„Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Bei seiner Erarbeitung setzt das BMWK auf frühzeitigen Austausch mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK ein Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG). Erstmalig in der deutschen Geschichte soll damit die restriktive Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden. [...]
Das BMWK hat am 14. Oktober 2022 einen Vorschlag für Eckpunkte für das REKG vorgelegt.
Unser Eckpunkteentwurf steht unter dem Motto Verbindlichkeit, Restriktivität, Kooperation, Transparenz und Europa. So sollen zukünftig bei der Entscheidung über Rüstungsexporte die Einhaltung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein höheres Gewicht haben. Zugleich wollen wir die europäische Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich stärken.“