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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz)

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Bundestag eingegangen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:02.10.2024
Drucksache:20/13166 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Notfall- und Akutversorgung in Deutschland zu reformieren, um eine bessere Vernetzung und Abstimmung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen (vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste) zu erreichen und eine effizientere Steuerung der Hilfesuchenden zu ermöglichen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund: Hintergrundinformationen zur Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs gibt es viele. Es gibt aktuell Defizite bei der Steuerung der Hilfesuchenden in die geeigneten Versorgungsbereiche, was zu Überlastungen führt. Dieses Thema wurde auch im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angesprochen. 
 
Kosten: Dem Bund entstehen keine Mehrausgaben. Den Ländern und Kommunen können geringfügige Kosten entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet mit jährlichen Mehrausgaben von ca. 140 Millionen Euro und langfristigen Einsparungen von knapp einer Milliarde Euro jährlich. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben einen jährlichen Mehraufwand von 10 Millionen Euro, stehen jedoch auch vor jährlichen Minderausgaben von 100 Millionen Euro. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben. 
 
Sonstiges: Der Entwurf wird auch aufgrund der Überlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste sowie des zunehmenden Mangels an Fachkräften als dringend notwendig und besonders eilbedürftig bezeichnet.  
 
Die Erfüllungsaufwände, die für verschiedene beteiligte Parteien wie Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen und andere Institutionen entstehen, werden detailliert beschrieben, was auf einen erheblichen administrativen Aufwand hinweist. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung von Akutleitstellen: Pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen, Akutleitstellen neben Terminservicestellen zu betreiben. 
- Kooperationspflicht mit Rettungsleitstellen (Nr. 112). 
- Max. Wartezeiten auf Ersteinschätzung: drei Minuten für 75% der Anrufer; zehn Minuten für 95%. 
 
- Erreichbarkeit und digitale Angebote: 
- Terminservicestellen müssen an Werktagen über die Rufnummer 116117 erreichbar sein. 
- Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Terminservices der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durch alle Kassenärztlichen Vereinigungen. 
 
- Integrierte Notfallzentren: 
- Verknüpfung von Notaufnahmen und Notdienstpraxen. 
- Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Beteiligung an Integrierten Notfallzentren. 
- Durchführung von Ersteinschätzungen und Weiterleitung in geeignete Versorgungsebenen. 
 
- Telemedizinische Angebote: 
- Rund-um-die-Uhr telefonische und videounterstützte ärztliche Beratung. 
- Unterstützung Integrierter Notfallzentren durch telemedizinische Konsilien, speziell für Kinder und Jugendliche. 
 
- Versorgung im Notdienst: 
- Notdienstliche Akutversorgung nur für Ersteinschätzungen und notwendige kurzfristige Behandlungen, inklusive Diagnostik und Überbrückungstherapie. 
- Möglichkeit zur Delegierung an nicht-ärztliches Personal in Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten. 
 
- Gemeinsames Qualitätsmanagement: 
- Etablierung von Qualitätsmanagementsystemen zwischen Akutleitstellen und Rettungsleitstellen. 
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Ersteinschätzungsinstrumente sowie technischer und personeller Ressourcen. 
 
- Gesetze und Verordnungen: 
- Anpassung weiterer relevanter Gesetze und Verordnungen zur Integration und Implementierung der neuen Versorgungsstrukturen (z.B. Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz). 
 
- Evaluierung und Berichterstattung:  
- Jährliche Berichte zur Versorgung in Integrierten Notfallzentren durch Kassenärztliche Vereinigungen und Kassenärztliche Bundesvereinigung. 
 
- Finanzierung:  
- Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Sicherstellung der neuen Notfall- und Akutstrukturen durch gesetzliche und private Krankenversicherer. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:07.06.2024
Datum Kabinettsbeschluss:17.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.10.2024
Drucksache:20/13166 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:379/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024