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Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
Initiator:BMUV
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:27.11.2024
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:20/13953 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des deutschen Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542, um einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Produktion und Entsorgung von Batterien zu schaffen. Wesentliche Regelungsbereiche betreffen Stoffbeschränkungen, Design, Kennzeichnung, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Der Entwurf sieht die Aufhebung des bisherigen Batteriegesetzes und dessen Ersatz durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) vor. Federführend ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zuständig. 
 
Hintergrund:  
Der Entwurf reagiert auf die am 17. August 2023 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2023/1542, die unter anderem die Richtlinie 2006/66/EG aufhebt und Änderungen für Batterien und Altbatterien einführt. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, nachhaltigere Konsum- und Produktionsmuster zu fördern, was im Kontext der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung steht. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Haushaltsausgaben von etwa 267.000 Euro durch die Überwachung der Sorgfaltspflichten. Weitere Erfüllungsaufwände der Verwaltung belaufen sich auf ca. 550.000 Euro jährlich. Den Ländern und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für die Wirtschaft wird eine Entlastung von ca. 12,7 Mio. Euro erwartet, obwohl auch Bürokratiekosten und Kosten für Informationspflichten entstehen. 
 
Inkrafttreten:  
Keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten sind im Text enthalten. Daher kann angenommen werden, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll, wobei die Verordnung selbst ab dem 18. Februar 2024 gilt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf sieht keine Alternativen vor, da die Anpassung an die EU-Vorgaben zwingend erforderlich ist. Er enthält keine befristeten Regelungen, ist aber in Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ausgearbeitet. Eine Überprüfung durch die EU-Kommission ist bis zum 30. Juni 2031 vorgesehen. Der Entwurf wird als nicht besonders eilbedürftig erwähnt, da er Teil eines regulären Anpassungsprozesses an EU-Recht ist. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung eines neuen Stammgesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien. 
- Ablösung des bisherigen Batteriegesetzes durch das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). 
- Etablierung von Verkehrsverboten für nicht registrierte Batterien; nur registrierte Hersteller dürfen Batterien auf dem Markt bereitstellen. 
- Verpflichtung der Händler, die Rückgabe von Altbatterien zu ermöglichen. Händler dürfen Batterien nur verkaufen, wenn sie vom registrierten Hersteller stammen. 
- Verpflichtung der Organisationen für Herstellerverantwortung zur Einrichtung von Abfallsammelsystemen und Wahrnehmung der Herstellerverantwortung. 
- Einführung einer Pflicht zur Beteiligung an oder zur Einrichtung einer Organisation für Herstellerverantwortung für alle Hersteller. 
- Einführung einer insolvenzsicheren Sicherheitsleistungspflicht für Organisationen für Herstellerverantwortung. 
- Einführung von besonderen Kontrollen und Berichterstattungspflichten zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Organisationen. 
- Einführung von Pflichten der Händler zur kostenfreien Rücknahme von Altbatterien in Rücknahmezielgrößen. 
- Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur unentgeltlichen Annahme von Altbatterien. 
- Einrichtung eines Systems zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen durch eine benannte Behörde zur Durchführung von Konformitätsbewertungen. 
- Maßnahmen bei Nichtkonformität von Batterien durch Marktüberwachungsbehörden; Meldung an EU-Kommission und Mitgliedstaaten. 
- Einrichtung von Informations-, Mitteilungs- und Berichtspflichten für alle beteiligten Akteure. 
- Erlass von Bußgeldregelungen und Einrichtung von Übergangsvorschriften für die Umstellung auf das neue Rechtssystem. 
 
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den rechtlichen Rahmen um Batterien in Deutschland an die Vorgaben der EU-Verordnung anzupassen und eine nachhaltige Handhabung von Batterien und Altbatterien sicherzustellen. Sie umfassen die Regelung ihrer Herstellung, Vermarktung und Rücknahme sowie die Einrichtung von Überwachungssystemen und die Durchsetzung des erweiterten Produzentenverantwortung. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:08.05.2024
Datum Kabinettsbeschluss:06.11.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Gesetzentwurf dient der erforderlichen Anpassung des nationalen Rechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien (ABl. L 191 vom 28.7.2023, S. 1).  
 
Ziel der Verordnung (EU) 2023/1542 ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien betrachtet. Bislang regelte die Richtlinie 2006/66/EG (sogenannte Batterie-Richtlinie) das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Batterien. Mit der neuen Verordnung wurde nunmehr der Regelungsrahmen wesentlich erweitert. Es werden Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Beschränkungen gefährlicher Stoffe, Anforderungen an das Produktdesign wie die Austauschbarkeit von Batterien, der CO2-Fußabdruck, Rezyklateinsatzquoten und der Batteriepass sowie Regelungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien getroffen. Die Verordnung ist seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung gesonderte Inkrafttretens- oder Übergangsregelungen.  
 
Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert den notwendigen Anpassungsbedarf im nationalen Recht. Er legt für bestimmte Bereiche die national zuständigen Behörden und deren Befugnisse fest. Zudem werden im Bereich der Abfallbewirtschaftung die national etablierten Strukturen für Gerätealtbatterien fortgeführt und diese auf andere Batteriekategorien ausgeweitet. Auch andere effektive Mechanismen wie zum Beispiel ein Pfand auf Starterbatterien sollen beibehalten werden. Insofern wird von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber in der Verordnung Gebrauch gemacht. Daneben werden verfahrenstechnische Abläufe festgelegt, die aufgrund der neuen europarechtlichen Verpflichtungen für die Hersteller von Batterien notwendig sind.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 31 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der ADAC begrüßt diese Bestrebungen, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien betrachtet und damit die etablierten und effizienten Strukturen im Bereich der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien beibehält, konstruktiv weiterentwickelt und den Verbraucherschutz berücksichtigt.

Lobbyregister-Nr.: R002184 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52211

Amazon Deutschland Services GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Amazon setzt sich für eine 1-1 Umsetzung der EU-Verordnung ein.

Lobbyregister-Nr.: R002160 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52720

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDE begrüßt die Anpassungen im nationalen Batterierecht und die Ausgestaltung der europäischen Vorgaben. Im Sinne der Öffnungsklauseln der europäischen Verordnung vermisst der BDE eine ambitioniertere Steigerung der Sammelmengen für Gerätebatterien und die Verminderung der Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Batterien. Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland ist es entscheidend den Blick über das Batterierecycling hinaus auf alle Stoffströme im Wertstoffkreislauf zu richten. Die durch Batteriebrände verursachten Schäden bedrohen die Entsorgungssicherheit. Da die Menge an Lithium-Ionen-Altbatterien in Zukunft deutlich zunehmen wird, braucht es jetzt Maßnahmen, die das Problem an der Wurzel anpacken und deutlich über die geplanten Regelungen des Batt-EU-AnpG hinausgehen.

Lobbyregister-Nr.: R000729 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51535

BGA - Berlin Global Advisors GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Stiftung GRS Batterien möchte ihre Position im Rahmen der Umsetzung der Batterieverordnung in nationales Recht einbringen.

Lobbyregister-Nr.: R002181 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46704

Bitkom e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 geändert wird. Zu folgenden Punkten des Referentenentwurfs haben wir Änderungsvorschläge: § 5 Registrierung der Hersteller § 10 Ökologische Gestaltung der Beiträge § 44 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen § 55 Bußgeldvorschriften hinsichtlich der Konformität von Batterien

Lobbyregister-Nr.: R000672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51507

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es soll die überschießenden Umsetzung durch Abweichung des vorliegenden Entwurfs der Bundesregierung von der finalen Version der EU Batterieverordnung beseitigt werden. Dazu sind Unnötige Weiterungen zu streichen. Es wird ebenso gefordert, die Pflicht zur Registrierung von Marken zu streichen. Wir fordern den Grundsatz der 1:1 Übernahme von EU- Verordnungen nicht zu verletzen und schlagen eine Änderung des §5 Abs. 1 BattDG-E vor.

Lobbyregister-Nr.: R000747 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43636

bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung der ordnungsgemäßen Erfassung von Batterien und Akkumulatoren. Produktdesign an die Austauschbarkeit von Batterien knüpfen. Ausbau der verbraucherbezogenen Informationspflichten, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren, die von falsch entsorgten Batterien und Akkus ausgehen können. Schaffung einer Pfandpflicht für bestimmte Produkte (z.B. Einweg E-Zigaretten, E-Bike-Akkus etc.). Märkte für Sekundärrohstoffe schaffen (Rezyklateinsatzquote).

Lobbyregister-Nr.: R001334 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52717

Christ&Company Consulting GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.

Lobbyregister-Nr.: R001101 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50522

Deutsche Umwelthilfe e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung des nachhaltigen Umgangs mit Batterien in Geräten und Fahrzeugen.

Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51046

eBay GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Batt-EU-AnpG überführt die unmittelbar geltende EU-Batterieverordnung in deutsches Recht. eBay setzt sich dafür ein, dass Deutschland keine der Verordnung widersprechenden Regelungen einführt, damit die Harmonisierung auf EU-Ebene nicht gefährdet wird.

Lobbyregister-Nr.: R002009 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49964

eBay GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
eBay setzt sich dafür ein, dass es zu praxistauglichen Lösungen im Bereich des BatterieG kommt: Händler*innen - auch aus dem Ausland - müssen in der Lage sein, online und leicht verständlich ihren Verpflichtungen nachzukommen. Plattformen sollten ihnen dabei weitgehend helfen können. Auch für die Verpflichtungen der Plattformen sollte nach praxistauglichen Lösungen gesucht werden.

Lobbyregister-Nr.: R002009 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49964

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer fordert den Aufbau einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Batteriewertschöpfungskette durch langfristige Forschung, innovative Produktionsinfrastrukturen, Förderung neuer Technologien und umfassende Recyclingstrategien an.

Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588

GRS Service GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des Referentenentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 und ggf. Erwirken von Änderungen einzelner Passagen

Lobbyregister-Nr.: R006051 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49953

GRS Service GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz insbesondere Schaffung einer Gemeinsamen Stelle der Organisationen für Herstellerverantwortung

Lobbyregister-Nr.: R006051 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49953

Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mindestabholmenge für LV-Batterien streichen, um das Brandrisiko zu senken, keine Ausweitung der Rücknahmepflicht auf LV-Altbatterien, keine Ausweitung der Informationspflichten für die Lebensmitteleinzelhändler, Markenregistrierung an EU-Verordnungstext anpassen

Lobbyregister-Nr.: R000479 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51463

Kaufland Stiftung & Co. KG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.

Lobbyregister-Nr.: R001733 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52485

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.

Lobbyregister-Nr.: R001738 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52484

Lidl Stiftung & Co. KG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien

Lobbyregister-Nr.: R001726 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52482

Lutz Meyer & Company | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anpassung des nationalen Batterierechts an die EU-Verordnung

Lobbyregister-Nr.: R006461 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 35461

NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Pfand auf (mindestens) lithiumhaltige Batterien sollte eingeführt werden, im Rahmen des Batteriedurchführungsgesetz (Anpassung des Batterierechts an Batterieverordnung, Referentenentwurf) und Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Referentenentwurf)

Lobbyregister-Nr.: R001667 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52423

PreZero Stiftung & Co. KG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.

Lobbyregister-Nr.: R001737 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52488

Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.

Lobbyregister-Nr.: R001551 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51744

Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des Referentenentwurfs zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 und ggf. Erwirken von Änderungen einzelner Passagen.

Lobbyregister-Nr.: R002979 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43042

TESVOLT AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die EU-Batterieverordnung sieht eine Notifkationsstelle in allen 27 EU-Ländern vor. Im Teil 4 des neuen Batteriegesetzes soll die Notifikationsstelle den Bundesländern übertragen werden.

Lobbyregister-Nr.: R006153 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48154

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der vzbv begrüßt die Integration ökologischer Kriterien in die Betragsbemessung, fordert die Sammelquote für alle Batteriearten bis zum Jahr 2032 stark zu erhöhen. Die Anforderungen an die Informationen für Verbraucher:innen müssen erhöht werden. Zudem sollten Information über die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung von Batterien an die Verbraucher:innen gespiegelt werden. Der Batteriepass muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001211 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51850

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beschränkung der Annahmepflicht von kommunalen Wertstoffhöfen auf Batterien aus privaten Haushalten, Reduzierung der Mindestsammelmenge

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852

von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuellen Referentenentwurf zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die Anforderungen der EU-Verordnung 2023/1542 strebt die Auftraggeberin an, eigene fachliche Impulse bei der Novellierung des BattG zu setzen. Ziel ist es, eine reibungslose, praxisorientierte und branchengerechte Umsetzung der neuen Regelungen zu gewährleisten.

Lobbyregister-Nr.: R002027 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52937

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Batterierückgabe von Fahrzeugbatterien über den Automobilhandel

Lobbyregister-Nr.: R001246 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49276

ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anpassungsbedarf sehen wir bei Gestaltung der Beiträge der Hersteller an die Organisationen für Herstellerverantwortung. Die in §10 ausgeführten Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beiträge unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von denen der EU- Batterieverordnung. Laut EU-Batterieverordnung §57 Absatz 2 Buchstabe a stellen Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die Beiträge gegebenenfalls berücksichtigen, ob es sich um wiederaufladbare Batterien handelt, wie hoch der Rezyklatgehalt bei der Erzeugung der Batterien ist, ob die Batterien zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden und welchen CO2-Fußabdruck sie aufweisen.

Lobbyregister-Nr.: R003369 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49620

ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das BattG sieht keine Mitwirkungsmöglichkeiten der vom BattG betroffenen Herstellerindustrie in den Gremien der Gemeinsamen Stelle der Hersteller nach dem ElektroG vor. Aufgrund sehr breiten Regelungs- und Vollzugsfelder (Produktrücknahme, -zirkularität und - konformität) sowie aufgrund der Beteiligung sehr unterschiedlicher Wirtschaftsbranchen (u. a. Elektro, Fahrrad, Automobil, Chemie, Handel) empfehlen wir dringend den Aufbau einer eigenen „Gemeinsamen Herstellerstelle“ mit besonderer batteriespezifischen Fach- und Marktkompetenz.

Lobbyregister-Nr.: R003369 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49620

ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) wird vom ZVEI in vielen Punkten unterstützt. Er schafft Klarheit bei der Rücknahme und dem Management von Altbatterien und beseitigt somit Unklarheiten aus dem früheren BattG. Der ZVEI verfolgt einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Produktion bis zur Entsorgung.

Lobbyregister-Nr.: R002101 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51174

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.11.2024
Drucksache:20/13953 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:558/24
Eingang im Bundesrat:08.11.2024
Erster Durchgang:22.11.2024
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

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BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltAblehnungDownload