Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the shortcodes-ultimate domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /usr/www/users/klockf/btzusfas/wp-includes/functions.php on line 6114

Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the insert-headers-and-footers domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /usr/www/users/klockf/btzusfas/wp-includes/functions.php on line 6114

Notice: Die Funktion _load_textdomain_just_in_time wurde fehlerhaft aufgerufen. Das Laden der Übersetzung für die Domain neve wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /usr/www/users/klockf/btzusfas/wp-includes/functions.php on line 6114
BTZusFas: Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft
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Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:02.05.2024
Entwurf PDF:Download Referentenentwurf
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:02.05.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Generalbundesanwalt unterliegt der Aufsicht und Leitung des Bundesministers der Justiz (§ 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG) und die staatsanwaltschaftlichen Beamten in den Ländern unterliegen der Aufsicht und Leitung der Landesjustizverwaltungen (§ 147 Nummer 2 GVG). Aufgrund des damit verbundenen externen (ministeriellen) Weisungsrechts können das Bundesministerium der Justiz und die Landesjustizverwaltungen neben generellen Anordnungen auch solche im Einzelfall treffen. Das Weisungsrecht unterliegt jedoch im Rahmen des Legalitätsprinzips engen rechtlichen Grenzen; diese sind allerdings im GVG bislang nicht ausdrücklich geregelt. Es sieht für externe Einzelweisungen zudem weder eine Schriftform noch eine Begründungspflicht vor. Auch aus diesen Gründen wird daher teilweise befürchtet, dass durch das nicht näher normierte Weisungsrecht ein „böser Anschein“ politischer Einflussnahme entstehen könne.  
 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 27. Mai 2019, OG / PI, verbundene Rechtssachen C-508/18 und C-82/19 PPU, ECLI:EU:C:2019:456, Rn. 81 f. im Zusammenhang mit der Rolle der deutschen Staatsanwaltschaft als ausstellende Justizbehörde eines Europäischen Haftbefehls festgestellt, dass diese die Gewähr für unabhängiges Handeln unter anderem deshalb nicht biete, weil im GVG nicht näher geregelt sei, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form das Weisungsrecht ausgeübt werden könne.  
 
Mit dem Gesetzentwurf soll den Kritikpunkten begegnet und das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft ausdrücklich geregelt werden.“

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