Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)
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| Offizieller Titel: | Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) |
| Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 17.10.2024 |
| Drucksache: | 20/13249 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer zentralen Digitalagentur für Gesundheit, um die laufende digitale Transformation im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten. Dies soll durch die Stärkung der bestehenden Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) durch klare Zuständigkeiten und Entscheidungsstrukturen erreicht werden. Die Steuerung der Telematikinfrastruktur und die Verbesserung der Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit von IT-Systemen im Gesundheitswesen stehen im Fokus. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Hintergrund:
Die gematik GmbH ist bereits ein Schlüsselakteur der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Bedarf zur Stärkung dieser Organisation und zur Verbesserung der Steuerung und Umsetzung von digitalen Gesundheitsinitiativen hat zur Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs geführt.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es sind jedoch Einsparungen auf Seiten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu erwarten, deren Höhe aktuell nicht bezifferbar ist. Rund 5 Millionen Euro werden jährlich eingespart, da keine neuen elektronischen Gesundheitskarten bei Umzug notwendig werden. Weitere jährliche Einsparungen von ca. vier Millionen EURO ergeben sich durch den Wegfall der Pauschalen für elektronische Arztbriefe und Telefaxkosten. Die Digitalagentur verursacht aber jährliche Zusatzkosten von 284.640 Euro durch die Schaffung neuer Stellen. Auf die Wirtschaft kommen jährliche Bürokratiekosten von ca. 50.000 Euro zu.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf selbst gibt keine Hinweise auf besondere Eilbedürftigkeit, befasst sich jedoch intensiv mit der Dringlichkeit, die digitale Transformation im Gesundheitswesen voranzutreiben.
Maßnahmen:
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen:
- Die Einbindung der Digitalagentur Gesundheit in den Bundesmantelverträgen.
- Bestimmungen zur nationalen eHealth-Kontaktstelle zur Gewährleistung des Datenaustauschs in der EU.
- Anpassungen bezüglich der Ausgabe elektronischer Gesundheitskarten mit reduzierten Versichertendaten ab April 2026.
- Wegfall des Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bei Umzug der Versicherten.
- Integration der Matrix-ID (MXID) für Nutzer des TI-Messengers in die Versichertenstammdaten.
- Bereitstellung einer zentralen Schnittstelle zur automatisierten Bereitstellung von Abrechnungsdaten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
- Klarstellung zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit bei E-Rezepten durch die Digitalagentur Gesundheit.
- Erweiterte Aufgaben der Digitalagentur, einschließlich Steuerung und Bereitstellung der Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen.
- Verpflichtung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Erstellung einheitlicher Verträge mit PVS-Herstellern zur Unterstützung bei Systemwechseln.
- Einführung von Bußgeldtatbeständen zur Sicherstellung der Sicherheit der Telematikinfrastruktur.
- Nutzung interoperabler Formate für die Bereitstellung personenbezogener Gesundheitsdaten.
Stellungnahmen:
Der Nationale Normenkontrollrat hat Stellung genommen. Er bewertet den Regelungsentwurf positiv und lobt die Bemühungen zur Vorantreibung der Digitalisierung im Gesundheitssektor sowie den Abbau des laufenden Erfüllungsaufwands. Der Nationale Normenkontrollrat stellt einen jährlichen Entlastungseffekt von etwa 4,2 Millionen Euro für die Wirtschaft heraus, vor allem durch den Wegfall der Anpassungskosten für EBM-Daten. Auch wenn die direkte Stellungnahme der Bundesregierung im Text nicht vorliegt, betont der Normenkontrollrat die umfassende und methodengerechte Darstellung der Regelungsfolgen und hat keine Einwände gegen den Regelungsvorschlag.
