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Modernisierung des Postrechts

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:20.03.2024
Drucksache:20/10283 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Postrecht zu modernisieren, um auf aktuelle Herausforderungen wie den Wandel der Bedeutung des Briefs, die steigenden Paketmengen, die Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Umwelt und die fortschreitende Digitalisierung zu reagieren. Es sollen angemessene und ausreichende Postdienstleistungen flächendeckend gewährleistet, der faire Wettbewerb gestärkt sowie sozial-ökologische Standards gesetzt werden. Federführend für den Entwurf ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Das aktuell geltende Postgesetz von 1997 hat den Briefmarkt liberalisiert und flächendeckende Postdienstleistungen sichergestellt. Mehr als 25 Jahre nach dessen Inkrafttreten erfordern tiefgreifende Veränderungen im Postsektor eine grundlegende Überarbeitung und Ergänzung postrechtlicher Vorgaben. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen folgende Kosten: 
- Laufende personenbezogene Haushaltsausgaben: 5.390.211€ 
- Jährliche Sachkosten: 2.610.000€ 
- Einmalige Personalkosten: 544.000€ 
- Einmalige Sachkosten: 1.045.000€ 
Für die Länder (inkl. Kommunen) ergeben sich minimale Mehrbelastungen. Einnahmen werden nicht explizit erwähnt. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben 
 
Sonstiges 
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verteuerung insbesondere von Briefdienstleistungen aufgrund sinkender Sendungsmengen zu erwarten ist, auch wenn versucht wird, durch Anpassungen der Universaldienstvorgaben entgegenzuwirken. Evaluiert werden sollen die Universaldienstregelungen regelmäßig, um den jeweils zeitgemäßen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer zu entsprechen und um Kosten und Nutzen im Verhältnis zu halten. Ob der Entwurf besonders eilbedürftig ist, wird nicht erwähnt. 
 
Maßnahmen: Wesentliche Maßnahmen des Entwurfs 
 
Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die auf eine Modernisierung des Postwesens in Deutschland abzielen. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören: 
 
- Die Schaffung eines einheitlichen Marktzugangsverfahrens und die Einführung eines digitalen Anbieterverzeichnisses für Postdienstleistungsunternehmen. 
- Die Gewährleistung der flächendeckend angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Postdienstleistungen durch Anpassung der gesetzlichen Vorgaben (z.B. an den technischen und gesellschaftlichen Stand). 
- Die Förderung des Wettbewerbs sowohl im Brief- als auch im Paketmarkt durch die Überwachung der Marktbedingungen und die Beobachtung der Entwicklungen. 
- Die Einrichtung eines digitalen Atlas zur Postversorgung, um Nutzerinnen und Nutzer über das Angebot und die Verfügbarkeit von Postdienstleistungen zu informieren. 
- Die Setzung von Anreizen für eine nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen durch Vorgaben und Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen im Postsektor. 
- Die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postmarkt durch spezifische sektorspezifische Vorgaben. 
- Die Anpassung der Laufzeitvorgaben für Briefsendungen, sodass 95 Prozent der Sendungen spätestens am dritten und 99 Prozent am vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden. 
- Die Integration von auf andere Gesetze verweisenden Regelungen direkt in das Postgesetz, um die Rahmenbedingungen umfassender im Gesetz abzubilden und zu regeln. 
- Die Einführung von Entgeltgenehmigungsverfahren für bestimmte Postdienstleistungen, die den Maßstäben des Gesetzes entsprechen müssen. 
 
Stellungnahmen: Wer hat Stellung genommen und was sind die wesentlichen Punkte? 
 
Einige der wesentlichen Punkte der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung beinhalten: 
 
1. Der Bundesrat befürwortet die Notwendigkeit einer Modernisierung des Postgesetzes, hebt jedoch das Erfordernis hervor, regional differenzierte Ansprüche an die Postversorgung im Gesetz zu vermeiden, um keine Ungleichbehandlung zwischen ländlichen und städtischen Gebieten entstehen zu lassen. 
 
2. Der Bundesrat appelliert, Regelungen bezüglich des Einsatzes von Fremdpersonal im Zustellbereich (letzte Meile) kritisch zu prüfen und ggf. einzuschränken, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. 
 
3. Der Bundesrat regt an, das Regulierungsziel der Berücksichtigung sozialer Belange im Postgesetz zu verankern, um über die Arbeitsbedingungen hinaus einen umfassenden sozialen Schutz sicherzustellen. 
 
4. Es wird eine Prüfung der geplanten Anforderungen an das Marktzugangsverfahren empfohlen, um die Effizienz zu steigern und mögliche bürokratische Hürden zu reduzieren. 
 
Die Bundesregierung hat auf die einzelnen Punkte des Bundesrates mit der Prüfung, aber auch Ablehnung von Änderungsvorschlägen reagiert und ihre Begründungen dargelegt. Sie betont die Bedeutung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen und die Notwendigkeit der Transparenz im Postsektor.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:28.11.2023
Datum Kabinettsbeschluss:20.12.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Postgesetz in der 20. Legislaturperiode zu novellieren und dabei sozial-ökologische Standards weiterzuentwickeln sowie den fairen Wettbewerb zu stärken. Die federführende Zuständigkeit für das Postgesetz innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). [...]  
 
Die Aspekte Nachhaltigkeit, Digitalisierung, fairer Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen sind dem BMWK bei der Novelle des Postgesetzes besonders wichtig.  
 
