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Vergabetransformationspaket

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:20.12.2024
Drucksache:20/14344 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Hinweis:30.09.2024: Das BMWK gibt bekannt, dass der Referentenentwurf in die Ressortabtimmung versandt wurde.  
 
29.12.2022: Start des Konsultationsverfahrens
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs zur Transformation des Vergaberechts (VergRTransfG) ist die Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden und die sozial-ökologische Transformation zu unterstützen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf die veränderten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen seit der letzten Reform des Vergaberechts im Jahr 2016. Eine öffentliche Konsultation mit über 450 Stellungnahmen fand im ersten Halbjahr 2023 statt, um die Reform zu unterstützen. 
 
Kosten:  
Es entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Der jährliche Erfüllungsaufwand wird für die Wirtschaft um 323,6 Millionen Euro und für die Verwaltung um 985,3 Millionen Euro reduziert. Es werden keine direkten Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten. Es ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und dem Bundesrat am 28. November 2024 zugeleitet. Eine Evaluierung der Gesetzesauswirkungen ist fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Anpassung an EU-Recht: Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Anpassung an EU-Rechtsprechung, insbesondere bezüglich der Gleichbehandlung von Drittstaatsanbietern in Vergabeverfahren. 
 
- Flexibilisierung des Losgrundsatzes: Erleichterung der gemeinsamen Vergabe von Teil- und Fachlosen, um Effizienzgewinne zu erzielen und den Mittelstand zu berücksichtigen. 
 
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten: Einführung von Soll- und Muss-Vorgaben zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 
 
- Digitalisierung und Vereinfachung: Maßnahmen zur Digitalisierung von Vergabeverfahren, einschließlich der Möglichkeit, Nachprüfverfahren in Textform zu führen und Akteneinsicht elektronisch zu gewähren. 
 
- Erhöhung der EU-Schwellenwerte: Anpassung der Schwellenwerte für bestimmte Bundesbehörden, um die Flexibilität und Effizienz der Vergabeverfahren zu erhöhen. 
 
- Vereinfachung von Eignungskriterien und Nachweispflichten: Reduzierung des bürokratischen Aufwands durch die Begrenzung der Nachweispflichten auf aussichtsreiche Bewerber. 
 
- Förderung von KMU und Start-ups: Maßnahmen zur Reduzierung von Zugangshürden und zur Förderung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups an öffentlichen Vergabeverfahren. 
 
- Verpflichtende Berücksichtigung von sozialen und umweltbezogenen Aspekten: Einführung von Nachhaltigkeitslisten und Negativlisten zur Steuerung der Beschaffungspraxis. 
 
- Erleichterung von Verfahrensentscheidungen: Ausweitung der Befugnisse für Einzelentscheidungen in Vergabeverfahren, um die Verfahren zu beschleunigen. 
 
- Evaluierung der Maßnahmen: Geplante Evaluierung der Auswirkungen der Gesetzesänderungen fünf Jahre nach Inkrafttreten, insbesondere bezüglich der Auswirkungen auf KMU und den Losgrundsatz.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:30.09.2024
Datum Kabinettsbeschluss:27.11.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" hat das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Weitere Vorhaben in diesem Kontext betreffen u.a. schnelle Entscheidungen bei der öffentlichen Hand und Mindestquoten für klimafreundliche Produkte.  
 
Das Vergaberecht ist 2016 mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus 2014 umfassend geändert worden. Das neue Vergaberecht hat sich seitdem in weitem Umfang bewährt. Die Komplexität dieses Rechtsbereichs ist jedoch ungewöhnlich hoch geblieben und seit 2016 sind auch viele Herausforderungen noch deutlicher zu Tage getreten. Im Lichte der vielfältigen Herausforderungen und drängenden Zukunftsfragen soll daher auch das Vergaberecht praxisgerecht aber ambitioniert weiter modernisiert werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei Innovationen stärken und ihre Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft nutzen. Daneben soll die Reform auch zum Bürokratieabbau beitragen.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:20.12.2024
Drucksache:20/14344 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:591/24
Eingang im Bundesrat:28.11.2024
Erster Durchgang:20.12.2024
Status Bundesrat:Beraten