Der Normenkontrollrat schätzt die Kosteneinschätzung der Bundesregierung als nachvollziehbar und methodengerecht ein. Die Regierung hat keinen über die digitale Transformation hinausgehenden Nutzen dargestellt, was vom Normenkontrollrat nicht beanstandet wird. Er spricht sich jedoch für eine Evaluierung der Neuregelung aus, um den Erfolg der Digitalisierungsmaßnahmen zu messen.
| Datum erster Entwurf: | 15.05.2024 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 17.07.2024 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Eine erfolgreiche digitale Transformation im Gesundheitswesen bedarf klarer und stringenter Zuständigkeiten. Es fehlt bislang an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung
des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung. Stringente Entscheidungsstrukturen und eine beschleunigte digitale Transformation sind jedoch essenziell für eine erfolgreiche, nutzen- und nutzerorientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die bestehende Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) ist Schlüsselakteur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie verantwortet die hierfür notwendige digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens, die Telematikinfrastruktur, und treibt die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen insbesondere über die Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards voran. Hierzu gehören die Konzeption, Spezifikation sowie Tests und Zulassung neuer digitaler Anwendungen. Von der Gesellschaft für Telematik hängt somit entscheidend ab, wie gut und wie effizient die geplanten Digitalisierungsprozesse auf den Weg gebracht werden können.
Ziel des Entwurfs ist es daher vor allem, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für Telematik insgesamt zu stärken. Dies betrifft zum einen die Schaffung und Etablierung eines effektiven Steuerungsmodells für die Telematikinfrastruktur und zum anderen die Festlegung von klaren prozessbezogenen Verantwortlichkeiten. Hierdurch soll eine effiziente und beschleunigte Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen gewährleistet werden. Zur Wahrung von Stabilität und Funktionalität der Telematikinfrastruktur soll die Gesellschaft für Telematik zudem zukünftig eine Ende-zu-Ende Betrachtung vornehmen und in definierten Fällen steuernd eingreifen können. Dies ermöglicht ihr, Nutzungshürden frühzeitig zu erkennen und diese bereits ab dem Zeitpunkt der Konzeption von digitalen Anwendungen zu minimieren.
Um Kernziele der Digitalisierung im Gesundheitswesen – bessere Versorgung, mehr Patientensicherheit, Entlastung der Leistungserbringenden von bürokratischen Aufwänden – zu
erreichen, ist es essenziell, dass die praktische Umsetzung der Digitalisierung bei den Leistungserbringenden die Nutzenpotenziale der Digitalisierung tatsächlich erschließt. Derzeit
führen Defizite in der Interoperabilität, Performanz, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit der informationstechnischen Systeme der Leistungserbringenden dazu, dass diese Nutzenpotentiale nur unzureichend erschlossen werden. Daher gilt es, auch bei der Governance der Interoperabilität im Gesundheitswesen nachzusteuern. “
Im Lobbyregister des Bundestags sind 33 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf wird in großen Teilen kritisch gesehen. Hervorzuheben ist, dass die Digitalisierungsstrategie keine klare Linie verfolgt und die Idee, Aufgabenportfolios über Verordnungsermächtigungen flexibel anzupassen, im Sinne davon, dass Leistungsspektren parlamentarisch legitimiert sein müssen, nicht umgesetzt werden kann.
Lobbyregister-Nr.: R002644 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41269
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
as Gesetz sieht umfangreiche Veränderungen des Versorgungsgeschehens insbesondere im SGB V vor.
Lobbyregister-Nr.: R001854 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 34844
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die gematik GmbH ist verantwortlich für die Telematikinfrastruktur. Die Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit ist eine Weiterentwicklung der gematik und zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit zu stärken. Bitkom fordert u. a. die Erhaltung des Marktmodells, denn Wettbewerb ist essenziell, um Innovationen voranzutreiben und digitale Produkte im Gesundheitswesen stetig zu verbessern.
Lobbyregister-Nr.: R000672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51507
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ermöglichung von Stellungnahme- und Beteiligungsrechten der Pflege bei Roadmap Digitalisierung; Interoperable Bereitstellung von Patientendaten an Leistungserbringer muss auch für DiPa-Hersteller gelten; Rechtsverordnung statt Selbststeuerung der Digitalagentur bei Fristen für Datenbereitstellung in der elektronische Patientenakte (ePA).
Lobbyregister-Nr.: R002716 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48664
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesärztekammer begrüßt Teile des Regelungsvorhabens, da diese langjährigen Forderungen deutscher Ärztetag folgen.
