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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz)

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:09.10.2024
Drucksache:20/13166 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Notfall- und Akutversorgung in Deutschland zu reformieren, um eine bessere Vernetzung und Abstimmung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen (vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste) zu erreichen und eine effizientere Steuerung der Hilfesuchenden zu ermöglichen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund: Hintergrundinformationen zur Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs gibt es viele. Es gibt aktuell Defizite bei der Steuerung der Hilfesuchenden in die geeigneten Versorgungsbereiche, was zu Überlastungen führt. Dieses Thema wurde auch im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angesprochen. 
 
Kosten: Dem Bund entstehen keine Mehrausgaben. Den Ländern und Kommunen können geringfügige Kosten entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet mit jährlichen Mehrausgaben von ca. 140 Millionen Euro und langfristigen Einsparungen von knapp einer Milliarde Euro jährlich. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben einen jährlichen Mehraufwand von 10 Millionen Euro, stehen jedoch auch vor jährlichen Minderausgaben von 100 Millionen Euro. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben. 
 
Sonstiges: Der Entwurf wird auch aufgrund der Überlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste sowie des zunehmenden Mangels an Fachkräften als dringend notwendig und besonders eilbedürftig bezeichnet.  
 
Die Erfüllungsaufwände, die für verschiedene beteiligte Parteien wie Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen und andere Institutionen entstehen, werden detailliert beschrieben, was auf einen erheblichen administrativen Aufwand hinweist. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung von Akutleitstellen: Pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen, Akutleitstellen neben Terminservicestellen zu betreiben. 
- Kooperationspflicht mit Rettungsleitstellen (Nr. 112). 
- Max. Wartezeiten auf Ersteinschätzung: drei Minuten für 75% der Anrufer; zehn Minuten für 95%. 
 
- Erreichbarkeit und digitale Angebote: 
- Terminservicestellen müssen an Werktagen über die Rufnummer 116117 erreichbar sein. 
- Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Terminservices der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durch alle Kassenärztlichen Vereinigungen. 
 
- Integrierte Notfallzentren: 
- Verknüpfung von Notaufnahmen und Notdienstpraxen. 
- Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Beteiligung an Integrierten Notfallzentren. 
- Durchführung von Ersteinschätzungen und Weiterleitung in geeignete Versorgungsebenen. 
 
- Telemedizinische Angebote: 
- Rund-um-die-Uhr telefonische und videounterstützte ärztliche Beratung. 
- Unterstützung Integrierter Notfallzentren durch telemedizinische Konsilien, speziell für Kinder und Jugendliche. 
 
- Versorgung im Notdienst: 
- Notdienstliche Akutversorgung nur für Ersteinschätzungen und notwendige kurzfristige Behandlungen, inklusive Diagnostik und Überbrückungstherapie. 
- Möglichkeit zur Delegierung an nicht-ärztliches Personal in Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten. 
 
- Gemeinsames Qualitätsmanagement: 
- Etablierung von Qualitätsmanagementsystemen zwischen Akutleitstellen und Rettungsleitstellen. 
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Ersteinschätzungsinstrumente sowie technischer und personeller Ressourcen. 
 
- Gesetze und Verordnungen: 
- Anpassung weiterer relevanter Gesetze und Verordnungen zur Integration und Implementierung der neuen Versorgungsstrukturen (z.B. Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz). 
 
- Evaluierung und Berichterstattung:  
- Jährliche Berichte zur Versorgung in Integrierten Notfallzentren durch Kassenärztliche Vereinigungen und Kassenärztliche Bundesvereinigung. 
 
- Finanzierung:  
- Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Sicherstellung der neuen Notfall- und Akutstrukturen durch gesetzliche und private Krankenversicherer. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:07.06.2024
Datum Kabinettsbeschluss:17.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

👍 ADAC

„Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen sind insgesamt geeignet, die Patientensteuerung in der Notfallversorgung wesentlich zu verbessern.“

Der ADAC begrüßt den Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und sieht in den enthaltenen Regelungen eine Möglichkeit zur Verbesserung der Patientensteuerung. Der ADAC hebt die Bedeutung der digitalen Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette hervor und unterstützt die Pläne zur Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ). Besonders ausführlich wird die Weiterentwicklung der Luftrettung thematisiert, die Einführung eines Telenotarztsystems und die Einbeziehung der Bevölkerung durch Ersthelfersysteme. Der ADAC setzt sich für eine bundesweite Etablierung telenotärztlicher Systeme und eine standardisierte Ersthelferalarmierung ein.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 27.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Aktion Psychisch Kranke e.V.

