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Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:08.07.2024
Drucksache:20/11851 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags, um die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen weiterzuentwickeln. Die Lösung besteht in der Verabschiedung dieses Gesetzes zur Ratifizierung des Vertrags. Federführend ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund: Der Zweite IT-Änderungsstaatsvertrag geht auf den Beschluss aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder zur Stärkung der FITKO vom 6. November 2023 zurück. Er zielt darauf ab, die kooperative Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vom 14. August 2017 durch Bund und Länder weiter voranzutreiben. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen anteilige Finanzierungsausgaben für die FITKO, mit einem Bundesanteil von 25 Prozent. Für 2024 sind Haushaltsausgaben von 43,061 T€ für den Bund und 123,476 T€ für die Länder vorgesehen. Kosten für die Jahre 2025 bis 2028 sind noch zu konkretisieren, jedoch sind für den Bund jährlich 9,865 T€ vorgesehen. Sitzland Hessen trägt abweichend 10 Prozent der Personal- und Verwaltungskosten der FITKO. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da bis zum 30. November 2024 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sein müssen, um die Wirksamkeit des Vertrags sicherzustellen. 
 
Maßnahmen
 
1. Veröffentlichung des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags 
- Zustimmung des Bundestages zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. 
 
2. Verwaltungsdigitalisierung 
- Anerkennung als Daueraufgabe im föderalen Verbund. 
- Wesentlicher Beitrag zur digitalen Transformation Deutschlands. 
 
3. Erweiterte Zuständigkeiten des IT-Planungsrats 
- Steuerung von digitalen Verwaltungs- und Regierungsprodukten. 
- Föderale, mehrjährige Projekte zur Verwaltungsdigitalisierung. 
- Bereitstellung bund- und länderübergreifend einsetzbarer digitaler Lösungen. 
- Verantwortlichkeit für föderales IT-Architekturmanagement. 
 
4. Änderungen in der Gremienbesetzung und -arbeit 
- Geschlechtergerechte Sprache eingeführt. 
- Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und kommunalen Spitzenverbände an Sitzungen des IT-Planungsrats. 
 
5. Förderung der Zusammenarbeit 
- Verpflichtung der Vertragspartner zur Bereitstellung angemessener Mittel für Projekte des IT-Staatsvertrags (§ 1 Absatz 1 Nummer 4). 
- Möglichkeit zur Finanzierung digitaler Lösungen mit bis zu 15 Prozent der bereitgestellten Mittel. 
 
6. Überführung von Regelungen 
- Möglichkeit des IT-Planungsrats, Gründungsbeschlussregelungen in die Satzung der FITKO zu überführen und den ursprünglichen Beschluss außer Kraft zu setzen. 
 
7. Bekanntmachungserlaubnis 
- Erlaubnis für Bund und Länder, den Wortlaut des geänderten IT-Staatsvertrags im Bundesgesetzblatt und in Landesgesetzblättern bekannt zu machen. 
 
8. Geschlechtergerechte Änderungen in verschiedenen Paragraphen 
- Anpassung der Sprache zur Einbeziehung von weiblichen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern. 
 
9. Inkrafttreten 
- Vertragswirksamkeit ab dem ersten Tag des Monats nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz. 
- Vertragsgegenstandslosigkeit, falls nicht alle Ratifikationsurkunden bis zum 30. November 2024 hinterlegt sind. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:17.06.2024
Erste Beratung:27.06.2024
Drucksache:20/11851 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:237/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:08.07.2024