Deutlich kritisiert wird die Beibehaltung der bestehenden Governance der gematik, in der das BMG 51% der Mehrheitsanteile der Gesellschafterversammmlung hält und somit gegen die weiteren Gesellschafter - Kostenträger und Leistungserbringer - Beschlüsse im Alleingang treffen bzw. verhindern kann.
Lobbyregister-Nr.: R002002 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51833
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BPtK wirbt dafür, dass die BPtK als Gesellschafterin der gematik gesetzlich vorgesehen wird.
Lobbyregister-Nr.: R001250 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52233
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der neu in den Kabinettsentwurf zum GDAG aufgenommene § 370c SGB V-E stellt durch die dort normierten Anforderungen an aktuelle (und künftige) Anbieter von Online-Terminbuchungsplattformen ein großes Markteintrittshindernis für Start- und Scaleups im Gesundheitssektor dar.
Lobbyregister-Nr.: R002111 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48404
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei dem § 386a Interoperabilitätspflicht, in dem die Hersteller dazu verpflichtet sind, den LEI personenbezogenen Gesundheitsdaten ihrer Patienten unverzüglich und kostenfrei im interoperablen Format bereitzustellen. Einerseits hätten die Hersteller rein rechtlich keinen Zugriff auf personenbezogene Daten. Auch wenn ein Systemwechsel stattfände, könne im Nachgang nicht festgestellt werden, welche Daten nachzuliefern sind.
Ebenso sei ein kostenfreies Bereitstellen der Daten als kritisch zu bewerten, wenn der LEI häufig eine Datenauslieferung verlangt.
Lobbyregister-Nr.: R000457 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43135
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gefordert wird die Definition eindeutiger Aufgaben und eines klaren Rollenverständnisses der zukünftigen Digitalen Gesundheitsagentur; konsensbasierte Definition von Spezifikationen sowie eine moderierende Vermittlungsrolle sollte zu den generischen Aufgaben einer zukünftigen Digitalen Gesundheitsagentur gehören – die tatsächliche Lösungsentwicklung sollte aufgrund der Praxis- und Prozessexpertise bei der Industrie verbleiben; Etablierung geeigneter Zulassungs- und Prozessverfahren sowie effiziente und unbürokratische Implementierungen digitaler Lösungen in der Versorgung sind zu ermöglichen sowie eine verbindliche Integration der Industrieexpertise in Gestaltungs- und Entscheidungsgremien.
Lobbyregister-Nr.: R000457 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43135
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erhalt der ärztlichen Schweigepflicht und Datensicherheit bei der Schaffung und Betreibung von digitalen Vernetzungsstrukturen innerhalb der niedergelassenen Arztpraxen, keine zentrale Speicherung von hochsensiblen Patientendaten
Lobbyregister-Nr.: R004621 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37162
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BZÄK setzt sich für Digitalisierungsmaßnahmen mit einem Mehrwert für Zahnärztinnen/Zahnärzte und Patienten/Patientinnen ein. Sie spricht sich für eine stärkere Beteiligung der Selbstverwaltung an den Entscheidungsprozessen der gematik /Digitalagentur für Gesundheit aus und für eine Abkehr von den Prinzipien eines starren Fristenmanagements mit Sanktionsmechanismen. Die im RefE enthaltenen Regelungen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in der Telematikinfrastruktur (TI) werden begrüßt, weitere einzelne Regelungsinhalte werden als überarbeitungsbedürftig angesehen.
Lobbyregister-Nr.: R001361 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49717
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG) wird das Mandat der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) als Schlüsselakteur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch den Ausbau zu einer Digitalagentur Gesundheit gestärkt. Im Folgenden nimmt der BVMed Stellung zu konkreten Regelungen im Referentenentwurf.
Lobbyregister-Nr.: R000486 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52648
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verantwortung und Erreichung von digitaler Interoperabilität im Gesundheitswesen effizient und effektiv gestalten, dabei marktwirtschaftliche Grundprinzipien einhalten. Datennutzung bei gleichzeitiger Einhaltung der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen besser ermöglichen.