„Wir begrüßen das Anliegen des Entwurfes einer Neuordnung der Notfallversorgung und in Teilen des Entwurfes die Berücksichtigung von den besonderen Bedarfen von Menschen mit psychischen Erkrankungen.“

Die Stellungnahme der Aktion Psychisch Kranke e.V. (APK) zum Referentenentwurf des NotfallGesetzes begrüßt die geplante Reform der Notfallversorgung, insbesondere die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Der Entwurf wird jedoch als unzureichend betrachtet, da die flächendeckende und jederzeitige Notfallversorgung für Menschen in psychischen Krisen nicht gewährleistet ist. Die APK fordert eine bessere Integration psychiatrischer Notfallversorgung in das bestehende System sowie spezialisierte psychiatrische und psychosoziale Krisenhilfen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer psychiatrischen Behandlungskompetenz auf Facharztniveau, die Einbindung von Krisenhilfen in die Notfallversorgung und die Verankerung psychiatrischer Krisenhilfen im SGB V.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 AOK-Bundesverband

„Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Es ist jedoch erforderlich, diese Reform nicht losgelöst von den weiteren Reformgesetzen zu betrachten.“

Der AOK-Bundesverband äußert sich zum Referentenentwurf des NotfallGesetzes, das die Reform der Notfallversorgung im deutschen Gesundheitswesen vorsieht. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer strukturierten und geregelten Notfallversorgung, die nicht isoliert, sondern in Verbindung mit anderen Reformgesetzen betrachtet werden sollte. Besonders hervorgehoben werden die Einführung integrierter Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern, die Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung durch Vertragsärzte und die notwendige Einbindung des Rettungsdienstes. Kritisiert wird die mangelnde Verbindlichkeit bei der Kooperation von Rettungsdienst und Akutleitstellen sowie die unrealistischen Einsparungspotenziale, die im Gesetzentwurf genannt werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. und Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft

„Die Reform der Notfallversorgung sollte sich darauf konzentrieren, Menschen einen klaren, einfachen und eindeutigen Versorgungszugang zu ermöglichen, die eine dringende, akute Versorgung außerhalb von normalen Sprechstundenzeiten benötigen.“

Die gemeinsame Stellungnahme des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) zum Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) begrüßt die Klarstellung, dass eine fachärztliche notdienstliche Versorgung durch Augenärzte gewährleistet sein soll. Besonders hervorgehoben werden drei Aspekte: der Erhalt des bestehenden ambulanten augenärztlichen Notdiensts, die Kritik an der ausschließlichen Nutzung telemedizinischer Anwendungen im augenärztlichen Notdienst, und die Unterstützung einer strukturierten medizinischen Ersteinschätzung zur effizienten Nutzung der Ressourcen. Die Stellungnahme betont, dass eine direkte augenärztliche Untersuchung notwendig ist, um ernsthafte Augenerkrankungen auszuschließen, und dass bestehende, gut funktionierende Notdienste nicht durch neue Modelle gefährdet werden sollten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

„Der BDI unterstützt die Schaffung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und die Weiterentwicklung der Terminservicestellen zu Akutleitstellen als wichtige Steuerungsinstrumente zur Verbesserung der Notfallversorgung.“

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) unterstützt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung, der auf die Entlastung der überlasteten Notaufnahmen und Rettungsdienste abzielt. Der BDI befürwortet die Schaffung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und die Weiterentwicklung der Terminservicestellen zu Akutleitstellen. Kritisch sieht der BDI jedoch die unzureichende finanzielle und personelle Ausstattung der neuen Strukturen und fordert eine bundesgesetzliche Lösung für die Sozialversicherungspflicht von Pool-Ärzten im Bereitschaftsdienst. Besonders hervorgehoben werden die Themen der Finanzierung und personellen Ausstattung, die Rolle der Krankenhausstandorte ohne INZ und die geplanten Öffnungszeiten der Notdienstpraxen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundespsychotherapeutenkammer

