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Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:16.08.2024
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer zentralen Digitalagentur für Gesundheit, um die laufende digitale Transformation im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten. Dies soll durch die Stärkung der bestehenden Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) durch klare Zuständigkeiten und Entscheidungsstrukturen erreicht werden. Die Steuerung der Telematikinfrastruktur und die Verbesserung der Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit von IT-Systemen im Gesundheitswesen stehen im Fokus. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund: 
Die gematik GmbH ist bereits ein Schlüsselakteur der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Bedarf zur Stärkung dieser Organisation und zur Verbesserung der Steuerung und Umsetzung von digitalen Gesundheitsinitiativen hat zur Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs geführt. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es sind jedoch Einsparungen auf Seiten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu erwarten, deren Höhe aktuell nicht bezifferbar ist. Rund 5 Millionen Euro werden jährlich eingespart, da keine neuen elektronischen Gesundheitskarten bei Umzug notwendig werden. Weitere jährliche Einsparungen von ca. vier Millionen EURO ergeben sich durch den Wegfall der Pauschalen für elektronische Arztbriefe und Telefaxkosten. Die Digitalagentur verursacht aber jährliche Zusatzkosten von 284.640 Euro durch die Schaffung neuer Stellen. Auf die Wirtschaft kommen jährliche Bürokratiekosten von ca. 50.000 Euro zu.  
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf selbst gibt keine Hinweise auf besondere Eilbedürftigkeit, befasst sich jedoch intensiv mit der Dringlichkeit, die digitale Transformation im Gesundheitswesen voranzutreiben. 
 
Maßnahmen: 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
- Die Einbindung der Digitalagentur Gesundheit in den Bundesmantelverträgen. 
- Bestimmungen zur nationalen eHealth-Kontaktstelle zur Gewährleistung des Datenaustauschs in der EU. 
- Anpassungen bezüglich der Ausgabe elektronischer Gesundheitskarten mit reduzierten Versichertendaten ab April 2026. 
- Wegfall des Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bei Umzug der Versicherten. 
- Integration der Matrix-ID (MXID) für Nutzer des TI-Messengers in die Versichertenstammdaten. 
- Bereitstellung einer zentralen Schnittstelle zur automatisierten Bereitstellung von Abrechnungsdaten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung. 
- Klarstellung zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit bei E-Rezepten durch die Digitalagentur Gesundheit. 
- Erweiterte Aufgaben der Digitalagentur, einschließlich Steuerung und Bereitstellung der Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen. 
- Verpflichtung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Erstellung einheitlicher Verträge mit PVS-Herstellern zur Unterstützung bei Systemwechseln. 
- Einführung von Bußgeldtatbeständen zur Sicherstellung der Sicherheit der Telematikinfrastruktur. 
- Nutzung interoperabler Formate für die Bereitstellung personenbezogener Gesundheitsdaten. 
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat hat Stellung genommen. Er bewertet den Regelungsentwurf positiv und lobt die Bemühungen zur Vorantreibung der Digitalisierung im Gesundheitssektor sowie den Abbau des laufenden Erfüllungsaufwands. Der Nationale Normenkontrollrat stellt einen jährlichen Entlastungseffekt von etwa 4,2 Millionen Euro für die Wirtschaft heraus, vor allem durch den Wegfall der Anpassungskosten für EBM-Daten. Auch wenn die direkte Stellungnahme der Bundesregierung im Text nicht vorliegt, betont der Normenkontrollrat die umfassende und methodengerechte Darstellung der Regelungsfolgen und hat keine Einwände gegen den Regelungsvorschlag. 
 
Der Normenkontrollrat schätzt die Kosteneinschätzung der Bundesregierung als nachvollziehbar und methodengerecht ein. Die Regierung hat keinen über die digitale Transformation hinausgehenden Nutzen dargestellt, was vom Normenkontrollrat nicht beanstandet wird. Er spricht sich jedoch für eine Evaluierung der Neuregelung aus, um den Erfolg der Digitalisierungsmaßnahmen zu messen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:15.05.2024
Datum Kabinettsbeschluss:17.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Eine erfolgreiche digitale Transformation im Gesundheitswesen bedarf klarer und stringenter Zuständigkeiten. Es fehlt bislang an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung  
des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung. Stringente Entscheidungsstrukturen und eine beschleunigte digitale Transformation sind jedoch essenziell für eine erfolgreiche, nutzen- und nutzerorientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen.  
Die bestehende Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) ist Schlüsselakteur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie verantwortet die hierfür notwendige digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens, die Telematikinfrastruktur, und treibt die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen insbesondere über die Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards voran. Hierzu gehören die Konzeption, Spezifikation sowie Tests und Zulassung neuer digitaler Anwendungen. Von der Gesellschaft für Telematik hängt somit entscheidend ab, wie gut und wie effizient die geplanten Digitalisierungsprozesse auf den Weg gebracht werden können.  
Ziel des Entwurfs ist es daher vor allem, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für Telematik insgesamt zu stärken. Dies betrifft zum einen die Schaffung und Etablierung eines effektiven Steuerungsmodells für die Telematikinfrastruktur und zum anderen die Festlegung von klaren prozessbezogenen Verantwortlichkeiten. Hierdurch soll eine effiziente und beschleunigte Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen gewährleistet werden. Zur Wahrung von Stabilität und Funktionalität der Telematikinfrastruktur soll die Gesellschaft für Telematik zudem zukünftig eine Ende-zu-Ende Betrachtung vornehmen und in definierten Fällen steuernd eingreifen können. Dies ermöglicht ihr, Nutzungshürden frühzeitig zu erkennen und diese bereits ab dem Zeitpunkt der Konzeption von digitalen Anwendungen zu minimieren.  
Um Kernziele der Digitalisierung im Gesundheitswesen – bessere Versorgung, mehr Patientensicherheit, Entlastung der Leistungserbringenden von bürokratischen Aufwänden – zu  
erreichen, ist es essenziell, dass die praktische Umsetzung der Digitalisierung bei den Leistungserbringenden die Nutzenpotenziale der Digitalisierung tatsächlich erschließt. Derzeit  
führen Defizite in der Interoperabilität, Performanz, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit der informationstechnischen Systeme der Leistungserbringenden dazu, dass diese Nutzenpotentiale nur unzureichend erschlossen werden. Daher gilt es, auch bei der Governance der Interoperabilität im Gesundheitswesen nachzusteuern. “

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:377/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024