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Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2024

Das Gesetz wurde abgelehnt.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2024 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2024)
Initiator:Die Linke
Status:Abgelehnt
Letzte Änderung:04.07.2024
Drucksache:20/11422 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12063 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Trojanercheck:
Hinweis:Stand bereits für Ende Juni 2024 auf der Tagesordnung, wurde aber wieder abgesetzt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die automatische Anpassung (Indexierung) der Abgeordnetenentschädigungen für das Jahr 2024 auszusetzen. Dies erfolgt im Rahmen des § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes, welcher eine jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung gemäß der Entwicklung des Nominallohnindex vorsieht. Die Lösung besteht darin, dass der Deutsche Bundestag per Gesetz von der regulären Indexierung abweichen und somit das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen kann. Da der Gesetzentwurf von der Gruppe Die Linke eingebracht wurde, kommt er nicht von der Bundesregierung, und es gibt kein federführendes Ministerium. 
 
Hintergrund 
Als Hintergrundinformation wird angeführt, dass die angespannte Haushaltslage des Bundes sowie die allgemeine soziale und wirtschaftliche Lage eine Nichtanpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2024 fordern. Es wird darauf hingewiesen, dass der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren bereits mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 für die 20. Wahlperiode als anwendbar erklärt hat, nun aber aufgrund der neuen Umstände darauf reagiert wird. 
 
Kosten 
Im Gesetzentwurf wird angegeben, dass durch die Aussetzung des Anpassungsverfahrens Einsparungen erzielt werden. Konkrete Zahlen zu den eingesparten Kosten oder zu möglichen Einnahmen werden im Text nicht genannt. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf enthält die Information, dass durch die Aussetzung des Anpassungsverfahrens die Empfehlung der "Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts" zum Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung vom 18. März 2013 für das Jahr 2024 außer Kraft gesetzt wird. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bisher Verdienstentwicklungen sich ohne Verzögerung direkt positiv oder negativ auf die Abgeordnetenentschädigung ausgewirkt haben. Ob der Entwurf besonders eilbedürftig ist, geht aus dem Text nicht hervor. 
 
Maßnahmen 
- Aussetzung der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2024. 
- Klarstellung, dass §§ 11 Abs. 4 und 5 AbgG von der Regelung unberührt bleiben. 
- Die Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für den 1. Juli 2024 wird für hinfällig erklärt. 
- Regelung des Inkrafttretens der Vorschrift. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:15.05.2024
Erste Beratung:06.06.2024
Abstimmung:04.07.2024
Drucksache:20/11422 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12063 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung27.06.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Keine anderen Ausschüsse haben mitberaten. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt, gegen die Stimmen der Gruppe Die Linke, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Es gibt keinen Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: Keine Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt. 
 
Begründung: Die Begründung der Ablehnung basiert auf verschiedenen Argumenten der Fraktionen. Die SPD-Fraktion zeigte Verständnis für den Vorschlag der Gruppe Die Linke, wies aber auf rechtliche Vorgaben hin, die eine Orientierung der Diäten an der Besoldung von Bundesrichtern vorsehen. Auch die CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP betonten die Vorteile des automatisierten Anpassungsmechanismus, der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bietet und sich an sachlichen Kriterien orientiert. Die Fraktion der AfD begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich, schlug aber vor, die Diäten individuell an den vorherigen Einkommen der Abgeordneten zu orientieren und lehnte den bestehenden Automatismus ab. Die Gruppe Die Linke kritisierte den automatisierten Anpassungsmechanismus und betonte die gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage sowie die Ablehnung in der Öffentlichkeit als Gründe für eine Aussetzung der Diätenerhöhung. 
 
Statements der Fraktionen:  
- **SPD**: Verständnis für den Vorschlag, jedoch rechtliche Vorgaben zur Orientierung an der Besoldung von Bundesrichtern. 
- **CDU/CSU**: Betont die Fairness und Nachvollziehbarkeit des automatisierten Anpassungsmechanismus. 
- **BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN**: Verständnis für den Vorschlag, aber der automatisierte Anpassungsmechanismus sei fair und transparent. 
- **FDP**: Betont die sachlichen Kriterien des automatisierten Anpassungsmechanismus und lehnt politisches Eingreifen ab. 
- **AfD**: Begrüßt den Gesetzentwurf, empfiehlt aber eine individuelle Orientierung der Diäten an den vorherigen Einkommen der Abgeordneten und lehnt den Automatismus ab. 
- **Die Linke**: Kritisiert die Erhöhung der Diäten und den automatisierten Anpassungsmechanismus, fordert aber nur eine Aussetzung, keine Abschaffung.