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Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes / EU-Verordnung Grüne Anleihen

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:16.08.2024
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:30.05.2024
Datum Kabinettsbeschluss:24.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit den vorgeschlagenen Änderungen am FPStatG soll veränderten Anforderungen an die Finanz- und Personalstatistiken aus nationalen und europäischen Datenbedarfen Rechnung getragen werden. Einerseits sollen neue, nunmehr erforderliche Erhebungsmerkmale mit aufgenommen werden. Daher ist unter anderem die Versorgungsempfängerstatistik um die Altersgeldstatistik zu ergänzen. In der Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva sind zur Erfüllung der europäischen Anforderungen bei einigen Erhebungsmerkmalen zusätzliche Differenzierungen einzuführen. Dies dient der Erfüllung europäischer Lieferverpflichtungen (Verordnung (EG) Nr. 479/2009). Daneben werden noch Klarstellungen und Korrekturen einzelner Sachverhalte oder Begriffe vorgenommen.  
 
Mit den Änderungen des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Kreditwesengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuchs wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit den notwendigen Befugnissen gemäß der Verordnung (EU) 2023/2163 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L vom 30.11.2023, S. 1) ausgestattet. Die Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Behörden bis zum 21. Dezember 2024 mindestens mit den in der Verordnung vorgesehenen Befugnissen ausstatten.“

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:370/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024