichen um die Umsetzung von Beschlüssen aus der Vergangenheit geht und basiert auf Einigungen zwischen Bund und Ländern.  
- **AfD**: Kritisiert die Regelungen, insbesondere bezüglich der Flüchtlingskosten, Wärmeplanung und Bildungsgerechtigkeit, und betont die Notwendigkeit einer Reform des Länderfinanzausgleichs.  
- **Die Linke**: Unterstützt die finanziellen Entlastungen für Länder und Kommunen, insbesondere in Bezug auf die Fluchtkosten und die Wärmeplanung, fordert jedoch eine vollständige Kostendeckung durch den Bund. 
- **BSW**: Befürwortet grundsätzlich eine finanzielle Stärkung der Länder und Kommunen, hält die geplante Entlastung jedoch für unzureichend und fordert eine Reform der Schuldenbremse und eine gerechtere Steuerpolitik.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:207/24
Eingang im Bundesrat:03.05.2024
Erster Durchgang:19.06.2024
Abstimmung:05.07.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt