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Vergabetransformationspaket

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:30.09.2024
Hinweis:30.09.2024: Das BMWK gibt bekannt, dass der Referentenentwurf in die Ressortabtimmung versandt wurde.  
 
29.12.2022: Start des Konsultationsverfahrens
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:30.09.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" hat das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Weitere Vorhaben in diesem Kontext betreffen u.a. schnelle Entscheidungen bei der öffentlichen Hand und Mindestquoten für klimafreundliche Produkte.  
 
Das Vergaberecht ist 2016 mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus 2014 umfassend geändert worden. Das neue Vergaberecht hat sich seitdem in weitem Umfang bewährt. Die Komplexität dieses Rechtsbereichs ist jedoch ungewöhnlich hoch geblieben und seit 2016 sind auch viele Herausforderungen noch deutlicher zu Tage getreten. Im Lichte der vielfältigen Herausforderungen und drängenden Zukunftsfragen soll daher auch das Vergaberecht praxisgerecht aber ambitioniert weiter modernisiert werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei Innovationen stärken und ihre Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft nutzen. Daneben soll die Reform auch zum Bürokratieabbau beitragen.“

Weiterführende Links