Die postalische Grundversorgung – der sog. Universaldienst – soll sich stärker an den Bedürfnissen einer zunehmend digitalen Gesellschaft orientieren. Angesichts digitaler Nachrichtenformate, die eine Kommunikation in Echtzeit ermöglichen, hat die Geschwindigkeit des Briefes an Bedeutung verloren. Daraus ergeben sich Möglichkeiten für mehr Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit im Universaldienst. Durch klare gesetzliche Laufzeitvorgaben sollen Nutzerinnen und Nutzer wissen, wann ihr Brief ankommt. Damit diese und andere gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, soll die zuständige Bundesnetzagentur in Zukunft genauer kontrollieren können. Stellt sie eine – auch temporäre oder lokale – Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben fest, soll sie über wirksame Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse verfügen.  
 
Ein fairer Wettbewerb auf den Postmärkten soll durch eine neu ausgerichtete Marktregulierung sichergestellt werden. Es sind konkrete Maßnahmen zur Wettbewerbsförderung geplant. Beispielsweise soll mehr Wettbewerb im Bereich kleinformatiger E-Commerce-Sendungen ermöglicht werden, wie von der Monopolkommission wiederholt geforderter. Ein weiteres Beispiel ist die Verankerung bereits im Telekommunikationsrecht anerkannter Vorgaben, die missbrauchs- und widerspruchsfreie Entgelte marktbeherrschender Anbieter sicherstellen. Der Rechtsrahmen soll zudem verstärkt Anreize für Investitionen in eine nachhaltige Postlogistik setzen.  
 
Schließlich sollen Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen – insbesondere im Paketbereich – erreicht werden. Intransparente Sub-Subunternehmerverhältnisse und wiederholt festgestellte Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben geben Anlass, das gesetzliche Instrumentarium auszuweiten. Wer versucht, sich auf dem Rücken der Beschäftigten Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, soll zukünftig mit erheblichen Sanktionen bis hin zum Marktausschluss rechnen müssen.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.02.2024
Erste Beratung:21.02.2024
Drucksache:20/10283 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Wirtschaftsausschuss13.03.2024Anhörungsbeschluss
Wirtschaftsausschuss20.03.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 20.03.2024 im Ausschuss für Wirtschaft statt.

Anhörung zur Änderung des Postgesetzes 
In der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts äußerten sich neun Sachverständige zu verschiedenen Aspekten des Gesetzentwurfs. Hier die wichtigsten Aussagen der Sachverständigen: 
 
Sören Keidel sprach für den Gesamtbetriebsrat der Deutschen Post AG und wies auf die Bedenken der Beschäftigten in Bezug auf die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze hin. Er betonte, dass insbesondere bei vielen Subunternehmern die tarifierten Leistungen nicht so angesehen seien wie bei der Deutschen Post selbst und forderte Einschränkungen oder Verbote beim Einsatz von Subunternehmern. Keidel wurde auf Vorschlag der Gruppe Die Linke eingeladen. 
 
Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, äußerte Bedenken hinsichtlich der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten durch schwere Pakete. Sie forderte eine Regelung für die Gewichtsobergrenze von Paketen und kritisierte, dass unklar bleibt, was genau unter "technischen Hilfsmitteln" für die Zusteller zu verstehen sei. Kocsis war eine von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige. 
 
Frank Norkus, Vorsitzender des Betriebsrats der Deutschen Post DHL, hielt 20 Kilo pro Paket für das Maximum, das eine Person alleine tragen sollte. Er wies auch auf strukturelle Kriminalität im Subunternehmertum hin und forderte verstärkte Bemühungen, diese einzudämmen. Norkus wurde auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen zur Anhörung eingeladen. 
 
Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik, berichtete von einer hohen Zufriedenheit unter den Beschäftigten in der Branche und betonte, dass Unternehmen, die ihre Angestellten nicht ordentlich behandeln, identifiziert und aus dem Verkehr gezogen werden sollten. Er war von der FDP-Fraktion vorgeschlagen. 
 
Wolfgang Bodenbach von der Deutsche Post AG hob den Beitrag der Post zum Klimaschutz hervor. Der Gesetzentwurf würde laut ihm die Grundlage für eine klimafreundliche Zustellung schaffen und erklärte das Ziel der Post, den Universaldienst bis 2035 klimaneutral zu erbringen. Bodenbach sprach auf Vorschlag der SPD-Fraktion. 
 
Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission, sprach sich gegen ein Subunternehmerverbot aus und befürwortete stattdessen die Identifizierung und Eliminierung der "schwarzen Schafe". Kühling wurde von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen. 
 
Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Competition Economics plädierte für verstärkte Eingriffsmöglichkeiten im schwach wettbewerbsintensiven Briefbereich. Haucap wurde ebenfalls von der CDU/CSU-Fraktion zur Anhörung vorgeschlagen. 
 
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, begrüßte die im Gesetzentwurf vorgesehenen Instrumente und unterstrich, dass der Wettbewerb auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen nicht vernachlässigt werden dürfe. Er wurde auf Einladung aller Fraktionen gehört. 
 
Ralph Sonnenschein, Referatsleiter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, betonte die Bedeutung einer zeitnahen Zustellung des behördlichen Schriftverkehrs für die Kommunen und wünschte sich, dass die Postlaufzeiten zumindest auf regionaler Ebene erhalten bleiben.  
 
Die Mehrzahl der Sachverständigen hatte keine grundsätzlichen Einwände gegen den Gesetzentwurf. Es gab unterschiedliche Meinungen speziell zu den Themen Wettbewerb und Arbeitsbedingungen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:677/23
Eingang im Bundesrat:21.12.2023
Erster Durchgang:02.02.2024