„Die neuen Notfallstrukturen, insbesondere die Integrierten Notfallzentren (INZ), müssen so konzipiert werden, dass sie auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. mit akuter psychischer Symptomatik als erste Anlaufstelle fungieren können.“

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der die Einführung integrierter Notfallzentren (INZ) vorsieht. Diese sollen eine einheitliche Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs und eine professionelle Steuerung in geeignete Versorgungsstrukturen ermöglichen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen zu verbessern, da es an einheitlichen Strukturen fehlt. Die BPtK schlägt vor, dass INZ über psychotherapeutische Expertise verfügen sollten und dass telemedizinische Unterstützung bereitgestellt werden sollte, wenn vor Ort keine Fachleute verfügbar sind.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Medizintechnologie e.V.

„Der BVMed begrüßt das Vorhaben, die Notfallversorgung zu reformieren.“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung, betont jedoch die Notwendigkeit, die Bevölkerung stärker in die Notfallversorgung einzubinden. Besonders hervorgehoben werden die flächendeckende Verfügbarkeit von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) und die Einrichtung verpflichtender AED-Register. Diese Maßnahmen sollen die Überlebensraten bei Herz-Kreislauf-Stillständen erhöhen und die Notfallversorgung effektiver gestalten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V.

„Im Gesetzentwurf werden psychisch kranke Menschen als eine besonders vulnerable Patientengruppe identifiziert, was die DGPPN sehr begrüßt.“

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) äußert sich positiv zur Initiative des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung, betont jedoch die Notwendigkeit, psychiatrische Expertise in die Notfallzentren zu integrieren. Die DGPPN hebt hervor, dass psychisch erkrankte Menschen als besonders vulnerable Gruppe im Gesetzentwurf berücksichtigt werden, jedoch fehlen konkrete Vorgaben zur Koordination zwischen somatischen und psychiatrischen Notfallstrukturen. Die Stellungnahme betont die Wichtigkeit der Einbindung psychiatrischer Fachärzte und die Notwendigkeit eines strukturierten Pfades für die Notfallversorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Besonders hervorgehoben werden die Themen: 1) Die Berücksichtigung psychisch erkrankter Menschen als vulnerable Patientengruppe, 2) Die Notwendigkeit der Integration psychiatrischer Expertise in Integrierte Notfallzentren, 3) Die Schaffung eines standardisierten digitalen Ersteinschätzungsinstruments.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Diakonie Deutschland und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.

„Eine flächendeckende und hochwertige, qualifizierte Notfallversorgung in Verbindung mit einer sinnvollen Patienten- und Ressourcensteuerung ermöglicht, Krankenhausstrukturen zukunftsfähig und robust auszugestalten.“

Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) äußern sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Sie betonen die Notwendigkeit einer Neuregelung der Notfallversorgung, um eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen, die Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen, und die Wichtigkeit klarer Zuständigkeiten bei der Leitung von Integrierten Notfallzentren (INZ). Die Stellungnahme schlägt vor, die Rolle der Länder im erweiterten Landesausschuss zu stärken und fordert eine qualitätsorientierte Notfallversorgung, die die Bedürfnisse vulnerabler Patientengruppen berücksichtigt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.02.2020
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Gemeinsame Stellungnahme der pädiatrischen Fachgesellschaften und Verbände

„Wir begrüßen eine Neuordnung der Notfallversorgung in Deutschland.“

Die gemeinsame Stellungnahme der pädiatrischen Fachgesellschaften und Verbände begrüßt die Reform der Notfallversorgung in Deutschland. Die Notfallversorgung steht vor Herausforderungen wie demografischen Veränderungen und Fachkräftemangel. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer bedarfsorientierten Versorgung und einer besseren Vernetzung der Versorgungsbereiche. Besonders hervorgehoben werden die Etablierung spezifischer integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ), die Bedeutung einer telemedizinischen Ersteinschätzung und die strukturelle Trennung der Kinder-Notfallversorgung von der allgemeinen Notfallversorgung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Gemeinsame Stellungnahme der pädiatrischen Fachgesellschaften und Verbände

