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Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:15.05.2024
Drucksache:20/10943 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Förderung der Digitalisierung in der Justiz. Konkret sollen Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung erfolgen. In verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Straf- und Insolvenzrecht sollen Vereinfachungen geschaffen werden, z.B. durch Erleichterungen bei der Strafantragstellung, dem Wegfall des Schriftformerfordernisses bei bestimmten Erklärungen oder der Einführung von Hybridaktenführung. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund 
 
Der Gesetzentwurf knüpft an bereits erfolgte Reformen der Justiz in Bezug auf Digitalisierung und Praxisanforderungen an. Als Hintergrund werden mehrere Gesetze zur Modernisierung der Justiz aus der 19. Legislaturperiode genannt (Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs, u.a.). Die Notwendigkeit für weitere Rechtsanpassungen entstand aus diesen Reformen sowie aus praktischen Erfahrungen bei der Umstellung auf digitale Prozesse. 
 
Kosten 
 
Für den Bund entstehen einmalige Haushaltsausgaben in Höhe von rund 90.000 Euro für die Ausstattung des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft mit Videokonferenztechnik. Diese Ausgaben sollen im Einzelplan 07 ausgeglichen werden. Für die Länder entstehen Sachkosten aufgrund des Erfüllungsaufwands, genaue Angaben zur Höhe werden jedoch nicht gemacht. Von der Wirtschaft werden jährliche Entlastungen in Höhe von rund 16.366.000 Euro erwartet, hier entfallen ebenfalls genauere Angaben zu Einnahmen. 
 
Inkrafttreten 
 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
 
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Dies könnte auf eine schnelle Umsetzung der Gesetzesänderungen hinweisen, um die digitale Justiz zügig voranzubringen. Weitere Aspekte, wie finanzielle Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, weitere mögliche Kosten für die Verwaltung oder Einsparungen durch den Abbau von Bürokratie, werden im Entwurf detailliert aufgeführt. Besonders hervorzuheben ist, dass der Gesetzentwurf auch zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beitragen soll. 
 
Stellungnahmen: 
 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Regelungsentwurf geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Wirtschaft jährlich um rund 16,4 Millionen Euro entlastet wird. Die Verwaltung des Bundes wird hingegen mit einmaligen Kosten in Höhe von ungefähr 90.000 Euro belastet, während die Länder mit einmaligen Kosten von etwa 1 Million Euro und jährlichen Kosten von rund 102.000 Euro rechnen müssen. Das Gesetz führt im Sinne der "One in, one out"-Regel der Bundesregierung zu einer Netto-Entlastung. Neben den quantifizierbaren Entlastungen durch Wegfall von Pflichten zur Übermittlung von Dokumenten in Schriftform und durch die Ermöglichung der Teilnahme an Revisionshauptverhandlungen per Videokonferenz, gibt es auch Entlastungen für Bürger und Verwaltung, die den sogenannten weiteren Kosten zuzuordnen sind. Der NKR stellt einen Nutzen des Vorhabens fest, der unter anderem in effizienterer Verfahrensführung, verbesserten Zugangsmöglichkeiten zur Justiz und dem Aufbau leistungsfähiger Institutionen besteht. Der NKR begrüßt die Fortführung der Digitalisierung der Gerichtsverfahren und einen damit verbundenen Abbau von Bürokratie.  
 
Insbesondere:  
 