Lobbyregister-Nr.: R000015 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43272
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Aufgaben der DAG sollten die auf Austausch basierende Orchestrierung aller Stakeholder sowie die effiziente Vorgabe von Spezifikationen und die Marktzulassung von Lösungen umfassen. Die DAG sollte mittles Ende-zu-Ende Verantwortung für eine funktionsfähige und sichere TI sorgen, die notwendigen Testumgebungen schaffen und standardisierte Zertifizierungsmaßnahmen vornehmen. Für eine erfolgreiche digitale Transformation besteht die dringende Notwendigkeit zur Einbindung von Nutzerperspektiven und Industrieexpertise, insbesondere bei der Roadmap-Erstellung sowie der Festlegung von Anforderungen und Spezifikationen. Es obliegt es AnwenderInnen, Benutzerfreundlichkeit individuell zu beurteilen. Standards sollen im Wettbewerb um die besten Lösungen definiert werden.
Lobbyregister-Nr.: R003719 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42165
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DVTA sieht die Notwendigkeit der Einbeziehung der MT sowie der Therapieberufe in die Entwicklung und praktische Anwendung eines effektiven Steuerungsmodells und der damit verbundenen Vergabe von prozessbezogenen Verantwortlichkeiten.
Lobbyregister-Nr.: R000250 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46529
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DGUV fordert im Rahmen des Ausbaus der gematik in eine Gesundheits-Digitalagentur die Aufnahme der gesetzlichen Unfallversicherung in den Kreis der Gesellschafter der Telematikinfrastruktur nach § 306 SGB V als folgerichtige Konsequenz zur Einbeziehung der gesetzlichen Unfallversicherung in die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur durch das Digital-Gesetz (DigiG)
Lobbyregister-Nr.: R004506 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48032
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ermöglichung von Stellungnahme- und Beteiligungsrechten der Pflege bei Roadmap Digitalisierung; Interoperable Bereitstellung von Patientendaten an Leistungserbringer muss auch für DiPa-Hersteller gelten; Rechtsverordnung statt Selbststeuerung der Digitalagentur bei Fristen für Datenbereitstellung in der elektronische Patientenakte (ePA).
Lobbyregister-Nr.: R000896 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52601
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zu DigiG und GDAG: Bei der TI-Anbindung und für, auf den Versorgungsalltag zugeschnittene, digitale Anwendungen muss das Fachwissen aus den Gesundheitsberufen in die Verfahrensentwicklung eingebunden werden. Im Bereich der Telematikinfrastruktur TI fehlt aktuell die Perspektive einer kooperativen Versorgung, z.B. in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, die zum Vorteil aller Beteiligten wäre. Um eine gelingende Umsetzung neuer Anwendungen in der Praxis zu erreichen ist es erforderlich die Leistungserbringer engmaschig bei den "use cases" einzubeziehen und eine bessere prozessuale Begleitung der zukünftigen Anwendungen zu regeln.
Beim elektronischen Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft ist es zwingend erforderlich, dass die Berufsvertretung der Hebammen mit einbezogen wird.
Lobbyregister-Nr.: R000395 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48200
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für Telematik soll zu einer Digitalagentur Gesundheit ausgebaut und insgesamt gestärkt werden soll. Die Diakonie Deutschland fordert dazu im Rahmen der BAGFW u.a., dass der Beirat der Gematik, in dem die BAGFW vertreten ist, künftig auch am Roadmap-Prozess, der die gesetzlichen Aufträge an die Gematik zukünftig ersetzen soll, durch Anhörungs- bzw. Stellungnahmerechte beteiligt werden soll.
Lobbyregister-Nr.: R001639 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49788
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Definition einer standardisierten, interoperablen Schnittstelle zwischen KHZG-Patientenportalen und elektronischen Patientenakten (gemäß BAS-Förderrichtlinie) sowie zur Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen durch Plattform-Regulierungen.
Lobbyregister-Nr.: R001762 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47238
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz hat insbesondere zum Ziel, die digitale Transformation im Gesundheitswesen mit zentralen Verantwortlichkeiten, Steuerungskompetenzen und Entscheidungsstrukturen in der „gematik –
Digitalagentur Gesundheit“ zu regeln und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) insgesamt zu stärken.