„Wir begrüßen eine Neuordnung der Notfallversorgung in Deutschland.“

Die Stellungnahme der pädiatrischen Fachgesellschaften und Verbände begrüßt die Reform der Notfallversorgung in Deutschland, die durch das Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagen wurde. Die zentrale Forderung ist eine bedarfsorientierte statt bedürfnisorientierte Erbringung von medizinischen Leistungen, um die Überlastung der Notfallstrukturen zu vermeiden. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit spezifischer integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ), die strukturell von der allgemeinen Notfallversorgung getrennt sein sollen. Die Stellungnahme betont die Bedeutung telemedizinischer Strukturen für die Ersteinschätzung und fordert eine klare finanzielle Regelung für die Umsetzung dieser Strukturen. Schließlich wird die Wichtigkeit einer integrierten Leitstelle zur Vermeidung von Parallelstrukturen betont.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Kassenärztliche Bundesvereinigung

„Der Entwurf des Notfallgesetzes erschwert die – aus Sicht der KBV primäre – Sicherstellung der Akutversorgung durch die Vertragsärzte durch eine einseitige Belastung der KVen hinsichtlich personeller und finanzieller Ressourcen.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Intention des Notfallgesetzes, die Notfall- und Akutversorgung zu reformieren, kritisiert jedoch einige Aspekte des Entwurfs. Die Trennung der Notrufnummer 116117 in eine Akutleitstelle und eine Terminservicestelle wird als positiv bewertet. Besonders betont werden die Datenschutzregelungen und die Notwendigkeit eines digitalen Austausches zwischen den beteiligten Akteuren. Die KBV sieht jedoch Probleme bei der geplanten Patientensteuerung und der Einbindung der Krankenhäuser in die Akutversorgung, was zu einer Überlastung der Notaufnahmen führen könnte. Zudem werden die finanziellen und personellen Belastungen für die Kassenärztlichen Vereinigungen hervorgehoben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Marburger Bund Bundesverband

„Der Referentenentwurf beinhaltet aus Sicht des Marburger Bundes richtige Ansatzpunkte, die aber von einem durchgängigen und praktikablen Gesamtkonzept zur Patientensteuerung noch entfernt sind.“

Der Marburger Bund äußert sich zum Referentenentwurf des NotfallGesetzes, das die Reform der Notfallversorgung in Deutschland zum Ziel hat. Der Entwurf strebt eine bundesweit einheitliche und effiziente Steuerung von medizinischen Notfällen an, indem er die ambulante Versorgung ausbaut und die Erreichbarkeit von Ärzten außerhalb der regulären Sprechzeiten verbessert. Besondere Betonung liegt auf der Vernetzung von vertragsärztlichem Notdienst, Krankenhaus-Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Der Marburger Bund unterstützt die Idee integrierter Notfallzentren (INZ), kritisiert jedoch die unklare Regelung der Patientensteuerung und die fehlende gesetzliche Verankerung bestimmter Prozesse. Weiterhin wird die Notwendigkeit einer Koordination mit der Krankenhausreform und einer klaren Regelung für Krankenhäuser ohne INZ hervorgehoben.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Private Krankenversicherung (PKV)

„Grundsätzlich handelt es sich bei der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Strukturfinanzierung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Daseins- und Gesundheitsversorgung dient und allen Menschen, unabhängig vom Versicherungsstatus, zugutekommt.“

Die Stellungnahme der Privaten Krankenversicherung (PKV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG) begrüßt grundsätzlich das Ziel einer besser abgestimmten Notfallversorgung. Die PKV betont die Notwendigkeit einer leistungsbezogenen Abrechnung, um eine rechtssichere Finanzierung zu gewährleisten. Zudem wird hervorgehoben, dass ein gleichberechtigter Zugang zu den Notfallstrukturen für PKV-Versicherte erforderlich ist, insbesondere durch die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI). Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forderung nach einer zustimmungsfreien Vergabe einer einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) für alle PKV-Versicherten, um die digitale Vernetzung und Nutzung von TI-Anwendungen zu ermöglichen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