- Das Ressort hat den Nutzen des Regelungsentwurfs im Sinne einer effizienteren Bearbeitung von Verfahren, eines verbesserten Zugangs zur Justiz und eines Beitrags zur Stärkung rechtsstaatlicher Institutionen aufgelistet. 
- Die Digitaltauglichkeit wurde durch den Digitalcheck als gegeben bestätigt. Im Fokus standen die Erweiterung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten und die Abschaffung von Schriftformerfordernissen, die zur Effizienz beitragen sollen. 
- Die Regelungen zur Digitalisierung des Strafverfahrens und anderer Verfahrensordnungen sollen zusammen mit bereits existierenden Digitalisierungsgesetzen bis 2026 evaluiert werden. 
- Die Umsetzung der EU-Rechtsvorgaben durch den Regelungsentwurf wurde angesprochen, allerdings ohne Hinweis auf mögliche Übererfüllung dieser Anforderungen. 
- Es wird hervorgehoben, dass bürokratische Lasten reduziert werden, ohne dass damit Umsetzungsschwierigkeiten für Bürger oder Verwaltung entstehen. 
- Die Neuregelungen sollen auch einen Beitrag zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele leisten, insbesondere im Bereich der Förderung von friedlichen und inklusiven Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:25.10.2023
Datum Kabinettsbeschluss:06.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.04.2024
Erste Beratung:10.04.2024
Drucksache:20/10943 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss24.04.2024Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss15.05.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.05.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Modernisierung der Justiz im Fokus der Sachverständigen 
Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe, befürwortet die Förderung von elektronischem Schriftverkehr und elektronischer Aktenführung sowie die Erleichterung bei der Strafantragsstellung. Sie äußerte jedoch Bedenken gegenüber der Möglichkeit einer standardmäßigen digitalen Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung, die ihrer Meinung nach in Präsenz bleiben sollte. 
 
Wilfried Bernhardt vom Deutschen EDV-Gerichtstag sieht die Notwendigkeit einer umfassenderen Modernisierung der Prozessordnungen, um den Reformstau der Justizdigitalisierung zu lösen. Die vorübergehende Hybridaktenführung hält er im Übergangsprozess zur elektronischen Aktenführung für vertretbar. 
 
Tim Hühnert, Referatsleiter Recht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, lehnt die Erleichterungen beim Zugang zu empfangsbedürftigen Willenserklärungen, insbesondere bei Kündigungen im Arbeitsrecht, strikt ab und kritisiert dies als sozial ungerecht. 
 
Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, spricht sich für tiefgreifendere Veränderungen aus und zweifelt eine flächendeckende, zeitgerechte Umsetzung der E-Akte an. Sie plädiert für einen virtuellen Arbeitsraum, der Gerichte, Anwälte und Beteiligte verbindet. 
 
Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, sieht die im Entwurf festgelegten Punkte mehrheitlich positiv und befürwortet die Flexibilisierung von Aktenführung als sinnvolle Übergangslösung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. 
 
Jacqueline Sittig vom Deutschen Juristinnenbund unterstützt die gleichstellungsorientierten und strafprozessualen Aspekte des Entwurfs, insbesondere für niedrigschwellige und gleichberechtigte Zugänge zur Strafverfolgung, und setzt sich für eine bundeseinheitliche Möglichkeit der elektronischen Anzeigeerstattung ein. 
 
Gregor Thüsing, Rechtswissenschaftler von der Universität Bonn, thematisiert die Bedeutung des Datenschutzes im Zuge der Digitalisierung und unterstreicht dessen Potenzial als Ermöglicher statt als Hemmnis für digitale Prozesse. 
 
Jana Zapf, Richterin am Oberlandesgericht Celle und Vertreterin des Deutschen Richterbunds, sieht die Notwendigkeit einer angemessenen Ausstattung der Gerichte und äußert Bedenken, dass die Änderungen im Strafprozess keinen Mehrwert für Angeklagte bringen und die Revisionshauptverhandlung schwächen könnten. 
 
Franziska Benning von HateAid begrüßt die Abschaffung des Schriftformerfordernisses und die Möglichkeit der digitalen Strafantragsstellung, da dies Betroffenen digitaler Gewalt die Rechtsdurchsetzung erleichtert und die Anzeigebereitschaft erhöhen könnte. 
 
Volker Römermann, Beirat des Legal Tech Verbands Deutschland, stuft den Gesetzentwurf zwar als grundsätzlich richtig ein, kritisiert diesen aber als zu wenig umfassend. Er fordert mutigere Schritte für eine vollständige Digitalisierung und bemängelt die langen Umsetzungsfristen für vertrauliche Aktenbestandteile. 
 
Die erwähnten Sachverständigen wurden von folgenden Fraktionen vorgeschlagen: 
- Römermann und Sittig auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen 
- Allgayer, Seegmüller und Thüsing auf Vorschlag von CDU/CSU 
- Benning, Hühnert und Zapf auf Vorschlag der SPD 
- Kindermann und Bernhardt auf Vorschlag der FDP

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:126/24
Eingang im Bundesrat:15.03.2024
Erster Durchgang:26.04.2024