Lobbyregister-Nr.: R002189 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50297
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Versorgungsqualität durch einen schnellen, diskriminierungs- und barrierefreien Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, bürokratische Entlastung von Arztpraxen, Gewährleistung angemessener Rahmenbedingungen für Innovation und Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Lobbyregister-Nr.: R002341 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52907
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die mit dem Referentenentwurf verfolgten zentralen Ziele, insbesondere die Erhöhung der Stabilität
der Telematikinfrastruktur (TI), die Verhängung von Bußgeldern gegen Anbieter von Diensten
in der TI), der Ausbau eines einheitlichen Konformitätsbewertungsverfahrens zur Überprüfung der
Interoperabilitätsanforderungen (Verbesserung der Schnittstellenproblematik), die Verschärfung
der Vorgaben für Anbieter von PVS (bezogen auf qualitative und quantitative Anforderungen), die
Verbesserung eines PVS-Wechselprozesses sowie der Schadensersatzanspruch von
Leistungserbringern bei fehlender Bereitstellung interoperabler Daten, werden seitens des
Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes begrüßt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung wird Änderungsbedarf gesehen.
Lobbyregister-Nr.: R002560 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40629
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der nun vorgeschlagene § 370c SGB V und dessen Einfluss auf den Zugang der Bevölkerung zur Vergabe von Arztterminen. Die neu vorgeschlagene Regelung würde Onlinetermin-Buchungsportale für Arzttermine stark einschränken und somit dafür sorgen, dass die Terminvergabe für Ärzte an Patienten weiter erschwert werden würde. Online-Terminbuchungsportale sorgen für erheblich Entlastungen im Praxisalltag und ermöglichen somit der Bevölkerung einen deutlich vereinfachten Zugang zu Terminen. Dies gilt für alle Bestandteile der Bevölkerung, weil auch Leute ohne Internetaffinität leichter telefonische Buchungen vornehmen können. Eine Einschränkung dieser Plattformen würde dem Interesse der Bevölkerung zuwiderlaufen.
Lobbyregister-Nr.: R006979 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45844
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Einbindung von Herstellern bei der Festlegung von technischen, semantischen sowie syntaktischen Standards, Profilen und Leitfäden sowie ein Stoppen weiterer wettbewerblicher Einschränkung durch regulatorische Vorgaben und die unverhältnismäßige Ausstattung von Befugnissen für die Digitalagentur Gesundheit.
Lobbyregister-Nr.: R003058 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41661
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung der Anschlussfähigkeit an den European Health Data Space; Sicherstellung der Bedeutung der Medizintechnikbranche für einen künftigen digitalen Versorgungskosmos und klare Abgrenzung bzw. Differenzierung zu der Gesundheits-IT-Branche; in künftigen Spezifikationen der ePA sollte auch darüber nachgedacht werden, Daten aus Medizinprodukten in geeignet aggregierter Form in die ePA aufzunehmen
Lobbyregister-Nr.: R002310 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52573
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
MSD setzt sich für eine elektronische Patientenakte (ePA) ein, die sich an den Bedürfnissen der Patient:innen ausrichtet und konkrete Mehrwerte für die Versorgung bietet. Ziel ist die zeitnahe Einführung eines digitalen Impfpasses in der ePA. Dieser sollte außer der digitalen Impfdokumentation eine Erinnerungsfunktion an anstehende Impfungen enthalten, ein umfassendes Impf-Monitoring ermöglichen und die Anschlussfähigkeit an die internationalen WHO-Impfzertifikate gewährleisten.
Lobbyregister-Nr.: R001066 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52510
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland, Verbesserung der Preisregulierungsmechanismen und Erstattungssystematik sowie der Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie
Lobbyregister-Nr.: R000548 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51348
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns dafür ein, dass die neue Digitalagentur für Gesundheit die Digitalisierung des Gesundheitswesens effektiv fördert, u.a. durch die Erhaltung des Marktmodells bei der Entwicklung von digitalen Lösungen.
