Zum Inhalt springen

Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungs-rechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:16.08.2024
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Opfern der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, indem rehabilitierungsrechtliche Vorschriften angepasst werden. Dies soll durch die Einrichtung eines Härtefallfonds, die Dynamisierung von Zuwendungen und Ausgleichsleistungen sowie durch eine einmalige Leistung für bestimmte Opfergruppen erreicht werden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund: Opfer der SED-Diktatur leiden bis heute unter den Folgen politischer Repression, was zu einer prekären wirtschaftlichen Lage führt. Der Einigungsvertrag verlangt eine angemessene Entschädigung dieser Opfer. Die SED-Opferbeauftragte hat in verschiedenen Berichten dringende Handlungsbedarfe und Vorschläge zur Überarbeitung der Gesetze aufgezeigt, die dieser Entwurf in wichtigen Punkten aufgreift. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen ab 2025 jährliche Mehrausgaben von etwa 4,04 Millionen Euro und einmalig etwa 720.000 Euro. Zusätzlich werden jährliche Personalausgaben von etwa 552.000 Euro und etwa 156.000 Euro veranschlagt. Den Ländern entstehen voraussichtliche jährliche Mehrausgaben von etwa 2,28 Millionen Euro und einmalig etwa 480.000 Euro. Insgesamt werden keine neuen Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Neuregelungen bereits ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen. Es wurden keine weiteren spezifischen eiligen Maßnahmen oder besondere Begründungen für die Eilbedürftigkeit angegeben. 
 
Maßnahmen 
 
- Namensänderung und Fortführung der Stiftung: 
- Die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ wird in „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt. 
 
- Neue Aufgaben der Stiftung: 
- Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für Opfer politischer Verfolgung in der SBZ und der DDR. 
- Gewährung von Unterstützungsleistungen aus diesem Härtefallfonds. 
- Gewährung von Unterstützungsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). 
 
- Finanzierung und Verwaltung: 
- Die Verwaltungskosten der Stiftung werden im Einzelplan des Deutschen Bundestages ausgewiesen. 
- Die Stiftung wird bei der SED-Opferbeauftragten angesiedelt. 
 
- Stiftungsorgane und Aufsicht: 
- Einrichtung eines Stiftungsrates aus zwölf Mitgliedern: 
- Sechs Mitglieder benannt von der SED-Opferbeauftragten und dem BMJ. 
- Sechs Mitglieder von der SED-Opferbeauftragten, möglichst betroffene Personen der politischen Verfolgung. 
- Einrichtung eines Ausschusses zur Entscheidung über Anträge auf Unterstützungsleistungen und eines Widerspruchsausschusses. 
- Die Stiftung untersteht der Aufsicht der SED-Opferbeauftragten und teilweise des BMJ. 
 
- Dynamisierung der Leistungen: 
- Die besondere Zuwendung für Haftopfer („Opferrente“) wird regelmäßig entsprechend der Rentenversicherung angepasst. 
- Staatliche Sonderleistungen wie Corona-Soforthilfen werden bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht als Einkommen angerechnet. 
 
- Einmalige Leistung: 
- Opfer von rechtsstaatswidrig festgestellten Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der ehemaligen DDR erhalten auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro. 
 
- Berichtspflicht: 
- Die SED-Opferbeauftragte berichtet jährlich dem Deutschen Bundestag über die Rechts- und Fachaufsicht der Stiftung. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:22.05.2024
Datum Kabinettsbeschluss:14.08.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:390/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024