Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
Offizieller Titel: | Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR |
Initiator: | Bundesministerium für Justiz |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 27.09.2024 |
Drucksache: | 20/12789 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Beraten |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Opfern der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, indem rehabilitierungsrechtliche Vorschriften angepasst werden. Dies soll durch die Einrichtung eines Härtefallfonds, die Dynamisierung von Zuwendungen und Ausgleichsleistungen sowie durch eine einmalige Leistung für bestimmte Opfergruppen erreicht werden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz.
Hintergrund: Opfer der SED-Diktatur leiden bis heute unter den Folgen politischer Repression, was zu einer prekären wirtschaftlichen Lage führt. Der Einigungsvertrag verlangt eine angemessene Entschädigung dieser Opfer. Die SED-Opferbeauftragte hat in verschiedenen Berichten dringende Handlungsbedarfe und Vorschläge zur Überarbeitung der Gesetze aufgezeigt, die dieser Entwurf in wichtigen Punkten aufgreift.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen ab 2025 jährliche Mehrausgaben von etwa 4,04 Millionen Euro und einmalig etwa 720.000 Euro. Zusätzlich werden jährliche Personalausgaben von etwa 552.000 Euro und etwa 156.000 Euro veranschlagt. Den Ländern entstehen voraussichtliche jährliche Mehrausgaben von etwa 2,28 Millionen Euro und einmalig etwa 480.000 Euro. Insgesamt werden keine neuen Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Neuregelungen bereits ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen. Es wurden keine weiteren spezifischen eiligen Maßnahmen oder besondere Begründungen für die Eilbedürftigkeit angegeben.
Maßnahmen
- Namensänderung und Fortführung der Stiftung:
- Die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ wird in „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt.
- Neue Aufgaben der Stiftung:
- Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für Opfer politischer Verfolgung in der SBZ und der DDR.
- Gewährung von Unterstützungsleistungen aus diesem Härtefallfonds.
- Gewährung von Unterstützungsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).
- Finanzierung und Verwaltung:
- Die Verwaltungskosten der Stiftung werden im Einzelplan des Deutschen Bundestages ausgewiesen.
- Die Stiftung wird bei der SED-Opferbeauftragten angesiedelt.
- Stiftungsorgane und Aufsicht:
- Einrichtung eines Stiftungsrates aus zwölf Mitgliedern:
- Sechs Mitglieder benannt von der SED-Opferbeauftragten und dem BMJ.
- Sechs Mitglieder von der SED-Opferbeauftragten, möglichst betroffene Personen der politischen Verfolgung.
- Einrichtung eines Ausschusses zur Entscheidung über Anträge auf Unterstützungsleistungen und eines Widerspruchsausschusses.
- Die Stiftung untersteht der Aufsicht der SED-Opferbeauftragten und teilweise des BMJ.
- Dynamisierung der Leistungen:
- Die besondere Zuwendung für Haftopfer („Opferrente“) wird regelmäßig entsprechend der Rentenversicherung angepasst.
- Staatliche Sonderleistungen wie Corona-Soforthilfen werden bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht als Einkommen angerechnet.
- Einmalige Leistung:
- Opfer von rechtsstaatswidrig festgestellten Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der ehemaligen DDR erhalten auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro.
- Berichtspflicht:
- Die SED-Opferbeauftragte berichtet jährlich dem Deutschen Bundestag über die Rechts- und Fachaufsicht der Stiftung.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 22.05.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 14.08.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Eingang im Bundestag: | 09.09.2024 |
Erste Beratung: | 26.09.2024 |
Drucksache: | 20/12789 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Rechtsausschuss | 09.10.2024 | Anhörungsbeschluss |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 06.11.2024 im Ausschuss für Recht statt.
Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für SED-Opfer, 20/12789, 20/13250
Umfassende Kritik an Regierungsplänen für SED-Opfer
Evelyn Zupke, die SED-Opferbeauftragte, kritisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung als unzureichend. Sie betonte, dass die bestehenden Regelungen nicht neu seien und in der Praxis keine Verbesserung der Ablehnungsquoten von Gesundheitsschäden bringe. Zupke forderte eine kriterienbasierte Vermutungsregelung, wie sie im Soldatenversorgungsgesetz existiert.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), äußerte sich fassungslos über den Gesetzentwurf. Er forderte deutsche Unternehmen auf, den Härtefallfonds zu unterstützen, ähnlich wie IKEA.
Maria Nooke, Landesbeauftragte in Brandenburg, sprach sich für eine politische Entscheidung zur Einführung einer kriterienbasierten Vermutungsregelung aus und verwies auf die Forderung des Bundesrates.
Tolou Maslahati von der Charité - Universitätsmedizin Berlin, benannt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, berichtete über Studien, die die Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei politisch Verfolgten zeigen, und unterstützte die Forderung nach einer kriterienbasierten Vermutungsregelung.
Jörg Frommer von der Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, benannt von der SPD-Fraktion, und Heide Glaesmer von der Universität Leipzig, benannt von der Grünen-Fraktion, äußerten sich ähnlich wie Maslahati.
Carla Ottmann vom Forum für politisch verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/SED-Diktatur, benannt von der SPD-Fraktion, kritisierte das bestehende Verfahren als verletzend und beschämend für die Demokratie.
Jörg Drieselmann, Vorsitzender des Trägervereins für das Stasimuseum Berlin, benannt von der AfD-Fraktion, betonte die Wichtigkeit eines bundesweiten Härtefallfonds und kritisierte die unterschiedliche Behandlung von Ost- und Westdeutschen.
Peter Wurschi, Thüringer Landesbeauftragter, benannt von der Grünen-Fraktion, kritisierte den bestehenden Härtefallfonds als unzureichend für Ostdeutsche und sprach sich für ein Zweitantragsrecht auf Rehabilitierung aus.
Philipp Mützel vom Bürgerbüro e.V., benannt von der FDP-Fraktion, unterstützte die Forderung nach einem Zweitantragsrecht und kritisierte die Bedürftigkeitsprüfung bei der SED-Opferrente.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 390/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Erster Durchgang: | 27.09.2024 |
Status Bundesrat: | Beraten |