Lobbyregister-Nr.: R002236 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52667
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Streichung der beabsichtigten Regelung über die Vereinbarung über technische Verfahren zur Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen
Keine Vereinbarung über Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen, die von den Vertragsärzten und den Vertragszahnärzten zur Vereinbarung von Terminen in der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet werden können
Lobbyregister-Nr.: R001177 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49698
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unter anderem zur Verringerung des bürokratischen Aufwands vertritt der vfa die Position, Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen nicht zu verpflichten, Leistungserbringern die personenbezogenen Gesundheitsdaten der Patienten zu übermitteln.
Lobbyregister-Nr.: R000762 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52557
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern eine marktwirtschaftlichere Ausgestaltung des Gesetzes. Die Rolle der gematik sollte sich auf die Einhaltung der Regeln für die Telematikinfrastruktur beschränken und zukünftig nicht selbst Software entwickeln dürfen. Gleichzeitig halten wir die Möglichkeit, die Kompetenzen der künftigen Agentur durch Rechtsverordnungen zu erweitern, für rechtlich bedenklich.
Lobbyregister-Nr.: R001795 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49335
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unsere Industrie kann mit Fachwissen einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Gesundheits-Digitalagentur leisten und die praktische Umsetzung der Festlegungen der Gesundheits-Digitalagentur beschleunigen. Im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) soll deshalb die aktive Beteiligung der Industrie an den Festlegungen der Gesundheits-Digitalagentur verankert werden.
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51174
| Eingang im Bundestag: | 09.10.2024 |
| Erste Beratung: | 17.10.2024 |
| Drucksache: | 20/13249 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Gesundheit | 06.11.2024 | Anhörung |
| Ausschuss für Gesundheit | 11.11.2024 | Tagesordnung Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 10.11.2024 im Ausschuss für Gesundheit statt.
Kritik an Doppelrolle der geplanten Digitalagentur
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Die DKG warnte vor unrealistischen Fristsetzungen und Sanktionen. Es bestünden erhebliche Zweifel, dass die Neuregelungen zu einer besseren Versorgung, mehr Patientensicherheit und zur Entlastung der Leistungserbringer von Bürokratie führen werden. Die Sanktionierung der Krankenhäuser und Industrie würden voraussichtlich nur zu einer Kostensteigerung führen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): Die BAGFW erklärte, es sei zu begrüßen, dass die Digitalagentur mit einem neuen Mandat sicherstellen solle, dass Standards eingehalten und Nutzungshürden zur Steigerung der Wirksamkeit digitaler Anwendungen beseitigt werden. Jedoch müssten Aufgaben, mit denen die Digitalagentur beauftragt wird, einschließlich der Fristsetzungen auch künftig vom Gesetzgeber festgelegt werden. Eine Selbststeuerung der Digitalagentur sei nicht akzeptabel.
Bundesärztekammer (BÄK): Die BÄK befürwortete gesetzliche Änderungen, um die offensichtlichen Defizite der Telematikinfrastruktur (TI) anzugehen. Die unveränderte Anteilsmehrheit von 51 Prozent bei der künftigen Digitalagentur durch den Bund sei aber kritisch zu sehen. Diese Entscheidungsstruktur bilde nur unzulänglich eine von allen Betroffenen breit getragene Entwicklungs- und Umsetzungsstrategie ab.
Branchenverband Bitkom: Bitkom äußerte sich kritisch, dass die Digitalagentur als Marktakteur und Regulierungsinstanz agieren könne. Diese Doppelfunktion führe zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Durch die staatliche Kontrolle zentraler IT-Komponenten entstünden Monopole, die das Risiko flächendeckender Ausfälle erhöhten.
Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Der GKV kritisierte, der nötige Mittelbedarf werde überwiegend aus Beitragsmitteln aufgebracht werden müssen. Zudem sollten Kompetenzen, Aufträge für die Entwicklung und den Betrieb von Komponenten und Diensten der TI zu vergeben, gesetzlich normiert auf zentral und einmalig vorhandene Systeme beschränkt werden. Der Spitzenverband warnte vor einem Interessenkonflikt, weil die Digitalagentur an der Zulassung von Komponenten beteiligt sei. Dies werfe grundlegende Fragen zur Konzeption auf.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 377/24 |
| Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
| Erster Durchgang: | 27.09.2024 |
| Status Bundesrat: | Beraten |