„Die im Referentenwurf des BMG enthaltenen Vorschläge gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, weichen allerdings an einigen entscheidenden Stellen orientiert an den Empfehlungen der Regierungskommission von den Empfehlungen des SVR-Gesundheit sowie anderen wissenschaftlichen Empfehlungen ab.“

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zu dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Vernetzung und Steuerung in der Notfallversorgung vorsieht. Der SpiFa begrüßt die Initiative grundsätzlich, sieht jedoch Änderungsbedarf bei der Umsetzung. Besonders hervorgehoben werden die geplante Einführung von Integrierten Notfallzentren, die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen in der Akutversorgung und die finanzielle Verantwortung der Krankenkassen. Der SpiFa kritisiert die geplante Leitung der Ersteinschätzungsstellen durch Krankenhäuser und fordert eine extrabudgetäre Vergütung der Notfallversorgung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

„Der vdek sieht eine Reform der Notfallversorgung als dringend erforderlich an und unterstützt das Reformziel einer schnelleren und besseren Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene nachdrücklich.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bewertet den Referentenentwurf des Notfallgesetzes als dringend notwendig und unterstützt die Reformziele, die eine effizientere Steuerung von Patienten in Notfällen anstreben. Besonders hervorgehoben wird die Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ), die als zentrale Anlaufstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung fungieren sollen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die geplante Vernetzung von Rettungsleitstellen und Akutleitstellen, um die Notfallversorgung zu optimieren. Zudem wird die finanzielle Belastung durch die Reform thematisiert, wobei der vdek die geschätzten Einsparungen als unrealistisch ansieht und auf erhebliche Mehrausgaben hinweist.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.10.2024
Erste Beratung:09.10.2024
Drucksache:20/13166 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Gesundheit16.10.2024Anhörung
Ausschuss für Gesundheit06.11.2024Anhörung
Tagesordnung
Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.11.2024 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Experten befürworten effektivere Notfallversorgung 
AOK-Bundesverband: Der AOK-Bundesverband betonte die Notwendigkeit, die Notfallreform im Zusammenspiel mit anderen Gesetzgebungen wie der Krankenhausreform umzusetzen. Sie äußerten Skepsis bezüglich der Einsparziele von bis zu einer Milliarde Euro jährlich und forderten den Abbau von Überkapazitäten sowie sektorübergreifende Lösungen.
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Die BPtK hob hervor, dass die Notfallreform auch psychische Krisen umfassen müsse, da Menschen mit psychischen Erkrankungen oft unversorgt blieben.
Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa): Der Spifa kritisierte, dass die ökonomischen Fehlanreize in der Notfallversorgung nicht beseitigt würden und forderte eine bessere Verzahnung der Versorgungsbereiche.
Deutscher Landkreistag (DLT) und Deutsches Rote Kreuz (DRK): Diese Organisationen warnten vor der Einbeziehung des Rettungsdienstes als eigenen Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V und betonten die zentrale Verantwortung, die sie als Träger des Rettungsdienstes tragen.
Bundesärztekammer (BÄK): Die BÄK würdigte, dass bestehende Strukturen genutzt würden, betonte jedoch die Notwendigkeit ausreichender Kapazitäten und äußerte Bedenken zur Abstimmung mit der Krankenhausfinanzierungsreform.
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst (DBRD): Der DBRD forderte eine bessere Verzahnung der Sektoren und zeitliche Vorgaben für die Übergabe an Notfallzentren.
Christian Karagiannidis: Der Intensivmediziner betonte die Notwendigkeit verbindlicher Regelungen und einheitlicher Qualitätsvorgaben zur besseren Nutzung von Ressourcen.
Andreas Gassen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV): Gassen warnte davor, falsche Signale an die Bevölkerung zu senden und unterstrich die Bedeutung einer bundesweit verbindlichen und qualitätsgesicherten Klärung der Behandlungsnotwendigkeiten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:379/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024
Status Bundesrat:Beraten