Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes / EU-Verordnung Grüne Anleihen
Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen |
Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
Letzte Änderung: | 17.10.2024 |
Drucksache: | 20/12781 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13301 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst an die aktuellen nationalen und europäischen Datenbedarfe anzupassen. Dies umfasst die Ergänzung von Erhebungsmerkmalen und die Anpassung von Statistiken im Hinblick auf neue europäische Vorgaben, wie etwa die Verordnung über europäische grüne Anleihen. Das Bundesministerium der Finanzen ist das federführend zuständige Ministerium.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf ist teilweise auf die Anforderungen zurückzuführen, die durch das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen und die Verordnung über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit geschaffen wurden. Des Weiteren besteht ein Anpassungsbedarf an nationale Bedürfnisse bei bestimmten Statistiken. Außerdem werden durch die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen neue Regelungen eingeführt.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Mehraufwände im Statistischen Bundesamt in Höhe von 337 Euro sowie einmalige Umstellungsaufwände von 12.503 Euro. Die Statistischen Ämter der Länder tragen jährliche Mehraufwände von 56.261 Euro und einmalige Umstellungsaufwände von 21.896 Euro. Zusätzliche Einnahmen werden nicht erwartet. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen.
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, da keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten gemacht werden.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet, was auf die Notwendigkeit einer schnellen Anpassung und Umsetzung der europäischen Vorgaben hinweist. Der Gesetzentwurf umfasst auch Regelungen zur Stärkung des Vertrauens in europäische grüne Anleihen und zur Vermeidung von Greenwashing.
Maßnahmen
- Streichung von Erhebungsmerkmalen: Entfernung des Merkmals "Kassenkredite" aus der Statistik der Ausgaben und Einnahmen zur Entlastung der Finanzministerien.
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses: Erfassung und Veröffentlichung des Status des kommunalen Jahresabschlusses zur besseren Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit.
- Erhebung von Bürgschaften und Verbindlichkeiten: Detaillierte Erhebung von neu im Berichtsjahr gewährten Bürgschaften, Garantien sowie Unterscheidung von Verbindlichkeiten nach Laufzeiten zur Verbesserung der Stabilitätsberichterstattung an die EU.
- Erweiterung der Versorgungsempfängerstatistik: Integration einer Statistik über Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldberechtigte zur Vereinheitlichung und Verringerung des Verwaltungsaufwands.
- Umsetzung EU-Verordnung über europäische grüne Anleihen: Einführung von Regelungen zur Emission und Aufsicht grüner Anleihen sowie Umsetzung der Veröffentlichungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten durch die Bundesanstalt.
- Aufsicht und Sanktionsbefugnisse: Ermächtigungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Durchsetzung der EU-Verordnung, einschließlich der Möglichkeit zur Untersagung von Emissionen und Sanktionierung bei Verstößen.
Diese Maßnahmen dienen der Anpassung nationaler Regelungen an europäische Standards und der Verbesserung der Vergleichbarkeit und Effizienz der Finanzstatistiken sowie der Stärkung der Transparenz und Verlässlichkeit bei der Emission europäischer grüner Anleihen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 30.05.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 24.07.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Mit den vorgeschlagenen Änderungen am FPStatG soll veränderten Anforderungen an die Finanz- und Personalstatistiken aus nationalen und europäischen Datenbedarfen Rechnung getragen werden. Einerseits sollen neue, nunmehr erforderliche Erhebungsmerkmale mit aufgenommen werden. Daher ist unter anderem die Versorgungsempfängerstatistik um die Altersgeldstatistik zu ergänzen. In der Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva sind zur Erfüllung der europäischen Anforderungen bei einigen Erhebungsmerkmalen zusätzliche Differenzierungen einzuführen. Dies dient der Erfüllung europäischer Lieferverpflichtungen (Verordnung (EG) Nr. 479/2009). Daneben werden noch Klarstellungen und Korrekturen einzelner Sachverhalte oder Begriffe vorgenommen.
Mit den Änderungen des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Kreditwesengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuchs wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit den notwendigen Befugnissen gemäß der Verordnung (EU) 2023/2163 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L vom 30.11.2023, S. 1) ausgestattet. Die Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Behörden bis zum 21. Dezember 2024 mindestens mit den in der Verordnung vorgesehenen Befugnissen ausstatten.“
Eingang im Bundestag: | 09.09.2024 |
Erste Beratung: | 26.09.2024 |
Abstimmung: | 17.10.2024 |
Drucksache: | 20/12781 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13301 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Finanzausschuss | 25.09.2024 | Ergänzung |
Finanzausschuss | 09.10.2024 | Tagesordnung Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat mitberaten.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Zustimmend haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD gestimmt, gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke sowie Abwesenheit der Gruppe BSW. Ein gesonderter Entschließungsantrag wird nicht genannt.
Änderungen: Ja, es wurden Änderungen im Gesetzentwurf vorgenommen. Diese beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und umfassen Anpassungen in verschiedenen Gesetzen, insbesondere dem Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) und dem Wertpapierprospektgesetz.
Begründung: Der wesentliche Inhalt der Änderungen besteht in der Anpassung an fachliche und rechtliche Erfordernisse, insbesondere hinsichtlich der Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen, um den Nutzenden der Statistiken eine umfassendere Information zu bieten und Regelungen zur Aufsicht und Sanktionierung zu schaffen. Ziel ist es, Greenwashing zu vermeiden und das Vertrauen in grüne Anleihen zu stärken.
Statements der Fraktionen:
- Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unterstützen den Gesetzentwurf und seine Ziele, auf europäischer Ebene einheitliche Standards für grüne Anleihen zu schaffen. Sie sehen darin eine Stärkung des Vertrauens der Investoren.
- Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert den Gesetzentwurf wegen angeblich überschießender Regelungen im Vergleich zur EU-Verordnung und lehnt ihn ab.
- Die AfD-Fraktion erkennt die technischen Regelungen des Gesetzentwurfs an, äußert jedoch Bedenken bezüglich der eins-zu-eins Umsetzung der Verordnung und stimmt dem Gesetzentwurf letztlich zu.
- Die Linke enthält sich und begrüßt die Richtung des Entwurfs, sieht aber noch weitere ungelöste Probleme.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 370/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |